
NSDAP-Parole der Zeitung „Woche“ 27/1942
Der Judenstern, laut Polizeiordnung vom 1. September 1941 „sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes zu tragen“, war letztes Glied in der Kette von Brandmarkungen, die Juden im Dritten Reich zu erdulden hatten.
Seit dem 23.11.1939 mussten über sechs Jahre alte Juden im deutsch besetzten Polen und vom 2.9.1941 an auch die im Deutschen Reich als Erkennungszeichen einen gelben, aus zwei schwarzumrandeten Dreiecken bestehenden Stern auf der linken Brustseite tragen. Mit diesem Judenstern knüpften die NS-Behörden an die mittelalterliche Kennzeichnungspflicht für Juden an, wobei als Zeichen absichtlich das nationale und religiöse Symbol des Judentums, das Hexagramm des Davidsterns, gewählt wurde.
Übersicht über verschiedene Kennzeichnungen
Autor: Redaktion Zukunft braucht Erinnerung
Literatur
Benz, Wolfgang / Hermann Graml /Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997.
Benz, Wigbert / Bernd Bredemeyer / Klaus Fieberg: Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg. Beiträge, Materialien Dokumente. CD-Rom, Braunschweig 2004.
Kammer, Hilde / Elisabet Bartsch / Manon Eppenstein-Baukhage / Manon Eppenstein- Baukhage: Lexikon Nationalsozialismus, Berlin 1999.
Gutman, Israel / Eberhard Jäckel / Peter Longerich (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. München 1998.