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Startseite > Biographien > Viktor Brack (1904-1948)
Geschrieben von: Redaktion Zukunft braucht Erinnerung | Erstellt: 7. Oktober 2026

Viktor Brack (1904-1948)

Der Kopf hinter Krankenmorden, Gaskammern und Röntgenkastration

Inspiriert durch die Bücher „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ des Psychiaters Dr. med. Alfred Hoche (1865 – 1943) und des Juristen Karl Binding (1841 – 1920) von 1920 und „Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“ der Mediziner Dr. med. Eugen Fischer (1874 – 1967), Dr. med. Erwin Baur (1875 – 1933) und Dr. med. Fritz Lenz (1887 – 1976) von 1921 verfolgten die Nazis im Rahmen ihrer Eugenik (altgriechisch: εὖ eũ = „gut“ und γένος génos = „Geschlecht“) nicht nur gegen Juden oder Sinti und Roma, also „fremde Rassen“, sondern auch gegen Kranke und Behinderte eine Vernichtungspolitik, die die „arische Rasse“ oder den „Volkskörper“ nach ihrer Vorstellung „rein“ halten und von vermeintlichen Schwächen befreien sollte. Die immer euphemistischer werdenden Umschreibungen für diese Vernichtungspolitik gegen dauerhaft pflegebedürftige chronisch Kranke und Behinderte waren „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, „Gnadentod“ und am Ende „Euthanasie“ (altgriechisch: εὐθανασία; von εὖ eu = „gut, richtig, schön“ und θάνατος thánatos = „Tod“, also frei übersetzt: „schöner Tod“). Die leitende Behörde in Berlin, die mit der Planung und Durchführung der Krankenmorde betraut war, befand sich in der Tiergartenstraße Nr. 4, weshalb man heute von der „Aktion T4“ spricht. Einer der Köpfe hinter diesem Teil der nazistischen Vernichtungspolitik war der Volkswirt, Oberdienstleiter des Amtes II in der Kanzlei des Führers (KdF) und SS-Oberführer Viktor Brack (1904 – 1948). Dieser war nach Ende der Aktion T4 auch an anderen Verbrechen der Nazis beteiligt, so etwa an Menschenversuchen in Konzentrationslagern, der Ermordung arbeitsunfähiger KZ-Häftlinge im Rahmen von „Aktion 14f13“ und der „Aktion Reinhardt“.

Viktor Brack sagt beim Nürnberger Ärzteprozess aus, 12. Mai 1947

Viktor Brack bei seiner Aussage im Nürnberger Ärzteprozess, 12. Mai 1947. Foto: US-Regierung, Fotograf nicht genannt; U.S. National Archives/USHMM, via Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Viktor Hermann Brack wurde am 9. November 1904 in Haaren als Sohn eines Göttinger Arztes und einer katholischen Wolgadeutschen aus Saratow geboren. Bis zum Umzug der Familie 1921 nach München besuchte Brack eine Realschule in Bad Dürkheim und eine Oberrealschule in Ludwigshafen. Im darauffolgenden Jahr schloss Brack sich als Zeitfreiwilliger in einer Ausbildungseinheit unter Hauptmann Eduard Dietl (1890 – 1944) der Reichswehr an. Dietl zählte zu den ersten 160 Mitgliedern (Mitgliedsnummer 524) der Deutschen Arbeiterpartei (DAP), aus der 1920 die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) hervorgegangen war. Anders als Brack selbst, der nach eigenen Angaben als Freikorpsangehöriger eingesetzt war, war Dietl nicht am Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923 beteiligt. Im selben Jahr hatte Brack an der Luitpold-Oberrealschule in München die Reifeprüfung abgelegt.

Nach der Reifeprüfung studierte Brack an der Technischen Hochschule München zunächst Landwirtschaft, wechselte das Studienfach aber nach drei Semestern wegen schlechter Berufsaussichten und studierte stattdessen Wirtschaftswissenschaften bis zu seinem Abschluss 1928. Bracks eigene Angaben zu seiner Berufslaufbahn als Diplomwirtschaftler zwischen 1928 und 1932 sind widersprüchlich. So gab er an, er habe sowohl als „Schnellfahrer“ für BMW als auch als Chauffeur für das Sanatorium seines Vaters und als Ingenieur einer Maschinenfabrik nahe Tübingen gearbeitet und zusätzlich noch Vorlesungen an der Münchner Hochschule besucht. Danach war er zunächst arbeitslos, fand dann aber Arbeit bei seinen „Freunden“ von der NSDAP:

Am 1. Dezember 1929 war Viktor Brack sowohl der NSDAP (Mitgliedsnummer 173.388) als auch der Schutzstaffel (SS) (SS-Nummer 1.940) beigetreten. 1930 hatte SS-Standartenführer Josef „Sepp“ Dietrich (1892 – 1966) Brack mit der Motorisierung der 1928 von Dietrich selbst aufgestellten 1. SS-Standarte beauftragt. Auch war Brack zwischenzeitlich Chauffeur des Reichsführers SS Heinrich Himmler (1900 – 1945) gewesen. Da – so Brack – sein Vater Geburtshelfer bei der Geburt von einem von Himmlers Kindern gewesen war, waren die Familien befreundet. 1932 wurde Brack dann im Braunen Haus, der Münchener Parteizentrale der NSDAP angestellt und arbeitete dort als Stabsleiter für Philipp Bouhler (1899 – 1945), den Reichsgeschäftsführer der Partei und späteren Chef der Kanzlei des Führers, als welcher er einer der Hauptverantwortlichen für die Aktion T4 und Mitinitiator der Aktion 14f13 sein sollte. Im selben Jahr wurde Brack zum SS-Sturmführer (entsprach ab 1934 dem SS-Untersturmführer) befördert, ein Jahr später zum SS-Hauptsturmführer, wobei er den Dienstgrad des SS-Obersturmführers übersprang.

Ein Jahr nach der Machtergreifung der Nazis, also 1934, heiratete Viktor Brack Thea Ober – das Paar hatte insgesamt vier Kinder. Im selben Jahr wurde Bouhler von Adolf Hitler (1889 – 1945) beauftragt, in Berlin die KdF einzurichten – damals eine kleine Dienststelle, die Privatangelegenheiten Hitlers, Bittgesuche, zu denen bereits Bitten an Hitler um den „Gnadentod“ kranker und behinderter Angehöriger zählten, und Begnadigungen regelte. Brack ging mit Bouhler nach Berlin, wo er 1936 zu dessen Stellvertreter und Oberdienstleiter des für Staats- und Parteiangelegenheiten zuständigen Hauptamtes II der KdF aufstieg. 1935 war Brack zudem zum SS-Sturmbannführer befördert worden und stieg 1936 dann weiter zum SS-Obersturmbannführer und 1937 zum SS-Standartenführer auf. Am 1. April 1938 wurde Brack zudem sowohl Reichsfachamtsleiter für den Deutschen Radfahrer-Verband und das Fachamt Radsport im Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen als auch Führer des Berufsverbands des deutschen Radsports, womit er gleichzeitig dem deutschen Amateur- und Berufsradsport vorstand. Als der Radrennfahrer Albert Richter (1912 – 1940) am 2. Januar 1940 unter ominösen Umständen im Gefängnis in Lörrach ums Leben kam, ließ Brack Falschmeldungen über dessen Ableben verbreiten. Es gibt Vermutungen, wonach Brack selbst Richters Ermordung befohlen haben könnte – belegbar ist dies jedoch nicht.

Im Juli 1939 gab es eine erste Beratung zur „Vernichtung von lebensunwertem Leben“ zwischen Adolf Hitler, Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti (1900 – 1945), dem Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers (1879 – 1962) und Martin Bormann (1900 – 1945) als Leiter des Stabes des Stellvertreters des Führers. Auch erging ein erster mündlicher Befehl an die KdF. Der schriftliche Befehl wurde von Hitler im Oktober 1939 erlassen, wobei der betreffende Brief jedoch auf den 1. September 1939 rückdatiert wurde. An diesem Tag begann mit dem Überfall des Deutschen Reichs auf Polen der Zweite Weltkrieg in Europa. Die Rückdatierung hatte folgenden Grund: Der „Gnadentod“ sollte mit dem Krieg gerechtfertigt werden, denn in diesem müssten Ressourcen vor allem den tragenden und somit den gesunden Teilen der Gesellschaft zugutekommen. Man könne nicht Ressourcen auf den Lebenserhalt von Menschen verschwenden, die tot eh besser dran wären. Pflegeeinrichtungen müssten vor allem kurzzeitig pflegebedürftigen Personen wie Kriegsverwundeten vorbehalten sein. So zumindest die Logik der NS-Führung. Brack selbst sollte hierzu in einer eidesstattlichen Erklärung vom 12. Oktober 1946 einmal erklären:

„Letzten Grundes bezweckte Hitler mit der Einleitung des Euthanasie-Programms in Deutschland jene Leute auszumerzen, die in Irrenhäusern und ähnlichen Anstalten verwahrt und für das Reich von keinem irgendwelchen Nutzen mehr waren. Diese Leute wurden als nutzlose Esser angesehen und Hitler war der Ansicht, daß durch die Vernichtung dieser sogenannten nutzlosen Esser die Möglichkeiten gegeben wären, weitere Ärzte, Pfleger, Pflegerinnen und anderes Personal, Krankenbetten und andere Einrichtungen für den Gebrauch der Wehrmacht freizumachen.“

Der Brief mit dem Befehl zur „Erwachseneneuthanasie“ erging an den inzwischen zum SS-Obergruppenführer aufgestiegenen Philipp Bouhler und Hitlers Begleitarzt Dr. med. Karl Brandt (1904 – 1948). Bouhler übertrug die letztendliche Ausführung dann wiederum an Brack. Bereits Ende Juli 1939 dürften Bouhler und Brack an einer Besprechung teilgenommen haben, bei der mehrere Psychiater, zu denen auch der spätere Obergutachter Dr. med. Werner Heyde (1902 – 1964) und Dr. med. Hermann Paul Nitsche (1876 – 1948) zählten, in die Planung der Aktion T4 einbezogen worden waren.

Diese Psychiater errichteten das System jener Gutachter, die von der Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße 4 einberufen wurden und dann auswählten und entschieden, welche Patienten vergast werden sollten. Es waren am Ende 40 Gutachter der Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG), die die Auswahl der Opfer vornahmen, die Kranken und Behinderten dabei aber selbst nie zu Gesicht bekamen, sondern auf Grundlage der übermittelten Unterlagen ihr Urteil fällten: ein schwarzes „+“ für „töten“, schwarzes „–“ für „nicht töten“, in seltenen Fällen schwarzes „?“, wenn der Gutachter unentschlossen war. Die finale Entscheidung fällten dann die Obergutachter, die anstelle eines schwarzen „+“ oder „–“ ein finales rotes „+“ oder „–“ auf den Bogen setzten. Obergutachter war neben Heyde der Ministerialdirigent Herbert Linden (1899 – 1945). Die zu Grunde liegenden Akten wurden von Pflegeeinrichtungen übermittelt, denen mitgeteilt wurde, es ginge dabei um eine notwendige planwirtschaftliche Erfassung. Brack war vor und während der Aktion T4 für Auswahl und Einstellung des Personals verantwortlich. Um die Beteiligung der KdF an der „Euthanasie“ zu vertuschen, gründete man verschiedene Tarnorganisationen, bei denen Brack unter dem Pseudonym „Jennerwein“ auftrat. Auch wählte Brack mit anderen im Oktober 1939 Schloss Grafeneck aus, um es zur Tötungsanstalt Grafeneck umzufunktionieren und war im Januar 1940 dabei, als in der Tötungsanstalt Brandenburg eine sogenannte „Probevergasung“, also ein Testlauf der Gaskammer, bei der diese auch schon an Menschen ausgetestet wurde, durchgeführt wurde. Danach nahmen die Gaskammern in den Tötungsanstalten Brandenburg und Grafeneck ihren Betrieb auf und töteten fortan im Regelbetrieb unschuldige Menschen. Die Nazis waren sich sehr wohl darüber bewusst, dass zumindest dieses auch nach NS-Recht illegale Vorgehen bei der Bevölkerung auf Widerstand stoßen würde und so erklärte Brack etwa beim Deutschen Gemeindetag vor den etwa 200 anwesenden Vertretern deutscher Kommunen am 3. April 1940, dass zwischen 30 und 40 Prozent der ca. 300.000 Geisteskranken im Deutschen Reich als „lebensunwerte“ oder  „asoziale“ Elemente einzustufen wären und man diese daher nun in „primitive Unterkünfte“ verlege, weshalb mit einer höheren Sterblichkeit gerechnet werden müsse. Man solle deshalb beruhigend auf die Bevölkerung einwirken und diese auf das Eintreffen von Urnen vorbereiten. Allerdings ließ sich die Aktion T4 trotz aller Bemühungen nicht geheim halten. Am 19. Dezember 1940 etwa teilte Heinrich Himmler Brack schriftlich mit, dass durchgesickert wäre, welchem Zweck die Anstalt Grafeneck wirklich diene. Am 9. November 1940 war Brack ein letztes Mal befördert worden: zum SS-Oberführer. Mitte desselben Jahres hatte Bouhler auf Bracks Empfehlung hin SS-Obersturmführer Christian Wirth (1885 – 1944) als Inspekteur für die Tötungsanstalten eingesetzt:

„Um das Personal auf einer möglichst moralischen Höhe zu halten hat Bouhler auf meinen Vorschlag hin einen Inspekteur eingesetzt der von Anstalt zu Anstalt fuhr. Dieser hat sich nicht nur um die Freizeitgestaltung des Anstaltspersonals bemüht, sondern gleichzeitig alle Beobachtungen gesammelt die Anlass zur Kritik gaben. Diese Dinge sind dann mit den Anstaltsleitern durchgesprochen worden um die Übelstände zu beheben. Weiterhin sind auf meine Veranlassung, als einige Unehrlichkeiten festgestellt wurden zwei Kriminalbeamte in verschiedenen Dienststellungen unter das Anstaltspersonal gemischt worden, die in kurzer Zeit unehrliche Elemente zur Anzeige bringen konnten […].“

Ende März 1941 wurde die Aktion T4 dann unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“ auf Häftlinge in Konzentrationslagern ausgeweitet, wobei Brack wohl als Verbindungsmann zwischen den T4-Tarnorganisationen und Himmler fungierte. Auf einer Tagung der Präsidenten der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwälte beim kommissarischen Reichsjustizminister Franz Schlegelberger (1876 – 1970), nach dem das Treffen auch Schlegelberger-Konferenz benannt ist, am 23. April 1941 stellten Brack und Heyde die Aktion T4 vor und zeigten dabei den rückdatierten Brief Hitlers mit dem Befehl zur Durchführung und erklärten bei dieser Gelegenheit, warum Hitler ein förmliches Gesetz zur sogenannten „Euthanasie“ abgelehnt habe – es hatte außenpolitische Gründe.

Aber selbst innenpolitisch stieß Aktion T4 auf Ablehnung. Anders als bei vielen anderen NS-Verbrechen sah die Bevölkerung nicht weg oder unterstützte das Vorgehen gar und so wurde sie am 24. August 1941 auf Befehl Hitlers selbst eingestellt. Unter der Bezeichnung „Aktion Brandt“ setzte man die „Euthanasie“ jedoch in Form von Medikamentenüberdosierungen und Unterernährung bis zum Ende des NS-Regimes fort. Brack war aber auch abseits von Aktion T4 tätig. So hatte er Himmler am 28. März 1941 einen „Bericht über die Versuche betr. Röntgenkastration“ gegeben, in dem er zu folgendem Schluss kam:

„Sollen irgendwelche Personen für dauernd unfruchtbar gemacht werden, so gelingt dies nur unter Anwendung so hoher Röntgendosen, daß mit ihnen eine Kastration mit allen ihren Folgen eintritt. Die hohen Röntgendosen vernichten nämlich die innere Sekretion des Eierstocks bzw. des Hodens. Geringere Dosen würden nur auf eine gewisse Zeit die Zeugungsfähigkeit unterbinden. Die infragekommenden Folgen sind z. B. das Ausbleiben der Periode, klimakterische Erscheinungen, Veränderung der Behaarung, Änderung des Stoffwechsels usw. Auf diese Nachteile muß auf jeden Fall hingewiesen werden. […]

Zusammenfassend darf also gesagt werden, daß nach dem augenblicklichen Stand der Röntgentechnik und -forschung es ohne weiteres möglich ist, eine Massensterilisation durch Röntgenstrahlen durchzuführen. Unmöglich erscheint es jedoch, diese Maßnahme durchzuführen, ohne daß die davon Betroffenen über kurz oder lang mit Sicherheit feststellen können, daß sie durch Röntgenstrahlen sterilisiert bzw. kastriert sind.“

Viele der Haupttäter der Aktion T4 wirkten nach deren Ende an der Aktion Reinhardt, also der systematischen Vernichtung von Juden und anderen ethnischen Minderheiten in Vernichtungslagern im besetzten Polen, mit – benannt nach ihrem Organisator SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich (1904 – 1942) (und ja, die Nazis haben den Namen falsch geschrieben, als sie die „Aktion“ nach ihm benannten). Zunächst einmal war Brack selbst in Aktion Reinhardt involviert. Schon im September 1941 hatte er SS-Brigadeführer Odilo Globocnik (1904 – 1945) in Lublin, wo das „Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS Lublin“ entstand, was später zu einem Vernichtungslager werden sollte, besucht. Unter dem Betreff „Ihren Bericht vom 4. 10. 1941 bezüglich Lösung der Judenfrage“ hatte sich am 25. Oktober 1941 dann Ehrhard Wetzel (1903 – 1975) vom Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete schriftlich an Hinrich Lohse (1896 – 1964), seines Zeichens Reichskommissar für das Ostland, gewandt und diesem erklärt, dass „sich Oberdienstleiter Brack von der Kanzlei des Führers bereiterklärt hat, bei der Herstellung der erforderlichen Unterkünfte sowie der Vergasungsapparate mitzuwirken.“ Er hatte die Gaskammern in seinem Resümee sogar „Bracksche Hilfsmittel“ genannt, denn er hatte mit den Worten geschlossen:

„Nach Sachlage bestehen keine Bedenken, wenn diejenigen Juden, die nicht arbeitsfähig sind, mit den Brackschen Hilfsmitteln beseitigt werden.“

Am 14. Dezember 1941 hatte Brack wohl mit Himmler selbst über den Einsatz von Giftgas zur Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas gesprochen. Im April des darauffolgenden Jahres hatten sich dann sowohl Brack als auch Bouhler erneut mit Globocnik getroffen – diesmal nicht vor Ort, sondern in Berlin. Laut dem Globocnik unterstellten SS-Oberscharführer Josef Oberhauser (1915 – 1979), der bei T4 als „Brenner“ beteiligt gewesen war, hatte Brack Globocnik im Mai erneut in Lublin besucht, um die Überstellung des T4-Personals zur Aktion Reinhardt in Lublin zu erörtern. Über diesen Personaltransfer berichtete Brack wiederum Himmler am 23. Juni 1942 in einem Schreiben, in dem er auch erneut auf die Röntgenkastration zurückkam und schrieb:

„Bei ca. 10 Millionen europäischer Juden sind nach meinem Gefühl mindestens 2-3 Millionen sehr gut arbeitsfähiger Männer und Frauen enthalten. Ich stehe in Anbetracht der außerordentlichen Schwierigkeiten, die uns die Arbeiterfrage bereitet, auf dem Standpunkt, diese 2-3 Millionen auf jeden Fall heranzuziehen und zu erhalten. Allerdings geht das nur, wenn man sie gleichzeitig fortpflanzungsunfähig macht.“

Zu den über 100 bis Sommer 1942 von Aktion T4 zur Aktion Reinhardt versetzten T4-Tätern zählten neben dem vorigen Inspekteur Wirth etwa Dr. med. Irmfried Eberl (1910 – 1948), SS-Oberscharführer Erich Hermann Bauer (1900 – 1980) und SS-Obersturmführer Franz Stangl (1908 – 1971). Das Vorgehen in den Vernichtungslagern entsprach im Wesentlichen dem in den Tötungsanstalten von Aktion T4, wenn auch in weit größerem Maßstab. Da viele Juden, wie von Brack vorgeschlagen, aber auch zur Zwangsarbeit herangezogen und dabei zeugungsunfähig gemacht werden sollten, ordnete Himmler im Juli 1942 Versuche zur Zwangssterilisation mittels Röntgenstrahlen an, die von Horst Schumann im Frauenlager Birkenau durchgeführt wurden. Schumann bewertete die Ergebnisse der Röntgenversuche 1944 als unbefriedigend. Die Bestrahlungen und anschließenden operativen Eingriffe verursachten schwere Verletzungen und Todesfälle.

Brack selbst war zu dieser Zeit seit August nicht mehr in der KdF tätig, sondern bei der 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division „Prinz Eugen“, in die er als Untersturmführer eingetreten war, und dann – vermutlich als Ordonnanzoffizier – beim V. SS-Gebirgskorps. Im November 1944 wurde Brack in die KdF zurückversetzt. Im April 1945 wurden einige Mitarbeiter der Kanzlei des Führers nach Bayern ausgeflogen – darunter Martin Bormanns jüngerer Bruder Albert Bormann (1902 – 1989), Brack selbst und andere Hauptverantwortliche für Aktion T4 wie Werner Blankenburg (1905 – 1957).

Während es Blankenburg gelang, unter dem Namen Werner Bieleke unterzutauchen, wurde Brack am 20. Mai 1946 von den Amerikanern in Bayern verhaftet und erst im Gefängnis Traunstein und dann im Lager Moosburg, früher Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlager VII A der Wehrmacht, interniert. Am 9. Dezember 1946 wurde Brack vor einem amerikanischen Militärgericht (Military Tribunal I) im Nürnberger Justizpalast im Rahmen der Nürnberger Ärzteprozesse als einer von drei Nicht-Ärzten mit insgesamt 22 anderen Personen angeklagt. Brack und Brandt waren nach Bouhlers Selbstmord die ranghöchsten noch lebenden Verantwortlichen für Aktion T4 und andere Formen der Euthanasie der Nazis.

Als Brack im Vorfeld des Prozesses vernommen worden war, hatte er seine Vorschläge zur Kastration mittels Röntgenstrahlen zunächst geleugnet, bis er vom amerikanischen Vernehmungsoffizier mit belastenden Dokumenten konfrontiert worden war, woraufhin er weinend zusammengebrochen war. Im Prozess verteidigte sich Brack, indem er sich auf humane Erwägungen und das sittliche Prinzip, die für die Euthanasie der Nazis gesprochen hätten, berief. Der ehemalige SS-Sturmbannführer und persönliche Adjutant Bouhlers Karl Richard Freiherr Michel von Tüßling (1907 – 1991) verfasste im März 1947 eine Versicherung an Eides statt zur Verteidigung Bracks, in der er auch auf die Beziehung Bracks zu Martin Bormann einging. Auch wurden Entlastungszeugen aufgeboten, die belegen sollten, dass die Entscheidungen über Bittgesuche, die Brack in seiner Anfangszeit in der KdF bearbeitete, zugunsten der Hilfesuchenden ausfielen. Der wohl prominenteste Zeuge, den Bracks Verteidiger Georg Fröschmann (1882 – 1959) aufbot, war der Medizinnobelpreisträger Dr. med. und Dr. phil. Otto Warburg (1883 – 1970), dem wegen der jüdischen Herkunft seines Vaters die Entlassung gedroht hatte. Brack hatte erreicht, dass er seine Forschungstätigkeit hatte fortsetzen können. Die Bemühungen Fröschmanns blieben jedoch ohne Erfolg, denn am 20. August 1947 wurde Brack schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Vollstreckt wurde das Urteil im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am 2. Juni 1948.

Weiterführende Literatur und Quellen:

Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt am Main, 1986. 12. Auflage 6/2004, S. 89 f. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Schreiben Bracks an Himmler vom 23. Juni 1942. Faksimile. (Memento vom 11. Juli 2015 im Internet Archive) (Nürnberger Dokument NO-205) nuremberg.law.harvard.edu

Henry Friedlander: Viktor Brack – Parteimann, SS-Mann und Mordmanager. In: Ronald Smelser, Enrico Syring (Hrsg.): Die SS: Elite unter dem Totenkopf. Paderborn, 2000. ISBN 3-506-78562-1.

Alexander Mitscherlich, Fred Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. 16. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main, 2004. ISBN 3-596-22003-3.

Götz Aly: Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939–1945. Eine Gesellschaftsgeschichte. S. Fischer, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-10-000429-1.

https://www.t4-denkmal.de/Viktor-Brack

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