Die „effektivste“ der Tötungsanstalten der Aktion T4: Hartheim
Das Renaissanceschloss Hartheim liegt in Alkoven in Oberösterreich. Die Ursprünge der Anlage lassen sich bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgen. In Urkunden des Bischofs Reginmar von Passau (†1138) aus dem Jahre 1130 wird eine Familie Hartheim als Bedienstetenfamilie des Bischofs aufgeführt. 1287 sollen drei Brüder aus dieser Familie durch ein Tauschgeschäft in den Besitz der damaligen Burg, die jedoch bis Mitte des 14. Jahrhunderts, als sie sich schon wieder im Besitz einer anderen Familie befand, primär aus einem einzigen Turm mit angeschlossenem Wohnhaus und nur kleiner Wehranlage bestand, gekommen sein. In den frühen 1590ern gelangte nach mehreren weiteren Eigentümerwechseln die Familie Aspan in Besitz der Anlage und ließ sie aller Wahrscheinlichkeit nach komplett umbauen und gemäß der damaligen Idealvorstellungen des Renaissancezeitalters neugestalten. Diese neue Schlossanlage wurde 1799 von Johann Georg Adam Fürst von Starhemberg (1724 – 1807) erworben. Ein Jahr nach der Geburt von dessen Erben Fürst Ernst Rüdiger von Starhemberg (1861 – 1927) zeugten Berichte vom jämmerlichen Zustand des Schlosses. 1898 schenkte Camillo Heinrich Fürst von Starhemberg (1835 – 1900) den Großteil der Anlage dem Oberösterreichischen Landeswohltätigkeitsverein (OÖ.LWV). Der sammelte weitere Spenden und konnte so ein Jahr später sein Ziel, in Hartheim die angestrebte Anstalt für Schwach- und Blödsinnige, Idioten und Cretinöse einzurichten, in die Tat umsetzen, wozu allerdings zehn Jahre währende umfangreiche Renovierungs- und Anpassungsarbeiten von Nöten waren.
Am 12. März 1938 annektierte das Deutsche Reich unter Adolf Hitlers (1889 – 1945) Herrschaft Österreich. Am 17. Mai 1938 wurde ein Gesetz über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden (GBl. Nr. 136/1938) erlassen, was zur Auflösung des OÖ.LWV am 10. Dezember 1938 führte. Die Pflegeanstalt Hartheim unterlag von da an der Fürsorgeabteilung der Gau-Selbstverwaltung, während der einstige OÖ.LWV in die Landeshauptmannschaft Oberdonau integriert wurde. Am 1. September 1939 griff das Deutsche Reich Polen an – Beginn des Zweiten Weltkrieges in Europa. Auf dieses Datum datierte Hitler später einen Brief an seinen Begleitarzt Generalmajor der Waffen-SS Prof. Dr. med. Karl Brandt (1904 – 1948) und den Reichsleiter der NSDAP und Chef der Kanzlei des Führers, SS-Obergruppenführer Philipp Bouhler (1899 – 1945) vor, in dem er sie damit beauftragte, unheilbar kranken Menschen und psychisch Behinderten den „Gnadentod“ zu gewähren. Diese Vordatierung sollte einen Zusammenhang mit dem Krieg und einer daraus resultierenden Ressourceneinsparung herstellen.
Im März 1940 verlegte man die zuvor von Barmherzigen Schwestern gepflegten Patienten von Hartheim zwecks Umbauarbeiten der Pflegeeinrichtung zur Tötungsanstalt: Die weiblichen Patienten kamen in das Gau-Fürsorgeheim im Kloster Baumgartenberg, die männlichen in die Heilanstalt Niedernhart.
Am 20. Mai 1940 erreichten die ersten Transporte der berüchtigten „Grauen Busse“ Hartheim, wo im Rahmen der Aktion T4 und der Sonderbehandlung 14f13 in den folgenden Jahren über 30.000 Menschen (etwa 18.000 Kranke und Behinderte, später dann noch einmal 12.000 KZ-Häftlinge) ermordet wurden. Das Prozedere war dabei dem in anderen Anstalten dieser Art ähnlich, weil die Nazis diese Methode für die „effektivste“ hielten: Nach einem Zwischenstopp in der vorgelagerten Zwischenanstalt, der Landesirrenanstalt Niedernhart in Linz, wo der Leiter von Hartheim, Dr. med. Rudolf Lonauer (1907 – 1945) ebenfalls als Arzt tätig war, wurden die Patienten weiter zur Vergasung durch die Anstaltsärzte nach Hartheim verbracht. Auch in Niedernhart kam es zu Tötungen, jedoch nicht durch Vergasen, sondern meist durch Unterernährung und Medikamentenüberdosis. In Hartheim selbst wurden die Opfer anfangs noch mit Kleinbussen, die durch das Schlosstor an der Südseite in den Schlosshof einfuhren, später durch größere Busse, die an der Westseite, wo man einen Holzschuppen als Sichtschutz und Hindernis gegen eine mögliche Flucht errichtet hatte, hielten, zum Schloss transportiert. Vom durch den Schuppen abgetrennten Bereich führte ein schmaler, an der Nordwestecke gelegener Seiteneingang in den Schlossinnenhof, wo erneut mit einem Bretterverschlag ein Teil für die Opfer abgetrennt worden war, die von hier in den Auskleideraum geführt wurden. Danach ging es in einen Untersuchungsraum, in dem ein Arzt die Identität der jeweiligen Person feststellte und sie auf Goldzähne und möglicherweise ungewöhnliche Krankheiten oder Behinderungen untersuchte. Wurde eines von beidem festgestellt, wurde das Opfer mit einem Kreuz auf dem Rücken markiert bzw. vor der Tötung fotografiert. Nach der Vergasung wurden von den „Brennern“, wie man das Bedienungspersonal des Krematoriums nannte, Goldzähne herausgebrochen und die Leichen von Personen mit besonderen und für die Medizin interessanten Leiden ausgesondert, um die betreffenden Organe zu präparieren und zu Forschungs- und Schulungszwecken einzusetzen. Die Vergasung selbst erfolgte wie in den meisten Tötungsanstalten und Vernichtungslagern mit Kohlenstoffmonoxid, das man in Flaschen von I.G. Farben bezog, in als Duschen getarnten Gaskammern, die vom Untersuchungsraum mit einer gasdichten Stahltür getrennt waren. Die von den Ärzten (in Ausnahmefällen den „Brennern“) durchgeführten Tötungen konnten durch ein Guckloch auf Hofseite beobachtet werden. Zwischen 30 und 60 Menschen auf einmal fanden so mit dem vom Boden aus eingelassenen Gas binnen etwa einer Viertelstunde den Tod. Nachdem die Leichen über Tage im Leichenraum gelagert worden waren, verbrannte man sie in einem von zwei mit Kohle befeuerten Krematoriumsöfen. Da die Leichen nicht vollständig verbrannten, kam auch eine Knochenmühle zum Einsatz. Teile der Asche wurden wahllos in Urnen abgefüllt und Angehörigen der Opfer als die angeblichen Überreste geschickt, den Rest entsorgte man in der Donau oder vergrub ihn.
So erschreckend all das ist, so war es doch leider das gewöhnliche Vorgehen des NS-Regimes. Was Hartheim besonders machte, war zum einen ein auf Anordung des US-Amerikanischen Untersuchungsoffiziers Charles Dameron (1914 – 2002) aufgebrochenes Stahlfach, in dem sich die sogenannte „Hartheimer Statistik“, ein ebenso aufschlussreiches wie erschreckendes Schriftstück befand, und zum anderen die Zahl der hier ermordeten Menschen.
Was ist die berüchtigte „Hartheimer Statistik“? Laut Aussage eines Verwaltungsangestellten, die dieser 1968 und 1970 im Rahmen von Zeugenaussagen zu Protokoll gab, sei er 1942 angewiesen worden, das Zahlenmaterial für das vom Philologen Edmund Brandt, der nach Kriegsende eine neue Anstellung beim bis zur Wahl Willy Brandts (1913 – 1992) zum Bundeskanzler 1969 stets unionsgeführten Bundesministerium des Inneren gefunden haben soll, angefertigte Schriftstück zusammenzustellen. Die Broschüre fasste auf 39 Seiten statistische Erhebungen zur Aktion T4 zusammen und führte die Zahl der „Desinfektionen“ (gemeint waren damit die Vergasungen kranker und behinderter Menschen) in allen sechs Tötungsanstalten zusammen. Des Weiteren wurde berechnet, dass „bei 70.273 Desinfizierten und einer Lebenserwartung von 10 Jahren“ eine Ersparnis von Lebensmittel in Höhe von 141.775.573,80 Reichsmark erreicht worden wäre. Für Hartheim selbst belief sich die Bilanz der ersten Tötungsphase, die am 24. August 1941 auf Anweisung Hitlers, der sich damit einmalig dem öffentlichen Druck beugte, beendet wurde, auf 18.269 ermordete Menschen. Die ersten beiden Transporte Ende April und Anfang Mai des Jahres 1940 kamen mit 400 Patienten aus der Landesheil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke Am Feldhof in Graz, die über 2100 Betten verfügte. Sie bildeten damit einen Großteil der 633 im Mai 1940 in Hartheim vergasten Menschen. Weitere Transporte kamen unter anderem aus der Heil- und Pflegeanstalt Mauer-Öhling (600 von 2000 Patienten; Mitte Juni bis Mitte Juli 1940), der Heil- und Pflegeanstalt der Stadt Wien in Ybbs an der Donau (ab der zweiten Augusthälfte – Todesopfer im gesamten August laut „Hartheimer Statistik“: 1740), der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof in Wien (3200 von 4000 Patienten), der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar bei München (ab Sommer 1940) und genauso aus anderen großen bayerischen Anstalten in Kutzenberg und Regensburg, der Landesnervenheilanstalt Gugging (September 1940), der Heil- und Pflegeanstalt in Hall in Tirol (Anfang Dezember 1940), dem St. Josef-Institut in Mils (Anfang Dezember 1940), der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Valduna (130 von 200 Patienten, Februar 1941) und der Landesheil- und Pflegeanstalt Salzburg-Lehen (ab April 1941).
Keine drei Tage nach Ende der eigentlichen Aktion T4, also am 27. August 1941 erreichten wieder Transporte Hartheim. Diesmal mit jüdischen Häftlingen, die im Rahmen der Aktion 14f13 in der Anstalt vergast wurden. Später kamen noch Zwangsarbeiter auf „Erholungsurlaub“ dazu: „Deutschenhasser“, Kommunisten und „Polenfanatiker“ wie das Regime ihre Krankheitsdiagnosen betitelte – insgesamt noch einmal über 12.000 Menschen.
Die unmittelbar für die Tötungen in Hartheim verantwortlichen Erfüllungsgehilfen des NS-Regimes waren neben dem medizinischen Anstaltsleiter Dr. med. Rudolf Lonauer, dessen Stellvertreter Dr. Med. Georg Renno (1907 – 1997) und als Verwaltungschefs nacheinander verschiedene Kriminalbeamte – der Reihe nach SS-Obersturmführer Christian Wirth (1885 – 1944), SS-Hauptscharführer Franz Stangl (1908 – 1971) und SS- und Polizeiführer Franz Reichleitner (1906 – 1944). Obgleich nach offizieller Weisung nur die Ärzte den Gashahn bedienen durften, wurden die Tötungen in der Praxis oft auch von den „Brennern“, die eigentlich nur für die Beseitigung der Leichname zuständig waren, durchgeführt. „Oberbrenner“ waren Josef Vallaster (1910 – 1943), der zwar einen SS-Dienstgrad führt, man weiß jedoch nicht welchen, und Otto Schmidtgen, über den nur wenig bekannt ist. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedienten beide den Gashahn. Weitere „Brenner“ waren etwa Vinzenz Nohel (1902 – 1947), SS-Oberscharführer Heinz Kurt Bolender (1912 – 1966) und SS-Unterscharführer Hubert Gomerski (1911 – 1999).
Lonauer ermordete bei Kriegsende – nur eine Stunde vor dem Eintreffen der US-Armee – zunächst seine Frau und seine beiden Töchter (Jahrgang 1938 und 1943) und richtete danach sich selbst.
Renno nahm nach Kriegsende zunächst einen falschen Namen an und praktizierte so als Vertretungsarzt Dr. med. Georg Reinig einige Zeit ungehindert, ehe er bei der pharmazeutischen Firma Schering AG als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Nach zehn Jahren, also 1955 wagte er es, trotz eines von den österreichischen Behörden wegen seiner Beteiligung an der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ erlassenen Haftbefehls wieder seinen richtigen Namen zu verwenden, was am 25. Oktober 1961 zu seiner Gefangennahme durch den Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 – 1968) führte. Vor Gericht gab der auch sonst reuelose und uneinsichtige Renno zu Protokoll:
„Wie lange die Patienten nach Einströmen des Gases in dem Vergasungsraum blieben, weiß ich nicht. Da ich den Vorgang nie selbst miterlebt habe, kann ich hierzu nähere Angaben nicht machen. Soweit ich unterrichtet bin, war an der unmittelbaren Vergasung der Patienten kein Arzt beteiligt; ich selbst auf keinen Fall. Ob Dr. Lonauer stets oder gelegentlich den Gashahn bedient hat, weiß ich nicht, da ich nur selten in Hartheim war.“
Wenn jedoch hochrangiger Besuch wie Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti (1900 – 1945), Reichsminister des Innern Wilhelm Frick (1877 – 1946) oder Gau-Leiter August Eigruber (1907 – 1947) zugegen war, bediente Renno den Gashahn zu Demonstrationszwecken selbst. Nachdem man Renno 1973 eine allgemeine Arteriosklerose mit einer koronarsklerotischen Herzerkrankung und eine Cerebralsklerose attestiert hatte, wurde das Verfahren gegen ihn 1975 wegen Prozessunfähigkeit endgültig eingestellt.
Christian Wirth, der auch für andere Tötungsanstalten verantwortlich war, setzte seine Karriere als Massenmörder nach Ende der Aktion T4 bei der Aktion Reinhardt fort, wo er maßgeblich für den Aufbau der Vernichtungsmaschinerie des Holocaust verantwortlich war. Er war es, der SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann (1906 – 1962), dem sogenannten Architekten des Holocaust, in Belzec demonstrierte, wie die Vergasung durchgeführt wurde. Nach seiner Versetzung nach Triest war Wirth dort als Sicherungskommandant für die Straße von Triest nach Fiume (das heutige Rijeka) zuständig, auf der er am 26. Mai 1944 von Partisanen getötet wurde.
Auch Franz Stangl wurde nach seiner Tätigkeit im Rahmen der Aktion T4 zur Aktion Reinhardt versetzt, wo er erst in Globocnik, dann in Sobibor und schlussendlich in Treblinka als Lagerkommandant für die Ermordung von zusammengerechnet etwa 900.000 Juden verantwortlich war. Nach seiner Gefangennahme durch das US-Militär bei Kriegsende wurde er zunächst wegen seiner Beteiligung an der Aktion T4 angeklagt, da über seine Rolle als Lagerkommandant von zwei Vernichtungslagern noch nichts bekannt war. 1948 floh er aus dem Gefängnis und gelangte über die Rattenlinien bis nach Syrien, später weiter nach Brasilien, wo er am 28. Februar 1967 verhaftet wurde. Nach der Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland wurde er dort 1970 zu lebenslanger Haft verurteilt und verstarb am 28. Juni 1971 in der Haft an Herzversagen.
Reichleitner beerbte seinen Freund Stangl nicht nur in Hartheim, sondern auch in Sobibor als Lagerkommandant, war also wie jener und Wirth mitverantwortlich für die systematische Ermordung der Juden Europas. Und wie Wirth wurde Reichleitner nach seiner erneuten Versetzung von Partisanen getötet – am 3. Januar 1944 nahe Fiume.
Auch Vallaster wurde nach Ende der Aktion T4 bei der Aktion Reinhardt eingesetzt, diente zunächst in Belzec, später in Sobibor, wo er 1943 bei der Gefangenenrevolte von Itzhak Lichtman (1908 – 1992) getötet wurde. Nohel wurde bei Kriegsende verhaftet und anschließend vor Gericht gestellt. Etwa ein Jahr nach seiner Verurteilung zum Tode durch den Strang wurde das Urteil am 27. Mai 1947 vollstreckt. Bolender, der sogar Mitglied der SS-Totenkopfdivision – den fanatischsten und grausamsten aller Nazis also – war, war in verschiedenen T4-Tötungsanstalten im Einsatz und wurde nach Ende der Krankenmorde ebenfalls zur Aktion Reinhardt versetzt und war in Sobibor für seinen ausgeprägten Sadismus gefürchtet. Zunächst unter dem Namen Heinz Brenner, der eine zynische Anspielung auf seine frühere Tätigkeit war, und später unter dem Namen Wilhelm Kurt Vahle tauchte er nach Kriegsende unter, konnte aber von den Ermittlungsbehörden ausfindig gemacht und 1965 vor Gericht gestellt werden. Bolender nahm sich am 10. Oktober 1966, einen Tag vor Urteilsverkündung, das Leben. Und auch Gomerski, der nicht nur in Hartheim, sondern auch in Hadamar eingesetzt worden war, wurde später nach Sobibor versetzt. Auch wenn er in einem ersten Prozess, in dem es einzig um Hadamar ging, 1947 freigesprochen worden war, verurteilte man ihn 1950 wegen Mordes in unbestimmter Anzahl zu lebenslanger Haft, aus der 1972 nach Aufhebung des Urteils durch den BGH entlassen wurde.
Literatur
Henry Friedlander: „Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung“; Berlin-Verlag, Berlin 1997.
Heinz Eberhard Gabriel (Hrsg.), Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): „Vorreiter der Vernichtung? Von der Zwangssterilisierung zur Ermordung. Zur Geschichte der NS-Euthanasie in Wien, Band 2.“, Böhlau, Wien 2002.
Mireille Horsinga-Renno: „Der Arzt von Hartheim: Wie ich die Wahrheit über die Nazi-Vergangenheit meines Onkels herausfand“; rororo paperback. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2008.
Kurt Leininger: Verordnetes Sterben – verdrängte Erinnerungen. NS-Euthanasie in Schloss Hartheim. Verlagshaus der Ärzte, Wien 2006.
Tom Matzek: Das Mordschloss. Auf den Spuren von NS-Verbrechen in Schloss Hartheim. 1. Auflage. Kremayr & Scheriau, Wien 2002.
Ernst Klee: „‚Euthanasie‘ im NS-Staat: die ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens‘“; Ungekürzte Ausgabe, 12. Auflage. Fischer-Taschenbücher, Band 4326. S. Fischer, Frankfurt am Main 2009.