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Startseite > Geschichte Deutschlands > Drittes Reich > Euthanasie und Eugenik im Dritten Reich
Geschrieben von: Redaktion Zukunft braucht Erinnerung | Erstellt: 6. November 2004

Euthanasie und Eugenik im Dritten Reich

Sterbehilfe, Mord und Aktion T4 – Nationalsozialistische Euthanasie Verbrechen

Der Begriff Euthanasie (griech.) meint Erleichterung des Todeskampfes, i.d.R. durch Narkotika, um unheilbar Kranke oder Schwerstverletzte von unerträglichem Leiden zu erlösen. Im Gegensatz dazu spricht man von passiver Sterbehilfe bei reiner Unterlassung von lebensverlängernden Maßnahmen. Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man eine vorsätzliche Handlung, um den Tod herbeizuführen.

Der Begriff „Euthanasie“ ist bereits in der griechisch-römischen Antike zu finden. Er bezeichnete damals einen „guten“, schmerzlosen, schnellen Tod, der ohne jegliches Einwirken z.B. eines Arztes oder anderer Personen eintritt.

Die ideologischen Hintergründe des neuzeitlichen Vernichtungsgedankens sind u.a. im sozialdarwinistischen Denkmodell  zu suchen. Sozialdarwinisten beriefen sich dabei oft auf die Evolutionstheorie von Charles Darwin, insbesondere auf das Konzept der „natürlichen Auslese“; zusätzlich zur moralischen Verwerflichkeit des Sozialdarwinismus war das schon deshalb absurd, weil eine Auslese durch Vernichtung keine natürliche Auslese ist. Eine andere Quelle waren die Theorien von Francis Galton (1822-1911), der 1883 den Begriff der „Eugenik“ einführte, ohne dass der Begriff damals schon die weitreichende Bedeutung wie während und nach dem „Dritten Reich“ hatte. Die Ideen der Auslese und der Eugenik wurden ins völkische gewendet und (tatsächlich bereits zu Zeiten der Weimarer Republik) in den Dienst einer so genannten „Rassehygiene“ gestellt. Sozialdarwinismus war in den Augen der Nationalsozialisten im Dritten Reich eine Rechtfertigung für die Ideologie und des Tötens von „Schwächeren“ und von als minderwertig bezeichneten Menschen.

Die Einordnung von Menschen nach rassischen Kriterien existierte schon lange. Die Nationalsozialisten übernahmen diese im Zusammenhang mit dem Sozialdarwinismus als fertige Ideologie, aus der das Bild des „arischen Mensch“ als Vorbild geschaffen wurde. Im Zusammenhang mit dem Antisemitismus wurde das z.B. in den Nürnberger Gesetzen genauer definiert und instrumentalisiert.

Mit seinem „Euthanasiebefehl“ vom Oktober 1939 (geheime Anordnung vom 1.9.39) ermächtigte Adolf Hitler die Tötung so genannten „lebensunwerten Lebens“. Mit ihm begann die erste systematische Vernichtung von Menschen im Dritten Reich. Verschleiert wurde die Aktion durch den von Hitler in seinem Ermächtigungsschreiben verwendeten Begriff „Gnadentod“. Als „lebensunwert“ galten nach seiner Definition vor allem missgebildete Kinder und an Geistes- und Erbkrankheiten oder Syphilis leidende Erwachsene, insbesondere wenn sie entsprechend der nationalsozialistischen Rassenkunde einer „minderwertigen Rasse“ angehörten. Hitler radikalisierte damit einen Standpunkt, der in Menschen, die für Staat und Wirtschaft nicht nützlich sind, nur noch eine Belastung sieht. Man setzte dies mit lebensunwertem Leben gleich und organisierte dessen systematische Vernichtung.

 

Organisation und Durchführung

Mit der Durchführung der Tötungsmaßnahmen war die „Kanzlei des Führers der NSDAP“ unter Philipp Bouhler und Hitlers Leibarzt Karl Brandt beauftragt. Um die Opfer zu erfassen und auszuwählen, gründete er die Tarnorganisation „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“. Den Transport der „Selektierten“ zu den Tötungszentren übernahm das SS-Unternehmen „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“. Im Schloss Grafeneck in Württemberg nahm gegen Ende 1939 die erste Tötungsstätte ihren Betrieb auf. Weitere Euthanasieanstalten wurden in Hadamar, Brandenburg an der Havel, Bernburg, Schloss Hartheim und Sonnenstein errichtet. Betitelt wurde das Unternehmen als „Aktion T 4″, benannt nach der Ende 1939 für den Massenmord eingerichteten Organisationszentrale (Zentrale der Reichskanzlei) in der Berliner Tiergartenstraße 4. Bis 1941 fielen der „Aktion T 4″ mindestens 120 000 Menschen durch Vergasung, Erschießung und tödliche Injektionen zum Opfer. Den Hinterbliebenen teilten eigens für diesen Zweck in den Tötungsanstalten eingerichtete Standesämter den angeblich unerwarteten Tod ihrer Angehörigen mit.

 

Die T4 Tötungsanstalten

Anstalt Ort Bundesland (heute) Zeitraum
Grafeneck Gomadingen Baden-Württemberg 20. 1.1940 – Dezember 1940
Brandenburg Brandenburg Brandenburg 8. 2.1940 – Oktober 1940
Hartheim Alkoven (bei Linz) Oberösterreich 6. 5. 1940 – Dezember 1944
Sonnenstein Pirna Sachsen Juni 1940 – September 1942
Bernburg Bernburg Sachsen-Anhalt 21. 9. 1940 – 30. 7. 1943
Hadamar Hadamar Hessen Januar 1941 – 31. 7. 1942

In den von Deutschland annektierten Gebieten Nord- und Westpolens (Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland) gab es weitere Tötungsanstalten, die aber zunächst nicht der T4 unterstanden.

 

Proteste

Trotz strenger Geheimhaltung zwangen Gerüchte in der Bevölkerung und besonders Proteste von kirchlicher Seite Hitler am 24. August 1941 zur formalen Einstellung der „Aktion T 4″. Insbesondere Bischof Clemens August Graf von Galen hatte sich sehr deutlich zu den Vorgängen geäußert, so in seiner bekannten „Euthanasiepredigt“ in St. Lamberti zu Münster am 3.8.1941. Dennoch gingen die Morde im Geheimen noch bis kurz vor Kriegsende weiter. Zwischen 1941 und 1945 wurden nochmals etwa 30 000 Menschen aufgrund des Euthanasiebefehls ermordet. Unter dem Codenamen „14 f 13″ (Aktenzeichen des Inspekteurs der KZ) wurden zudem ab 1941 auch in Konzentrationslagern in gesonderten Abteilungen als „lebensunwert“ eingestufte Häftlinge getötet.

Das Personal der „Aktion T 4″ wechselte zum großen Teil als Spezialisten für Massentötungen in die Vernichtungslager in Osteuropa. Den Zusammenhang zwischen Euthanasie und Krieg um „Lebensraum“ verdeutlicht Hitlers symbolische Rückdatierung des Euthanasiebefehls auf den 1. September 1939, den Tag des Angriffs auf Polen.

 

Opferzahlen

Eine erhalten gebliebene interne T4-Statistik überliefert die genauen Zahlen der in den sechs „Anstalten“ 1940 und 1941 bis zum 1. September 1941 „desinfizierten“ (vergasten) Menschen:

Anstalt 1940 1941 Summe
A (Grafeneck) 9.839 – 9.839
B (Brandenburg) 9.772 – 9.772
Be (Bernburg) – 8.601 8.601
C (Linz) 9.670 8.599 18.269
D (Sonnenstein) 5.943 7.777 13.720
E (Hadamar) – 10.072 10.072
  35.224 35.049 70.273
Quelle: Hartheimer Statistik, gedr. in: Ernst Klee, Dokumente, Dok. 87, S. 232

Diese Zahlen spiegeln jedoch nur einen Teil des Verbrechens wider. Im Ärzte-Prozess von Nürnberg (1947) ging die Anklage insg. von 275 000 Getöteten aus (inkl. umgebrachter psychisch Kranker während des Luftkriegs zum Freimachen von Betten und der Ermordung von Behinderten in den besetzten Ostgebieten).

 

Literatur

Benz, Wolfgang / Hermann Graml /Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997.

Kammer, Hilde / Elisabet Bartsch / Manon Eppenstein-Baukhage / Manon Eppenstein- Baukhage: Lexikon Nationalsozialismus, Berlin 1999.

Gutman, Israel / Eberhard Jäckel / Peter Longerich (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. München 1998.

Klee, Ernst: Euthanasie im NS- Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Frankfurt/M 1999.

Klee, Ernst: Dokumente zur Euthanasie. Frankfurt/M 1997.

Makowski, Christine Charlott: Eugenik, Sterilisationspolitik, ‚ Euthanasie‘ und Bevölkerungspolitik in der nationalsozialistischen Parteipresse. Husum 1996.

Schmuhl, Hans-Walter: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Göttingen 1992.

WDR Beitrag (Video): Massenmord in Kliniken – Euthanasie im Dritten Reich.

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