NS-Zwangsarbeit war ein zentraler Bestandteil nationalsozialistischer Herrschaft und Kriegswirtschaft. Millionen Menschen mussten gegen ihren Willen für deutsche Behörden, Unternehmen und private Beschäftiger arbeiten. Das System erstreckte sich über das Deutsche Reich und große Teile des besetzten Europa. Es verband wirtschaftliche Ausbeutung mit rassistischer Diskriminierung, politischer Unterdrückung und häufig tödlicher Gewalt.
Die Betroffenen waren keine einheitliche Gruppe. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und verfolgte jüdische Menschen unterlagen unterschiedlichen Bedingungen. Auch Alter, Geschlecht, Herkunft, Einsatzort und Kriegsphase beeinflussten ihre Erfahrungen. Rund 13 Millionen Menschen leisteten während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeit im Reich; einschließlich der besetzten Gebiete nennen Überblicksdarstellungen etwa 26 Millionen. Solche Größenordnungen beziehen sich auf unterschiedliche Räume und dürfen nicht mit Opferzahlen gleichgesetzt werden.

Polnische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in einer Gewehrfabrik. Aufnahme einer deutschen Propagandakompanie; das genaue Datum ist nicht überliefert. Bundesarchiv, Bild 183-L12005 / CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv Bild 183-L12005, Polen, Zwangsarbeiter in Gewehrfabrik, CC BY-SA 3.0 DE Fotograf: Dieck. Auf Wikimedia Commons bereits beschnitten.
1933–1939: Zwang, Verfolgung und Arbeit vor dem Krieg
Schon vor Kriegsbeginn setzte das Regime Arbeit als Instrument der Disziplinierung ein. In Konzentrationslagern mussten politische Gegner und andere Gefangene unter Gewalt arbeiten. Arbeitszwang konnte der Erniedrigung dienen und zugleich wirtschaftliche Zwecke erfüllen. Maßnahmen gegen Menschen, die als „arbeitsscheu“ oder „asozial“ stigmatisiert wurden, verbanden soziale Ausgrenzung mit Haft. Diese Täterkategorien bezeichneten keine verlässlich abgegrenzten Eigenschaften der Betroffenen.
Jüdische Menschen wurden aus Berufen gedrängt und zunehmend zu abgesonderten Arbeitseinsätzen gezwungen. Die Entrechtung verschärfte ihre Abhängigkeit. Pflichtdienste wie der Reichsarbeitsdienst gehörten ebenfalls zur Mobilisierung des Regimes, sind aber nicht unterschiedslos mit der späteren rassistisch organisierten Verschleppung ausländischer Arbeitskräfte gleichzusetzen. Für die historische Untersuchung sind die konkrete Rechtsstellung und die Möglichkeit, eine Arbeit zu verlassen, entscheidend.
Mit Aufrüstung und Expansion wuchs der Bedarf an Arbeitskräften. Die nationalsozialistische Führung verband wirtschaftliche Anforderungen mit politischen und rassistischen Zielen. Die späteren Formen der Zwangsarbeit waren deshalb weder ein bloßes Nebenprodukt des Krieges noch von Anfang an unverändert festgelegt. Sie entwickelten sich durch Entscheidungen, Institutionen und die Ausweitung deutscher Herrschaft.
Krieg und Besatzung: Verschleppung aus ganz Europa
Nach dem Angriff auf Polen 1939 begann die massenhafte Heranziehung ausländischer Menschen. Zunächst setzte die Verwaltung auch auf Anwerbung, doch Druck und offene Gewalt gewannen rasch an Bedeutung. Besatzungsbehörden verhängten Arbeitspflichten, führten Razzien durch und verschleppten Menschen. Wer sich weigerte, riskierte Strafen und Verfolgung. Auch ein zunächst abgeschlossener Vertrag bedeutete keine dauerhafte Freiheit, wenn die Beschäftigten später nicht zurückkehren oder kündigen durften.
Mit dem Krieg gegen die Sowjetunion 1941 erweiterte sich das System erheblich. Seit 1942 organisierte Fritz Sauckel als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz die Beschaffung weiterer Arbeitskräfte. Rüstungsproduktion, Landwirtschaft und andere Bereiche sollten trotz der Einberufung deutscher Männer weiterarbeiten. Arbeitsämter, Polizei, Besatzungsverwaltungen und Transportstellen wirkten zusammen. Unternehmen und weitere Beschäftiger meldeten ihren Bedarf an und übernahmen die verschleppten Menschen.
Die Ausbeutung fand auch in den besetzten Ländern selbst statt. Menschen mussten Straßen und Befestigungen bauen, Rohstoffe gewinnen oder in Industriebetrieben arbeiten. Deutsche Herrschafts- und Siedlungspläne im Osten waren mit Hunger, Vertreibung und der Verfügbarkeit billiger Arbeitskräfte verbunden. Deshalb reicht eine Betrachtung allein der Lager und Fabriken im Reich nicht aus.
Wer wurde zur Arbeit gezwungen?
Ausländische Zivilarbeiter
Die größte Gruppe bildeten zivile Menschen aus zahlreichen europäischen Ländern. Viele waren jung; darunter befanden sich zahlreiche Frauen und Minderjährige. Ihre Behandlung folgte einer rassistischen Hierarchie. Menschen aus Westeuropa hatten häufig mehr Handlungsspielraum als Polen und aus der Sowjetunion verschleppte „Ostarbeiter“. Diese Unterschiede änderten nichts daran, dass Zwang auch dort bestand, wo eine Person Lohn erhielt oder außerhalb eines bewachten Lagers wohnte.
Kriegsgefangene und italienische Militärinternierte
Kriegsgefangene wurden ebenfalls eingesetzt. Internationale Regeln begrenzten zulässige Arbeit, doch Deutschland verletzte diese Vorgaben, besonders gegenüber sowjetischen Gefangenen. Hunger, Krankheit und Gewalt führten zu massenhaftem Sterben. Nach Italiens Waffenstillstand 1943 verschleppten deutsche Truppen Hunderttausende italienische Soldaten. Als „Militärinternierte“ wurden sie einer besonderen Kategorie zugeordnet, die den Entzug von Schutzrechten und ihre Ausbeutung erleichterte.
KZ-Häftlinge und jüdische Zwangsarbeiter
Die SS stellte Häftlinge Unternehmen und staatlichen Bauvorhaben zur Verfügung. Ein Netz von Außenlagern entstand in der Nähe von Produktionsstätten. Entgelte gingen an die SS, nicht an die Gefangenen. Überlange Arbeitszeiten, Misshandlungen und mangelhafte Ernährung machten die Einsätze vielfach tödlich. Jüdische Menschen mussten in Ghettos, Lagern und weiteren Einrichtungen arbeiten; ein vorübergehender Bedarf an ihrer Arbeitskraft bot keinen verlässlichen Schutz vor Deportation und Mord.
Unternehmen, Landwirtschaft und öffentliche Einrichtungen
Zwangsarbeit wurde in Großkonzernen ebenso wie in kleinen Betrieben genutzt. Rüstungsindustrie, Bergbau, Bauwirtschaft und Reichsbahn beschäftigten Betroffene. Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, kirchliche Einrichtungen und private Haushalte gehörten ebenfalls zu den Einsatzorten. Das System war daher im Alltag sichtbar. Es lässt sich nicht auf wenige abgelegene Lager oder einzelne besonders große Unternehmen beschränken.
Die Spielräume von Beschäftigern unterschieden sich. Staatlicher Druck und wirtschaftliche Vorgaben waren wichtig, doch Unternehmen konnten selbst Arbeitskräfte anfordern und von ihrer Ausbeutung profitieren. Aufseher und Betriebsleitungen beeinflussten Versorgung, Arbeitsbelastung und Bestrafung. Die Untersuchung solcher Entscheidungen hilft, Verantwortung genauer zu bestimmen. Eine pauschale Behauptung, alle Beteiligten hätten lediglich Befehle ausgeführt, verdeckt diese Handlungsmöglichkeiten.
Seit 1944 wurden Teile der Rüstungsproduktion unterirdisch verlagert. Der Bau entsprechender Anlagen kostete zahlreiche Häftlinge das Leben. Mittelbau-Dora steht besonders deutlich für die Verbindung von technischen Projekten und tödlicher Ausbeutung. Wirtschaftliche Nutzung und Mord standen dabei nicht einfach im Gegensatz. Die Täter konnten Menschen ausbeuten und zugleich Bedingungen schaffen, unter denen ihr Tod bewusst in Kauf genommen wurde.
Lebensbedingungen, rassistische Regeln und Gewalt
Unterbringung, Ernährung und medizinische Hilfe waren häufig unzureichend. Viele Menschen lebten in Barackenlagern, getrennt von der deutschen Bevölkerung. Bombenangriffe bedrohten sie zusätzlich; der Zugang zu Schutzräumen war vielfach eingeschränkt. Krankheiten und Arbeitsunfälle wurden durch Unterernährung und Erschöpfung verschärft. Manche Beschäftiger gewährten bessere Versorgung, doch solche Unterschiede beseitigten die grundlegende Abhängigkeit nicht.
Polnische Zivilarbeiter mussten ein „P“, Menschen aus der Sowjetunion häufig das Zeichen „OST“ tragen. Vorschriften beschränkten Bewegungsfreiheit, Kontakte und Freizeit. Sexuelle Beziehungen zu Deutschen konnten schwerste Strafen auslösen. Polizei und Gestapo überwachten die Einhaltung; sogenannte Arbeitserziehungslager dienten als besonders brutales Straf- und Einschüchterungsmittel. Rassistische Regeln ordneten die Menschen auch außerhalb der Arbeitszeit einer gesonderten Rechtsstellung zu.
Frauen waren sexueller Gewalt und besonderen Risiken während Schwangerschaft und Geburt ausgesetzt. Die Behandlung ihrer Kinder hing von rassistischen Bewertungen ab. In Einrichtungen für Kinder ausländischer Arbeiterinnen führten Vernachlässigung und unzureichende Versorgung zu zahlreichen Todesfällen. Eine Geschichte der Zwangsarbeit muss solche Erfahrungen berücksichtigen und darf die Betroffenen nicht allein als Produktionsfaktor darstellen.
Auch die Entlohnung war Teil der Ungleichbehandlung. Ausländische Zivilarbeiter konnten zwar Geld erhalten, doch rassistische Sondervorschriften und Abzüge für Unterkunft oder Verpflegung beschränkten den verfügbaren Betrag. Die Regelungen unterschieden sich nach Herkunft und Status. Entscheidend für den Zwangscharakter war nicht allein, ob ein Lohn gezahlt wurde: Die Betroffenen konnten ihre Arbeit und ihren Aufenthaltsort vielfach nicht frei wählen oder verlassen. Bei KZ-Häftlingen zahlten Unternehmen Gebühren an die SS, während die Gefangenen selbst keinen regulären Arbeitslohn erhielten. Eine Betrachtung nur der betrieblichen Abrechnung verdeckt deshalb die Gewalt, auf der dieser Arbeitseinsatz beruhte.
Handlungsspielräume und Erfahrungen der Betroffenen
Die Menschen entwickelten Strategien, um zu überleben. Sie teilten Lebensmittel, pflegten Kontakte, unterstützten Erkrankte und versuchten, Nachrichten aus der Heimat zu erhalten. Manche flohen, verweigerten Arbeit oder sabotierten die Produktion. Solche Handlungen waren gefährlich. Nicht jede Form von Anpassung bedeutete Zustimmung, und nicht jede Person verfügte über dieselben Möglichkeiten zum Widerstand.
Briefe, Fotografien und spätere Erinnerungsberichte überliefern individuelle Erfahrungen. Diese Quellen müssen in ihrem Entstehungszusammenhang gelesen werden. Überwachung konnte den Inhalt von Briefen beeinflussen; spätere Berichte verbinden Erinnerungen mit den Erfahrungen nach der Befreiung. Verwaltungsunterlagen dokumentieren demgegenüber häufig die Perspektive der Beschäftiger. Der Vergleich unterschiedlicher Quellen kann Auslassungen und Widersprüche sichtbar machen.
1945: Befreiung, Heimkehr und unsichere Zukunft
Das Kriegsende bedeutete nicht für alle sofortige Sicherheit. Manche Lager wurden geräumt; Häftlinge gerieten auf Todesmärsche oder wurden noch kurz vor der Befreiung ermordet. Überlebende waren häufig schwer krank und wussten nichts über das Schicksal ihrer Familien. Viele ausländische Menschen lebten zunächst als Displaced Persons in Lagern der Alliierten.
Die Rückkehr verlief unterschiedlich. In der Sowjetunion wurden Heimkehrer überprüft und teilweise als vermeintliche Kollaborateure verfolgt. Andere Menschen konnten oder wollten nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Die Folgen der Verschleppung umfassten gesundheitliche Schäden, unterbrochene Bildungswege und familiäre Verluste. Diese langfristigen Erfahrungen gehören zur Geschichte ebenso wie die unmittelbaren Bedingungen während des Arbeitseinsatzes.
Entschädigung und Erinnerung
Nach 1945 wurden einzelne Verantwortliche vor Gericht gestellt. Eine breite gesellschaftliche Anerkennung der Zwangsarbeit blieb jedoch lange aus. Zahlreiche Betroffene erhielten keine Entschädigung; Unternehmen und Behörden verdrängten ihre Beteiligung. Überlebende, Initiativen und historische Forschung trugen dazu bei, die Ausbeutung wieder öffentlich sichtbar zu machen. Die Debatte wurde auch durch internationale Forderungen und Klagen gegen Unternehmen vorangetrieben.
Im Jahr 2000 entstand die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Staat und deutsche Wirtschaft stellten gemeinsam Mittel bereit. Zwischen 2001 und 2007 erhielten rund 1,66 Millionen Menschen in 98 Ländern Leistungen von insgesamt etwa 4,4 Milliarden Euro. Viele Betroffene waren zu diesem Zeitpunkt bereits gestorben; bestimmte Gruppen blieben von Leistungen ausgeschlossen. Zahlungen konnten das erlittene Unrecht nicht aufheben, bedeuteten aber eine verspätete Anerkennung.
Gedenkstätten, lokale Projekte und digitale Zeugnisarchive erschließen heute Arbeitsorte und Lebensgeschichten. Dabei ist wichtig, Verantwortung konkret zu benennen: Wer beschaffte Arbeitskräfte, wer beschäftigte sie, und wer entschied über ihre Behandlung? Erinnerung umfasst auch die Frage, wie gewöhnliche wirtschaftliche Abläufe Teil eines Gewaltregimes werden konnten. Die Namen und Perspektiven der Betroffenen geben diesem System seine menschliche Dimension zurück.
Autor: Lukas Schmitt
Literatur
Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Dritten Reich und im besetzten Europa 1939–1945. Stuttgart/München: Deutsche Verlags-Anstalt, 2001.
Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Neuauflage. Bonn: J.H.W. Dietz Nachfolger, 1999.
Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes. Das KZ Mittelbau-Dora. Aktualisierte und erweiterte Neuauflage. Herausgegeben im Auftrag der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Göttingen: Wallstein, 2015.
Alexander von Plato / Almut Leh / Christoph Thonfeld (Hrsg.): Hitlers Sklaven. Lebensgeschichtliche Analysen zur Zwangsarbeit im internationalen Vergleich. Wien/Köln/Weimar: Böhlau, 2008.
Gabriele Lotfi: KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich. Mit einem Vorwort von Hans Mommsen. Stuttgart/München: Deutsche Verlags-Anstalt, 2000.
Constantin Goschler (Hrsg.), in Zusammenarbeit mit José Brunner, Krzysztof Ruchniewicz und Philipp Ther: Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit am Anfang des 21. Jahrhunderts. Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und ihre Partnerorganisationen. 4 Bände. Göttingen: Wallstein, 2012.
Nikolaus Wachsmann: KL. Die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. München: Siedler, 2016.
Marc Buggeln: Arbeit & Gewalt. Das Außenlagersystem des KZ Neuengamme. Göttingen: Wallstein, 2009.
