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Startseite > Geschichte Deutschlands > Nationalsozialismus und NS-Staat > Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA)
Geschrieben von: Redaktion Zukunft braucht Erinnerung | Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2026

Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA)

Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) Reinhard Heydrich (1940)

Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) Reinhard Heydrich (1940). Bundesarchiv, Bild 183-R98683 / CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv Bild 183-R98683, Reinhard Heydrich, CC BY-SA 3.0 DE.

Das Reichssicherheitshauptamt war eine der zentralen Institutionen des nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungsapparats. In ihm verbanden sich die Ermittlungs- und Zwangsmittel staatlicher Polizeibehörden mit dem Nachrichtendienst der SS. Seine Angehörigen überwachten Menschen, verfolgten politische Gegner, organisierten Deportationen und beteiligten sich unmittelbar an Massenmorden. Das RSHA hatte eine Schlüsselstellung im Holocaust, arbeitete dabei jedoch mit zahlreichen weiteren Behörden und Organisationen zusammen.

Die Bezeichnung „Sicherheit“ verschleierte den Charakter dieser Tätigkeit. Maßgeblich war der Schutz der nationalsozialistischen Herrschaft und ihrer rassistischen Gesellschaftsordnung. Menschen wurden verfolgt, weil das Regime sie zu politischen, sozialen oder vermeintlich „rassischen“ Feinden erklärte. Ein konkreter Gesetzesverstoß war dafür vielfach keine Voraussetzung.

Inhalt

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  • Gründung: Die Verbindung von Polizei und SS
  • Organisation und Führung
  • Überwachung und Verfolgung im Deutschen Reich
  • Besatzungsterror und Einsatzgruppen
  • Deportationen und Holocaust
  • Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen NS-Stellen
  • Führungspersonal und Michael Wildts Forschung
  • Die Standorte in Berlin
  • Strafverfolgung und Aufarbeitung nach 1945
  • Literatur

Gründung: Die Verbindung von Polizei und SS

Heinrich Himmler gründete das RSHA am 27. September 1939, wenige Wochen nach dem deutschen Überfall auf Polen. Er vereinigte die zentralen Ämter der Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst der SS. Zur Sicherheitspolizei gehörten die Geheime Staatspolizei, kurz Gestapo, und die Kriminalpolizei. Der Sicherheitsdienst, kurz SD, war dagegen aus dem Nachrichtenapparat der SS hervorgegangen und damit eine Einrichtung der NSDAP.

Die Zusammenführung hatte eine längere Vorgeschichte. Seit 1933 hatte Himmler seinen Einfluss auf die politischen Polizeien der deutschen Länder ausgedehnt. Am 17. Juni 1936 wurde er zum Chef der Deutschen Polizei ernannt. Als Reichsführer-SS und Polizeichef verband er nun eine Parteifunktion mit einem staatlichen Amt. Reinhard Heydrich leitete sowohl die Sicherheitspolizei als auch den SD und übernahm 1939 die Führung des neuen RSHA.

Damit entstand eine Institution, die zugleich staatliche Behörde und SS-Hauptamt war. Polizeiliche Fachkenntnisse, Verwaltungsverfahren und nationalsozialistische Weltanschauung sollten ineinandergreifen. Die beteiligten Organisationen verschmolzen allerdings nicht vollständig. Unterschiedliche Traditionen, konkurrierende Zuständigkeiten und persönliche Machtkämpfe bestanden fort. Die gemeinsame Leitung beseitigte diese Spannungen nicht, schuf aber zusätzliche Möglichkeiten, Überwachung, Verfolgung und Gewalt miteinander zu verbinden.

Organisation und Führung

Die Gliederung des RSHA veränderte sich während seines Bestehens. Seit März 1941 bestand es aus sieben Ämtern:

  • Amt I war für Personalangelegenheiten zuständig.
  • Amt II bearbeitete Organisation, Verwaltung und Rechtsfragen.
  • Amt III umfasste den Inlands-SD. Es sammelte und bewertete Informationen über gesellschaftliche Entwicklungen und die Stimmung der Bevölkerung.
  • Amt IV war die Gestapo unter Heinrich Müller. Sie verfolgte tatsächliche und vermeintliche politische Gegner sowie Menschen, die das Regime aus rassistischen Gründen ausgrenzte.
  • Amt V bildete die Kriminalpolizei. Neben der Verfolgung gewöhnlicher Straftaten betrieb sie eine rassistisch und sozial ausgrenzende „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“.
  • Amt VI war der Auslandsnachrichtendienst des SD.
  • Amt VII beschäftigte sich mit weltanschaulicher Forschung und Auswertung im Sinne der nationalsozialistischen Feindbilder.

Unterhalb der Ämter bestanden weitere Untergliederungen und Referate. Die Bezeichnung IV B 4 für Adolf Eichmanns Dienststelle zeigt diese Einordnung: Das Referat gehörte zum Gestapo-Amt IV. Seine Stellung innerhalb eines umfangreichen Verwaltungsapparats minderte die Verantwortung seiner Mitarbeiter für die von ihnen organisierten Deportationen nicht.

Heydrich führte das RSHA bis zu seinem Tod im Juni 1942 infolge eines Attentats. Anschließend übernahm Himmler vorübergehend selbst die Leitung. Im Januar 1943 ernannte er Ernst Kaltenbrunner zum Nachfolger. Dieser blieb bis zum Ende des NS-Regimes an der Spitze.

Überwachung und Verfolgung im Deutschen Reich

Die Gestapo bekämpfte organisierte Opposition ebenso wie einzelne Äußerungen oder Handlungen, die sie als regimefeindlich einstufte. Zu ihren Verfolgten gehörten unter anderem Kommunisten, Sozialdemokraten, religiöse Gegner und jüdische Menschen. Verhöre, Misshandlungen und Folter gehörten zu ihren Methoden. Durch die sogenannte „Schutzhaft“ konnte sie Menschen ohne ein Strafurteil und ohne wirksame gerichtliche Kontrolle in Konzentrationslager einweisen lassen. Der beschönigende Begriff bezeichnete ein Instrument staatlicher Willkür.

Der Überwachungsapparat war dabei auf Informationen aus der Gesellschaft angewiesen. Neben eigenen Ermittlungen nutzte die Gestapo Meldungen anderer Behörden und Denunziationen aus der Bevölkerung. Das Bild einer Polizei, die jeden Menschen jederzeit lückenlos überwachte, verdeckt diese Mitwirkung. Nachbarn, Kollegen oder andere Hinweisgeber konnten Verfolgungsverfahren auslösen.

Auch die Kriminalpolizei war am NS-Terror beteiligt. Sie behandelte Kriminalität zunehmend als angeblich erblich oder „rassisch“ bedingt. Menschen, die sie als „Berufsverbrecher“ oder „Asoziale“ stigmatisierte, konnten in polizeiliche „Vorbeugungshaft“ geraten. Dazu gehörten auch Personen, denen keine neue Straftat nachgewiesen worden war. Die Kripo wirkte zudem maßgeblich an der Erfassung und Deportation von Sinti und Roma mit.

Der Inlands-SD sammelte Informationen über tatsächliche und vermeintliche Gegner sowie über die Bevölkerung insgesamt. Seine Berichte behandelten beispielsweise Reaktionen auf den Kriegsverlauf und Einstellungen zur NS-Führung. Die „Meldungen aus dem Reich“ sollten der Führung Kenntnisse über Stimmungen und Probleme vermitteln. Nachrichtendienstliche Beobachtung und polizeilicher Zugriff waren organisatorisch unterscheidbar, ergänzten einander aber innerhalb des Verfolgungsapparats.

Besatzungsterror und Einsatzgruppen

Mit dem Krieg dehnte sich die Tätigkeit von Sicherheitspolizei und SD über große Teile Europas aus. In den besetzten Gebieten verfolgten ihre Dienststellen Widerstand, überwachten die Bevölkerung und beteiligten sich an Deportationen und Mordaktionen. Die Besatzungsverhältnisse eröffneten ihnen zusätzliche Gewaltspielräume. Zugleich arbeiteten sie mit militärischen und zivilen Besatzungsbehörden sowie einheimischen Helfern zusammen.

Bereits beim Überfall auf Polen im September 1939 folgten Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD den deutschen Truppen. Sie ermordeten unter anderem Angehörige der polnischen Führungsschichten, Geistliche und jüdische Menschen. Diese Verbrechen begannen schon vor der formellen Gründung des RSHA; die neue Behörde führte die beteiligten Zentralstellen anschließend zusammen.

Beim Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941 wurden vier große Einsatzgruppen eingesetzt. Ihre Angehörigen kamen unter anderem aus Gestapo, Kriminalpolizei und SD. Sie ermordeten jüdische Menschen, kommunistische Funktionäre, Roma und weitere Opfer. Die Erschießungen richteten sich im Verlauf des Sommers 1941 zunehmend gegen ganze jüdische Gemeinden einschließlich Frauen und Kindern. Ordnungspolizei, weitere SS-Verbände, Teile der Wehrmacht und örtliche Hilfskräfte waren ebenfalls an den Massenmorden beteiligt oder unterstützten sie.

Die Verbindungen zwischen Berliner Zentrale und Mordkommandos waren auch personeller Art. Otto Ohlendorf leitete das Amt III und führte zeitweise zugleich die Einsatzgruppe D. Berichte über die Mordaktionen gelangten an die Zentrale und wurden dort zusammengefasst. Solche überlieferten Täterdokumente bildeten später wichtige Beweismittel in Strafverfahren.

Deportationen und Holocaust

Eine zentrale Rolle bei der Deportation der europäischen Juden spielte das von Adolf Eichmann geleitete Referat IV B 4. Es koordinierte Transporte in Ghettos, an Erschießungsorte und in Vernichtungslager. Dafür arbeitete es mit regionalen Polizeidienststellen, Besatzungsbehörden und den für den Eisenbahnverkehr zuständigen Stellen zusammen. Die Deportationen erforderten zahlreiche abgestimmte Schritte: Menschen wurden erfasst, zusammengetrieben, bewacht und unter Zwang transportiert.

Diese organisatorische Tätigkeit war Teil des Vernichtungsprozesses. Wer die Transporte plante und durchsetzte, schuf Voraussetzungen dafür, dass die Opfer an den jeweiligen Zielorten ermordet werden konnten. Zugleich waren Angehörige von Sicherheitspolizei und SD selbst an Erschießungen beteiligt. Die Verantwortung des RSHA umfasste damit sowohl zentrale Planung als auch unmittelbare Gewalt.

Am 20. Januar 1942 leitete Heydrich die Wannseekonferenz. Vertreter von Reichsministerien, SS und weiteren Dienststellen besprachen dort die Zusammenarbeit bei der Ermordung der europäischen Juden. Eichmann fertigte das Protokoll an. Die Konferenz war nicht der Zeitpunkt, an dem der Holocaust erstmals beschlossen wurde: Der Massenmord hatte bereits begonnen. Ihre Bedeutung lag in der Abstimmung der beteiligten Stellen und in Heydrichs Anspruch, die europaweite Durchführung zu koordinieren.

Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen NS-Stellen

Das RSHA war eine zentrale Schaltstelle des Terrors, aber keine allzuständige Behörde über sämtliche Polizeiformationen, SS-Einheiten und Lager. Die uniformierte Ordnungspolizei besaß ein eigenes Hauptamt. In den besetzten Gebieten wirkten außerdem die Höheren SS- und Polizeiführer, die Himmler unmittelbar unterstanden. Zuständigkeiten konnten sich überschneiden; persönliche Beziehungen und regionale Machtverhältnisse beeinflussten die Praxis.

Auch zwischen der Einweisung in ein Konzentrationslager und dessen Verwaltung ist zu unterscheiden. Die Inspektion der Konzentrationslager wurde im März 1942 als Amtsgruppe D in das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt eingegliedert. Die Verwaltung dieses Lagersystems lag somit nicht beim RSHA. Dessen Polizeidienststellen entschieden jedoch über zahlreiche Einweisungen und wirkten an Deportationen mit. Die Aufteilung der Aufgaben verteilte die Beteiligung an den Verbrechen auf mehrere Institutionen.

Führungspersonal und Michael Wildts Forschung

Michael Wildt untersuchte in seiner Studie „Generation des Unbedingten“ das Führungskorps des RSHA. Er zeigte, dass sich dessen Tätigkeit nicht angemessen als bloßer Vollzug von Befehlen durch distanzierte Verwaltungsbeamte beschreiben lässt. Viele Führungskräfte waren akademisch ausgebildete, überzeugte Nationalsozialisten. Sie entwickelten Verfolgungsmaßnahmen mit und übernahmen auch außerhalb der Berliner Büros Verantwortung für Gewalt und Mord.

Diese Perspektive verbindet die Untersuchung von Lebensläufen mit der Geschichte der Institution. Ausbildung und berufliche Qualifikation verhinderten die Beteiligung an Verbrechen nicht. Fachkenntnisse konnten vielmehr dazu dienen, ideologische Ziele in Verwaltungsentscheidungen, polizeiliche Maßnahmen und Massenmord umzusetzen. Der Wechsel zwischen Zentralbehörde und Einsatz in besetzten Gebieten machte die Verbindung zwischen Planung und Ausführung besonders deutlich.

Die Standorte in Berlin

Das Hauptdienstgebäude und die Postadresse des RSHA befanden sich in der Prinz-Albrecht-Straße 8, der heutigen Niederkirchnerstraße. Dort hatte bereits die Gestapo ihre Zentrale und ein eigenes Hausgefängnis. Zum benachbarten Komplex der SS- und Polizeiführung gehörte auch das Prinz-Albrecht-Palais an der Wilhelmstraße. Die Geschichte des RSHA lässt sich jedoch nicht auf ein einzelnes Gebäude reduzieren: Dienststellen waren über Berlin verteilt; während des Krieges wurden weitere Abteilungen ausgelagert.

Am historischen Gelände informiert heute die Stiftung Topographie des Terrors über Gestapo, SS und RSHA sowie über die von diesen Institutionen ausgehenden Verbrechen. Der Ort macht die Verbindung zwischen Behördenarbeit in der Reichshauptstadt und Verfolgung in Deutschland und den besetzten Ländern sichtbar.

Strafverfolgung und Aufarbeitung nach 1945

Einzelne führende Verantwortliche wurden nach Kriegsende vor Gericht gestellt. Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg verurteilte Ernst Kaltenbrunner wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode. Er wurde am 16. Oktober 1946 hingerichtet. Im amerikanischen Einsatzgruppen-Prozess 1947/48 standen führende Angehörige der Mordkommandos vor Gericht, darunter Otto Ohlendorf. Die Anklage stützte sich wesentlich auf die überlieferten Berichte der Täter.

Adolf Eichmann wurde 1961 in Jerusalem verurteilt und 1962 hingerichtet. Die öffentliche Verhandlung lenkte internationale Aufmerksamkeit auf die Organisation der Deportationen und die Erfahrungen der Überlebenden.

Die Strafverfolgung erfasste jedoch keineswegs alle Verantwortlichen. Ab 1963 ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht Berlin systematisch gegen ehemalige RSHA-Angehörige. Ein Teil dieses Komplexes betraf den früheren Berliner Gestapochef Otto Bovensiepen und die Deportationen aus Berlin. Das Scheitern dieses Verfahrens verdeutlicht die Grenzen der justiziellen Aufarbeitung. Historische Forschung und Strafverfahren erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Auch wo eine Verurteilung ausblieb, müssen institutionelle Zusammenhänge und individuelle Tatbeiträge untersucht werden.

Literatur

Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg: Hamburger Edition, 2002.

Peter Longerich: Heinrich Himmler. Biographie. München: Siedler, 2008.

Johannes Tuchel / Reinold Schattenfroh: Zentrale des Terrors. Prinz-Albrecht-Straße 8: Das Hauptquartier der Gestapo. Berlin: Siedler, 1987.

Andreas Nachama (Hrsg.): Reichssicherheitshauptamt und Nachkriegsjustiz. Das Bovensiepen-Verfahren und die Deportationen der Juden aus Berlin. Berlin: Hentrich & Hentrich, 2015 (= Topographie des Terrors. Notizen, Band 10).

Gedenkstätte: Topographie des Terrors.

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