Der Obergutachter der Krankenmorde im Dritten Reich
Als Ende Juli 1939 der Reichsleiter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), Chef der Kanzlei des Führers (KdF) und SS*-Obergruppenführer Philipp Bouhler (1899 – 1945) und dessen Stellvertreter SS-Standartenführer und Leiter des Amtes II der KdF Viktor Brack (1904 – 1948) sich mit mehreren Psychiatern und Neurologen zur Planung der systematischen Ermordung Kranker und Behinderter trafen, war unter ihnen auch der spätere Obergutachter dieser sogenannten „Euthanasie“ (altgriechisch: εὐθανασία; von εὖ eu = „gut, richtig, schön“ und θάνατος thánatos = „Tod“, also frei übersetzt: „schöner Tod“) SS-Standartenführer Professor Dr. med. Werner Heyde (1902 – 1964) (*SS = Schutzstaffel). Diese Tötung von über 70.000 meist psychisch, chronisch Kranken und Behinderten, für die Heyde maßgeblich mitverantwortlich war, wird heute nach der für die Planung verantwortlichen Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße Nr. 4 „Aktion T4“ genannt. Darüber hinaus war Heyde auch an der Ermordung von Konzentrationslagerhäftlingen beteiligt.

Gedenkstele zur „Aktion T4“ an der Tiergartenstraße 4 in Berlin, 19. September 2009. Foto: OTFW, Berlin, Gedenkstele Tiergartenstr 4 (Tierg) Aktion T4, CC BY-SA 3.0.
Werner Heyde wurde am 25. April 1902 als Sohn eines Tuchfabrikanten in Forst in der Lausitz geboren, wo er zunächst das Reform-Realgymnasium besuchte. 1908 verkaufte Heydes Vater die Tuchfabrik nach einem Unfall, den er als Grund für den Verkauf anführte. Danach wandte er außergewöhnlich viel Zeit für die Erziehung seiner Kinder auf und lebte vom Erlös des Fabrikverkaufs. Als Werner Heyde zwölf Jahre alt war, zog die Familie in das nahegelegene Cottbus. Hier ging Heyde – unterbrochen vom Ersten Weltkrieg – bis 1920 auf die Oberrealschule, die er mit dem Abitur als Klassenbester abschloss. Heydes Vater zeichnete vom Fabrikverkaufserlös auch Kriegsanleihen, die nach Kriegsende wertlos wurden. Werner Heyde selbst hatte sich noch als Schüler als Kriegsfreiwilliger gemeldet und war spätestens ab Sommer 1918 in Estland bei der Gruppenfernsprechabteilung 656 in Reval eingesetzt worden, wo er als Angehöriger eines Freikorps auch nach Kriegsende bis Anfang 1919 verblieben war. Nach seiner Heimkehr hatte er sich im Raum Cottbus auf Seite der Putschisten am Kapp-Putsch beteiligt. Auch hatte Heyde sich beim Infanterieregiment 52 unter Major Bruno Ernst Buchrucker (1878 – 1966), der 1923 im Rahmen des Küstriner Putsches ebenfalls versuchen sollte, die Reichsregierung zu stürzen, für zwei Monate als Zeitfreiwilliger gemeldet.
Im Mai 1920 begann Heyde sein Medizinstudium. Er studierte in Berlin, Freiburg, Marburg, wo er im Juli 1922 das Physikum ablegte, Rostock und Würzburg, wo er nach dem Staatsexamen im Mai 1925 mit Bestnote promovierte. Währenddessen dezimierte die Inflation von 1923 das restliche Familienvermögen. Danach war Werner Heyde als Medizinalpraktikant tätig: zunächst an den städtischen Krankenanstalten in Cottbus, dann an den Wittenauer Heilstätten in Berlin und zu guter Letzt an der Würzburger Universitätsnervenklinik. Seine Approbation erhielt Heyde am 8. Juni 1926. Danach war er Hilfsassistent seines Förderers Professor Dr. med. Martin Karl Ferdinand Reichardt (1874 – 1966) und Forschungsstipendiat an der Psychiatrischen Klinik in Würzburg. Von November 1928 bis 1930 war Heyde dann am chemischen Institut der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München, ehe er nach Würzburg zurückkehrte, wo er mit der Habilitationsschrift „Untersuchungen über Gehirnfermente“ habilitierte. Im Februar 1931 heiratete Werner Heyde, der in Wahrheit homosexuell war, Erika Precht (Lebensdaten nicht überliefert). Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Ab Juli 1931 war Heyde an der Würzburger Nervenklinik als planmäßiger Assistent tätig. Dank seiner Habilitation konnte Heyde ab dem 10. August 1932 als Privatdozent für Neurologie und Psychiatrie an der Würzburger Universität lehren.
Im März 1933, also etwas über einen Monat nach der Machtergreifung der Nazis, wurde der SS-Oberführer Theodor Eicke (1892 – 1943) aus Ludwigshafen auf Veranlassung von Josef Bürckel (1895 – 1944), dem Gauleiter der bayerischen Pfalz, in die Würzburger Nervenklinik eingewiesen, nachdem er mit innerparteilichen Gegnern aneinandergeraten war. Es ist wahrscheinlich, dass man Eicke so loswerden wollte. Der mit dem amtsärztlichen Gutachten beauftragte Heyde spielte dabei jedoch nicht mit und stellte keine Anzeichen von neurologischen oder psychischen Krankheiten fest. In seinem Schreiben an den Reichsführer SS Heinrich Himmler (1900 – 1945) erklärte Heyde, Eicke habe sich „hier musterhaft geführt und fiel durch sein ruhiges, beherrschtes Wesen sehr angenehm auf, er machte keinesfalls den Eindruck einer intrigierenden Persönlichkeit.“ Daraufhin wurde Eicke von Himmler, der Heyde in seiner Antwort mitgeteilt hatte, er solle Eicke ausrichten, er wolle ihn „in irgendeiner, möglichst sogar Staatsstellung“ einsetzen, zum Kommandanten des Konzentrationslagers Dachau ernannt. Später wurde er sogar Inspekteur der Konzentrationslager und Führer der SS-Totenkopfverbände. Heyde selbst trat nach eigenen Angaben am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein – seine Mitgliedsnummer war 3.068.165.
Am 1. April 1934 wurde Heyde Oberarzt der Würzburger Universitätsnervenklinik und Leiter der angeschlossenen Poliklinik. Im Oktober desselben Jahres wurde er ebenfalls Mitarbeiter des Rassenpolitischen Amtes Würzburg und stieg im Folgejahr zum Kreisamtsleiter des Rassenpolitischen Amts im Gau Mainfranken auf. Zeitgleich mit dieser Tätigkeit, die er bis Mai 1936 ausüben sollte, war Heyde auch Beisitzer im Würzburger Erbgesundheitsgericht und entschied in dieser Funktion über Anträge auf Zwangssterilisation gemäß dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das insgesamt die Zwangssterilisation von etwa 350.000 Frauen und Männern zur Folge haben sollte.
Ende 1935 wurde Heydes Homosexualität für ihn zum Problem, denn im Zuge von Ermittlungen gegen den Würzburger, homosexuellen, jüdischen Juristen und Weinhändler Dr. iur. Leopold Isaak Obermayer (1892 – 1943) erhob SS-Untersturmführer Dr. Horst Süttinger (*1907; Todesdatum in öffentlich zugänglichen Quellen nicht verzeichnet) Vorwürfe, Heyde habe während der gemeinsamen Studienzeit 1927/28 homosexuelle Handlungen begangen. Da Heyde Sachverständiger in einem Mordprozess war und vermutlich auch die schützende Hand Eickes über sich hatte, wurden entsprechende Ermittlungen von Justiz und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) im Januar 1936 nicht weiterverfolgt. Heyde war bei Dr. med. Arthur Kronfeld (1886 – 1941), dem Mitbegründer des Instituts für Sexualwissenschaft, in Behandlung. Im Frühjahr 1936 stimmte Heyde Eickes Vorschlag zu, einen neurologisch-psychiatrischen Dienst innerhalb der Sanitätsabteilung der SS-Totenkopfverbände aufzubauen. Im selben Jahr begann er für die Gestapo psychiatrische Gutachten zu erstellen. Zum Ende seiner Arbeit beim Rassenpolitischen Amt, also auch 1936, wandte Heyde sich mit einer Denkschrift zur Praxis der Erbgesundheitsgerichte an einen der Mitverfasser des offiziellen Kommentars zum Sterilisierungsgesetz SS-Obersturmbannführer Dr. med. Arthur Julius Gütt (1891 – 1949), der Heyde an den Chef des Sanitätsamts im SS-Hauptamt, SS-Oberführer Dr. med. Ernst-Robert Grawitz (1899 – 1945) weitervermittelte, mit dem Heyde sich darauf einigte, der SS zum 1. Juni im Rang eines SS-Hauptsturmführers beizutreten. Heyde hatte die SS-Nummer 276.656. Man wies Heyde gemäß der Übereinkunft mit Eicke der Sanitätsabteilung der SS-Totenkopfverbände zu und machte ihn zum Leiter der psychiatrischen Abteilung beim Führer der SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager, womit er Eicke unterstellt war. In seiner neuen Funktion war Heyde für den Aufbau der Überprüfung der sogenannten „Erbgesundheit“ der Konzentrationslagerhäftlinge verantwortlich, was laut Heyde „angesichts der psychischen und körperlichen Minderwertigkeit des weitaus größeren Teils der Lagerinsassen ganz besonders vordringlich war.“ Die von Heyde über die KZ-Insassen verfassten Gutachten wurden an die Erbgesundheitsgerichte weitergeleitet, die auf dieser Grundlage über Kastration oder Sterilisation der Häftlinge entschieden. Darüber hinaus erstellte Heyde auch Gutachten für die Gestapo und die kasernierten SS-Truppen und war im SS-Lazarett Berlin als beratender Facharzt tätig. Heydes Arbeit für die SS hatte auf seinen weiteren Werdegang an der Universität Würzburg keinen negativen Einfluss, ganz im Gegenteil: Als man Heyde am 5. April 1939 zum außerordentlichen Professor ernannte, wurde die Tätigkeit bei der SS im Vorfeld sogar als „ehrenvoll“ hervorgehoben und diente als Rechtfertigung, ihn trotz weniger wissenschaftlicher Veröffentlichungen zu berufen.
Im Juli 1939 traf sich Adolf Hitler (1889 – 1945) mit Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti (1900 – 1945), dem Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers (1879 – 1962) und Martin Bormann (1900 – 1945) als Leiter des Stabes des Stellvertreters des Führers zu einer ersten Besprechung über die „Vernichtung von lebensunwertem Leben“. Ende desselben Monats nahmen Heyde und andere Psychiater an der eingangs erwähnten Beratung mit dem Reichsleiter der NSDAP und Chef der Kanzlei des Führers, SS-Obergruppenführer Philipp Bouhler und dessen Stellvertreter und Leiter des Amtes II SS-Standartenführer Viktor Brack sowie einem Vertreter des Reichsministeriums des Inneren teil, bei der über die Organisation, Auswahl der Opfer und Möglichkeiten der Geheimhaltung der heute als Aktion T4 bekannten, geplanten Massentötung Kranker und Behinderter gesprochen worden sein dürfte. Schon ab dem 9. Oktober 1939 wurden an alle Heil- und Pflegeanstalten des Reichs Meldebögen versandt, um Patienten zu erfassen, die eines der folgenden Kriterien erfüllten:
- Schizophrene
- Epileptiker
- „Schwachsinnige“
- Patienten, die sich seit mindestens fünf Jahren in der Anstalt befanden
- Sämtliche an neurologischen Endzuständen Erkrankte, die nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden könnten
- Kriminelle Geisteskranke
- Nicht-deutsche Patienten (dabei sollte die „Rasse“ angegeben werden)
Der nachträglich auf den 1. September 1939 (Kriegsbeginn) rückdatierte, schriftliche Befehl über die „Erwachseneneuthanasie“ an Hitlers Begleitarzt Dr. med. Karl Brandt (1904 – 1948) und Bouhler erging ebenfalls im Oktober 1939. Die KdF war zuvor auch schon mit der „Kindereuthanasie“ betraut worden. Um die Verantwortlichkeit von Partei- und Staatsdienststellen für die auch nach NS-Recht illegalen Massentötungen von Kranken und Behinderten zu verschleiern, wurde die Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße 4 gegründet, die dann wiederum unter den Namen von Tarnorganisationen, allen voran die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ (RAG), die im Oktober 1939 entstand, im Schriftverkehr auftrat. Die Meldebögen gingen zunächst aber an den Referatsleiter in der Gesundheitsabteilung im Reichsministerium des Innern Dr. med. Herbert Linden (1899 – 1945) und dann an die RAG. Nach der Registrierung wurden Kopien der Meldebögen für drei Gutachter angefertigt. Die fällten ihr Urteil anhand der Meldebögen: Schwarzes „+“ für „töten“, schwarzes „–“ für „nicht töten“, in seltenen Fällen ein schwarzes „?“, wenn der Gutachter unentschlossen war. Basierend auf diesen drei Gutachten fällte dann der Obergutachter mit einem roten „+“ oder „-“ das finale Urteil. In den seltenen Ausnahmefällen, in denen Zweifel bestanden, wurden auch die Krankenakten der Patienten herangezogen. Diese Obergutachter waren zunächst Heyde und Linden, der später durch Heydes Stellvertreter innerhalb der RAG Dr. med. Hermann Paul Nitsche (1876 – 1948) ersetzt wurde. Heyde leitete auch wiederholt „Ärztekommissionen“, die die Heil- und Pflegeanstalten aufsuchten, wenn diese sich weigerten, die Meldebögen auszufüllen oder wenn Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben bestanden.
Am 24. Oktober 1939 wurde das SS-interne Untersuchungsverfahren gegen Heyde wegen Vorwürfen homosexueller Handlungen, weil die Anschuldigungen sich als unrichtig erwiesen hätten, eingestellt und zehn Tage später wurde Süttinger, der die Vorwürfe erhoben hatte, aus der SS entlassen. Am 1. Dezember 1939 trat Heyde die Nachfolge Martin Reichardts auf dem Würzburger Lehrstuhl für Psychiatrie und Neurologie und als Direktor der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Würzburg entgegen dem ausdrücklichen Willen der Medizinischen Fakultät, aber auf Anweisung der Reichsgesundheitsbehörde an. Dies war bereits vor Heydes Berufung zum außerordentlichen Professor bestimmt worden. Sowohl das Reichserziehungsministerium als auch die Kanzlei des Führers hatten sich für Heydes Berufung als Reichardts Nachfolger eingesetzt.
Im Januar 1940 wohnte Heyde einer „Probevergasung“ mit Kohlenstoffmonoxid in der Tötungsanstalt Brandenburg bei. Brandenburg war eine von insgesamt sechs sogenannten Tötungsanstalten, in denen im Rahmen von Aktion T4 zwischen Januar 1940 und August 1941 70.000 Menschen vergast werden sollten. Die anderen fünf waren Grafeneck, Bernburg, Sonnenstein, Hartheim und Hadamar. Die Wahl auf Kohlenstoffmonoxid fiel nach Beratung Heydes mit dem Würzburger Pharmakologen Dr. rer. nat. Ferdinand Flury (1877 – 1947). Wohl im Mai 1940 wurde Heyde der medizinische Leiter der RAG, womit alle wichtigen Entscheidungen von ihm getroffen wurden. Er führte und regelte den gesamten schriftlichen Verkehr zwischen den Heil- und Pflegeanstalten und den Gutachtern und formulierte die Stellungnahmen zu Protesten. Am 30. Januar 1941 wurde Heyde zum SS-Sturmbannführer befördert. Seinen Lehrstuhl in Würzburg hatte Heyde parallel zu seinen Tätigkeiten für die Nazis weiterhin inne und nutzte ihn für Aktion T4, indem er an der Universitätsnervenklinik Ärzte für T4 fortbildete. So konnte er Absolventen der Universität wie Klaus Endruweit (1913 – 1994) für Aktion T4 gewinnen.
Wahrscheinlich Ende März 1941 wurde Aktion T4 unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“ auf als nicht arbeitsfähig eingestufte Häftlinge in Konzentrationslagern ausgeweitet. Die Bezeichnung setzte sich aus Kennbuchstaben und -zahlen aus dem SS-Einheitsaktenplan zusammen, wobei „14“ für den Inspekteur der Konzentrationslager, „f“ für Todesfälle und „13“ für Tod durch Vergasung in einer Tötungsanstalt stand – andere Todesarten hatten andere Kennziffern. Im Rahmen von Aktion 14f13 suchten die bereits erwähnten Ärztekommissionen, die mitunter von Heyde selbst geleitet wurden, die Konzentrationslager auf und selektierten dort die Gefangenen. Die, die als nicht arbeitsfähig eingestuft wurden, wurden dann in den Tötungsanstalten vergast. Allein 1941 dürften so schätzungsweise um die 10.000 Häftlinge umgebracht worden sein.
Bei der nach dem kommissarischen Reichsjustizminister Franz Schlegelberger (1876 – 1970) benannten Schlegelberger-Konferenz am 23. April 1941, einer Tagung der Präsidenten der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwälte, bei der Schlegelberger über die Arbeit der Zentraldienststelle Tiergartenstraße 4 aufklärte, sprachen Brack und Heyde persönlich und zeigten dabei auch den rückdatierten Brief Hitlers mit dem Befehl zur „Euthanasie“ vor. Sie erklärten weiterhin, Hitler habe die Verabschiedung eines Gesetzes zur „Euthanasie“ aus außenpolitischen Gründen abgelehnt.
Im November 1941 wurde Heyde außerdem Leiter eines der Würzburger Klinik angegliederten SS-Lazaretts für Hirnverletzte. Vermutlich im Dezember 1941 übergab Heyde die Leitung von Aktion T4 an seinen Stellvertreter Paul Nitsche. Über die Gründe für Heydes Ausscheiden lassen sich lediglich Mutmaßungen anstellen. Brack sollte später Angaben machen, wonach es an Heydes Person gelegen habe. Laut Hans Hefelmann (1906 – 1986), Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers und ebenfalls ein Hauptverantwortlicher für Aktion T4, hatte SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich (1904 – 1942) Heydes Ablösung wegen dessen Homosexualität verlangt. Himmler hatte sich aber wohl für Heyde bei Heydrich stark gemacht und in der zur Geheimen Reichssache erklärten Angelegenheit empfohlen: „Ich möchte eigentlich den Professor nicht entlassen. Ich glaube, er ist sehr verständig und wirklich völlig gerettet.“
Am 22. Juni 1942 ordnete das Reichssicherheitshauptamt die Exekution des Zwangsarbeiters Andrzej Rostecki (1915 – 1942) an, der Patient in Heydes Klinik war. Heyde forderte die Würzburger Staatspolizei auf, Rostecki in seiner Klinik abzuholen, da diese keine Bewahranstalt für „andersstämmige Untermenschen“ sei. Die Tötung Rosteckis vor Ort in der Klinik wurde von Heyde abgelehnt. Er sagte der Polizei aber Unterstützung bei der Hinrichtung zu. Rostecki starb dann während des Transports nach Nürnberg im Juli 1942.
Heyde war Initiator eines ab April 1943 bestehenden Außenlagers des Konzentrationslagers Flossenbürg innerhalb der Würzburger Klinik. Die bis zu 58 Insassen dieses Außenlagers wurden für Bauarbeiten im Klinikbereich eingesetzt. Das Außenlager sollte bis März 1945 bestehen. Am 20. April 1943 wurde Heyde zum SS-Obersturmbannführer befördert. Im September 1943 erstellte Heyde ein Gutachten über den Lagerarzt des KZ Buchenwald SS-Hauptsturmführer Dr. med. Waldemar Hoven (1903 – 1948), der auch stellvertretender Leiter der Abteilung für Fleckfieber- und Virusforschung des Hygiene-Instituts der Waffen-SS war. Hoven stand unter dem Verdacht, Belastungszeugen im Korruptionsverfahren gegen den Lagerkommandanten SS-Standartenführer Karl Otto Koch (1897 – 1945), der später auch wegen Mordes, Unterschlagung, Hehlerei und Betrugs hingerichtet werden sollte, ermordet zu haben. Am 21. Februar 1944 erhielt Heyde den SS-Totenkopfring. Auf den 18. April 1944 ist ein Bericht Heydes an SS-Obergruppenführer Gottlob Christian Berger (1896 – 1975) datiert, in dem er eine gemeinsame Reise mit dem Führer der dänischen Nationalsozialisten Dr. med. Frits Clausen (1893 – 1947), der sich, als seine Partei im Heimatland keine Erfolge verbuchen konnte, der Waffen-SS angeschlossen hatte, und vor der Reise unter Heyde in Würzburg an der Klinik gearbeitet hatte, thematisiert. Das SS-Lazarett in Würzburg wurde nach schweren Luftangriffen im März 1945 unter Leitung Heydes nach Gråsten in Dänemark verlegt beziehungsweise dort neu errichtet. Am 20. April 1945 wurde Heyde ein letztes Mal befördert: zum SS-Standartenführer.
Mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht endete am 8. Mai 1945 der Krieg in Europa. Das Dritte Reich bestand in gewisser Weise noch unter dem neuen Reichspräsidenten Karl Dönitz (1891 – 1980) fort, bis am 5. Juni 1945 die Alliierten mit der Berliner Erklärung die oberste Regierungsgewalt über Deutschland übernahmen. Heyde war am 28. Mai 1945 vom britischen Militär im Lager Fårhus in Dänemark in der Nähe von Flensburg, also im Grenzgebiet, interniert worden, ehe er am 9. Oktober in das Internierungslager Gadeland verlegt wurde, von wo aus er im Juni 1946 in das Internierungslager Eselheide in der Nähe von Paderborn gelangte. Während der Internierung wurde Heyde offiziell des Amtes des Lehrstuhlinhabers enthoben – dies geschah schon am 26. Juli 1945. In Haft kam Heyde in Kontakt mit einigen der Personen, die ihm später beim Untertauchen behilflich sein sollten. Nachdem das Landgericht Frankfurt Haftbefehl gegen Heyde erlassen hatte, wurde er am 13. Februar 1947 an die deutsche Justiz übergeben. Weil Heyde beim Nürnberger Ärzteprozess, in dem ihn Dokumente und Zeugen schwer belasteten, von der Verteidigung als Entlastungszeuge angefordert worden war, wurde er im April 1947 nach Nürnberg überführt. Zu einer Aussage kam es dann jedoch nicht. Als Heyde am 25. Juli 1947 nach Frankfurt am Main zurücküberführt werden sollte, sprang er in Würzburg von einem fahrenden Militärlaster. Danach verlor sich seine Spur, denn er tauchte unter – für zwölf Jahre:
Heyde selbst sollte später Angaben machen, wonach er per Anhalter oder gar zu Fuß nach Schleswig-Holstein gelangte. Zunächst arbeitete er dann in Mönkeberg nahe Kiel als selbstständiger Gärtner und danach als Landarbeiter bei unterschiedlichen Bauern. Gefälschte Entlassungspapiere als Kriegsheimkehrer ermöglichten es Heyde, letztendlich ganz offizielle Dokumente unter dem falschen Namen Fritz Sawade zu bekommen. Um die Überprüfung seiner Angaben unter den damaligen Umständen nahezu unmöglich zu machen, gab Heyde als Geburtsort Triebel (heute: Trzebiel) östlich der Neiße an. 1948 konnte Heyde wieder Kontakt zu seiner bald darauf wieder in Bayern lebenden Familie herstellen. Gegen Ende des darauffolgenden Jahres bekam „Dr. med. Fritz Sawade“ in Flensburg-Mürwik eine Stelle als Sportarzt an der dortigen Sportschule. Er wohnte zu dieser Zeit in einem ihm gehörenden Reihenhaus im Walter-Flex-Weg 16 im Stadtteil Westliche Höhe, in dem nach Kriegsende auch andere Nazigrößen untergetaucht waren. Heyde vertraute sich Professor Dr. med. Hans Glatzel (1902 – 1990) an und offenbarte diesem seine wahre Identität. Glatzel half Heyde dabei, dass er freie neurologische Gutachten für das Oberversicherungsamt in Schleswig-Holstein erstellen konnte, was ihm ein überdurchschnittlich hohes Einkommen einbrachte. Heydes Frau gab unterdessen an, ihr Mann sei verschollen, weshalb sie ab 1952 Versorgungsbezüge erhalten sollte. Ab 1951 war Heyde als Fritz Sawade auch als Gerichtsgutachter tätig – primär bei Sozialgerichten.
Im Dezember 1954 machte Professor Dr. med. Hans Gerhard Creutzfeldt (1885 – 1964), ehemaliger Kieler Professor für Neurologie und Psychiatrie, Ernst Siegfried Buresch (1900 – 1969), einstiges NSDAP- und SA*-Mitglied und nun Präsident des Landessozialgerichtes von Schleswig-Holstein in Schleswig, schriftlich auf die wahre Identität „Fritz Sawades“ aufmerksam (*SA = Sturmabteilung). Buresch ging dem Hinweis auf den mit Haftbefehl gesuchten Heyde nicht nach und reichte das Schreiben an dessen Absender, der auch keine anderen Behörden über Heyde unterrichtete, zurück. Es hatten wohl auch andere Mediziner und Juristen in Schleswig-Holstein Kenntnis von „Sawades“ wahrer Identität. 1961 sollte ein Untersuchungsausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein 18 Personen des öffentlichen Lebens und Spitzenbeamten nachweisen, dass sie wussten, wer „Fritz Sawade“ wirklich war. Die Dunkelziffer derer, die zumindest gerüchteweise von „Sawades“ wahrer Identität wussten, dürfte weit höher gewesen sein. Auch wenn parallel zu besagtem Untersuchungsausschuss Ermittlungsverfahren wegen Begünstigung gegen Heydes Mitwisser eingeleitet werden sollten, sollten diese in keinem Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Dieser Umgang mit NS-Verbrechern war jedoch allzu typisch für die 1950er Jahre: Man wollte einen Schlussstrich ziehen und keine Kollegen „denunzieren“.
Erst 1959 drohte der Kieler Mediziner und Ex-Nazi (er war sogar Mitglied der SA gewesen) Professor Dr. med. Helmuth Reinwein (1895 – 1966), der sich bei seiner Zivilklage wegen nächtlicher Ruhestörung gegen seinen Nachbarn, die Landsmannschaft Troglodytia Kiel, von der Kieler Justiz im Stich gelassen fühlte, damit, die wahre Identität des „Dr. Fritz Sawade“ öffentlich zu machen. Dies drang zu den schleswig-holsteinischen Landesbehörden durch, die „Sawade“ am 4. November 1959 erstmals aufforderten, er möge doch seine Approbationsurkunde vorlegen. Heyde floh daraufhin aus Flensburg, woraufhin offiziell nach ihm gefahndet wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er unter seiner falschen Identität ungefähr 7.000 Gutachten für unterschiedliche Institutionen und Behörden erstellt. Am 12. November 1959 stellte Heyde sich den Strafverfolgungsbehörden in Frankfurt am Main. Er hatte sich zuvor mit Reichardt und einem anderen Würzburger Professor Dr. med. Martin Philipp Johannes „Hans“ Rietschel (1878 – 1970) beraten und machte sich wohl Hoffnungen auf den entlastenden „Persilschein“, denn zum Zeitpunkt von Heydes Festnahme war Heinrich „Heinz“ Anton Wolf (1908 – 1984) Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main und der hatte, auch wenn er nach Kriegsende als „Entlasteter“ eingestuft worden war, nicht nur selbst in der NS-Zeit an der Unrechtsjustiz der Nazis mitgewirkt, sondern zuvor auch schon anderen einstigen NS-Funktionären, so etwa Nazi-Richter Kurt Bode (1895 – 1979), zu einem „Persilschein“ verholfen.
Heydes Frau wurde nach der Festnahme ihres Mannes 1962 übrigens wegen der zu Unrecht erhaltenen Versorgungsbezüge zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Ermittlungsverfahren der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft unter Leitung von Fritz Bauer (1903 – 1968) gegen Heyde selbst hatte bis Mai 1962 eine umfangreiche Anklageschrift, in der Heyde angeklagt wurde „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 100.000 Menschen getötet zu haben“, erstellt. Diese Anklageschrift rekonstruierte Aktion T4 so gründlich, dass sie später eine wichtige Basis zur weiteren historischen Forschung bezüglich der Krankenmorde des NS-Regimes wurde. Eröffnet werden sollte der Prozess vor dem Limburger Landgericht gegen Heyde und seine Mitangeklagten, den ehemaligen SS-Hauptsturmführer und Rechtsanwalt Gerhard Bohne (1902 – 1981), Hans Hefelmann und Friedrich Tillmann (1903 – 1964), am 18. Februar 1964. Heyde entzog sich dem Prozess, indem er am 13. Februar 1964 im Zuchthaus Butzbach Suizid beging. Er hinterließ einen neunseitigen Abschiedsbrief, der seinen Selbstmord mit „Selbstachtung und Protest“ begründete. Zur Aktion T4 schrieb er:
„Ich habe mich zur Euthanasie nicht gedrängt. Den in den Anfangsbesprechungen versammelten Professoren, Anstaltsdirektoren und sonstigen Psychiatern wurde klar, daß die Euth.[anasie] so oder so durchgeführt werden würde. Niemals, das versichere ich feierlich angesichts des Todes, handelte es sich für uns beteiligte Ärzte um die Beseitigung unnützer Esser, wie man es jetzt darzustellen beliebt, niemals auch nur um lebensunwertes Leben, wie Binding-Hoche es nannten, sondern um sinnloses Dasein von Wesen, die wie bei der von mir nicht zu vertretenden Kindereuthanasie entweder nie Mensch werden konnten oder denen wie bei den Erwachsenen das spezifisch Menschliche unwiderbringlich verloren gegangen war und die – mag man Gegenteiliges behaupten soviel man will – oft genug unter unwürdigen Bedingungen ihr Dasein fristeten. Ich kann weder mich noch die anderen beteiligten Ärzte als schuldig im juristischen Sinne ansehen.“
Er beendete den Abschiedsbrief mit den Worten:
„Vor Gott trete ich gefaßt und unterwerfe mich seinem Spruch. Ich habe nichts Böses gewollt, soweit ich dies als Mensch zu beurteilen vermag. Er wird entscheiden.“
Zur abschließenden Einordnung Werner Heydes lässt sich sagen, dass er schon vor dem wohl aus Opportunismus und besseren Karriereaussichten erfolgten Eintritt in NSDAP und SS politisch rechts stand und später kein bloßer Befehlsempfänger war, sondern engagiert in seiner Beteiligung an Aktion T4, wobei er auch mit seinem Vorgesetzten Brack aneinandergeriet, der die Zusammenarbeit im Nachhinein als „keine besonders erspriessliche“ beschrieb. Heyde wusste schon allein deshalb, wie falsch sein Handeln war, weil nicht einmal Hitler ein offizielles Gesetz zur Euthanasie erlassen wollte. In einem Beschluss vom 4. Januar 1963 kam das Oberlandesgericht von Frankfurt am Main zu dem Schluss, dass Heyde „wie kaum ein anderer, die wirkliche Zielsetzung, die notwendige Tarnung und die Art der tatsächlichen Durchführung der Massentötungen lückenlos überblicken [konnte]; er wusste auch, dass Hitler es abgelehnt hatte, die Massentötungsaktionen durch ein förmliches Gesetz äußerlich zu legalisieren.“ In eben diesem Beschluss wurde auch das Begutachtungssystem der Aktion T4 beurteilt: „Vielmehr spricht alles dafür, dass die ‚Begutachtungen‘ überhaupt nur bloße tarnende Formalitäten zur Verschleierung der wahren Art und des wahren Zwecks der Aktionen gewesen sind. Das ergibt sich schon mit aller Deutlichkeit aus den dürftigen Unterlagen, die den Gutachtern für die Beurteilung des Einzelfalls zur Verfügung standen, und der Flüchtigkeit, mit der über Leben und Tod der einzelnen Kranken in Massenbegutachtungen entschieden worden ist.“
Die Vorsitzenden des bereits erwähnten Untersuchungsausschusses des Schleswig-Holsteiner Landtags, der im Dezember 1959 eingesetzt wurde und von Januar 1960 bis Juli 1961 in 43 Sitzungen tagte, Paul Rohloff (1912 – 2000, CDU) und Heinz Adler (1912 – 1990, SPD) besuchten Heyde in Untersuchungshaft und kamen dabei zu folgendem Urteil: „Von einem Schuldbewußtsein könne bei Heyde nicht die Rede sein. Er sei ein ehrgeiziger und außerordentlich geltungssüchtiger Mensch, dem seine Karriere wahrscheinlich über alles gegangen sei.“ Bei dem Untersuchungsausschuss, der insgesamt 60 Zeugen hörte, wurde auch noch einmal offenbar, dass Heyde von etlichen Mitwissern, Beamten, Professoren und sogar Richtern, gedeckt worden war, als er unter dem Pseudonym Fritz Sawade untergetaucht war. 18 Mitwisser werden im Abschlussbericht namentlich genannt.
Weiterführende Literatur und Quellen:
Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-24326-2.
Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. 12. Auflage. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-24364-5.
https://www.deutsche-biographie.de/gnd118704419.html#dbocontent
https://flexikon.doccheck.com/de/Werner_Heyde
Schreiben Heydes an Heinrich Himmler vom 22. April 1933, in Unterlagen des Berlin Document Center zu Eicke, zitiert bei: Tuchel: Konzentrationslager, S. 136.
Lebenslauf Heydes vom 1. Januar 1939, zitiert in Vormbaum: Anklageschrift, S. 3. Zu Heydes Tätigkeit in den Konzentrationslagern vor 1939 siehe Tuchel: Konzentrationslager, S. 289 ff.
Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz, S. 269
Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Die Heyde/Sawade-Affäre, des Juristen und Rechtshistorikers, S. 225 und S. 236
Beschluss des OLG Frankfurt, 2. Strafsenat vom 4. Januar 1963 (2 Ws 454/63 (Js 17/59 Gen. StA)).
