
NSDAP-Parole der Zeitung „Woche“ 27/1942
Der Judenstern, auch bekannt als „Gelber Stern“ oder „Davidstern“, war eines der dunkelsten Symbole der Verfolgung im Dritten Reich. Eingeführt durch eine Verordnung vom 1. September 1941, war dieser sechszackige Stern ein Mittel, um Juden öffentlich zu kennzeichnen und auszugrenzen. Der Stern, oft mit dem Wort „Jude“ beschriftet, musste von allen Juden über sechs Jahren auf der Kleidung sichtbar getragen werden.
Diese Zwangsmaßnahme war Teil der systematischen Entrechtung und Demütigung der jüdischen Bevölkerung in Nazi-Deutschland und den besetzten Gebieten. Sie diente der visuellen Markierung und stigmatisierte Juden als Außenseiter der Gesellschaft. Der Judenstern erleichterte die Isolation, Überwachung und spätere Deportation der Juden in Konzentrations- und Vernichtungslager.
Der Stern war nicht nur ein Symbol der Ausgrenzung, sondern auch ein Werkzeug zur Förderung antisemitischer Propaganda. Er verstärkte das Bild des „Anderen“ und legitimierte die fortlaufende Entrechtung und Verfolgung. Tragischerweise wurde der Judenstern für viele zum letzten Zeichen ihrer Identität, bevor sie den Gräueltaten des Holocaust zum Opfer fielen.
Der Judenstern: Übersicht über verschiedene Kennzeichnungen
Frankreich | Deutschland, Elsass, Böhmen-Mähren |
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Belgien | Holland |
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Teile der Slowakei | Teile der Slowakei |
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Teile von Polen, Ost- und Oberschlesien | Teile von Bulgarien, Teile von Polen, Ungarn, Griechenland, Litauen, Lettland |
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Teile von Griechenland, Serbien, Belgrad, Sofia | Teile von Bulgarien |
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Rumänien | |
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Die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden
Verordnung vom 1. Sep. 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 547)
Auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1582) und der Verordnung über das Rechtsetzungsrecht im Protektorat Böhmen und Mähren vom 7. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1039) wird im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren verordnet:
§ 1
(1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 – Reichsgesetzbl. I S. 1333), die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift „Jude‘. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.
§ 2
Juden ist es verboten
a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;
b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.
§ 3
Die §§ 1 und 2 finden keine Anwendung
a) auf den in einer Mischehe lebenden jüdischen Ehegatten, sofern Abkömmlinge aus der Ehe vorhanden sind und diese nicht als Juden gelten, und zwar auch dann, wenn die Ehe nicht mehr besteht oder der einzige Sohn im gegenwärtigen Kriege gefallen ist;
b) auf die jüdische Ehefrau bei kinderloser Mischehe während der Dauer der Ehe.
§ 4
(1) Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
(2) Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften, nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.
§ 5
Die Polizeiverordnung gilt auch im Protektorat Böhmen und Mähren mit der Maßgabe, daß der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren die Vorschrift des § 2 Buchst. a den örtlichen Verhältnissen im Protektorat Böhmen und Mähren anpassen kann.
§ 6
Die Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Literatur
Benz, Wolfgang / Hermann Graml /Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997.
Kammer, Hilde / Elisabet Bartsch / Manon Eppenstein-Baukhage / Manon Eppenstein- Baukhage: Lexikon Nationalsozialismus, Berlin 1999.
Gutman, Israel / Eberhard Jäckel / Peter Longerich (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. München 1998.
SWR Kindernetz: Artikel: Was war der Judenstern. Für Kinder erklärt.