Letzter Staatssekretär des Auswärtigen Amtes im „Dritten Reich“
I. Jugend, Ausbildung und erste Berufsjahre (1902–1936)
Gustav Adolf Steengracht von Moyland wurde am 15. November 1902 auf Schloß Moyland (Bürgermeisterei Till im Landkreis Cleve) als Sohn des Rittergutsbesitzers Nikolaus Adrian Steengracht von Moyland und seiner Frau Irene, geborener Edeln von Kremer-Auenrode, geboren[1]. Die Familie war evangelischer Konfession. In seiner Kindheit hatte er eine französische Kinderfrau, der er in frühen Jahren gute Französischkenntnisse verdankte und eine Sympathie für Frankreich. Bis zu seinem 10. Lebensjahr erhielt Adolf Steengracht Privatunterricht, ab Ostern 1913 besuchte er das humanistische Gymnasium in Freiberg/Sachsen und ab Ostern 1915 das Gymnasium in Kleve. Dort legte er Ostern 1922[2] das Abitur ab. Ab Ostern 1922 war er praktisch in der Landwirtschaft tätig[3], und ab Wintersemester 1922/23 (Immatrikulation 3. November 1922) studierte er Landwirtschaft, ab dem 26. November 1923 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn (Exmatrikulation 28. Februar 1925)[4]. 1923 trat er dem Korps Borussia in Bonn (Kösener SC) bei[5]. In diesem Korps, er hatte unter anderem die Chargen des Zweit- und Erstchargierten inne[6], lernte er unter anderem Söhne[7] des in Doorn lebenden Kaiser Wilhelms II. kennen, den er in der Folge wiederholt in Doorn auf Einladung der Söhne des Kaisers besuchte[8]. Der Byzantinismus am kaiserlichen Exilhof wirkte auf den jungen Niederrheiner aber eher befremdlich. Zu seinen Bekanntschaften bei den Bonner Borussen gehörte auch Paul Graf York von Wartenburg, der ihn als „Mann von seltenen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften“ beschrieb: „Einen großen physischen Mut verband er mit den Gaben eines warmen Herzens. Stets hilfsbereit und einsatzfreudig war er fern von jedem eigensüchtigen Streben und sich der Verantwortung bewusst, die ihm aus seinem geistigen und masteriellen Erbe zugefallen war.“[9] Das Wintersemester 1924/25 verbrachte er an der Universität Lausanne, an der er in der Rechtsfakultät eingeschrieben war[10]. Ab dem am 1. Mai 1925 beginnenden Sommersemester 1925 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Köln, die er mit Abgangszeugnis vom 28. Juli 1926 verließ[11]. Im Dezember 1926 legte er die erste juristische Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Hinsichtlich seiner Militärverhältnisse notiert der Personalbogen „Übungen“ 1919 [sic!] [12], vom 15. März bis 15. Mai 1924 und vom 1. Juni bis 1. August 1926, vermutlich bei der „Schwarzen Reichswehr“. Seine Vereidigung als Gerichtsreferendar erfolgte im Januar 1928[13] am Landgericht Kleve; die gelegentlich in der Literatur zu findende Behauptung[14], er sei von 1930 bis 1933 wegen seiner politischen Betätigung aus dem Justizdienst beurlaubt worden, trifft offenbar nicht zu[15]. Seit 1925 (a. A. 1928) war er Mitglied des „Stahlhelm – Bund deutscher Frontsoldaten“, vor 1933 auch dessen „Kreisführer“ im Kreis Xanten[16]. In persönlichen Erzählungen habe Steengracht berichtet, während seiner Zeit im Stahlhelm sei „jedes Wochenende Kleinkrieg“ gewesen[17]. Zur Wahl des Rheinischen Provinziallandtages kandidierte er erfolglos an erster Stelle des Wahlvorschlags der „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ im Kreis Kleve[18]. Vor 1933 hatte er offenbar auch schon erste persönliche Kontakte zu Franz von Papen[19].
Am 16. Februar 1929 (Tag der mündlichen Prüfung) wurde er in Bonn „cum laude“ zum Dr. iur. promoviert mit einer Dissertation über „Das staatsrechtliche Moment in den §§ 99, 100 des Entwurfs eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuches von 1927. Eine staats- und strafrechtliche Studie zur Staatsrechtsreform“[20]. Sein Doktorvater war der seit 1926 in Bonn lehrende Strafrechtlehrer Alexander Graf zu Dohna-Schlodien (1876–1944).
1933 legte er die Große Staatsprüfung ab und wurde zum Gerichtsassessor ernannt. Nach Angaben in seinem Fragebogen im Entnazifizierungsverfahren soll er bis 1935 als Gerichtsassessor am Landgericht Kleve tätig gewesen sein[21]. In der Folgezeit arbeitete er aber auch als Rechtsberater der Kreisbauernschaft in Kleve. Der NSDAP trat er am 1. Mai 1933 mit der Mitgliedsnummer 2.837.625 bei. Von 1935 bis 1936 war er Kreisbauernführer des Kreises Kleve, ab 1935 Gemeinderat der Gemeinde Till-Moyland aufgrund der Deutschen Gemeindeordnung[22] und vom 1. November 1935 bis 31. März 1937 Ortsgruppenleiter der NSDAP-Ortsgruppe Moyland-Schneppenbaum[23]. Als Stahlhelm-Führer wurde er am 1. September 1933 in die SA überführt, wurde am 20. April 1934 SA-Sturmführer und war, ohne daß Daten bekannt sind, Führer des SA-Sturms 11/56 bzw. des Reserve-Sturmbanns II/R 56. Vom 1. April bis 26. Mai 1936 und vom 7. Januar bis 17. Februar 1938 absolvierte er zwei weitere Wehrübungen, vermutlich im Flak-Regiment 24, und war hiernach Unteroffizier der Reserve und Reserveoffiziersanwärter. Am 16. Mai 1933 heiratete Steengracht in Berlin die am 14. Dezember 1908 in Griva/Lettland geborene Ilsemarie Baronesse von Hahn, eine Dame der Gesellschaft, die er in Berlin kennengelernt hatte[24]. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor, der am 16. November 1936 in Moyland geborene Nikolaus Adrian.
II. In der „Dienststelle Ribbentrop“ und im Auswärtigen Amt (1936–1943)
Die Eheschließung leitete mittelbar auch eine berufliche Umorientierung Steengrachts ein, die ihn letztlich zum zweiten Mann im Auswärtigen Amt werden ließ. Die junge Baronin Steengracht fühlte sich am Niederrhein nicht sonderlich heimisch, und ihr Mann fand den provinziellen „NS-Hurra-Patriotismus“ und die Pflicht, jeder lokalen NS-Größe den „deutschen Gruß“ entbieten zu müssen „entsetzlich“. Das junge Paar war sich darin einig, möglichst bald den Niederrhein verlassen zu wollen. In Adolf Steengracht kam dann der Gedanke auf, vielleicht in den diplomatischen Dienst zu treten. Sein Traum wäre es jedenfalls gewesen, Landwirtschaftsattaché in Paris zu werden. Er hat in der Folgezeit wohl aufgrund seiner zahlreichen persönlichen Kontakte nach Berlin versucht, diesen Gedanken zu realisieren[25]. Warum er dann nicht den direkten Weg des Eintritts in die diplomatische Laufbahn, die ihm aufgrund seiner juristischen Ausbildung zweifelsohne offen gestanden hätte, nicht gewählt hat, sondern stattdessen zunächst in die „Dienststelle Ribbentrop“[26] eintrat, wird sich wohl nicht mehr klären lassen. Wann genau Steengracht die persönliche Bekanntschaft Ribbentrops gemacht hat, ist nicht bekannt. Jedenfalls behauptete er bei seiner Vernehmung in Nürnberg, er habe ihn zum Zeitpunkt der „Wiederbesetzung des Rheinlandes“ im März 1936 noch nicht gekannt und ihn „erstmalig im Jahr 1936 gesehen“[27]. Vom 1. Oktober 1936 bis 2. Oktober 1938 war Steengracht Referent im Vertragsverhältnis in der „Dienststelle Ribbentrop“ und gehörte somit zu dem Personenkreis, mit dem Ribbentrop auf Dauer aus dem Auswärtigen Amt „eine in personeller Hinsicht einwandfreie nationalsozialistische Behörde machen“ wollte[28]. Steengracht arbeitete seit dem Dienstantritt des neuen deutschen Botschafters im Vereinigten Königreich, Joachim von Ribbentrop, am 26. Oktober 1936 in London[29]. Dieser hatte einen großen Stab von Mitarbeitern mitgebracht, die zunächst nicht zur Anmeldung zur Diplomatenliste kamen, so auch im Falle Steengracht. In der Botschaft selbst scheint er auch keine Funktion gehabt zu haben, denn sein Name ist auf den Unterschriftslisten von botschaftsinternen Umläufen nie aufgeführt. Im August 1937 schlug die Botschaft dem Auswärtigen Amt vor, nun die bisher noch nicht angemeldeten Personen des persönlichen Stabes des Botschafters anzumelden – insgesamt 22 Personen – und regte für Steengracht die Bezeichnung „Hilfsreferent“ („Assistant Staff Officer“) an. Reichsaußenminister Konstantin von Neurath lehnte diesen Vorschlag mit der besorgten Begründung ab, daß „diese Personen, zumal wenn sie sich als ‚Referenten‘ bezeichnen, aus ihrer offiziellen Anmeldung in dieser Eigenschaft eines Tages Ansprüche an das Auswärtige Amt herleiten können, was vermieden werden muß. Dagegen habe ich keine Einwendungen dagegen zu erheben, daß die in Frage kommenden Persönlichkeiten zwar nicht als Botschaftspersonal, wohl aber als der Person des Herrn Botschafters vorübergehend zugeteilte Hilfskräfte angemeldet werden.“[30] Die Vorschlagsliste wurde entsprechend abgeändert; ihr Konzept trägt Ribbentrops Randvermerk „Ich möchte dies selbst im F.O. [Foreign Office] abgeben.“ Auf einer Liste der Mitglieder der Botschaft, die am 13. Juni auf eine entsprechende Aufforderung des Foreign Office diesem übersandt wurde, ist Steengracht als „Honorary Attaché“ bezeichnet. Eine Abmeldung Steengrachts in London bei seiner Rückkehr nach Deutschland im Frühjahr 1938 ist entweder unterblieben, oder das entsprechende Dokument fehlt in der Akte. Welche Funktionen genau während seiner Tätigkeit für die „Dienststelle Ribbentrop“ in London ausgeübt hat, ist nicht bekannt. Er hat jedenfalls, zunächst ohne nennenswerte Englischkenntnisse, zahlreiche Vorträge über die deutsche Landwirtschaft gehalten. Hierauf ist möglicherweise die immer wieder auftauchende Bezeichnung Steengrachts als „Landwirtschaftsattaché“ in London zurückzuführen. Als solcher hätte er offiziell zum Botschaftspersonal gehören müssen, was aber eindeutig nicht der Fall war. Diese Angabe ist offenbar auf den Wilhelmstraßenprozeß zurückzuführen, wo Steengrachts Funktion in London als „landwirtschaftlicher Attaché“ beschrieben wird, und diese nicht zutreffende Angabe geistert auch durch die Entnazifizierungsakte Steengrachts[31]. Durch seine Tätigkeit im persönlichen Stab des Botschafters kam er in nähere Berührung mit Ribbentrop und fiel ihm wohl auf, weil er aufgrund seines Herkommens und seiner persönlichen Stellung keine abhängige Kreatur war. In der Familie wird es ferner für möglich gehalten, daß er Ribbentrop auch dadurch positiv aufgefallen sein könnte, daß er in protokollarischen Fragen bewandert war[32].
Die deutsche Botschaft in London, an der Steengracht für die „Dienststelle Ribbentrop“ tätig war, gehörte zwar zu den besonders prestigeträchtigen deutschen Auslandsvertretungen, dennoch war spätestens seit Ribbentrops Amtsantritt als deutscher Botschafter der bisher sehr gute Ruf der deutschen Diplomatie in Großbritannien dahin. Der legendäre faux pas Ribbentrops, den König mit deutschem Gruß und „Heil Hitler“ zu begrüßen, war nicht nur ein Verstoß gegen die Etikette des Hofes von St. James. Er symbolisierte vielmehr, dass Ribbentrop und seine Mitarbeiter, die er als künftige Gestalter einer „nationalsozialistischen“ Außenpolitik in seinem Gefolge hatte, von den bewährten Formen der Diplomatie, auf die gerade die durchgängig der Oberschicht zugehörigen britischen Diplomaten großen Wert legten, also insbesondere Höflichkeit und gute Manieren, keine Ahnung hatten und auch wohl keine Ahnung haben wollten. Churchill-Biograph William Manchester bringt es auf den Punkt, wenn er schreibt, bisher hätten „es die Angehörigen der englischen Oberschicht in Angelegenheiten der Außenpolitik noch nie mit solchen Europäern zu tun gehabt“[33], als Vertreter eines Regimes, dessen Träger „dem unteren Mittelstand angehörten“[34]. Die Folge war, dass Ribbentrop die Briten nicht nur falsch behandelt hat, sondern vor allem falsch eingeschätzt hat, mit der dann bekannten fatalen Einschätzung des britischen Verhaltens bei Kriegsausbruch im September 1939. Ein frappantes Beispiel ist Ribbentrops Verhalten anlässlich seiner Abschiedsaudienz bei König Georg VI. am Tage des deutschen Einmarschs in Österreich, bei der er dem König weiszumachen versuchte, nichts vom „Anschluß“ gewußt zu haben. Georg VI. „erwiderte, dass er, soweit ich wisse, doch Außenminister Deutschlands sei“[35]. Harold Nicolson charakterisierte diese Art der deutschen Diplomatie feinsinnig als „Überraschungsdiplomatie“, als Charakteristikum eines kriegerischen Begriffs von Politik[36]. Vor diesem Hintergrund stellt sich dann die allerdings nicht mehr zu beantwortende Frage, wie ein Mann mit dem gesellschaftlichen und beruflichen Hintergrund wie Steengracht sich in dieser Umgebung gefühlt haben mag. An der Botschaft in London machte Steengracht auch die Bekanntschaft des Völkerrechtlers und späteren Widerstandskämpfers Helmuth James Graf v. Moltke und seiner Frau Freya. Diese erinnerte sich nach dem Krieg, dass Steengracht zu den Leuten gehört habe, „die glaubten, von innen mehr erreichen zu können als von außen“[37]. Zwischen Steengrachts, insbesondere der Baronin, und den Moltkes entwickelte sich in den folgenden Jahren ein nahezu freundschaftlicher Kontakt mit Besuchen in Kreisau[38].
Mit der Rückkehr Ribbentrops nach Berlin als Reichsminister des Auswärtigen im Februar/März Februar 1938 kam auch Steengracht nach Deutschland zurück und war zunächst weiter in der „Dienststelle Ribbentrop“ tätig, bis er am 21. September 1938 mit Wirkung vom 3. Oktober als Legationssekretär im Auswärtigen Amt, zunächst als Beamter auf Widerruf, eingestellt wurde. Um die der Einstellung Steengrachts und anderer Personen aus der „Dienststelle Ribbentrop“ und aus Organisationen der NSDAP[39] entgegenstehenden beamtenrechtlichen Schwierigkeiten zu überwinden, ließ sich Ribbentrop im Frühjahr 1939 von Hitler zu einer grundlegenden Reorganisation und Umgestaltung des auswärtigen Dienstes ermächtigen[40]. Im Auswärtigen Amt war Steengracht zunächst im Protokoll[41], ab 1939 im Persönlichen Stab des Reichsaußenministers tätig[42]. In der Folge machte er die für einen vom Minister protegierten Seiteneinsteiger nicht untypische Blitzkarriere: am 20. April 1939 wurde er Legationsrat, am 16. April 1940 Legationsrat I. Kl., am 28. Januar 1941 Vortragender Legationsrat und am 10. Juli 1941 Gesandter I. Kl. als Ministerialdirigent im Persönlichen Stab des Reichsaußenministers[43] – in der Funktion eines Chefadjutanten Ribbentrops[44]. Am 10. April 1942 erfolgte die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Angesichts seiner Tätigkeit im auswärtigen Dienst war er ab Kriegsbeginn u. k. gestellt[45]. Parallel zu seiner Karriere im Auswärtigen Amt stieg er in der SA als SA-Führer z.V. des Stabes der Obersten SA-Führung rasch zu höheren Rängen auf: am 9. November 1940 wurde er zum SA-Standartenführer ernannt, am 9. November 1942 zum SA-Oberführer und am 20. April 1944 zum SA-Brigadeführer. An Orden und Ehrenzeichen wurden ihm bis Ende 1944 verliehen: das SA-Sportabzeichen in Bronze, die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudeten-Medaille) mit Spange „Prager Burg“, die Medaille zur Erinnerung an die Heimkehr des Memellandes 1939, das Danzig-Kreuz II. Kl., das Kriegsverdienstkreuz II. Kl. und I. Kl.
Zwar bezeichnete er seine Stellung im Auswärtigen Amt vor der Ernennung zum Staatssekretär später mit offenbar gelindem Understatement und in exkulpatorischer Absicht als „Adjutant, das heißt, ich habe mit den technischen Sachen zu tun gehabt. Ich habe niemals zu der Zeit ihm einen politischen Bericht vorgelegt“[46]. Daß er sehr wohl auch mit politischen Dingen befaßt war mögen einige Beispiele verdeutlichen: Im Herbst 1941 gab er (angeblich in der aber, wie weiter unten ausgeführt wird, nicht zutreffenden Funktion als Vertreter des AA im Führerhauptquartier) eine Äußerung Hitlers über „eventuelle Pressalien“ gegen deutsche Juden im Falle eines Kriegseintritts der USA weiter[47], im März 1942 wurde er vom deutschen Generalgouverneur in Polen, Hans Frank, gemeinsam mit dem Gesandten Alexander Freiherr von Dörnberg zu Hausen, dem Chef des Protokolls des Auswärtigen Amtes, empfangen[48], und im Oktober 1942 informierte ihn Unterstaatssekretär Martin Luther über die Absicht des Reichskommissars in den Niederlanden, Arthur Seyß-Inquart, Hitler um sein Einverständnis für die beabsichtigte Einsetzung des niederländischen NS-Führers Anton Adriaan Mussert zum niederländischen Ministerpräsidenten zu bitten[49].
Die in der Literatur gelegentlich behauptete Funktion Steengrachts als „Vertreter des AA im Führerhauptquartier“ ist offensichtlich in dieser Form nicht zutreffend. „Ständiger Beauftragter des RAM beim Führer“ war von September 1940 bis Kriegsende Botschafter Walter Hewel. Ein längerer Aufenthalt Steengrachts im Führerhauptquartier ist für die Zeit vom 17. Dezember 1942 bis 15. März 1943 nachweisbar, in dieser Zeit weilte er „als Chefadjutant des Herrn RAM bezw. als Beauftragter des RAM in Wolfsschanze“. Dies rechtfertigt die Annahme, dass es sich dabei um eine Art Urlaubsvertretung für Hewel gehandelt haben muss, der am 26. Dezember 1942 von der Wolfsschanze nach Berlin reiste und an Steengrachts Abreisetag 15. Februar 1943 dorthin zurückkehrte. Auf Hewels Reisekostenabrechnungen heißt es bei „Art oder Gegenstand der Dienstgeschäfte“ immer „Zur Begleitung des Führers im Auftrag des RAM“, bei Steengracht ansonsten „Begleitung des Herrn RAM als Adjutant“ (bzw. „Chefadjutant“)[50].
III. Staatssekretär des Auswärtigen Amtes (1943–1945)
a) Ernennung
Adolf Steengracht wurde am 31. März 1943 zum Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und somit zum ständigen Vertreter des Reichsaußenministers ernannt[51]. Er wollte die Annahme der Ernennung zum Staatssekretär, offenbar in Kenntnis der mittlerweile ausweglosen politischen und militärischen Lage des Deutschen Reiches, zunächst ablehnen und hat sogar seine Versetzung an die Front vorgeschlagen. Ribbentrop gab ihm daraufhin wohl unmißverständlich zu verstehen, daß seine Weigerung als „Feigheit vor dem Feind“ angesehen würde mit allen hiermit verbundenen Konsequenzen für Leib und Leben[52]. Steengrachts Frau wirkte nach der Nachricht „vollkommen verzweifelt und aufgelöst“. Helmuth James Graf von Moltke, dem sie davon erzählte, meinte, „das sei sicher ein gigantischer Aprilscherz[,] den ihr Adolf sich da leistete, aber sie blieb dabei und erklärte mir auf meine heutige Rückfrage, er habe es ihr heute erneut bestätigt“[53]. Dieser Wechsel im Amt erfolgte im Zusammenhang mit dem „großen Revirement“ in Verbindung mit einer Umorganisation im Auswärtigen Amt im Frühjahr 1943, nachdem der Chef des SD-Ausland im Reichssicherheitshauptamt, Walter Schellenberg, und der Leiter der Abteilung Deutschland im Auswärtigen Amt, Unterstaatssekretär Martin Luther, erfolglos versucht hatten, den Reichsaußenminister auszuschalten[54]. In der Folge wurden zum 1. April 1943 und später mehrere Spitzenpositionen neu besetzt sowie die bislang von Martin Luther geleitete Abteilung Deutschland und die Informationsabteilung aufgelöst, die bisherige Abteilung Deutschland in zwei Gruppen (Inland I und II) aufgeteilt[55]. Wenige Tage nach Bekanntwerden des Revirements notierte Ernst von Weizsäcker, daß nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tätigkeit Steengrachts als Vertreter des Auswärtigen Amtes im Führerhauptquartier der „Wechsel von mir zu dem beim Führer u. besonders bei H. v. Ribbentrop wohlangesehenen H. v. Steengracht … die Verbindung vom Hauptquartier[56] zum A. A. sehr beleben u. dem A. A. nützlich werden“ könne[57]. Was Ribbentrop von seinem neuen Staatssekretär erwartete, hat er ihm ziemlich deutlich bei dessen Amtsantritt mitgeteilt: Seine Aufgabe als Staatssekretär sei „eine dreifache:
- Verbindung mit den Diplomaten in Berlin zu halten;
- das Auswärtige Amt rechtzeitig zu disziplinieren;
- mit rücksichtsloser Energie die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes gegenüber allen anderen Dienststellen zu wahren.“[58]
Steengrachts Annahme, er würde auch „in politischen Dingen etwas zu sagen haben“, wies Ribbentrop zurück, denn das sei „sein dauernder Kampf mit Weizsäcker gewesen, der sich immer in die Politik einzumischen versucht habe, die ausschließlich Hitler und ihn selbst anginge“, Steengracht habe „einfach die von ihm erhaltenen Angaben auszuführen“[59]. In diesem Zusammenhang mag es nicht ohne Belang sein, daß Steengracht auch nach seiner Ernennung zum Staatssekretär zumindest nominell Chef des „Persönlichen Stabs RAM“ blieb[60].
Steengracht übernahm am 30. April 1943[61] die Geschäfte von seinem Amtsvorgänger Ernst von Weizsäcker[62]. Die Amtsübergabe verlief wohl für Steengracht etwas enttäuschend, denn Weizsäcker gab keinerlei sachliche Erklärungen: „Über Politik brauchte ich mit Herrn Steengracht nicht zu reden. Da er von der Quelle der Entschlüsse[63] kommt, könnte höchstens er mich belehren“[64]. Stattdessen händigte er ihm nur den Schlüssel zu einem Safe aus, in dem nur ein altes „völlig uninteressantes“ Geheimdokument und 59 Mark waren[65]. Bei der Übergabe glaubte Weizsäcker zu spüren, „daß manches anders werden wird und keinesfalls schlechter. Herr von Steengracht hat holländisches Blut und einen entsprechend praktischen Sinn. Er organisiert gern und kümmert sich um Dinge, die ich gern Anderen überließ.“[66]
Die Ernennung Steengrachts zum Staatssekretär rief bei Insidern unterschiedliche Reaktionen hervor. Helmuth James von Moltke schrieb seiner Frau am 2. April 1944, „das Ganze ist wirklich eine Katastrophe und sieht doch auch nach aussen sehr merkwürdig aus, denn selbst die freundlichste Betrachtung des teuren Baron’s kann nicht zu dem Ergebnis führen, daß man ihm die für einen solchen Posten notwendige Routine zutraut“ [67]. Ulrich von Hassell notierte in seinem Tagebuch, er sei „unbedeutend, gänzlich unerfahren und eine reine Kreatur R[ibbentrop]s, der seine Karriere abgesehen von diesen Eigenschaften seiner sehr hübschen, ehrgeizigen, intelligenten, übrigens auch erstaunlich kultivierten Frau verdankt. […] Die Partei liebt übrigens den Baron und Rittergutsbesitzer, der erst seit 1931 dabei ist, nicht besonders.“[68] Generaloberst Ludwig Beck meinte indes zu von Hassel, „Steengracht sehe die Lage und Dinge richtig und sei ein Herr“[69]. Joseph Goebbels stellte nach dem Antrittsbesuch von Steengrachts bei ihm im Mai 1943 fest, dieser sei „eine ziemlich mittelmäßige Figur“, die „höchstens als besserer Sekretär gewertet werden“ könne. „Von einem Einfluß auf die deutsche Außenpolitik von seiner Seite kann überhaupt nicht die Rede sein.“[70] Hans von Herwarth berichtet über ein Gespräch, das er im Frühjahr 1943 in Simferopol mit Generalfeldmarschall Ewald von Kleist führte, in dem es unter anderem um den Wechsel von Weizsäcker zu Ribbentrop ging: „Ich kannte Steengracht gut, er gehörte nicht dem alten Auswärtigen Amt an, sondern hatte seine Karriere durch die Partei gemacht. Ich hatte ihn in Moskau näher kennengelernt[71] und schätzte ihn als einen anständigen Mann, der es immer ablehnte, Dinge zu tun, die er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren konnte. Vom diplomatischen Geschäft verstand er weit weniger … Mein militärisches Wissen als Rittmeister der Reserve sei zwar gering, aber das diplomatische Wissen Steengrachts sei noch geringer.“[72] Der damalige Botschafter in Ankara, der frühere Reichskanzler Franz von Papen, bezeichnete Steengracht später als einen „Mann von sehr klarem Verstande, und ich wusste, dass er meine Gedanken bei Ribbentrop unterstützen werde.“[73] Ein fast boshaftes Detail notierte der vormalige österreichische Minister und spätere Deutscher Bevollmächtigter General in Kroatien, Edmund Glaise von Horstenau, im Dezember 1944[74]: „In einem vertrauten Kreise erfuhr ich authentische Einzelheiten über die Rolle der Frau v. Ribbentrop und des Dr. Steengracht, des politischen Staatssekretärs im [!] Auswärtigen Amt. Dieser sieht seine Hauptaufgabe darin, den penetranten Einfluß der abschreckend häßlichen Ministersgattin auf ihren Mann abzuwehren. Diese rufe schon oft um 7 Uhr früh an und gebe Weisungen und Rügen, die Steengracht abzuwehren versuche. Es ist alles schon furchtbar.“
b) Grundzüge seiner Tätigkeit als Staatssekretär
„Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts“, so die offizielle Dienstbezeichnung Steengrachts, war beamteter allgemeiner („geborener“) Vertreter des Reichsministers und als ranghöchster Beamter „Amtschef“ des Ministeriums. Als Staatssekretär war er in der Besoldungsgruppe 2 der Reichsbesoldungsgruppe B (Feste Gehälter) eingestuft, ab dem 1. April 1943 waren dies 26 500 RM jährlich[75]. Der Stab des Staatssekretärs Steengrachts bestand aus seinem persönlichen Referenten, Gesandter Dr. Harald Bielfeld, dem Referenten zugeteilt war Legationsrat Dietrich Frhr. v. Mirbach, und Leiter des Büros des Staatssekretärs war der in dieser Funktion schon langgediente Regierungsrat Georg Reifegerste[76]. Dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes waren ferner zugeteilt: Staatssekretär z. b. V. Wilhelm Keppler[77], mit Sonderauftrag der auch den Reichsminister tätigen Botschafter z. b. V. Dr. Karl Ritter sowie der Verbindungsreferent zur Auslandsorganisation der NSDAP und Sonderaufträge RAM, Gesandter I. Kl. Erwin Ettel. Ausdrücklich dem Reichsaußenminister und seinem ständigen Vertreter, also Steengracht, unmittelbar unterstellt waren die beiden Gruppen Inland I (v. a.: Verkehr zwischen dem AA und Dienststellen der NSDAP, ausländische Arbeitskräfte, Kirchensachen) und Inland II (v. a.: Verbindung zum Reichsführer SS, Juden, Freimaurer, Ausbürgerungen usw., Verbindung zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD und zum Reichskommissar für die Festigung des Deutschen Volkstums, volksdeutsche Wirtschaftsfragen) sowie die Referate Fin RAM (Sonderbauten Wilhelmstraße 73, Stiftung Haus Fuschl, Beschaffung und Verwahrung von Kunstwerken, Bewirtschaftung von Sondermitteln) und Pol I M (Militärfragen, Landesverteidigung, Verbindungsreferat zum OKW und den drei Wehrmachtsteilen)[78]. Die letzte durchgreifende organisatorische Umgestaltung des AA fiel mit Steengrachts Amtsantritt als Staatssekretär zusammen, als Folge des sogenannten „Luther-Putsches“. Steengracht kann kaum als ihr Urheber gelten, vielmehr war seine Ernennung Teil dieser Neuorganisation. Die zu Steengrachts Amtszeit noch vorgenommenen Umstrukturierungen im Dienstbetrieb waren eher die Anpassung des Geschäftsbetriebs an den Kriegsalltag, als Folge einer eigenständigen Planung. Sein Amtsvorgänger Ernst von Weizsäcker bescheinigte ihm aber noch nach dem Krieg, Steengracht habe „sich in Fragen des Anstandes und der Fürsorge für seine Beamten bleibende Verdienste erworben. Politisch war seine Arbeit von vornherein durch die Kriegslage schwer belastet und gehemmt.“[79]
Bei Steengrachts Amtsantritt als Staatssekretär hatte das Deutsche Reich nur noch in folgenden 23 Ländern diplomatische Vertretungen[80]: Afghanistan, Albanien, Argentinien, Bulgarien, China, Finnland, Guatemala, Irland, Italien, Japan, Kroatien, Liberia, Mandschuko, Portugal, Rumänien, Schweiz, Schweden, Siam, Slowakei, Spanien, Türkei, Ungarn, Vatikan. Bis 1945 brachen die diplomatischen Beziehungen infolge von Kriegserklärungen oder des Kriegsverlaufs zu folgenden Staaten ab: Albanien (Oktober 1944), Argentinien (Januar 1944), Bulgarien (September 1944), Finnland (September 1944), Liberia (Januar 1944), Rumänien (August 1944), Slowakei (Oktober 1944), Türkei (Februar 1945), so daß im Frühjahr 1945 das Deutsche Reich nur noch mit 15 Staaten in wie auch immer gearteten diplomatischen Beziehungen stand.
Um den Einfluß des Auswärtigen Amtes auf die Gestaltung der auswärtigen Politik[81] wieder zu stärken, war es nach Steengrachts Auffassung erforderlich, „stetig die persönlichen Beziehungen zu den führenden Persönlichkeiten und der SS zu verbessern, um ständig über deren Ansichten und Absichten informiert zu sein“[82]. Seine Tätigkeit unter dieser Prämisse während seiner rund zwei Jahre währenden Amtszeit als Staatssekretär des Auswärtigen Amtes kann und soll in diesem Beitrag nicht im Detail dargestellt werden, denn dies wäre nahezu eine Geschichte des Auswärtigen Amtes im fraglichen Zeitraum.
Zum Jahresbeginn 1945, zwischen der gescheiterten Ardennenoffensive und dem Beginn der sowjetischen Winteroffensive, schienen Ribbentrop und Steengracht erstmals über diplomatische Initiativen, etwa im Hinblick auf einen Separatfrieden mit der Sowjetunion oder auf Verhandlungen mit den Westalliierten, nachgedacht zu haben, ohne daß ihnen dies von Hitler verboten worden sei – wobei die bloß Annahme, einer der Feinde ginge noch auf solche Annäherungsversuche ein, ziemlich aufschlußreich für den Realitätsverlust Ribbentrops ist[83]. Inwieweit hier ein Steengracht bekannter Plan Papens, nach Madrid zu gehen, „um mit den Westmächten einen Plan zu vereinbaren, nach dem sie Deutschland Schritt für Schritt besetzen, während wir im Osten weiterkämpfen“, auch eine Rolle spielte, muß offen bleiben. Steengracht teilte Papen mit, „Herr von Ribbentrop habe geäußert, er würde jeden wegen Defaitismus erschießen lassen, der es wagen sollte, unseren Widerstandswillen durch die Diskussion solcher Pläne zu schwächen“[84]. Nachdem im Januar 1945 die Sowjetarmee an der Oder stand, wurde auch der Großteil des Personals des Auswärtigen Amtes, dessen Hauptgebäude bei einem Luftangriff am 21. November 1943 schwer zerstört worden war, aus Berlin evakuiert. In der zerstörten Reichshauptstadt blieb nur noch eine Restgruppe mit dem Minister und dem Staatssekretär an der Spitze, weil Hitler befohlen hatte, daß aus Prestigegründen Berlin weiterhin offizieller Dienstsitz der Reichsministerien sein müsse. Anfang April wurden dann auch die Restgruppen aus Berlin abgezogen[85]. Wie und wo genau Steengracht diese Zeit verbracht hat, ist nicht bekannt. Er gelangte jedenfalls Anfang Mai nach Flensburg, wo er noch als Staatssekretär unter Ribbentrops Nachfolger Lutz Graf Schwerin von Krosigk in der „Geschäftsführenden Reichsregierung“ unter Großadmiral Karl Dönitz in Flensburg tätig war, ohne allerdings noch nennenswert hervorzutreten. Lediglich für den 12. Mai 1945 ist ein Vortrag Steengrachts über ein englisches Interview überliefert[86].
c) Steengracht und der Widerstand
Eine nicht unwesentliche Frage ist, ob und inwieweit Steengracht in die Pläne des deutschen Widerstandes eingeweiht war, hier namentlich des Kreisauer Kreises des mit ihm gut bekannten Helmuth James Graf von Moltke, und wie er zu diesen Plänen stand. So gab es beispielsweise Ende Juni, Anfang und Mitte August sowie in der zweiten Novemberhälfte 1943 mehrere Kontakte und Gespräche zwischen Steengracht und Moltke[87]. In dem Gespräch Anfang August sollte erörtert werden, „wie sich in dieser späten Stunde noch blödsinnige Untaten verhindern lassen. Die Initiative zu dieser Besprechung geht von ihm [Steengracht] aus und ich bin sehr gespannt, wie das gehen wird“[88]. Dieses Gepräch war dann allerdings nur „mittlerer Art und Güte. Es ist eigentlich nicht viel dabei herausgekommen. Man hat in etwa den Eindruck, daß er nicht mehr recht will, sondern sich in das Unvermeidliche fügt“[89]. Einige Wochen später trafen beide erneut zusammen: „Dabei kam nicht garzu viel raus, aber vielleicht bekomme ich ihn noch dazu, etwas zu tun“[90]. Wie diese angesichts der Briefzensur recht verklausulierten Briefzeilen Moltkes zu deuten sind, erhellt sich zumindest teilweise aus einem Bericht Freya von Moltkes aus dem Jahr 1947: Steengracht „hat wenn nicht positiv gewusst, so doch fraglos geahnt, dass der Sturz Hitlers geplant war und dass Vorbereitungen für die Zeit nach dem Ende des Hitler-Regimes im Gange waren. Er hat auch gewusst, von welcher Seite diese Versuche kamen und es war ihm klar, dass Peter Graf von Yorck, ein Studienfreund, und mein Mann daran beteiligt waren. Ich weiß positiv, dass ihm die Pläne dieser beiden Männer nahe gebracht worden sind. Trotzdem hat er nicht nur nichts gegen sie unternommen, sondern hat ihnen während seiner Amtszeit in einzelnen konkreten Fällen, wo es sich um den Schutz von Menschen handelte, die durch den Nationalsozialismus gefährdet waren, beigestanden. Mein Mann und Yorck hofften immer, Steengracht auf die Dauer ganz für ihre Sache zu gewinnen. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 hat Steengracht sich nach besten Kräften für die Rettung Yorcks und meines Mannes eingesetzt. Er hat nichts unterlassen, was nützlich und aussichtsreich zur Erreichung dieses Ziels erschien und hat die Sicherung seiner Person dahinter zurückgestellt. Daß es ihm nicht gelang, lag nicht an mangelndem Einsatz sondern daran, dass die SS zur Vernichtung der Verschwörer von vorne herein fest entschlossen war. Sein Einsatz hatte zur Folge, dass er selbst verdächtigt wurde. Mein Mann berichtete mir in einem aus dem Gefängnis Tegel geschmuggelten Brief vom Dezember 1944, dass er in der Prinz-Albrecht-Straße (Reichssicherheitshauptamt) ein Verhör hatte, das sich ausschließlich mit Steengracht befasste. Mein Mann wurde im Laufe des Verhörs gefragt, ob Steengracht nicht auch zu dem von der SS so getauften ‚Kreisauer Kreis’ gehöre. Steengracht und mein Mann waren nicht befreundet. Sein Einsatz galt weniger einem Freund als der Sache, und bewies Mut. Ich persönlich denke mit großer Dankbarkeit an Steengrachts Hilfe in den Monaten vor der Hinrichtung meines Mannes. Er empfing mich immer wieder, um mit mir mögliche Schritte zu erörtern und um mich zu orientieren. Heute mag das selbstverständlich klingen, damals war das gefährlich, und die Angst, etwas mit ‚uns’ zu tun zu haben, allgemein.“[91] „Als unbedingt positiv“ wurde Steengracht auch durch Adam von Trott zu Solz in einer Vernehmung nach dem 20. Juli 1944 bezeichnet[92]. Hieraus ergibt sich, daß Steengracht einigen Kreisen des Widerstandes wohl als vertrauenswürdig galt, er sich aber letztlich gescheut hat, den entscheidenden Schritt zu einer tätigen Beteiligung am Widerstand zu unternehmen. Ob er sich hierbei von der Hoffnung leiten ließ „von innen mehr erreichen zu können als von außen“[93], ob er resigniert hatte („sich in das Unvermeidliche fügt“, wie es Helmuth James von Moltke schien), oder ob ihn letztlich die Sorge um das Schicksal seiner Familie davon abhielt, wird sich mit Sicherheit wohl nicht mehr klären lassen.
IV. Nachkriegszeit und letzte Jahre (1945–1969)
Mit der Regierung Dönitz wurde Steengracht am 23. Mai 1945 in Flensburg von den Alliierten inhaftiert. Nach längerer Internierung, zunächst elf Wochen im luxemburgischen Bad Mondorf[94], wurde der später in „Nürnberg im Zellengefängnis“ befindliche Steengracht auf Antrag des Verteidigers von Rippentrop, Dr. Martin Horn, vom 23. Februar 1946[95] am 26./27. März 1946 als Zeuge im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vernommen[96]. Dort trat er unter anderem als Entlastungszeuge für Franz von Papen in Erscheinung[97].
Steengracht wurde dann im „Fall 11“ der von dem Internationalen Militärgerichtshof Nr. IV durchgeführten Verfahren, dem vom 4. November 1947 bis 4. April 1949 dauernden „Wilhelmstraßen-Prozeß“, angeklagt. Sein Verteidiger war Dr. Carl Haensel, dessen Assistentin Gisela von der Trenck. Ab dem 11. April 1949 wurde gegen die Angeklagten das Urteil verkündet, darunter auch gegen Steengracht, der sich seinerzeit im Krankenhaus befand, am 14. April: Der Schuldspruch gegen Steengracht stützte sich auf seine dienstliche Kenntnis, die er von der Ermordung von 50 Offizieren der Royal Air Force im März 1944 in Sagan hatte[98], und die politische Verantwortung, die Steengracht für die von der ihm unterstellten Abteilung Inland II des Auswärtigen Amtes initiierte Deportation der ungarischen Juden zu tragen hatte[99]. Freigesprochen wurde er in den Anklagepunkten V im Hinblick auf die Verfolgung der Kirche[100] und VII: Sklavenarbeit[101]. Nicht betroffen war er in den Anklagepunkten I: Verbrechen gegen den Frieden, II: Gemeinsamer Plan und Verschwörung, VI: Raub und Plünderung und VIII: Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen, da er weder in der NSDAP eine exponierte Rolle gespielt noch der SS angehört hatte. Er wurde wegen der Anklagepunkte III: Ermordung und Mißhandlung von Angehörigen der kriegsführenden Mächte und V: Greueltaten und Vergehen gegen die Zivilbevölkerung und Verfolgung von Juden und anderen Minderheiten „zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren“ verurteilt. „Die von ihm bereits vor und während des Prozesses in Haft verbrachte Zeitspanne wird auf die Gefängnisstrafe angerechnet. Die nun ausgesprochene Gefängnisstrafe soll daher mit dem 23. Mai 1945 beginnen.“[102]
Am 20. Mai 1949 reichte Steengracht bein Gericht einen Antrag ein, „in welchem er um die Aufhebung seiner unter den Anklagepunkten III und V erfolgten Verurteilung nachsucht[e]“ und forderte zudem die „Einberufung einer Plenarsitzung der Gerichtshöfe …, zum Zwecke der Überprüfung des … am 14. April verkündeten Urteils“. Durch einen von drei Richtern des Wilhelmstraßen-Prozesses in den USA (William C. Christianson, Präsident, Robert F. Maguire und Leon W. Powers) am 12. Dezember 1949 gefällten Berichtigungsbeschluss wurde die Verurteilung unter Anklagepunkt III aufgehoben und die verhängte Strafe von sieben auf fünf Jahre“ ermäßigt. Der Antrag zur Aufhebung der Verurteilung unter Anklagepunkt V wurde „in toto verworfen“[103]. Es ging um die Frage, ob Steengracht von den Saganer Morden wußte und um die Absicht seiner Mitarbeiter, diesen Sachverhalt gegenüber der Schutzmacht Schweiz zu verschleiern. Für das Gericht war „das erforderliche Wissen Steengrachts nicht über jeden vernünftigen Zweifel heraus erwiesen“, wenngleich es der Ansicht war, „daß ihm dieses Wissen aller Wahrscheinlichkeit nach zu eigen war“. Wegen dieser Zweifel wurde die Verurteilung unter Anklagepunkt III außer Kraft gesetzt. Hinsichtlich seiner Verurteilung im Anklagepunkt V wegen der ungarischen Juden hielt das Gericht den ergangenen Schuldspruch für „unumgänglich“.[104] Steengracht wurde in der Folge am 28. Januar 1950 aus dem Gefängnis in Landsberg am Lech wegen guter Führung vorzeitig entlassen[105].
Anschließend erfolgte seine Entnazifizierung in Nordrhein-Westfalen. Der zuständige Unterausschuß votierte am 14. Juli 1951 zunächst für eine Einstufung in Kategorie IV mit dem Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter auf ein Jahr. Der Deutsche Entnazifizierungsausschuß im Regierungsbezirk Düsseldorf bzw. der Berufungsausschuß stuften ihn jedoch zweimal, am 6. August und am 19. Dezember 1951, in „Kategorie V“ ein. Die Entscheidung stützte sich auf die von zahlreichen Entlastungszeugen, darunter Paul Graf Yorck von Wartenburg, Freya von Moltke, Hasso von Etzdorf unterstützte Annahme, Steengracht habe seine Ämter angenommen und wäre darin verblieben, „um Schlimmeres zu verhüten, Steengracht habe „nach besten Kräften seinen Einfluß in dämpfender Richtung gegen die krasse-nazistische Politik“ eingesetzt bzw. einzusetzen versucht[106]. Diese Entscheidung wurde vom Sonderbeauftragten für die Entnazifizierung anschließend nicht bestätigt, „weil ich die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes … nicht für zutreffend halte. Das Verfahren [gegen Steengracht] ist gemäß § 1 des Gesetzes zum Abschluß der Entnazifizierung vom 5. Februar1952 mit Inkrafttreten des Gesetzes ohne Entscheidung eingestellt.“[107]
Ob Steengracht später Versorgungsbezüge für seine Tätigkeit im Auswärtigen Dienst erhalten hat, ist nach Lage der Akten nicht klar[108]. Voraussetzung wäre gewesen, dass er seine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch Vorlage einer Ernennungsurkunde mit diesem Wortlaut hätte vorlegen können. Er gab an, eine solche besessen, jedoch bei Kriegsende verloren zu haben. Ersatzweise wurde er zur Beibringung von Zeugen oder zur Ablegung einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert, jedoch kam er in den 1950er Jahren diesen Aufforderungen nicht nach. Erst beim Erreichen der Pensionsaltersgrenze legte er eine entsprechende eidesstattliche Versicherung vor, jedoch bricht die Akte damit ab, ohne dass ersichtlich wird, wie weiter verfahren wurde[109]. Bemerkenswert ist eine Zuschrift, möglicherweise an den zuständigen Entnazifizierungsausschuß, durch den mit dem Aufbau des neuen Auswärtigen Dienstes beauftragten Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt, Herbert Blankenhorn, vom 13. Juli 1951. Hiernach habe sich Steengracht, „soviel ich feststellen konnte, den Kreisen des Auswärtigen Dienstes gegenüber, die in aktiver Opposition gegen das Nazi-Regime standen, fair verhalten. Es ist mir bekannt und ich werte es als durchaus positiv, dass Baron Steengracht gegen diese Kreise nichts unternommen hat. Ich bin sogar sicher, dass er sich in manchen Fällen schützend vor Mitglieder des Amtes gestellt hat, die verdächtig waren, gegen den Nationalsozialismus aktiv tätig zu sein.“[110]
Steengrachts Frau lebte mit ihrem Sohn, mindestens bis 1952, im Spanien[111]; die Ehe wurde am 22. September 1950 geschieden[112]. Adolf Steengracht selber kehrte nach seiner Haftentlassung nach Moyland, das in den letzten Kriegstagen beim Vormarsch der Alliierten am Niederrhein beschädigt worden war, zurück. Dort widmete er sich „der Betreuung seines Gutsbesitzes und dem Wiederaufbau von Schloß Moyland. Allerdings war es ihm nicht vergönnt, die Vollendung des Wiederaufbaues dieses für die Geschichte des Niederrheins bedeutsamen Schlosses zu erleben.“[113]. Die Bemühungen um den Wiederaufbau von Schloß Moyland wurden durch den Brand im Schloß im Jahre 1956 zunichte gemacht. Steengracht wurde am 3. Februar 1956 als Rechtsanwalt beim Amtsgericht und beim Landgericht in Kleve zugelassen, seine Vereidigung als Anwalt erfolgte am 2. März und seine Eintragung in die Anwaltsliste am 7. März 1956. Seinen Sitz als Anwalt hatte er in Kleve, Kleiner Markt, und er arbeitete offenbar mit dem Klever Anwalt Dr. Adrian Versteyl in einer Kanzlei zusammen[114]. Er übte die anwaltliche Tätigkeit bis zu einem Herzinfarkt im Jahre 1961 aus. In einem zeitgenössischen Personalverzeichnis firmierte er als „Staatssekretär a.D., Gutsbesitzer Moyland b. Kleve“ [115]. Politisch hat er sich nach 1950 nicht mehr engagiert, denn er war der Meinung, sieben Jahre Haft reichten wohl aus.
1952 war er einer der Mitbegründer und später Ehrenvorsitzender des Landtennisclubs „Grün-Weiß“ Moyland, der seine Anlage auf den früheren privaten Tennisplätzen der Familie Steengracht am Schloß Moyland errichtete. 1958 war er Gründungspräsident des am 14. Juli 1958 gegründeten Lions-Club Niederrhein (umfaßte die Kreise Kleve, Geldern, Moers). Familiengeschichtlich nicht unbedeutend ist der Verzicht auf das Patronat über die evangelische Kirche in Moyland, den er im Jahre 1968 deswegen vollzog, weil ein Kirchenpatronat wegen der hiermit verbundenen Kosten für eine Privatperson mit Risiken verbunden war.
Er starb am Montag den 7. Juli 1969 im Krankenhaus zu Kranenburg, nachdem er einige Stunden zuvor einen schweren Kreislaufkollaps erlitten hatte. Seine Beisetzung erfolgte am 11. Juli 1969 um 13 Uhr auf dem Friedhof in Moyland[116].
V. Schluß
Die Rolle, die Steengracht in den letzten Jahren des Dritten Reichs gespielt hatte, brachte sein Verteidiger, Dr. Carl Haensel, irgendwie nicht unzutreffend auf den Punkt: „Mein Angeklagter war eine kleine Maus, die manchmal an übelriechenden Sachen geknabbert hat. Sonst war er ein sehr feiner Mensch.“[117] Hierdurch soll seine Verstrickung in die unseligen Geschehnisse des Dritten Reichs, die auch seine relativ exponierte dienstliche Stellung zwischen 1943 und 1945 zwangsläufig mit sich brachte, weder relativiert noch verharmlost werden. Der vorstehende Aufsatz will zunächst nicht mehr als der Versuch sein, die verfügbaren biographischen Angaben über Steengracht aufzubereiten. Eine Annäherung an seine Mentalität ist sehr schwierig, weil außer dienstlichen Schriftstücken bislang keine persönlichen Aufzeichnungen von ihm bekannt sind. Sein Sohn charakterisierte ihn gegenüber dem Verfasser als „niederrheinischen Preußen“.
Autor: Joachim Lilla
Literatur
100 Jahre Auswärtiges Amt, Bonn 1970.
Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik, Serie E 1941-1945, Bde. VI bis VIII, Göttingen 1979.
De Lange, Stephan (Hg.): Chronik Schloß Moyland, Kleve 2001.
Döscher, Hans-Jürgen: Das Auswärtige Amt im Dritten Reich. Diplomatie im Schatten der ‚Endlösung‘, Berlin 1987.
Kempner, R. M. W. /Haensel, C.: Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr. 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizäcker und andere, Schwäbisch-Gmünd: Bürger 1950.
Lilla, Joachim: Adolf Baron Steengracht von Moyland (1902-1969) – Letzter Staatssekretär des Auswärtigen Amtes im „Dritten Reich“ – Eine biographische Annäherung, in: „Der Niederrhein“ 71 (2004), S. 129-136.
Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Berlin, Besoldungsakte Steengracht. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Hauptstaatsarchiv Düsseldorf NW 1000/20555 (Entnazifizierungsakte).
Hill, Leonidas E. (Hg.): Die Weizsäcker-Papiere 1933-1950, Frankfurt a. Main/Berlin/Wien 1974.
Anmerkungen
[1]Grundlage des biographischen Rasters ist ein von Steengracht unter dem 1. Dezember 1944 unterschriebener Personalfragebogen (Politisches Archiv des Auswärtigen Amts [PAAA], Besoldungsakte Steengracht, Bll. 24 f.) und für die Zeit bis 1929 auch der Lebenslauf in seiner Dissertation „Das staatsrechtliche Moment in den §§ 99, 100 des Entwurfs eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuches von 1927. Eine staats- und strafrechtliche Studie zur Staatsrechtsreform“, Bonn 1929, S. 59. Entnazifizierungsakte Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (HSTAD) NW 1000/20555. Vgl. ferner: Hans-Jürgen Döscher, Das Auswärtige Amt im Dritten Reich. Diplomatie im Schatten der ‚Endlösung‘, Berlin 1987 (Döscher, AA), S. 154 (Fußn. 44); ferner Rainer A. Blasius, Artikel Steengracht in: Hermann Weiß (Hg.), Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/Main 1998, S. 441 f.
[2] So im Personalfragebogen und im Lebenslauf.
[3] Daß Steengracht von 1919 bis 1922 im Memelgebiet praktisch in der Landwirtschaft gewesen sein soll läßt sich in den Überlieferungen nicht belegen.
[4] Mitt. UA Bonn.
[5] Kösener Corpslisten 1960. Eine Zusammenstellung der Mitglieder der bestehenden und der nach dem Jahre 1892 suspendierten Corps mit Angabe von Farben, Zirkeln, Jahrgang und Personalien. Für den Hohen Kösener SC-Verband und den Verband Alter Corpsstudenten im Auftrag des VAC Vorstandes zum zweiten Male bearbeitet, Kassel 1961, Nr. 978.
[6] Kösener Corps-Listen 1930, Nr. 11, 981.
[7] Dem Corps Borussi gehörten folgende Söhne Kaiser Wilhelms II. an (in Klammern das Jahr des Eintritts in die Borussia): Kronprinz Wilhelm (1903), Prinz Eitel Friedrich (1904), Prinz August Wilhelm (1908), Prinz Oskar (1909; 1926 trat ferner der älteste Sohn des Kronprinzen, Prinz Wilhelm ein. Vgl. Kösener Corps-Listen 1930, Nr. 11: 857, 876, 898, 911, 1016.
[8] Mündl. Mitt. Adrian v. Steengracht, 28.2.2004.
[9] Eidesstattliche Versicherung v. Moltkes, Baden-Baden 30.7.1948, HSTAD NW 1000/20555, Bl. 33.
[10] Mitteilung UA Lausanne. Seine Adresse in Lausanne war: Villa Gergovie.
[11] UA Köln, Karteikarte Steengracht des Studentensekretariats (Zug. 600/77). – Die Immatrikulation mit der Nummer 4695 erfolgte am 5.5.1925. – Anschrift in Köln: Steinstraße 31.
[12] Nicht schlüssig ist, was es mit der im Personalfragebogen enthaltenen Angabe einer militärische Übung im Jahre 1919 auf sich haben könnte.
[13] So im Fragebogen, möglicherweise aus 1927 verschrieben, denn laut Lebenslauf 1929 war er „seit dieser Zeit“ (dem Bestehen der 1. Staatsprüfung im Dez. 1926) als Referendar in Kleve tätig.
[14] Etwa bei Döscher, AA, S. 154 (Fußn. 44), und bei Stephan de Lange (Hg.), Chronik Schloß Moyland, Kleve 2001, S. 89.
[15] Dies bestätigte der Sohn Adrian von Steengracht. Dies wird ferner mittelbar dadurch belegt, daß sich in den Beständen des GSTA-PK I. HA Rep. 84a Justizministerium (z. B. Besetzungsakten OLG Düsseldorf und Köln, Landgericht Kleve ca. 1924-1929, politische Betätigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in NSDAP und KPD 1930-1933), I. HA Rep. 90 Staatsministerium (z. B. Personalveränderungen, Disziplinaruntersuchungen) und I. HA Rep. 125 Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte keine Angaben zu Steengracht ermitteln ließen (Mitt. GSTA-PK 27.2.2004). Auch in den Beständen der OLG Köln und Düsseldorf im HSTA Düsseldorf, sind Personalvorgänge zu Steengracht nicht überliefert.
[16] Schippkus, S. 70 f. – Ein öffentliches Auftreten Steengrachts ist für den 16./17. Juli 1932 bei einer Großveranstaltung des „Stahlhelm“ in Geldern vermerkt (Heinz Bosch, Illustrierte Geschichte der Stadt Geldern, 1848-1969, Bd. 2, Geldern 1998, S. 177). – Chronik Moyland, S. 90.
[17] Mündl. Mitt. Adrian v. Steengracht, 28.2.2004.
[18] Bekanntmachung des Provinzialwahlleiters vom 2.3.1933, Sonderbeilage zum ABl. Reg. Düsseldorf 1933, S. 8.
[19] Joachim Petzold, Franz von Papen. Ein deutsches Verhängnis, München/Berlin 1995, S. 270.
[20] 59 Seiten, Bonn 1929 (UB Bonn).
[21] HSTAD NW 1000-20555. – Hierfür findet sich aber kein anderweitiger Beleg.
[22] Handbuch für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1936, Düsseldorf 1936, S. 205. Er ist als Teilnehmer an den Sitzungen des Gemeinderats nur erwähnt in den Niederschriften des Gemeinderates Till-Moyland am 8.8. und 11.9.1935 (GemeindeA Bedburg-Hau, Protokollbuch Gemeinderat Till-Moyland 1928-1944). Weder früher noch später ist er als Gemeinderat oder als teilnehmend oder entschuldigt vermerkt.
[23] In der Entnazifizierungsakte von Karl Gottlob, Steengrachts Nachfolger als Ortsgruppenleiter, heißt es, Gottlobs Vorgänger im Amt (also Steengracht) wäre als OGL „sehr fanatisch“ gewesen (HSTAD NW 1037-BI-9771).
[24] Über den Empfang des frisch vermählten Paares im August 1933 vgl. Volksfreund Nr. 181, 3.8.1933, zitiert bei de Lange Chronik, S. 90 f.
[25] Mündl. Mitt. Adrian v. Steengracht, 28.2.2004.
[26] Genaue Bezeichnung: „Dienststelle des Beauftragten der NSDAP für außenpolitische Fragen“. Diese 1933 errichtete Dienststelle ressortierte beim Stab des Stellvertreters des Führers, hatte aber ihren Sitz gegenüber des Auswärtigen Amtes in der Wilhelmstraße (100 Jahre Auswärtiges Amt, Bonn 1970, S. 43)
[27] IMG Bd. X, S. 179.
[28] Ebd.
[29] Der folgende Absatz stützt sich auf eine Mitteilung des PAAA vom 22.1.2004.
[30] Neurath an Botschaft London, 11.9.1937, PAAA, Akten der Botschaft London, Band 1416.
[31] Vgl. Urteil-W, S. 61. Diese Angabe ist u. a. von Döscher, AA, S. 154 (Fußn. 44) unkritisch übernommen worden. In einer von Steengracht selbst zusammengestellten Dienstübersicht (PAAA B 100/1949) findet sich zwar die Bezeichnung „Referent für Agrarfragen“ bei Ribbentrop in London, die sich aber auf die Tätigkeit in der Dienststelle Ribbentrop bezieht.
[32] Mündl. Mitt. Adrian v. Steengracht, 28.2.2004.
[33] William Manchester, Winston Churchill. Allein gegen Hitler 1932-1940, München 1990, S. 383.
[34] Ebd. S. 382.
[35] Andrew Roberts, Churchill und seine Zeit, München 1998, S. 30.
[36] Harold Nicolson, Diplomatie, Bern 1947, S. 113.
[37] Aussage Freya von Moltke, 20.5.1947HSTAD NW 1000/20555, Bl. 118. – Die gute Bekanntschaft mit v. Moltkes hat auch Steengrachts Sohn im Gespräch mehrfach hervorgehoben.
[38] Vgl. die Nachweise im Register von: Helmuth James von Moltke, Briefe an Freya 1939-1945, hg. von Beate Ruhm von Oppen, 2. Aufl. München 1991.
[39] So nahm Ribbentrop bei seinem Amtsantritt als Außenminister 28 von 74 Referenten der „Dienststelle Ribbentrop“ mit ins AA, denen später noch einige weitere, darunter Steengracht, folgten (Döscher, AA, S. 153).
[40] 100 Jahre Auswärtiges Amt, S. 44.
[41] Zur eher protokollarischen Tätigkeit in der ersten Zeit im AA vgl. exemplarisch Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik (ADAP), Serie D VI, S. 573 (Dok. 500, Fußn. 2): Aufzeichnung von Steengrachts vom 26.6.1939, dass der bulgarische MP eine Einladung nach Berlin angenommen habe, oder ADAP D VIII, S. 499 (Dok.518), wonach Steengracht dem RAM im Januar 1940 mitgeteilt habe, der italienische Botschafter sei bereit, noch nähere Erläuterungen zu einem Brief des Duce zu geben.
[42] Im Geschäftsverteilungsplan des AA vom 1.12.1939 (ADAP D VIII, S. 742) ist er bereits dem Persönlichen Stab RAM zugeteilt.
[43] Vgl. auch ADAP 1918 bis 1945. Ergänzungsband zu den Serien A-E: Gesamtpersonenverzeichnis, Personenfotos, und Daten zur Dienstverwendung, Anhänge, Göttingen 1995, S. 513.
[44] Nach Mitteilung des PAAA gibt es hierfür nur Anhaltspunkte aus Reisekostenabrechnungen (in der Besoldungsakte): auf einer solchen für den Zeitraum 26.9. bis 29.10.1941 bezeichnet sich Steengracht als „Chefadjutant des Herrn Reichsaußenministers“.
[45] Im Personalfragebogen vom 1.12.1944 steht unter Tauglichkeitsgrad: „tauglich 2“. Das meint wahrscheinlich „bedingt kriegsverwendungsfähig“ im Sinne der Ärztlichen Anweisung zur Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit bei Kriegsmusterung vom 1.4.1944 (vgl. Rudolf Absolon, Die Wehrmacht im Dritten Reich. Band VI (Schriften des Bundesarchivs 16/VI), Boppard 1995, S. 282 f.
[46] IMG Bd. X, S. 145. – In anderem Zusammenhang meinte Steengracht, er sei „nicht der Diener des Herrn von Ribbentrop gewesen, der seine Sessel oder Schubladen kontrolliert hat“ (ebd., S. 162).
[47] Peter Longerich, Der ungeschriebene Befehl. Hitler und der Weg zur „Endlösung“, München 2001, S. 115.
[48] Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939-1945, hg. von Werner Präg und Wolfgang Jacobsmeyer (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 20), Stuttgart 1975, S. 484 (Eintrag vom 27.3.1942).
[49] Konrad Kwiet, Reichskommissar Niederlande. Versuch und Scheitern nationalsozialistischer Neuordnung (Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 17), Stuttgart 1968, S. 147.
[50] PAAA, Besoldungsakten Steengracht und Hewel.
[51] Auffallend ist, daß die Neubesetzung der zweitwichtigsten Stelle im Auswärtigen Amt in der damaligen Tagespresse (durchgesehen wurden die Krefelder Ausgaben der Westdeutschen Zeitung und der Rheinischen Landeszeitung) offenbar nicht erwähnt worden ist.
[52] Mündl. Mitt. Adrian v. Steengracht, 28.2.2004.
[53] Moltke, S. 464 (Brief vom 2.4.1943).
[54] Klaus Hildebrand, Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler, Stuttgart 1995, S. 775 f.
[55] 100 Jahre Auswärtiges Amt, S. 45.
[56] Gemeint: Führerhauptquartier.
[57] Die Weizsäcker-Papiere 1933-1950, hg. von Leonidas E. Hill, Frankfurt a. Main/Berlin/Wien 1974, S. 335 (Notiz vom 3.4.1943). – In seinen Erinnerungen (Ernst v. Weizsäcker, Erinnerungen, München, 1950, S. 353) hebt Weizsäcker diesen Aspekt noch besonders hervor: Man konnte von Steengracht erwarten, „er werde dem Auswärtigen Amt eine viel bessere Verbindung nach dem Hauptquartier verschaffen, als sie je bei mir vorhanden war“, weil Hitler sich an Steengreacht „gewöhnt“ habe.
[58] Urteil-W, S. 101. Vgl. auch Karl Dietrich Bracher, Die deutsche Diktatur, Entstehung – Struktur – Folgen des Nationalsozialismus, Köln/Berlin 1969, S. 357. – Döscher, AA, S. 191, sieht als Steengrachts einzige Qualifikation für das neue Amt das „besondere Vertrauen“ Ribbentrops und bezeichnet ihn als „einen abhängigen Vertreter seiner Klientel und keinen diplomatisch erfahrenen, womöglich kritischen Kopf“, sogar als „letzte[s] Aufgebot“.
[59] Urteil-W, S. 101. Bracher, S. 357.
[60] Geschäftsverteilungsplan des AA Sept. 1943 (ADAP E VI, S. 615); mit der Leitung der Geschäfte des Persönlichen Stabs RAM war aber der Gesandte I. Kl. Dr. Franz von Sonnleithner beauftragt.
[61] Nach Urteil-W, S. 101, erst am 5.5.1943. Dieses Datum ist aber im Hinblick auf die Aufzeichnung Weizsäckers nicht schlüssig.
[62] Weizsäcker-Papiere 1933-1950, S. 337 (Notiz vom 2.5.1943).
[63] Also von Ribbentrops persönlichem Stab.
[64] Ebd. S. 338 (Brief vom 6.5.1943).
[65] Ebd. S. 618 (Fußn. 80).
[66] Ebd. S. 338 (Brief vom 6.5.1943).
[67] Moltke, S. 464 (Brief vom 2.4.1943).
[68] Die Hassell-Tagebücher 1938-1944. Ulrich von Hassell, Aufzeichnungen vom anderen Deutschland, hg. von Friedrich Freiherr Hiller von Gaertringen, München 1991, S. 406 (Eintrag vom 20.4.1943), Auslassung in Vorlage.
[69] Ebd. S. 453 (Eintrag vom 13.11.1943)
[70] Zitiert nach Döscher, AA, S. 190.
[71] Die ursprüngliche Vermutung des Verfassers, dass Steengracht zu Ribbentrops Gefolge anläßlich der Unterzeichnung des Nichtangriffspakts am 23.8.1939 in Moskau gehört habe und bei dieser Gelegenheit Herwarth kennengelernt hatte, ließ sich nicht bestätigen. Im Gegenteil fand sich in Steengrachts Besoldungsakte eine Reisekostenabrechnung für einen Flug von Berlin nach Königsberg am 22. (Berlin ab 12 Uhr, dort an 15 Uhr) und zurück am 23.8.1939 (dort ab 7.15, Berlin an 11 Uhr), dessen Zweck in der „Vorbereitung der Moskau-Reise des Herrn Reichsaußenministers“ lag. Am 23.8. flog Ribbentrop aber von Königsberg nach Moskau, also kann Steengracht nicht mit ihm geflogen sein.
[72] Hans von Herwarth, Zwischen Stalin und Hitler. Erlebte Zeitgeschichte 1931-1945, Frankfurt am Main/Berlin/Wien 1982, S.274. – Wegen der „nichtarischen“ Abstammung Herwarths (so war er nach eigener Aussage 1939 der „letzte Nichtarier im Auswärtigen Dienst“ (ebd. S. 108) sollte über sein „endgültiges Schicksal nach dem Kriege entschieden werden (ebd. S. 205). Vor diesem Hintergrund sprach sich Steengracht im Dezember 1944 unter Hinweis auf zahlreiche Verdienste Herwarths gegenüber der Reichskanzlei dafür aus, „daß der Führer nach Kriegsende seine Deutschblütigkeit endgültig genehmigen“ sollte (Hans-Jürgen Döscher, Verschworene Gesellschaft. Das Auswärtige Amt unter Adenauer zwischen Neubeginn und Kontinuität, Berlin 1995, S. 117 f.).
[73] Franz von Papen, Der Wahrheit eine Gasse, München 1952, S. 608.
[74] Peter Broucek (Hg.), Ein General im Zwielicht. Die Erinnerungen Edmund Glaises von Horstenau, Band 3: Deutscher Bevollmächtigter General in Kroatien und Zeuge des Untergangs des „Tausendjährigen Reiches“ (Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 76), Wien/Köln/Graz 1988, S. 496.
[75] Anlage 2 zum Reichsbesoldungsgesetz in der Fassung des Gesetzes vom 30. März 1943 (RGBl. 1943 I, S. 1899, hier: S. 232). – Ebenfalls in dieser (höchsten) Besoldungsstufe eingruppiert waren der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, die übrigen Staatssekretäre, der Jugendführer des Deutschen Reichs, einige Botschafter, ein Generaloberst der Polizei und der Präsident des Rechnungshofs des Deutschen Reichs.
[76] Geschäftsverteilungsplan des AA Sept. 1943 (ADAP E VI, S. 615 f.).
[77] Keppler war Staatssekretär z. b. V. im AA.
[78] Ebd., S. 616 ff.
[79] Weizsäcker, Erinnerungen, S. 353.
[80] Nach ADAP-Ergänzungsband, S. 566-588. – Nicht berücksichtigt werden die Pseudovertretungen des Auswärtigen Amtes in quasi besetzten Ländern wie Dänemark, Frankreich, Griechenland, Jugoslawien (Serbien) und den Niederlanden.
[81] Außenpolitik, Kriegsführung und Judenfragen waren die drei Politikbereiche, bei denen sich Hitler im wesentlichen die grundsätzlichen Entscheidungen vorbehalten hatte.
[82] Nach einer eidesstattlichen Versicherung des Leiters der Rechtsabteilung des AA, Erich Albrecht, nach 1945; zit. nach Döscher, AA, S. 191.
[83] Gerhard L. Weinberg, Eine Welt in Waffen. Die globale Geschichte des Zweiten Weltkriegs, Stuttgart 1995, S. 822. – Wie realitätsfern derlei Überlegungen tatsächlich waren, brachte Thomas Mann in seiner Rundfunkansprache „Deutsche Hörer“ am 20 März 1945 auf den Punkt: „Sie haben nie begriffen und begreifen es noch heute nicht, dass es mit ihnen, den hundertfach vertragsbrüchigen Kreaturen und Schindern der Christenheit, kein Verhandeln und keinen Frieden gibt, dass sie weltunmöglich sind und zu verschwinden haben. … Der Gedanke des Friedens gehört einer Welt an, die Nazihirnen nicht zugänglich ist.“ (Thomas Mann, Gesammelte Werke in 13 Bänden, Frankfurt/M. 1974, Bd. XI, S. 1116 f.)
[84] Papen, S. 609.
[85] 100 Jahre Auswärtiges Amt, S. 46.
[86] Walter Lüdde-Neurath, Regierung Dönitz. Die letzten Tage des Dritten Reiches, 5.Aufl. Leoni 1981, S, 190.
[87] Moltke, S. 497, 514, 518, 530 f. 569, 570 (Briefe vom 26.6., 30.7., 3.8., 25.8., 17.11., 24.11.1943).
[88] Ebd. S. 514 (Brief vom 30.7.1943).
[89] Ebd. S. 518 (Brief vom 3.8.1943).
[90] Ebd. S. 531 (Brief vom 25.8.1943).
[91] Aussage Freya von Moltke, 20.5.1947, HSTAD NW 1000/20555, Bl. 118. – Diese Darstellung wird im wesentlichen durch eine Aussage von Paul Graf Yorck von Wartenburg vom 30.7.1948 (ebd. Bl. 33) gestützt.
[92] Hans Adolf Jacobsen (Hg.), Opposition gegen Hitler und der Staatsstreich vom 20. Juli 1944. Geheime Dokumente aus dem ehemaligen Reichssicherheitshauptamt, Stuttgart 1989, S. 356.
[93] So Freya von Moltke in ihrer oben zitierten Aussage.
[94] IMG Bd. X, S. 168.
[95] IMG Bd. VIII, S. 222.
[96] IMG Bd. X, S. 124-179.
[97] Petzold, S. 274.
[98] Urteil-W, S. 71-75.
[99] Ebd. S. 105.
[100] Ebd. S. 109. – Hinsichtlich der von langer Hand, als Racheakt für das Attentat auf den deutschen General Browoswki durch den französischen Maquis geplanten Ermordung des französischen Generals am 19. Januar 1945 auf dem Transport in ein anderes Kriegsgefangenenlager wurde Steengracht im Wilhelmstraßenprozeß freigesprochen. Das Gericht schenkte seiner Einlassung Glauben, diesen Plan gegenüber Ribbentrop „nicht nur ein Verbrechen, sondern auch eine Dummheit“ genannt und dessen Versprechen erwirkt zu haben, „die Sache mit Hitler auf[zu]nehmen und einen Widerruf des Befehls durch[zu]setzen“ (Ebd. S. 71).
[101] Ebd., S. 244 f.
[102] Ebd. S. 278.
[103] Ebd. S. 329, vgl. auch S. XXV.
[104] Ebd. S. 330.
[105] Rainer A. Blasius, Fall 11: Der Wilhelmstraßen-Prozeß gegen das Auswärtige Amt und andere Ministerien, in: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943-1952, hg. von Gerd R. Ueberschär, Frankfurt/M. 1999, S. 187-198, hier: S. 193.
[106] HSTAD NW 1000-20555.
[107] Abwicklungsstelle des Sonderbeauftragten für die Entnazifizierug NW an Steengrachts Anwalt Dr. Wolfgang Pohle, 14.2.1952, HSTAD NE 1000-20555, Bl. 14.
[108] Im PAAA Bestand B 100 (Allgemeine Personalangelegenheiten, Wiedergutmachungsangelegenheiten und Versorgungsansprüche verdrängter Beamter nach Art. 131 GG) liegt ein Band (Nr. 1949) vor, der Schriftverkehr Steengrachts mit dem AA und der OFD Düsseldorf und zwischen diesen in Versorgungsangelegenheiten aus den 50er und 60er Jahren enthält (Mitt. PAAA vom 4.2.2004).
[109] In der Sammlung der Pensionskarteiblätter im PAAA findet sich kein Blatt über Steengracht, weswegen das PAAA zu der Annahme neigt, dass er keine Ruhestandsbezüge erhalten hat.
[110] Ministerialdirektor Herbert Blankenhorn an unbekannten Empfänger, Bonn, 13.7.1951, HSTAD NW 1000-20555, Bl. 42.
[111] Mitteilung Adrian Baron von Steengracht vom 26.1.2004.
[112] PAAA B 100/1949.
[113] Nachruf in Rheinische Post Kleve Nr. 155 vom 9.7.1969.
[114] Anwaltsliste Landgericht Kleve (Tel. Mitt. Frau Bröcheler, Landgericht Kleve, 13.2.2004). Die Löschung in der Liste erfolgte am 25.7.1969 nach Steengrachts Tod.
[115] Cösener Korpslisten 1960, Nr. 978.
[116] Nachruf in Rheinische Post Kleve Nr. 155 vom 9.7.1969; Todesanzeige ebd.
[117] Zitiert nach: Robert M. W. Kempner, Ankläger einer Epoche. Lebenserinnerungen, Frankfurt-M/Berlin/Wien 1983, S. 324.