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Startseite > Geschichte Deutschlands > Nationalsozialismus und NS-Staat > Drittes Reich 1933–1945: NS-Staat und Gewaltherrschaft
Geschrieben von: Lukas Schmitt | Erstellt: 10. Oktober 2026

Drittes Reich 1933–1945: NS-Staat und Gewaltherrschaft

Als „Drittes Reich“ wird häufig die nationalsozialistische Herrschaft in Deutschland von 1933 bis 1945 bezeichnet. In diesen zwölf Jahren zerstörte das NS-Regime die Demokratie, errichtete eine Diktatur und führte Europa in einen Krieg, der sich zum globalen Konflikt ausweitete. Seine rassistische Verfolgungspolitik mündete in den Holocaust und weitere Massenverbrechen. Der NS-Staat verband staatliche Institutionen mit Parteiorganisationen, persönlicher Führerherrschaft, gesellschaftlicher Mobilisierung und Terror.

Die Bezeichnung „Drittes Reich“ war selbst politisch aufgeladen. Arthur Moeller van den Bruck hatte sie 1923 als Titel eines Buches verwendet; nationalistische Vorstellungen einer neuen Reichsordnung fanden später Eingang in die NS-Propaganda. Als historische Kurzbezeichnung darf sie keinen Eindruck einer rechtmäßigen oder zwangsläufigen Fortsetzung früherer Reiche erzeugen. Dieser Artikel erklärt Aufbau und Praxis der Herrschaft. Die ideologischen Ursprünge und die Entwicklung der Bewegung behandelt der Überblick zum Nationalsozialismus.

Hindenburg, Blomberg und Hitler vor der Potsdamer Garnisonkirche am 21. März 1933

Paul von Hindenburg, Werner von Blomberg und Adolf Hitler am „Tag von Potsdam“, 21. März 1933. Der Staatsakt inszenierte die Verbindung der neuen Regierung mit konservativen Eliten. Bundesarchiv, Bild 102-16082 / CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv Bild 102-16082, Tag von Potsdam, Hindenburg, Blomberg, Hitler, CC BY-SA 3.0 DE

Inhalt

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  • Gleichschaltung 1933: Von der Regierungsbildung zur Diktatur
  • Der NS-Staat: Führerherrschaft und konkurrierende Institutionen
  • SS, Polizei, Justiz und Konzentrationslager
  • Gesellschaft, „Volksgemeinschaft“ und Propaganda
  • Wirtschaft, Aufrüstung und NS-Zwangsarbeit
  • Rassistische Verfolgung und Massenverbrechen
  • Expansion, Zweiter Weltkrieg und Besatzung
  • Widerstand gegen den Nationalsozialismus und Zusammenbruch 1945
  • Literatur

Gleichschaltung 1933: Von der Regierungsbildung zur Diktatur

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Die NSDAP stellte zunächst nur einen Teil des Kabinetts. Konservative Partner glaubten, Hitler einrahmen und für ihre eigenen Ziele einsetzen zu können. Innerhalb weniger Monate beseitigte die neue Regierung jedoch die Grundlagen parlamentarischer Demokratie. Der Machtantritt beruhte auf einer Ernennung, nicht auf einem Wahlsieg mit absoluter Mehrheit.

Nach dem Reichstagsbrand vom 27. Februar setzte die Reichstagsbrandverordnung wesentliche Grundrechte außer Kraft. Polizei und SA verhafteten vor allem Kommunisten und andere politische Gegner. Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März erlaubte der Regierung, Gesetze ohne parlamentarische Zustimmung zu erlassen und dabei von der Verfassung abzuweichen. Die Abstimmung fand in der Berliner Krolloper unter massiver Einschüchterung statt. Kommunistische Abgeordnete konnten nicht teilnehmen; die anwesenden Sozialdemokraten stimmten dagegen.

Die „Gleichschaltung“ erfasste Länder, Verwaltung, Verbände und kulturelle Einrichtungen. Am 2. Mai wurden die freien Gewerkschaften zerschlagen. Andere Parteien wurden verboten oder lösten sich unter Druck auf; im Juli erklärte ein Gesetz die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei. Frühe Konzentrationslager dienten der Misshandlung und Einschüchterung von Gegnern. Die Umgestaltung wurde sowohl durch staatlichen Zwang als auch durch freiwillige Anpassung und die Initiative nationalsozialistischer Aktivisten vorangetrieben.

Der NS-Staat: Führerherrschaft und konkurrierende Institutionen

Hitler konzentrierte zentrale Entscheidungsgewalt auf seine Person. Nach Hindenburgs Tod im August 1934 vereinigte er die Ämter des Reichspräsidenten und Reichskanzlers. Die Reichswehr wurde auf ihn persönlich vereidigt. Schon Ende Juni 1934 hatte das Regime beim sogenannten „Röhm-Putsch“ tatsächliche und vermeintliche Gegner ohne Gerichtsverfahren ermordet. Die nachträgliche Rechtfertigung zeigte, wie weit persönliche Herrschaft und Gewalt das Recht verdrängt hatten.

Gleichzeitig bestand der NS-Staat nicht aus einer einzigen lückenlosen Befehlskette. Ministerien und bestehende Behörden arbeiteten weiter, während Parteistellen und neu geschaffene Sonderinstanzen zusätzliche Zuständigkeiten erhielten. Gauleiter übten regionalen Einfluss aus; Sonderbeauftragte wie Hermann Göring mit dem Vierjahresplan griffen in die Wirtschaft ein. Überlappende Aufgaben erzeugten Konkurrenz. Funktionäre konnten ihre Maßnahmen radikalisieren, um Unterstützung von oben zu gewinnen.

Der Ausdruck „Polykratie“ beschreibt diese Vielzahl konkurrierender Machtzentren. Sie schwächte Hitlers Stellung nicht grundsätzlich: Seine Autorität blieb der gemeinsame Bezugspunkt. Die Spannung zwischen bürokratischer Verwaltung, persönlichen Entscheidungen und konkurrierenden Organisationen ist entscheidend für das Verständnis der Herrschaft. Auch scheinbar gewöhnliche Verwaltungsarbeit konnte Verfolgung ermöglichen, etwa durch Melderegister, Vermögensentzug oder die Organisation von Deportationen.

SS, Polizei, Justiz und Konzentrationslager

Die Schutzstaffel (SS) unter Heinrich Himmler entwickelte sich zu einem zentralen Machtapparat. Himmler wurde 1936 Chef der Deutschen Polizei. Politische Polizei, Kriminalpolizei und Sicherheitsdienst wurden enger miteinander verbunden; 1939 entstand das Reichssicherheitshauptamt. Die Gestapo verfolgte tatsächliche und vermeintliche Gegner. Sie nutzte Spitzel und Denunziationen, war jedoch weder allwissend noch überall präsent. Ihre Macht beruhte auch auf der Zusammenarbeit anderer Behörden und Teilen der Bevölkerung.

Mit der sogenannten „Schutzhaft“ konnten Menschen ohne richterliche Prüfung inhaftiert werden. Konzentrationslager entwickelten sich von frühen Terrorstätten zu einem umfangreichen System von Haft, Zwangsarbeit und Mord. Ihre Funktion und die Zusammensetzung der Gefangenen veränderten sich. Nicht alle Lager waren Vernichtungszentren; umgekehrt fand Massenmord auch außerhalb der Lager statt. Diese Unterschiede sind für die Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen wesentlich.

Die Justiz bewahrte zwar äußere Verfahrensformen, wirkte aber an Entrechtung und Terror mit. Sondergerichte und der 1934 geschaffene Volksgerichtshof verfolgten politische Gegner. Richter und Staatsanwälte vollzogen rassistische Gesetze und verhängten drakonische Strafen. Die Unterscheidung zwischen staatlicher Verwaltung und offenem Polizeiterror darf deshalb nicht dazu führen, die Verantwortung gewöhnlicher Institutionen zu übersehen.

Gesellschaft, „Volksgemeinschaft“ und Propaganda

Das Regime versprach eine „Volksgemeinschaft“, die politische und soziale Gegensätze überwinden sollte. Zugehörigkeit war jedoch an rassistische und politische Kriterien gebunden. Ausgeschlossene Gruppen wurden entrechtet; die sozialen Unterschiede unter den übrigen Deutschen bestanden fort. Zustimmung zur Herrschaft konnte aus Überzeugung, materiellen Vorteilen, nationalen Hoffnungen oder Anpassung entstehen. Angst und Zwang gehörten ebenfalls zum gesellschaftlichen Alltag.

Die Deutsche Arbeitsfront ersetzte die unabhängigen Gewerkschaften und unterband freie Interessenvertretung. Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel dienten der Erziehung und Mobilisierung junger Menschen. Schule, Arbeitsdienst, Freizeitangebote und öffentliche Rituale sollten nationalsozialistische Vorstellungen vermitteln. Kirchen und andere gesellschaftliche Einrichtungen reagierten unterschiedlich: Anpassung und Kooperation standen neben begrenzten Konflikten und einzelnen Formen des Widerstands.

Joseph Goebbels‘ Propagandaministerium lenkte Presse, Rundfunk und Kultur. Unterhaltung und politische Einflussnahme wurden miteinander verbunden. Filme wie „Jud Süß“ und „Der ewige Jude“ verbreiteten 1940 antisemitische Feindbilder. Zensur begrenzte alternative Informationen. Dennoch lassen sich weder alle Medienwirkungen noch die Haltung sämtlicher Menschen vereinheitlichen. Propaganda war ein Instrument der Herrschaft, das mit bestehenden Einstellungen, gesellschaftlichem Druck und Terror zusammenwirkte.

Die Herrschaft griff auch durch alltägliche berufliche Tätigkeiten in das Leben der Menschen ein. Verwaltungsstellen erfassten Abstammung und setzten diskriminierende Vorschriften um; Ärzte wirkten an Zwangssterilisationen und Krankenmorden mit. Lehrkräfte vermittelten rassistische Menschenbilder oder halfen bei der Ausgrenzung jüdischer Schüler. Solche Mitwirkung verband ideologische Vorgaben mit konkreten Entscheidungen vor Ort. Die Verantwortung beschränkte sich daher nicht auf die politische Spitze und die unmittelbar mordenden Einheiten. Zugleich müssen Tätigkeiten, Zeitpunkte und individuelle Handlungsmöglichkeiten unterschieden werden. Die Zugehörigkeit zu einem Beruf erklärt für sich allein weder persönliches Verhalten noch den Umfang der Beteiligung an Verfolgung.

Wirtschaft, Aufrüstung und NS-Zwangsarbeit

Die wirtschaftliche Erholung nach der Weltwirtschaftskrise wurde propagandistisch als persönlicher Erfolg Hitlers ausgegeben. Staatliche Ausgaben, Arbeitsbeschaffung, die Ausschaltung unabhängiger Arbeitnehmerorganisationen und vor allem Aufrüstung veränderten die Wirtschaft. Mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht 1935 wurde die militärische Expansion offen sichtbar. Der Vierjahresplan von 1936 sollte die Wirtschaft auf Kriegsfähigkeit und größere Unabhängigkeit von Importen ausrichten.

Unternehmen blieben überwiegend in privatem Eigentum, mussten sich aber mit staatlichen Vorgaben und Rüstungszielen arrangieren. Viele profitierten von Aufträgen, Enteignungen und später der Ausbeutung besetzter Länder. Während des Krieges wurde Zwangsarbeit zu einer zentralen Grundlage der Produktion. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge arbeiteten unter sehr unterschiedlichen, häufig lebensgefährlichen Bedingungen. Verwaltung, Unternehmen und einzelne Beschäftiger trugen Verantwortung für diese Ausbeutung.

Rassistische Verfolgung und Massenverbrechen

Jüdische Menschen wurden seit 1933 zunehmend aus Berufen, Bildung und öffentlichem Leben verdrängt. Die Nürnberger Gesetze von 1935 machten rassistische Entrechtung zum geltenden Recht. Die Novemberpogrome 1938 verschärften die Gewalt. Sinti und Roma wurden ebenfalls rassistisch verfolgt; politische Gegner, Zeugen Jehovas, Homosexuelle und gesellschaftlich ausgegrenzte Menschen gerieten in den Terrorapparat. Die Verfolgungsverläufe und rechtlichen Kategorien unterschieden sich.

Zwangssterilisationen und die nationalsozialistischen Krankenmorde richteten sich gegen Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Der Krieg erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Täter. Im besetzten Polen entstanden Ghettos; mit dem Angriff auf die Sowjetunion 1941 eskalierten Massenerschießungen. Deportationen und eigens errichtete Vernichtungszentren wurden weitere Instrumente des Holocaust. Etwa sechs Millionen jüdische Menschen wurden ermordet.

Die Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 stimmte die Zusammenarbeit von Behörden beim bereits begonnenen Massenmord ab. Daneben ermordeten deutsche Einheiten und ihre Helfer Millionen weiterer Menschen, darunter sowjetische Kriegsgefangene, Zivilisten und Angehörige der besetzten Gesellschaften. Die konkrete Verantwortung von Behörden, Militär, Unternehmen und Kollaborateuren muss jeweils untersucht werden. Eine Erklärung allein durch SS und Hitler wäre unzureichend.

Expansion, Zweiter Weltkrieg und Besatzung

Die Außenpolitik verband Revision bestehender Grenzen mit weitergehenden Eroberungszielen. 1938 annektierte Deutschland Österreich und erhielt im Münchner Abkommen das Sudetengebiet. Im März 1939 besetzten deutsche Truppen die böhmischen Länder; damit wurde der expansive Charakter der Politik unübersehbar. Der Angriff auf Polen am 1. September 1939 eröffnete den Zweiten Weltkrieg in Europa.

Nach schnellen Erfolgen in mehreren Feldzügen führte Deutschland seit dem 22. Juni 1941 einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion. Besatzung bedeutete Ausplünderung, Hunger, Zwangsarbeit und Gewalt. Die Kriegsziele waren mit rassistischen Herrschaftsplänen verbunden. Mit den Niederlagen von 1942/43 verschlechterte sich die militärische Lage; das Regime mobilisierte weitere Ressourcen und verschärfte zugleich seine Verbrechen.

Widerstand gegen den Nationalsozialismus und Zusammenbruch 1945

Widerstand gegen den Nationalsozialismus nahm unterschiedliche Formen an: illegale politische Arbeit, Flugblätter, Hilfe für Verfolgte und Umsturzversuche. Die Ziele der Beteiligten waren keineswegs einheitlich. Der gescheiterte Anschlag vom 20. Juli 1944 führte zu umfangreichen Verhaftungen und Hinrichtungen. Auch in den letzten Kriegsmonaten ermordete das Regime Menschen, die den Krieg beenden oder sich Befehlen entziehen wollten.

1945 rückten die Alliierten in Deutschland vor. Die SS trieb Häftlinge auf Todesmärsche. Hitler beging am 30. April Selbstmord; die bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte wurde am 8. Mai wirksam. Damit endete die NS-Herrschaft. Für Verfolgte bedeutete das Kriegsende Befreiung, während Zerstörung, Verlust und Gewalt viele Lebenswege prägten. Die Aufarbeitung musste sowohl unmittelbare Täter als auch die breite institutionelle und gesellschaftliche Mitwirkung untersuchen.

Autor: Lukas Schmitt

Literatur

Wolfgang Benz: Geschichte des Dritten Reiches. 2. Auflage. München: C.H.Beck, 2019.

Michael Wildt: Geschichte des Nationalsozialismus. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2008.

Ulrich Herbert: Das Dritte Reich. Geschichte einer Diktatur. 4. Auflage. München: C.H.Beck, 2021.

Ulrich Herbert: Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. 3., um ein Nachwort erweiterte Auflage. München: C.H.Beck, 2023.

Ian Kershaw: Der Hitler-Mythos. Volksmeinung und Propaganda im Dritten Reich. Mit einer Einführung von Martin Broszat. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt, 1980.

Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Band 2: Diktatur. München: Deutsche Verlags-Anstalt, 2006.

Norbert Frei: Der Führerstaat. Nationalsozialistische Herrschaft 1933 bis 1945. 6., erweiterte und aktualisierte Neuauflage. München: dtv, 2001.

Nikolaus Wachsmann: KL. Die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. München: Siedler, 2016.

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