[…]Menschenrechtler und Jurist aus der Voreifel. Als Jude ausgestoßen „aus der deutschen […]
[…]Menschenrechtler und Jurist aus der Voreifel. Als Jude ausgestoßen „aus der deutschen […]
[…]Menschenrechtler und Jurist aus der Voreifel. Als Jude ausgestoßen „aus der deutschen […]
[…]die ihrerseits auf die Familie zurückging und von hier aus durch die Geschlechter die Volksgemeinschaft zusammenband. Sie beruhte auf den Verbänden überhaupt, auf den Gemeinschaften (…). Demokratie war die Selbstverwaltung des Volkes gemäß seinen Lebensbedingungen. Der Staat der deutschen Völker wiederholte das Gefüge ihres Lebens: und er war selbst ein […]
[…]Doch indem sich Prinz August Wilhelm von Preußen so bewusst in den Dienst der angestrebten „Volksgemeinschaft“ stellt bzw. stellen lässt, brauchten sich die damals lebenden Hohenzollern auch nicht zu wundern, wenn der politische Gegner Prinz Auwi als „Braunhemd“ öffentlich bloßstellte. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang noch folgende Bewertung: „Der […]
[…]waren die Motive gänzlich verschieden: Die Nazis wollten Personen, die für sie nicht zur „Volksgemeinschaft“ zählten, relativ zügig und problemlos „loswerden“ – die Vertreter der politischen Forderung nach einem eigenen Judenstaat wollten Mitstreiter bzw. künftige Staatsbürger gewinnen. Hannah Arendt selbst arbeitete während der Zeit ihres Exils in Paris für eine […]
[…]oder Angehörige zu verlieren. Ebenso überzeugend stellt er die Brüchigkeit der sogenannten „Volksgemeinschaft“ dar: In der Not ist sich Jeder selbst der Nächste, Schwarzmarktgeschäfte dominieren, Flüchtende werden in erster Linie als Belastung wahrgenommen und von den Einheimischen schikaniert, wenn nicht ausgebeutet. Vor allem aber gelingt es dem Verfasser, differenziert die […]
[…]was der Führer befiehlt“ oder auch „Recht ist, was dem Volke nutzt“; wer aber dann zur sog. Volksgemeinschaft zählte, bestimmte sich ausschließlich nach den NS-Anschauungen. Diese „antipositivistischen“ Positionen und Strömungen (im Zivil- aber auch im Strafrecht) waren daher besonders vielgestaltig und führten bewusst zu einer „Umdeutung“ des formal geltenden (Privat-)Rechts […]
[…]Strafrechtstheorie war der Gesetzesbrecher wegen seiner Tat automatisch ein Feind der Volksgemeinschaft, Straftaten wurden regelmäßig als Verstoß gegen die sittliche Ordnung des eigenen Volkes gewertet. Daher konnte ohne weitere Gerichtsverhandlung nach der Haftstrafe (teilweise sogar an deren Stelle) die Einweisung in ein Konzentrationslager erfolgen. Die überwiegende Mehrzahl der „Politischen“ kam […]
Tja – was soll man sagen zu dieser Ausstellung „Hitler und die Deutschen – Volksgemeinschaft und Verbrechen“? Diese Schau in das schlimmste Kapitel deutscher Geschichte, die seit dem 15. November 2010 im Berliner Deutschen Historischen Museum zu sehen ist erfuhr aufgrund der großen Besucherresonanz eine Verlängerung über den 6. Februar […]