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Startseite > Geschichte Deutschlands > Nationalsozialismus und NS-Staat > Euthanasie und Eugenik im Dritten Reich
Geschrieben von: Redaktion Zukunft braucht Erinnerung | Erstellt: 8. Oktober 2026

Euthanasie und Eugenik im Dritten Reich

Inhalt

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  • Sterbehilfe, Mord und Aktion T4 – Nationalsozialistische Euthanasie-Verbrechen
    • Organisation und Durchführung
    • Die T4-Tötungsanstalten
    • Proteste
    • Opferzahlen
    • Quellen und Literatur

Sterbehilfe, Mord und Aktion T4 – Nationalsozialistische Euthanasie-Verbrechen

Hölzerner Innenraum der erhaltenen Busgarage in Hadamar

Innenansicht der Busgarage der ehemaligen NS-Tötungsanstalt Hadamar. JimmieJohnson, Hadamar Gedänkstätte Busgarage Innenansicht, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Der Begriff Euthanasie (griech.) meint Erleichterung des Todeskampfes, i.d.R. durch Narkotika, um unheilbar Kranke oder Schwerstverletzte von unerträglichem Leiden zu erlösen. Im Gegensatz dazu spricht man von passiver Sterbehilfe bei reiner Unterlassung von lebensverlängernden Maßnahmen. Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man eine vorsätzliche Handlung, um den Tod herbeizuführen.

Der Begriff „Euthanasie“ ist bereits in der griechisch-römischen Antike zu finden. Er bezeichnete damals einen „guten“, schmerzlosen, schnellen Tod, der ohne jegliches Einwirken z.B. eines Arztes oder anderer Personen eintritt.

Die ideologischen Hintergründe des neuzeitlichen Vernichtungsgedankens sind u.a. im sozialdarwinistischen Denkmodell  zu suchen. Sozialdarwinisten beriefen sich dabei oft auf die Evolutionstheorie von Charles Darwin, insbesondere auf das Konzept der „natürlichen Auslese“; zusätzlich zur moralischen Verwerflichkeit des Sozialdarwinismus war das schon deshalb absurd, weil eine Auslese durch Vernichtung keine natürliche Auslese ist. Eine andere Quelle waren die Theorien von Francis Galton (1822-1911), der 1883 den Begriff der „Eugenik“ einführte, ohne dass der Begriff damals schon die weitreichende Bedeutung wie während und nach dem „Dritten Reich“ hatte. Die Ideen der Auslese und der Eugenik wurden ins Völkische gewendet und (tatsächlich bereits zu Zeiten der Weimarer Republik) in den Dienst einer so genannten „Rassehygiene“ gestellt. Sozialdarwinismus war in den Augen der Nationalsozialisten im Dritten Reich eine Rechtfertigung für die Ideologie und das Töten von „Schwächeren“ und von als minderwertig bezeichneten Menschen.

Die Einordnung von Menschen nach rassischen Kriterien existierte schon lange. Die Nationalsozialisten übernahmen diese im Zusammenhang mit dem Sozialdarwinismus als fertige Ideologie, aus der das Bild des „arischen Menschen“ als Vorbild geschaffen wurde. Im Zusammenhang mit dem Antisemitismus wurde das z.B. in den Nürnberger Gesetzen genauer definiert und instrumentalisiert.

Im Herbst 1939 ermächtigte Adolf Hitler Philipp Bouhler und Karl Brandt schriftlich, die Befugnisse bestimmter Ärzte zur Tötung von Patienten auszuweiten. Das Schreiben wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert. Mit dem Ausdruck „Gnadentod“ verschleierte es den geplanten Mord an Menschen, die das Regime als unheilbar krank einstufte. Die nationalsozialistischen Krankenmorde hatten bereits 1939 mit der sogenannten Kinder-„Euthanasie“ begonnen. Die zentrale „Aktion T4“ richtete sich insbesondere gegen erwachsene Patienten psychiatrischer Einrichtungen und Menschen mit Behinderungen. Hinter der Bezeichnung „lebensunwertes Leben“ stand eine menschenverachtende Bewertung nach vermeintlichem Nutzen, Arbeitsfähigkeit und erbbiologischen Kriterien.

Organisation und Durchführung

Die Organisation der Krankenmorde lag bei der „Kanzlei des Führers der NSDAP“ unter Philipp Bouhler; Karl Brandt war als ärztlicher Beauftragter beteiligt. Tarnorganisationen wie die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ verschleierten die Erfassung und Auswahl der Opfer. Die „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ (Gekrat) organisierte die Transporte; sie war eine Tarnorganisation des Mordprogramms, kein eigenständiges SS-Unternehmen. Im Januar 1940 begannen die Tötungen mit Gas. Zu den sechs Tötungsanstalten gehörten Grafeneck, Brandenburg an der Havel, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar. Die Bezeichnung „Aktion T4“ verweist auf die Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, nicht auf einen Sitz der Reichskanzlei. Eine interne Täterstatistik verzeichnet für die zentrale Tötungsphase 1940/41 insgesamt 70.273 Opfer. Den Hinterbliebenen teilten eigens für diesen Zweck in den Tötungsanstalten eingerichtete Standesämter den angeblich unerwarteten Tod ihrer Angehörigen mit.

Die Auswahl der Opfer war in ein bürokratisches Verfahren eingebettet. Einrichtungen mussten Angaben über ihre Patienten auf Meldebögen übermitteln. Die T4-Zentrale ließ die Bögen vervielfältigen und jeweils von drei ärztlichen Gutachtern beurteilen. Diese entschieden anhand der übermittelten Angaben über Menschen, die sie dafür nicht persönlich untersuchten. Ein rotes Pluszeichen stand für die Tötung, ein blaues Minuszeichen für das Weiterleben. Bei unterschiedlichen Urteilen entschied der medizinische Leiter als Obergutachter. Insgesamt wurden im Verlauf der Aktion mehr als 200.000 Menschen auf diese Weise erfasst.

Das Verfahren zeigt, wie ärztliche Autorität und Verwaltung für den Massenmord eingesetzt wurden. Formulare und Unterschriften machten aus den Entscheidungen keine medizinisch gerechtfertigten Maßnahmen. Die Betroffenen wurden weder um ihre Zustimmung gebeten noch erhielten sie eine Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Zwischen der Erfassung in der Herkunftsanstalt, der Begutachtung, dem Transport und der Tötung waren verschiedene Personen und Einrichtungen beteiligt. Die Verantwortung lässt sich deshalb nicht allein auf die unmittelbaren Täter in den Tötungsanstalten beschränken. Für die historische Aufarbeitung sind auch die erhaltenen Krankenakten und Meldebögen wichtig: Sie dokumentieren das Vorgehen der Verantwortlichen und können helfen, den Opfern Namen und einzelne Lebensgeschichten zurückzugeben.

Die T4-Tötungsanstalten

Anstalt Ort Bundesland (heute) Zentrale T4-Tötungsphase
Grafeneck Gomadingen Baden-Württemberg Januar–Dezember 1940
Brandenburg Brandenburg Brandenburg Februar–Oktober 1940
Hartheim Alkoven (bei Linz) Oberösterreich Mai 1940–August 1941
Sonnenstein Pirna Sachsen Juni 1940–August 1941
Bernburg Bernburg Sachsen-Anhalt November 1940–August 1941
Hadamar Hadamar Hessen Januar–August 1941

Die Zeiträume beziehen sich auf die zentrale „Aktion T4“. Spätere Krankenmorde und die Ermordung von KZ-Häftlingen in einzelnen dieser Anstalten sind darin nicht enthalten.

In den von Deutschland annektierten Gebieten Nord- und Westpolens (Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland) gab es weitere Tötungsanstalten, die aber zunächst nicht der T4 unterstanden.

Proteste

Die Krankenmorde blieben trotz der Geheimhaltung nicht verborgen. Proteste von Angehörigen und aus kirchlichen Kreisen trugen dazu bei, dass Hitler am 24. August 1941 die zentrale „Aktion T4“ einstellen ließ. Besonders bekannt wurde die Predigt des Bischofs Clemens August Graf von Galen vom 3. August 1941 in Münster. Die Einstellung bedeutete jedoch nicht das Ende der Krankenmorde. Bis 1945 wurden Menschen durch überdosierte Medikamente, gezielten Nahrungsentzug und Vernachlässigung getötet; auch die Kinder-„Euthanasie“ ging weiter. Im Rahmen der im Frühjahr 1941 begonnenen „Aktion 14f13“ wählten Ärzte KZ-Häftlinge aus, die zur Ermordung in Tötungsanstalten des T4-Komplexes gebracht wurden.

Das Personal der „Aktion T 4″ wechselte zum großen Teil als Spezialisten für Massentötungen in die Vernichtungslager in Osteuropa. Den Zusammenhang zwischen Euthanasie und Krieg um „Lebensraum“ verdeutlicht Hitlers symbolische Rückdatierung des Euthanasiebefehls auf den 1. September 1939, den Tag des Angriffs auf Polen.

Opferzahlen

Die sogenannte Hartheimer Statistik ist eine interne Täteraufstellung. Sie verzeichnet für die zentrale Tötungsphase 1940/41 in den sechs Anstalten die folgenden Opferzahlen. Die Täter verschleierten die Morde darin mit dem Ausdruck „desinfiziert“. Die Aufstellung ist keine Gesamtbilanz aller nationalsozialistischen Krankenmorde:

Anstalt 1940 1941 Summe
A (Grafeneck) 9.839 – 9.839
B (Brandenburg) 9.772 – 9.772
Be (Bernburg) – 8.601 8.601
C (Linz) 9.670 8.599 18.269
D (Sonnenstein) 5.943 7.777 13.720
E (Hadamar) – 10.072 10.072
  35.224 35.049 70.273
Quelle: Hartheimer Statistik, gedr. in: Ernst Klee, Dokumente, Dok. 87, S. 232

Diese Zahlen erfassen nur einen Teil der Verbrechen. Für die nationalsozialistischen Krankenmorde im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten werden insgesamt etwa 200.000 bis 300.000 Opfer angenommen. Die Gesamtzahl umfasst neben der zentralen „Aktion T4“ auch die Kinder-„Euthanasie“ und weitere Mordaktionen bis 1945.

Quellen und Literatur

Wolfgang Benz / Hermann Graml / Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus. München, 1997.

Hilde Kammer / Elisabet Bartsch / Manon Eppenstein-Baukhage: Lexikon Nationalsozialismus. Berlin, 1999.

Israel Gutman / Eberhard Jäckel / Peter Longerich (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. München, 1998.

Ernst Klee: Euthanasie im NS- Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Frankfurt/M, 1999.

Ernst Klee: Dokumente zur Euthanasie. Frankfurt/M, 1997.

Christine Charlott Makowski: Eugenik, Sterilisationspolitik, ‚ Euthanasie‘ und Bevölkerungspolitik in der nationalsozialistischen Parteipresse. Husum, 1996.

Hans-Walter Schmuhl: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Göttingen, 1992.

WDR Beitrag (Video): Massenmord in Kliniken – Euthanasie im Dritten Reich.

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