Wie Neonazismus und Antisemitismus verharmlost worden sind
Vorbemerkung: Conrad Taler ist einer der letzten noch lebenden journalistischen Beobachter des Auschwitzprozesses, der am 19. August 1965 mit der Urteilsverkündung zu Ende ging. Sechs Angeklagte wurden damals zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, elf bekamen zeitlich befristete Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten und 14 Jahren, drei wurden freigesprochen.
Wer sich ein Bild davon machen will, was mit Auschwitz über die Menschheit hereingebrochen ist, der möge sich daran erinnern, dass 2004 bei der Tsunami-Katastrophe in Ostasien mehr als 200 000 Menschen dem blinden Wüten der Naturgewalt zum Opfer gefallen sind. In Auschwitz kamen mehr als eine Million Menschen ums Leben; sie starben von Menschenhand, als Opfer des Rassenwahns der Nationalsozialisten. Einige der Mitschuldigen mussten sich Anfang der 1960er Jahre in Frankfurt am Main vor Gericht verantworten. Ich habe das Grauen im Gerichtssaal als Journalist miterlebt. Davon gleich mehr.
Leider gibt es immer noch Leute, die nicht wahrhaben wollen, was sich während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zugetragen hat. Die Abgeordneten der Nationaldemokratischen Partei im sächsischen Landtag beispielsweise brachten es nicht fertig, sich an einer Schweigeminute für die Opfer von Auschwitz zu beteiligen. Stattdessen ließen sie Hasstiraden auf jene los, die Deutschland und Europa von den Schuldigen für Krieg und Völkermord befreiten.
Der provozierende Auftritt machte auch der größten Schlafmütze deutlich, dass den Verharmlosern energischer als bisher entgegengetreten werden muss. Dazu ist es notwendig, das Geschehen während der NS-Zeit immer wieder in Erinnerung zu rufen. Keiner sollte darauf vertrauen, dass sich niemals wiederholen werde, was damals geschah. Wo Auschwitz möglich war, ist alles wieder möglich. Diese Warnung des Historikers Golo Mann ist aktuell wie eh und je.
Wie alles begonnen hat, wissen heute die Wenigsten. Manches nahm sich zunächst völlig harmlos aus. Auch damals bekämpften die Rechtsextremisten den demokratischen Rechtsstaat und die Menschenrechte zunächst nur mit Worten. Geschickt nutzten sie das soziale Elend von Millionen Arbeitslosen für ihre Propagandazwecke aus. Zugleich entfachten sie eine Hetzkampagne gegen die vermeintlichen Urheber der deutschen Niederlage im ersten Weltkrieg. Zielscheibe waren Juden, Marxisten und Intellektuelle, Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter und bürgerlich-liberale Politiker, die als undeutsch und national unzuverlässig hingestellt wurden.
Heute rufen die Nachbeter der Nazipropaganda „Deutschland den Deutschen” und „Ausländer raus”, so als ob die Wirtschaft sich beleben und die Arbeitslosigkeit verschwinden würde, wenn es keine Ausländer mehr in Deutschland gäbe. Längst haben es die Neonazis nicht bei Worten belassen. Nach Angaben des bayerischen Innenministers Beckstein wurden bereits 1993 innerhalb von sechs Monaten bundesweit 1 008 Gewalttaten gegen Ausländer begangen. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands hat sich die Zahl der von Rechtsradikalen getöteten Menschen auf 131 erhöht, und niemand weiß, wohin Ausländerfeindlichkeit und Rassismus noch führen werden, wenn ihnen nicht Einhalt geboten wird.
Wer sich mit den Anfängen der Naziherrschaft vertraut macht, wird die Warnzeichen für neues Unheil rechtzeitig erkennen. Wer weiß, was in Auschwitz geschah, ist für immer gefeit gegen alles, was auch nur im Entferntesten mit Nazi-Ungeist zu tun hat. Ohne Erinnerung an das Böse, so der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog 1996, gibt es weder die Überwindung des Bösen, noch Lehren für die Zukunft.
Was Angehörige eines Kulturvolkes in der Mitte Europas veranlassen konnte, Schlachthäuser für Menschen zu errichten, darüber werden noch in hundert Jahren Menschen in aller Welt grübeln. Freilich hat es nach Auschwitz noch viele Verbrechen gegeben – aber niemals und nirgendwo sonst wurden Menschen so systematisch und mit industrieller Perfektion getötet wie dort, nirgendwo sonst wurden den Getöteten die Goldzähne ausgerissen und zur Devisenbeschaffung eingeschmolzen, nirgendwo sonst wurden den Ermordeten die Haare abgeschnitten und als Material zur Filzherstellung verwendet.
Manche vermuten Auschwitz immer noch an einem geheimen Ort irgendwo in den endlosen Weiten des Ostens, und sie entschuldigen ihr Unwissen mitunter gerade damit.
Tatsächlich lag Auschwitz nur 40 Kilometer hinter der deutschen Grenze. Einer der akademisch gebildeten Mörder fühlte sich dort – wie er nach Hause schrieb – am anus mundi, am Arsch der Welt.
Wie Schlachtvieh wurden die Opfer aus allen besetzten Ländern Europas in die Todeslager transportiert. Gleich nach dem Ausladen erfolgte die so genannte Selektion. Rücksichtslos wurden Familien auseinander gerissen. Der arbeitsfähige Vater und der Bruder mussten nach rechts, die Mutter mit dem Kleinkind auf dem Arm nach links. Die Nicht-Arbeitsfähigen wurden von der Rampe weg in den Tod geführt. Vor den Gaskammern mussten sie sich – angeblich zum Duschen – nackt ausziehen. Eng aneinandergedrängt starben sie an den giftigen Dämpfen eines Mittels zur Bekämpfung von Schädlingen. Zyklon B hieß das Blausäurepräparat.
Die arbeitsfähigen Menschen stellte die SS gegen ein geringes Entgelt deutschen Firmen, die neben dem Vernichtungslager ihre Betriebsgebäude errichtet hatten, als Arbeitssklaven zur Verfügung. Die Opfer selbst bekamen keinen Pfennig. Nutznießer waren namhafte Unternehmen wie Krupp und der Chemiekonzern IG Farben. Wenn die Kräfte der Opfer versiegten, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig wurden, kamen auch sie in eine der Gaskammern, oder sie wurden mit einer giftigen Phenolspritze durch einen Stich direkt ins Herz getötet. Einer dieser „Phenolspezialisten” saß während des Auschwitzprozess nur wenige Meter von mir entfernt. Nichts in seinem Gesicht ließ etwas von seiner grauenvollen Vergangenheit erkennen.
Die planmäßige Ermordung von Millionen Menschen war nicht – wie manche meinen – kriegsbedingt; sondern das Ergebnis des Rassenwahns. Angst vor zuviel Juden in Deutschland brauchte niemand zu haben. Ihr Anteil an der deutschen Bevölkerung betrug nur ein Prozent. Die Nationalsozialisten behaupteten einfach, alle Übel der Welt gingen auf die Juden zurück. Ihr Blut sei irgendwie verdorben und dürfe sich deshalb niemals mit dem Blut von Nichtjuden vermischen. Auf intime Beziehungen eines Juden zu einer nichtjüdischen Frau stand die Todesstrafe. Es fällt schwer, heutzutage jemandem diesen Wahnsinn zu vermitteln. Das wäre so, als dürften Menschen, deren Geburtsdatum auf eine ungerade Zahl fällt, niemanden heiraten, dessen Geburtsdatum auf eine gerade Zahl fällt.
Bevor die Nazis daran gingen, die Juden zu drangsalieren und aus der menschlichen Gemeinschaft auszuschließen, unterdrückten sie brutal ihre politischen Gegner. Als erste kamen die Kommunisten und die Sozialdemokraten an die Reihe. Dann wurden Gewerkschafter, liberale Politiker und Intellektuelle in Konzentrationslager und Gefängnisse gesperrt. Konservative Politiker, die nicht mit den Wölfen heulten, blieben gleichfalls nicht verschont. Aufrechte Priester mussten sterben, weil sie Gott mehr gehorchten als den Machthabern des so genannten Dritten Reiches. Auch viele politische Gegner Hitlers endeten in Auschwitz.
Auschwitz, das war nicht nur der fabrikmäßige Massenmord in den Gaskammern, sondern das waren auch die Todesschüsse an der Schwarzen Wand, die Morde mit der Phenolspritze, die medizinischen Versuche an Kindern und das waren die Stehzellen, in denen man die Opfer qualvoll verdursten und verhungern ließ. Die Beteiligten mordeten nicht aus Angst vor Bestrafung, sondern waren innerlich mit allem einverstanden. In ihrem Hass auf Juden und Kommunisten stimmten sie völlig mit der Naziführung überein.
Wer nicht mitmachen wollte, konnte sich ohne disziplinarische Folgen wegmelden. Das ist durch Dokumente belegt und Zeugen im Auschwitzprozess haben das bestätigt. Dieses freiwillige Mittun ist ja das eigentlich Unfassbare. Hier schlummert eine bleibende Gefahr für die Zukunft: Menschen lassen sich manipulieren, im Zeitalter der elektronischen Massenmedien mehr denn je, wie zum Beispiel die Irreführung der Weltöffentlichkeit im Falle Irak bewiesen hat.
Es hat lange gedauert, bis einige Beteiligte an den Auschwitz-Verbrechen 1963 in Frankfurt am Main vor Gericht gestellt wurden. Ich war, wie bereits erwähnt, als Journalist dabei, als die Überlebenden der Todesfabrik in den Zeugenstand traten, und im Beisein ihrer Peiniger zu Protokoll gaben, was in Auschwitz geschah. Auf der Anklagebank sah ich Männer mit Durchschnittsgesichtern, keine Monster mit blutunterlaufenen Augen. Kaufleute waren darunter, Handwerker, Apotheker und Zahnärzte, Menschen, wie du und ich. Aber sie verkörperten ein Grauen, das mich bis in den Schlaf hinein verfolgte.
Für eine jüdische Zeitung in Wien und andere Medien habe ich über den Auschwitzprozess berichtet. Weil sich kaum noch jemand vorstellen kann, was das Wort Auschwitz bedeutet, und weil ich nicht möchte, dass es zum Schlagwort und zur bloßen Phrase verkommt, war mir daran gelegen, diese Berichte in einem Buch an junge Menschen weiter zu geben – als Lehrstück gewissermaßen, wozu Menschen fähig sind.
Als die Verhandlung begann, war ich Mitte 30. Über die Todesfabrik im besetzten Polen hatte ich schon einiges gelesen. Dennoch erlebte ich den Auschwitzprozess wie einen Alptraum. Quälend war jedes Mal auch die Rückkehr in den Alltag. Musste das Leben nicht stillstehen angesichts des Grauens, das eben noch im Gerichtssaal auf mich eingestürmt war? Aber draußen nahm alles seinen gewohnten Gang. Geschäftig wie immer eilten die Menschen hin und her, und ihre unbeteiligten Gesichter wirkten auf mich wie Masken aus einer anderen Welt.
In den Artikeln für das offizielle Organ der Israelitischen Kultusgemeinde Wien erfüllte ich meine Chronistenpflicht nach bestem Wissen und Gewissen. Ein neutraler Beobachter war ich nicht. Wenn mir jemand wegen meiner Parteinahme für die Opfer mangelnde Objektivität vorwirft, dann ehrt mich das.
Bericht vom 29. Januar 1964: Zehnmal erklingt leise ein scheppernder Glockenton, dann ruft ein Wachtmeister aus dem Hintergrund: „Aufstehen, das Gericht kommt.” An jedem neuen Verhandlungstag und nach jeder Pause wiederholt sich der Vorgang. „Zum Aufruf kommt die Strafsache gegen Mulka und andere.” Hinter dieser Ankündigung des Gerichtsvorsitzenden, die so banal klingt, als handle es sich um eine Wirtshausschlägerei oder ein Verkehrsdelikt, verbirgt sich eins der scheußlichsten Kapitel der Menschheitsgeschichte: das Verbrechen von Auschwitz.
22 Angeklagte stehen vor dem Frankfurter Schwurgericht, angefangen von den beiden Adjutanten des Lagerkommandanten, Mulka und Höcker, über Angehörige der Lager-Gestapo, der Geheimen Staatspolizei, bis hin zum stupiden, deswegen aber nicht minder brutalen Arrestverwalter im Block 11, dem Todesblock. Sie alle waren Vollstrecker nazistischer Wahnideen, Rädchen in der Todesmaschinerie des Dritten Reiches. Eine furchtbare Anklage lastet auf ihnen. Sie sollen Morde begangen oder Beihilfe zum Mord an einer unbekannten Zahl unschuldiger Frauen, Männer, Kinder und Greise geleistet haben.
Die Angeklagten haben die Geduld des Gerichts von Anfang an auf eine schwere Probe gestellt. Bis auf einen – den Verantwortlichen der Aufnahmeabteilung, Hans Stark, der die aktive Beteiligung an einer Erschießung an der Schwarzen Wand und an einer Massenvergasung im kleinen Krematorium zugegeben hat, leugnen alle jegliche Schuld. Nun aber traten die Überlebenden der Hölle von Auschwitz in den Zeugenstand und entkleideten die Angeklagten ihres Biedermann-Gewandes. Vor überfüllten Presse- und Zuschauerbänken blätterten sie das Buch der Geschichte auf, in dem der Name Auschwitz in blutigen Lettern verzeichnet ist.
Da war keiner im Saal, der sich nicht zutiefst angerührt fühlte, als der ehemalige Häftling Dr. Otto Wolken auf den Angeklagten Baretzki zuging, ihn identifizierte und sagte: „Es tut mir leid für ihr persönliches Schicksal.” Über viele Stunden hinweg schilderte der schmächtige Arzt aus Wien mit ruhiger Stimme das Inferno von Auschwitz. Was er selbst durchlitten hat geht daraus hervor, dass er bei der Befreiung 1945 noch ganze 38 Kilo wog. Es sei schwer, im Einzelfall Mordanklage zu erheben, sagte er. „Die Toten können nicht mehr anklagen.” Und er fügte hinzu: „Was uns zu denken geben sollte, das ist die Tatsache, dass diese Mordmaschine nie in Gang gekommen wäre, wenn sich nicht Zehntausende zu ihrer Bedienung bereit gefunden hätten.”
Das Grauen, das Dr. Wolken heraufbeschwor, spiegelte sich auf den Gesichtern der Richter und Geschworenen, der Zuhörer und der Journalisten wider. An einer Stelle brach die Stimme des Zeugen. Das war bei der Schilderung einer unvorstellbaren Tragödie. Mütter sollten sich von ihren Kindern trennen, die ins Gas mussten. „Aber die Mütter weigerten sich, sie gingen mit ihren Kindern ins Gas.” Der 60-jährige Arzt bestätigte, dass niemand gezwungen war, die Verbrechen zu begehen. Einmal sei ein neuer SS-Arzt nach Auschwitz gekommen. Der habe sich einen Tag lang umgesehen und noch am selben Abend das Lager verlassen. Anscheinend habe er zu dem, was er gesehen habe, seine Hand nicht reichen wollen.
An einem Beispiel schilderte Dr. Wolken, dass sich nicht alle widerstandslos in die Todeskammern führen ließen. Während der Vergasung von polnischen Jüdinnen am 25. Oktober 1943, habe eine Frau dem SS-Mann Schillinger vor der Gaskammer die Pistole entrissen und ihn mit einem Schuss niedergestreckt.
Einen tiefen Einblick in das infernalische Geschehen vermittelten auch die Aussagen der Zeugin Dr. Ella Lingens, einer Ärztin aus Wien. Sie war Häftlingsärztin im Krankenrevier des Frauenlagers in Auschwitz und sie verdankt ihr Überleben dem SS-Arzt Dr. Rohde, der sie von ihrer Studentenzeit in Marburg zu kennen glaubte. „Er hat mir das Leben gerettet, aber er hat auch Zehntausende dem Tod überantwortet.” Die früh ergraute Zeugin ergänzte diese Feststellung durch die aufschlussreichen Sätze: „Ich kenne kaum einen SS-Mann, der nicht sagen könnte, er habe einem das Leben gerettet. Aber alle, die sich auf irgendeine Weise ein Alibi zu verschaffen suchten, mordeten in anderen Fällen ohne Bedenken. Dr. Mengele beispielsweise schickte 750 Frauen ins Gas, um die Läuseplage zu bekämpfen. Er wollte eine Baracke frei haben, um das Ungeziefer dort ausrotten zu können.”
Einen weiteren Höhepunkt der Hauptverhandlung bildete die Einvernahme des Zeugen Hermann Langbein aus Wien. Der ehemalige Häftlingsschreiber beim Standortarzt Dr. Wirth kam als politischer Häftling auf dem Umweg über das Konzentrationslager Dachau bei München nach Auschwitz. Um den Unterschied zwischen beiden Lagern zu verdeutlichen, sagte er: „Ich habe in Dachau täglich das Totenbuch gesehen. Wenn zehn Leute starben, war es ein schlimmer Tag. In Auschwitz wurden aber Tag und Nacht auf sieben Schreibmaschinen nur Totenmeldungen geschrieben.”
Wie kaum ein anderer hatte Langbein Einblick in das Auschwitzer Geschehen. Vom Fenster seiner Schreibstube beim Standortarzt konnte er Vergasungen im alten Krematorium beobachten. Er war in alle Geheimnisse des Papierkrieges eingeweiht und führte die Geheimkorrespondenz des Standortarztes mit Berlin. Anhand der Listen, die er zu führen hatte, konnte er genau verfolgen, in welchem Teil des Lagers wie viel Häftlinge ermordet wurden. Besonders gefährlich war es im Krankenbau. Hier erfolgten häufig so genannte Selektionen und hier war eines der Betätigungsfelder des Angeklagten Klehr. Er suchte auf eigene Faust Häftlinge aus, die er später „abspritzte”. „Das Menschenleben galt nichts. Einen Menschen zu töten, war eine Kleinigkeit. Die Machtfülle des einzelnen SS-Mannes war unvorstellbar”, sagte der Zeuge.
Über eine Krankenschwester namens Maria Stromberger schaffte Langbein in einer ausgehöhlten Kleiderbürste umfangreiche Angaben mit Sterblichkeitszahlen aus dem Lager. Die Widerstandsorganisation in Auschwitz stand mit Widerstandsgruppen außerhalb des Lagers in Verbindung. Ein illegaler Sender in Krakau funkte die Daten nach London, wo der britische Rundfunk sie verbreitete. Schwere Vorwürfe erhob Langbein gegen den damaligen Direktor des Zweigwerkes der Hermann-Göring-Werke in Jawischowitz, Heine. Er habe immer wieder Selektionen verlangt, um kranke Häftlinge loszuwerden, die nicht genug arbeiteten. Die Aussortierten seien in der Regel ins Gas gekommen. „Es ist bezeichnend für die damalige Situation, dass von Seiten der Firmen, auch vom Bunawerk der IG Farben in Monowitz, Druck auf die SS ausgeübt wurde, mehr zu selektieren, als die SS nicht mehr so radikal war.”
Bericht vom 31. Mai 1964: Die Zuhörer saßen wie gelähmt und blickten mit vor Schreck geweiteten Augen auf die Frau im Zeugenstuhl. Soeben hatte sie noch mit beherrschter Stimme die Folterung von Häftlingen auf der berüchtigten Bogerschaukel geschildert, benannt nach einem Gestapomann dieses Namens, nun fehlten ihr plötzlich die Worte. Stockend berichtete sie, wie eines Tages auf einem Lastwagen 50 Kinder im Alter von etwa fünf bis zehn Jahren ins Lager gebracht wurden. „Ich erinnere mich an ein etwa vierjähriges Mädchen…” Da bricht ihre Stimme ab, die Schultern beginnen zu zucken, die aus Österreich gebürtige Zeugin Jenny Schaner bricht in verzweifeltes Weinen aus. Sie ist unfähig, noch ein Wort zu sagen. Lähmendes Entsetzen breitet sich aus. Niemand, der diese Szene miterlebt hat, wird die schrecklichen Minuten vergessen.
Noch weiß keiner, was die Zeugin so aufwühlt, aber jeder ahnt, dass es etwas Furchtbares sein muss. Dann gewinnt Jenny Schaner die Fassung wieder. Das kleine Mädchen habe einen Jungen an der Hand geführt und sei mit fragend erhobenem Kopf auf einen in der Nähe stehenden SS-Mann zugegangen. Ganz sicher habe es eine kindliche Frage auf den Lippen gehabt, vielleicht wollte es fragen: Wo sind unsere Eltern geblieben? Statt einer Antwort holte der SS-Mann nach der Schilderung der Zeugin mit seinem schweren Stiefel aus und versetzte dem Kind einen Fußtritt, das es wegflog und weinend liegen blieb. Alle Kinder des Transports begannen zu weinen. Doch die Gesichter der SS-Leute zeigten keine Rührung. Sie trieben die unschuldigen Wesen zusammen und brachten sie weg. Keiner hat sie jemals wieder gesehen.
17 Zeugen sind seit meinem letzten Bericht gehört worden, und jede Aussage ließ das Grauen von damals wiedererstehen. Bis auf wenige Ausnahmen wurden alle Angeklagten schwer belastet. Der Andrang hat nicht nachgelassen. Nach wie vor sind alle Plätze besetzt. Erfreulich ist, dass immer wieder ganze Schulklassen mit ihren Lehrern die Verhandlungen besuchen. Sie bekommen hier Anschauungsunterricht in jüngster Geschichte, wie er nirgendwo sonst erteilt werden könnte.
Weniger erfreulich ist die Taktik der Verteidiger, die Überlebenden der Todesfabrik als unglaubwürdig hinzustellen. Viele ihrer Fragen an die Zeugen wirken verletzend und provozierend. Ein polnischer Arzt sollte zum Beispiel Auskunft darüber geben, in welchem Monat er sein Examen abgelegt hat. Besonders abstoßend sind Versuche, ausländische Zeugen einzuschüchtern und sie als Vollstrecker einer Art Verschwörung ehemaliger Auschwitzhäftlinge erscheinen zu lassen.
Wenn der Verteidiger Laternser – mit negativem Resultat übrigens – polnische Zeugen fragt, ob sie Kommunisten seien, wiegt er sich vermutlich in der Hoffnung, den Nachweis einer kommunistischen „Steuerung” erbringen zu können. Welchen Eindruck die Zeugen bekommen, wenn Verteidiger aus dem Gespräch mit einem Leidensgenossen eine „Beeinflussung” konstruieren, machte der polnische Zeuge Boratynski deutlich. Er sagte, dies alles erinnere ihn an Auschwitz. Wenn dort zwei Häftlinge zusammengestanden hätten, habe die SS auch gleich eine Verschwörung gewittert. Nach einer Erschießung an der Schwarzen Wand musste der Zeuge später die Leichen seiner ermordeten Kameraden wegtragen. Er sah, wie der Gestapomann Boger die Opfer aus kurzer Entfernung mit einem Schuss in den Hinterkopf niederstreckte. Als die Unglücklichen an die Wand geführt worden seien, habe Boger ihnen zugerufen: Kopf hoch! Die höhnische Aufforderung sollte bewirken, dass die Opfer den Kopf hoben, damit Boger besser seine Schüsse anbringen konnte.
Der israelische Zeuge Alex Rosenstock sagte aus, er habe mindestens sechsmal gesehen, wie der jetzt angeklagte ehemalige SS-Arzt Frank auf der Rampe Männer, Frauen und Kinder für den Tod in der Gaskammer aussonderte. Es seien jeweils tauend Menschen gewesen, die mit einem Transport ankamen. Davon mussten jeweils 900 den Weg in die Gaskammer antreten. Frank hat also nach den Aussagen dieses Zeugen mehr als 5 000 Menschenleben auf dem Gewissen. Rosenstock machte seine Aussagen ruhig und bestimmt. Erst als er nach der Vereidigung aus dem Gerichtssaal ging, brach die seelische Erschütterung durch. Der Zeuge schwankte, begann lautlos zu weinen und musste aus dem Saal geführt werden. Draußen brach er zusammen.
Aus meinem Bericht vom 31. Oktober 1964: Am 5. Oktober trat zum ersten Mal ein Mann in den Zeugenstand, der in Auschwitz einem der Todeskommandos angehört hat, und zwar dem Sonderkommando im alten Krematorium des Stammlagers, das nach den Vergasungen die Leichen verbrennen musste. Die Haare des Zeugen sind grau, obwohl er erst 42 Jahre alt ist. Sein Name: Philipp Müller. Der Zeuge aus Prag berichtete beklemmende Einzelheiten von seinen Eindrücken vor und nach den Vergasungen. Noch nie hat jemand in der Hauptverhandlung von diesen Dingen erzählt. Wenn die Türen der Gaskammer geöffnet wurden, standen die Leichen nach seiner Schilderung dicht gedrängt vor den Ventilatoren. „Sie waren im Stehen gestorben. Eine Mutter hielt noch ihr Kind an der Brust. Auf dem Boden lagen grüne Kristalle. Es roch etwa nach Mandeln. Dann kam der SS-Mann Stark und trieb uns an, die Öfen zu entschlacken…”
Bericht vom 22. September 1965: „Dieser 19. August des Jahres 1965 ist ein Tag wie jeder andere auch. Durch die Riesenstadt wälzt sich der Verkehr, Autoschlangen stauen sich an Ampeln, Trambahnen schieben sich durch das Gewühl, auf den Gehsteigen hasten die Menschen zur Arbeit, und auf dem Schulhof nebenan lärmen vor Unterrichtsbeginn die Kinder. Und doch ist dies ein besonderer Tag, denn inmitten dieser Stadt wird heute das Urteil in einem Verfahren verkündet, das in der Geschichte ohne Beispiel ist.
Die Vorhänge an den wandhohen Fenstern des Verhandlungssaales sind zugezogen, so, als störe das Tageslicht an diesem Morgen, da die Weltöffentlichkeit erfahren soll, welche Strafe auf die verbliebenen 20 Angeklagten wartet. Kalter Schein aus Neonröhren erhellt die Szenerie. Auf der Pressetribüne drängen sich Journalisten aus vielen Ländern. Eine gespannte, nervöse Atmosphäre breitet sich aus.
Die Angeklagten werden hereingeführt, als erster wie immer der hinkende frühere Arrestverwalter im Todesblock 11, Bruno Schlage. Der „schwarze Tod” von Auschwitz, Wilhelm Boger, trägt wie immer den Anflug eines Lächelns im harten Gesicht, dann betreten die Richter den Saal. Als Erster hört Robert Mulka, dass er zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Mit brüchiger Stimme, der man die nervliche Belastung anmerkt, verliest der Gerichtsvorsitzende Hofmeyer das Strafmaß für die 19 anderen Angeklagten: sechsmal lebenslanges Zuchthaus, elfmal begrenzte Freiheitsstrafen zwischen drei und 14 Jahren und dreimal Freispruch – das ist in dürren Worten die Bilanz des Auschwitzprozesses. In der Urteilsbegründung setzte sich der Vorsitzende mit dem Einwand auseinander, dass hier nur die „kleinen Leute” vor Gericht gestanden hätten. Auch diese „kleinen Leute” seien damals nötig gewesen, um den Plan der Vernichtung von Menschen auszuführen. Sie seien so nötig gewesen wie die Großen, die das Gesamtgeschehen eingeleitet und vom Schreibtisch aus kontrolliert hätten. Den Angeklagten warf er vor, nichts zur Erforschung der Wahrheit beigetragen, sondern geschwiegen und zum Teil die Unwahrheit gesagt zu haben.
Bis auf zwei Ausnahmen verloren die Angeklagten kein Wort des Bedauerns für die Opfer. Die meisten zeigten nur Mitleid mit sich selbst. Das größte Verfahren der deutschen Justizgeschichte erstreckte sich über 20 Monate und 183 Verhandlungstage. 356 Zeugen traten vor das Gericht, die Hälfte von ihnen aus Deutschland, die anderen aus weiteren 17 Ländern. Die schriftlichen Unterlagen über das Prozessgeschehen füllen 100 Aktenbände mit insgesamt 18 000 Seiten.
Das Echo ist unterschiedlich ausgefallen. Es gab scharfe Kritik und zustimmende Äußerungen; den einen waren die Strafen zu gering, andere hielten sie für gerecht. Aber selbst wenn alle Angeklagten die höchste damals denkbare Strafe bekommen hätten, bliebe Auschwitz letztlich ungesühnt. Es gibt keine Strafe, die dem Unfasslichen gerecht werden könnte. Die nachfolgenden Generationen können nur eines tun: durch ihr klares Nein gegenüber allen Versuchen, das Geschehene zu bagatellisieren oder zu relativieren, den Opfern ihren Respekt zu erweisen. Damit schützen sie sich selbst vor einem wie auch immer gearteten Rückfall in die Unmenschlichkeit.
Seit der Verkündung des Urteils im Auschwitzprozess sind 40 Jahre vergangen. Wie verhielt es sich in dieser Zeit mit dem Interesse der Menschen an Auschwitz? Die Wochen um den 60. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz herum sind kein Maßstab. Da war Auschwitz in aller Munde. Der Alltag sieht ganz anders aus.
Als mir vor Jahren die Idee kam, meine Berichte vom Auschwitzprozess als Buch der Jugend von heute zugänglich zu machen, machte ich mir keine Illusionen, aber ich ahnte nichts von den Schwierigkeiten, mit denen ich zu tun bekommen sollte. Sechs Jahre dauerte meine Suche nach einem Verlag. Dabei machte ich die Erfahrung, dass alle gern von der Notwendigkeit des Erinnerns reden, aber ungern in diese Notwendigkeit investieren. Schließlich griff der PapyRossa Verlag in Köln die Idee auf. Umgesetzt werden konnte sie letztlich, weil die Bundeszentrale für politische Bildung das Projekt unterstützte.
Der Kampf gegen das Vergessen war stets mühsam. Mitte der 1970er Jahre, als die Wiederverwendung alter Nazis kein Thema mehr war, wohl aber die Jagd auf Kommunisten und so genannte Radikale im Öffentlichen Dienst, zu jener Zeit also arbeitete ich als Redakteur und Kommentator bei einer als liberal geltenden deutschen Rundfunkanstalt. Zum 30. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz durch sowjetische Truppen bot ich dem zuständigen Kollegen für den 27. Januar, der damals noch kein offizieller Gedenktag war, einen kurzen Beitrag an, in welchem ich an die Verbrechen der Nationalsozialisten erinnerte. Der war von dem Thema wenig erbaut. Mit diesen alten Geschichten müsse doch endlich mal Schluss sein, meinte er. Nach einer kurzen Diskussion wurde der Beitrag dann doch gesendet.
Seit 1996 wird nun der Jahrestag der Befreiung von Auschwitz offiziell als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Es genügt aber nicht, einmal in Jahr die Vergangenheit als Mahnung für die Zukunft zu beschwören, erst recht nicht angesichts der hasserfüllten Tiraden neonazistischer Abgeordneter in einem deutschen Parlament. So etwas kommt nicht aus heiterem Himmel, sondern ist Ausdruck einer verbreiteten Unzufriedenheit mit den langwierigen Entscheidungsprozessen einer Demokratie, den sozialen Folgen der Massenarbeitslosigkeit und der zunehmenden Kluft zwischen Arm und Reich. Gespeist wird diese Unlust von einer gefährlichen Grundstimmung, die da besagt, mit dem Gerede von der Nazivergangenheit müsse endlich Schluss sein; es gelte nach vorn zu sehen, herauszutreten aus dem Schatten der Vergangenheit, damit wir nicht wieder einmal zu kurz kommen bei der Aufteilung der irdischen Reichtümer.
Einer der wenigen, die frühzeitig vor einem Rückfall in frühere Denkweisen gewarnt haben, war der Initiator des Auschwitzprozesses, der hessische Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer. Er hat eindringlich geschildert, wie es dazu kommen konnte, dass die erste deutsche Republik in den gewalttätigen Rechtsextremismus der Nationalsozialisten abgerutscht ist. Seine Analyse ist aktueller denn je:
„Statt einer ‘Bewältigung der Vergangenheit’, die auch damals notwendig war und die einen harten Willen zur Wahrheit erforderte, zog man den Betrug und Selbstbetrug eines angeblichen Dolchstoßes vor und suchte krampfhaft nach Sündenböcken. Man fand sie bald in ‘Marxisten’, bald in Juden. Jeder Sündenbockmechanismus erwächst aus Charakterschwäche; er ist ein infantiler Zug und alles andere als eine männliche Reaktion. Je schwächer die Leute sind und je mehr sie von Minderwertigkeitskomplexen geplagt werden, desto mehr rufen sie nach Härte und desto gewalttätiger und brutaler treten sie auf, um ihr eigenes Ungenügen und das Fiasko ihres Daseins zu verbergen. Die Kraftmeierei des Nazismus, sein Geschrei, seine Demonstrationen, seine Verbrechen, waren die Maske von neidischen Schwächlingen.”
Dieser Sündenbockmechanismus hat die Nazizeit überlebt. Als Ende der 1970er Jahre Hakenkreuz-Schmierereien wieder einmal für peinliches Aufsehen sorgten, machte der CSU-Vorsitzende Strauß kommunistische Geheimdienste für die Schändung jüdischer Friedhöfe verantwortlich. Das rechtslastige „Deutschland-Magazin” verstieg sich gar zu der Behauptung, der „angebliche Neonazismus sei in Wahrheit eine Waffe Moskaus”. Das war ein bequemer Weg, die Krankheit am eigenen Leibe einfach zu leugnen und sich der Auseinandersetzung mit den wahren Ursachen zu entziehen.
Inzwischen gibt es seit vielen Jahren keine DDR und keine Sowjetunion mehr, aber noch immer und immer wieder aufs Neue werden Hakenkreuze auf Grabsteine geschmiert und jüdische Gotteshäuser beschädigt. Wenn es nur das wäre! Als die rechtsradikale NPD vor einem Jahr zu einer Demonstration gegen den Bau einer Synagoge in Bochum aufrief und die örtliche Polizeibehörde den provozierenden Aufmarsch verbot, machte das Bundesverfassungsgericht den Unbelehrbaren den Weg frei. Das Recht der Neonazis zu demonstrieren wurde höher bewertet, als das Recht der Überlebenden des Holocaust, vor der Verhöhnung der Opfer des Naziterrors geschützt zu werden. (Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juni 2004, Aktenzeichen 1 BvQ 19 / 04).
Diese unfassliche Entscheidung liegt auf derselben Ebene wie die Weigerung des höchsten Verfassungsgerichts, gegen den Herausgeber und Chefredakteur der rechtsradikalen Deutschen Nationalzeitung, Gerhard Frey, ein Berufsverbot zu verhängen. Nachdem die Bundesregierung 1969 beantragt hatte, Frey wegen seiner nationalistischen und antisemitischen Veröffentlichungen das Grundrecht der freien Meinungsäußerung abzuerkennen, lehnte das Bundesverfassungsgericht dies mit der Begründung ab, von Frey gehe „offensichtlich” keine Gefahr für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung aus. (Beschluss vom 2. Juli 1974).
Gegenüber dem Kommunisten Karl Schabrod zum Beispiel agierte die Justiz ganz anders. Das Landgericht Düsseldorf verbot ihm 1964 wegen der Herausgabe einer Zeitschrift und wegen seiner Kandidatur bei der Bundestagswahl 1961 für fünf Jahre die Berufsausübung als Redakteur und Verleger. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, obwohl die Entscheidung über die Verwirkung eines Grundrechts nur dem Bundesverfassungsgericht zusteht. (Einzelheiten bei Lutz Lehmann, Legal und Opportun, Voltaire Verlag 1966, S. 147 f.). Wie ein Hohn klingt da die triumphierende Mitteilung des Herausgebers der Deutschen Nationalzeitung und DVU-Vorsitzenden Frey aus dem Jahr 1980, soeben sei das 500. Strafverfahren gegen ihn ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
Zum Glück hält sich der tatsächliche Einfluss rechtsradikaler Hetzer noch in Grenzen. Aber was erwartet uns, wenn sie erst einmal über Abgeordnete im Bundestag verfügen? Werden dann ihre heimlichen Verbündeten, die ihnen – wie die Abstimmungen im sächsischen Landtag gezeigt haben – jetzt noch anonym zur Seite springen, die Tarnkappen ablegen? Ähnliches gab es bereits im Fall des Staatsrechtlers Professor Theodor Maunz, Mitverfasser des bedeutendsten Kommentars zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Nach außen hin trat er als Verteidiger der Demokratie in Erscheinung, insgeheim aber war er mit einem ihrer gehässigsten Verächter im Bunde. Als Maunz 1993 starb, rückte die „Deutsche Nationalzeitung” damit heraus, dass ihr Verleger Dr. Gerhard Frey mit Maunz „seinen wunderbaren Wegbegleiter” verloren habe. Ein Vierteljahrhundert lang sei Maunz maßgeblicher Berater von Frey gewesen; eineinhalb Jahrzehnte lang habe er beinahe allwöchentlich ohne Namensnennung seine „hervorragenden politische Beiträge” in der „Nationalzeitung” veröffentlicht.
Da drängt sich die Frage auf, wie viel Gesinnungsfreunde wohl der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann hat, dessen antisemitische Rede im Bundestag die Unionsfraktion dermaßen bloßstellte, dass sie ihn aus der Fraktion ausschloss? Bei der Abstimmung gab es 28 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen. Das bedeutet, dass sich ungefähr jeder fünfte Abgeordnete der CDU/CSU einer Verurteilung Hohmanns verweigert hat. Das entspricht exakt dem bei Umfragen ermittelten Anteil von Antisemiten an der Gesamtbevölkerung.
Im übrigen hätte der CDU/CSU bei aller Empörung über den missratenen Fraktionskollegen ein wenig Selbstkritik nicht geschadet. Hohmanns Rede entsprach nämlich durchaus einer seit Jahren geübten Aufrechnungsmentalität. Als Anfang der 1980er Jahre im Zusammenhang mit der Diskussion über die „Auschwitzlüge” die Leugnung und Verharmlosung der Naziverbrechen gesetzlich verboten werden sollten, gab die Union erst dann ihre Zustimmung, als auch die Untaten „einer anderen Gewalt- oder Willkürherrschaft” einbezogen wurden. Der Einwand des CSU-Abgeordneten Eicke Götz, der Völkermord in den Vernichtungslagern der Nazis könne zum Beispiel nicht mit den Vertreibungsverbrechen in einen Topf geworfen werden, konnte seine Parteifreunde nicht umstimmen.
Einer der Sympathisanten Hohmanns darf nicht vergessen werden: Brigadegeneral Reinhard Günzel, Chef des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr. Nachdem der General Hohmanns Entgleisung gelobt hatte, warf ihn Verteidigungsminister Peter Struck wegen seiner angeblich „verwirrten Äußerungen” aus der Bundeswehr. Diesen „verwirrten” General hatte der Minister noch kurz davor zum Schutz von Freiheit und Demokratie vor Terroristen und zur Verteidigung der Sicherheit Deutschlands nach Afghanistan an den Hindukusch geschickt. Inzwischen ist Günzel gern gesehener Gast in Versammlungen rechtsgerichteter Kreise.
Nicht von ungefähr, so scheint es, verlangt zu Beginn des neuen Jahrtausends der Präsident des Zentralrates der Juden, Paul Spiegel, beim Kampf gegen die glatzköpfigen Neonazis nicht bestimmte Entwicklungen in der Mitte der Gesellschaft aus dem Blickfeld zu verlieren; denn dort gebe es immer noch hartnäckige Vorurteile gegenüber Menschen anderer Hautfarbe, anderer Herkunft und anderer Religion.
Diese Vorurteile sind das Ergebnis der jahrzehntelangen Verharmlosung rechtsextremistischer Bestrebungen. Allzu gern wird vergessen, dass während des kalten Krieges nicht die Bekämpfung des Neonazismus im Vordergrund stand, sondern die Bekämpfung der Kommunisten und all derer, die dafür gehalten wurden. Nur so konnte es dazu kommen, dass zwei Monate nach dem Beginn des Auschwitzprozesses der damalige Bundespräsident Heinrich Lübke einem der Mitschuldigen an der Ausbeutung von Auschwitzhäftlingen das Bundesverdienstkreuz verlieh.
Geehrt wurde auf Vorschlag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Ruhrchemie AG Oberhausen, Dr. Heinrich Bütefisch, ehemals leitender Angestellter des IG Farbenkonzerns und von einem alliierten Gericht nach Kriegsende als Beteiligter an der Ausbeutung von Auschwitzhäftlingen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das alles spielte für die Beteiligten an dem Ordensskandal entweder keine Rolle oder sie wussten angeblich nichts davon. Als Bütefisch sein Verdienstkreuz zurückgeben musste, wurde die peinliche Angelegenheit schnell unter den Teppich gekehrt.
Das ist es wohl, was Fritz Bauer meinte, als er nach dem Auschwitzprozess resigniert feststellte, in dem Verfahren sei „das Herz des Ganzen” nicht zur Sprache gekommen. Viele sahen in der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit eine Art Nestbeschmutzung, viele waren zu sehr verstrickt in das Gewaltregime der Nationalsozialisten, als dass sie an einer Bloßlegung seiner Wurzeln interessiert sein konnten, oder sie waren vergiftet von dem Irrglauben, die Deutschen seien schon immer zu kurz gekommen und müssten sich endlich einmal ein Stück vom großen Kuchen holen. Auch deshalb konnten die Nationalsozialisten unangefochten ihren Raubzug durch Europa und die fabrikmäßige Ermordung von Millionen Menschen ins Werk setzen. Bis heute ist dieses Gift nicht ganz ausgeschieden worden, sonst würden die Rechtsradikalen nicht landauf und landab „Deutschland den Deutschen” schreien, und das Wort vom Asylmissbrauch bliebe ihnen, aber auch vielen anderen, im Hals stecken.
1994 klagte der CDU-Politiker Dr. Heiner Geißler: „Wie heute über Ausländer gesprochen wird, das ist ein Rechtsruck, das hat es vor drei Jahren noch nicht gegeben. Die Seele unseres ganzen Volkes hat sich verbogen.”[1] Bereits ein Jahr davor war dieser „Seelenschaden” so groß, dass die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Dr. Rita Süßmuth (CDU), bei ihrer Rede zum 55. Jahrestag des Judenpogroms vom 9. November 1938 eine wichtige Passage des vorbereiteten Redemanuskriptes wegließ. Sie lautete wie folgt: „Der Rechtsradikalismus und die Gewalttaten haben ein gesellschaftliches Umfeld. Begreifen wir vor allem, dass Demokratie nicht erst dann gefährdet ist, wenn Brandsätze fliegen. Es ist vielmehr auch das Klima der Duldung, des Zulassens, der Gleichgültigkeit und Passivität, in dem die Gewalt Nahrung findet und wuchert.” [2] Warum hat Frau Süßmuth diese wichtigen Sätze weggelassen? Wäre sie dem bürgerlichen Wählerpublikum damit vielleicht zu nahe getreten?
Zur Bekämpfung rechtsradikalen Denkens gehört auch die Auseinandersetzung mit gewissen Fehlentwicklungen in der Nachkriegszeit. Warum musste Bundeskanzler Konrad Adenauer ausgerechnet einen von ihm selbst später als „tiefbraun” bezeichneten Experten der Nazis für die Neuordnung des europäischen Ostens namens Theodor Oberländer in sein Kabinett holen? Weshalb musste er ausgerechnet den Mitverfasser eines juristischen Kommentars zu den Rassegesetzen der Nazis, Dr. Hans Globke, als engsten Berater und schließlich sogar als Staatssekretär im Kanzleramt beschäftigen, ihn, der diesen Kommentar später selbst als „entsetzlich und abstoßend” bezeichnet hat.[3] Musste da nicht der Eindruck aufkommen, dass es mit der Judenverfolgung wohl nicht so schlimm gewesen sein konnte, wenn einem solchen Mann dieses wichtige Amt anvertraut wurde? Heute würde man sagen: Eine schlimmere Verharmlosung des Ungeistes der Nazizeit konnte es gar nicht geben.
Adenauer rechtfertigte sich am 31. Mai 1951 im Bundestag mit der Behauptung, der Kommentar zu den Rassegesetzen habe vielen Juden das Leben gerettet. Der Zentralrat der Juden in Deutschland wies diese Darstellung damals scharf zurück. Ihm sei nicht bekannt, dass durch Kommentare zu den Nürnberger Rassegesetzen jüdische Menschenleben gerettet worden seien. Bekannt sei vielmehr, dass diese Gesetze zum verbrecherischen Mord an sechs Millionen Männern, Frauen und Kindern geführt hätten, deren Vergehen einzig und allein darin bestanden habe, als Juden geboren worden zu sein. Ein Jurist, der sich erniedrigt habe, barbarische Unrechtsnormen pseudowissenschaftlich zu bearbeiten, habe die moralische Grundlage des menschlichen Zusammenlebens geschändet und den Anspruch verwirkt, im Dienste des Rechts tätig zu sein. (Frankfurter Rundschau 9. Juni 1951). Ungeachtet dieser vernichtenden Kritik blieb Hans Globke noch zwölf Jahre bis zum Erreichen der Pensionsgrenze im Amt.
Zyniker werden sagen, der Skandal um Hans Globke habe der Demokratie nicht geschadet, zumal es an offiziellen Distanzierungen vom Ungeist des Nationalsozialismus ja niemals gefehlt habe. In der Tat – immer wird feierlich erklärt, die Bekämpfung des Neonazismus und Rechtsextremismus gehöre, so wie die Bekämpfung des Linksextremismus, zu den entscheidenden Lehren der Vergangenheit. In Wirklichkeit traf es aber hauptsächlich die Linken. Wie weit die gesellschaftliche Ausgrenzung der linken politischen Minderheit drei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik bereits gediehen war, zeigte sich 1952, als bei einer verbotenen Demonstration gegen die deutsche Wiederbewaffnung ein junger Kommunist von der Polizei erschossen wurde. Keine einzige westdeutsche Zeitung verlor darüber ein kommentierendes Wort. Namhafte Blätter nahmen davon nicht einmal nachrichtlich Notiz.
Bis heute wissen die meisten Menschen nichts von diesem beispiellosen Skandal. Selbst viele Journalisten scheinen nicht im Bilde zu sein. Sonst würden sie es nicht hinnehmen, dass ein Fernseh-Medienpreis ausgerechnet nach jenem Regierungssprecher Hans Klein benannt ist, der die Waffen-SS, die unter anderem das Massaker an den Bewohnern der französischen Stadt Oradour begangen hat, als harmlose Truppe hinstellte, deren Angehörige geglaubt hätten, „ihr Vaterland verteidigen zu müssen”.
Die deutsche Öffentlichkeit nimmt es auch als selbstverständlich hin, dass dieselbe bundesdeutsche Justiz, die es nicht fertig gebracht hat, auch nur einen einzigen Nazirichter rechtskräftig zu verurteilten, nach der Wende ihre Rechtsprechung um 180 Grad gedreht hat, um nun die DDR-Richter verurteilen zu können, die alle zusammen in 40 Jahren nicht so viele Todesurteile gefällt haben wie allein der Nazirichter Hans-Joachim Rehse mit seinen 231 Todesurteilen.
Gerechtfertigt wurde diese Kehrtwende in der Rechtsprechung mit der Behauptung, man wolle die alten Fehler nicht wiederholen. Als ließe sich die unbewältigte NS-Vergangenheit nachträglich durch die vermeintliche Bewältigung der DDR-Vergangenheit bewältigen. Tatsächlich handelte es sich nur um ein weiteres Kapitel der unendlichen Geschichte von der Einäugigkeit der deutschen Justiz; sie ist eben auf dem rechten Auge blind. Die gedankliche Gleichsetzung der DDR mit dem Großdeutschen Reich Adolf Hitlers ist Ausdruck jenes Fehlverhaltens, das der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, in scharfen Worten gegeißelt hat Unrecht und Brutalität der anderen zu nennen, um sich darauf zu berufen, sei „das Verfahren von moralisch Anspruchslosen”, eine „verderbliche und banale Angelegenheit”.[4]
Auch Fritz Bauer war ein Gegner dieses Verfahrens. Die Verfolgung während der NS-Zeit hatte seine Sinne geschärft für die Anzeichen einer Wiederbelebung des Ungeistes von gestern. Er wollte die Rechte des Einzelnen gegenüber der Obrigkeit gestärkt sehen. Er warb für den mündigen Bürger, der die Demokratie als ureigenste Angelegenheit betrachtet und sich überall einmischt, wo er die demokratischen Freiheiten bedroht sieht. Die CDU in seiner hessischen Wahlheimat bezeichnete Bauer wegen seines politischen Engagements als schlechtes Vorbild und verlangte sogar seine Abberufung als Generalstaatsanwalt. An den höheren Lehranstalten von Rheinland-Pfalz durfte eine Schrift Fritz Bauers über die Wurzeln des Nationalsozialismus wegen angeblicher Einseitigkeit nicht verteilt werden. Zur selben Zeit war an den Oberstufen ein Geschichtsbuch zugelassen, in dem die Judenvernichtung unter Hitler mit ganzen sieben Zeilen abgetan wurde.
Nachdem der Auschwitzprozess zu Ende gegangen war, räumte der Initiator des Verfahrens ein, dass die von ihm angestrebte Aufklärung nicht stattgefunden habe. Die „unbußfertige Verschwörung des allgemeinen Nichtwissens”, die Fritz Bauer bei den Angeklagten beobachte hatte, beschränkte sich nach seiner tiefen Überzeugung nicht auf den Kreis der unmittelbar an den NS-Verbrechen Beteiligten; er hielt sie für ein verbreitetes Phänomen.
Inzwischen hat die Relativierung der Verbrechen des Naziregimes ein völlig neues Ausmaß erreicht. Angefangen hat es mit der Frage des Historikers Ernst Nolte, ob nicht der „Archipel Gulag”, also das Verbannungssystem unter Stalin, nicht „ursprünglicher als Auschwitz” gewesen sei. Dann sprach Martin Walser in der Attitüde der verfolgten Unschuld davon, dass Auschwitz als „Moralkeule” verwendet werde, so als dürfe in Deutschland nicht unbefangen über die jüngste Vergangenheit gesprochen werden. Und als die Bundesrepublik mit an den Luftangriffen auf Jugoslawien erstmals militärische Gewalt gegen ein anderes Land einsetzte, war sich der grüne Außenminister Joschka Fischer nicht zu schade, zur Beruhigung seines schlechten Gewissens zu behaupten, er habe nicht nur „Nie wieder Krieg”, sondern auch „Nie wieder Auschwitz” gelernt, so als hätten die Menschen im Kosovo vor Gaskammern und Verbrennungsöfen geschützt werden müssen.
All das zusammengenommen bildet den Boden, auf dem heranwachsen konnte, was sich 60 Jahre nach Auschwitz im sächsischen Landtag an neonazistischer Ignoranz und Borniertheit ausgetobt hat. Alles nur Einzelfälle? Nein, es sind „Syndrome der verschleppten Krankheit eines ethnisch begründeten Deutschnationalismus”. [5] Seine Bekämpfung darf sich nicht darauf beschränken, in hektischen Aktionismus zu verfallen, wenn die Rechtsradikalen der Republik gerade wieder einmal auf der Nase herumtanzen; sie muss als tägliche Aufgabe gesehen werden, auch wenn das nicht immer einen medienwirksamen Auftritt verspricht. Freilich wird alle Mühe letzten Endes umsonst sein, wenn es nicht gelingt, den Menschen die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu nehmen und wenn es nicht gelingt, den Arbeitslosen die Hoffnung auf die Rückkehr in ein normales Leben zurückzugeben.
Autor: Conrad Taler. Ungehaltener Vortrag. 2005.
Anmerkungen
[1]Die Zeit, 24. Februar 1994
[2]Conrad Taler, Die Verharmloser, 1996, S.91
[3]Hermann Greive, Geschichte des modernen Antisemitismus in Deutschland, 1983, S. 173.
[4]Reden deutscher Bundespräsidenten, Carl Hanser Verlag 1979, S. 20
[5]Harry Pross, Vorwort zu: Conrad Taler, Die Verharmloser, 1996, S. 8