Reichsinnenminister von 1933 bis 1943
Die Jahre vor der „Machtergreifung“
Geboren wurde Wilhelm Frick am 12. März 1877 in Alsenz / Pfalz als Sohn des evangelischen Lehrers Wilhelm Frick und dessen Frau Henriette. Der konservativ-nationalistisch Erzogene absolvierte ein juristisches Studium in München, Berlin, Göttingen und Heidelberg, wo er im Jahre 1901 auch promovierte. Nach bestandenem Assessorexamen ging Frick in den bayerischen Staatsdienst und begann 1904 seine Tätigkeit bei der Kreisregierung in Oberbayern und als Amtsanwalt bei der Polizeidirektion München. 1917 stieg er zum Regierungsassessor auf und übernahm zwei Jahre später dort die Leitung der politischen Polizei. Mit der am 5. Januar 1919 gegründeten NSDAP schon früh sympathisierend, war Frick gerne bereit, den Rechtsextremisten Gefälligkeiten zu erweisen. Sein Amt ausnutzend, half er bei der Flucht von Freikorps-Mitgliedern, die politische Morde begangen hatten. Zu Hitler entstand ein enger Kontakt, der darin gipfelte, dass der spätere Reichsinnenminister zu dessen Verbindungsmann im Polizeipräsidium wurde. Folgerichtig nahm er am Hitlerputsch teil und wurde am 1. April 1924 wegen Beihilfe zum Hochverrat zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt. Für die Ersatzorganisation der nach dem Putsch verbotenen NSDAP, der „Nationalsozialistischen Freiheitsbewegung“, wurde Frick im Mai desselben Jahres in den Reichstag gewählt. Zwar ging er seines Amtes und des Beamtenstatus zunächst verlustig, doch hob der Bayerische Disziplinarhof diese Entscheidung nur wenige Monate später auf. Ab 1925 übte Frick sein Reichstagsmandat für die NSDAP aus und wurde 1928 deren Fraktionsvorsitzender. In Thüringen übernahm er 1930 die Ämter des Innen- und Volksbildungsministers als erster nationalsozialistischer Minister einer deutschen Landesregierung. Durch ihn wurde die thüringische Polizei von republikanisch gesinnten Beamten „gesäubert“ und die bevorzugte Einstellung von nationalsozialistisch gesinntem Personal durchgesetzt. Der Innenminister führte einen Feldzug gegen „Neger- und Jazz-Kultur“, erließ nationalsozialistische Gebetsvorschriften für Schulen und gründete für den „NS-Rassen-Forscher“ Hans Friedrich Karl Günther einen eigenen Lehrstuhl für Rassenforschung an der Universität Jena.
Die Jahre der Macht
Nach Hitlers „Machtergreifung“ erhielt Frick mit dem Amt des Reichsinnenministers eine Schlüsselposition. Öffentliche Auftritte waren seine Sache nicht. Statt dessen arbeitete er in aller Stille und schuf als Jurist eine Fassade der Scheinlegalität für den Polizeistaat. Frick war für Maßnahmen gegen Juden, Sozialdemokraten, Oppositionelle und Regimekritiker aller Couleur verantwortlich. Das „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“, das zur Auflösung aller Länderparlamente führte, wurde unter ihm entworfen. Ferner wurde das Schutzhaftsystem durch Frick installiert, was viele Regimegegner in Konzentrationslager brachte. Auch rückwirkend wurde durch den Reichsinnenminister „Legalität“ geschaffen. Mit dem „Staatsnotwehrgesetz“ erschuf er nachträglich eine rechtliche Absicherung der Mordaktionen gegen die SA, welche im Zusammenhang mit dem „Röhm-Putsch“ ausgeführt worden waren. 1935 wurde das „Reichsbürgergesetz“ verabschiedet. Dieses degradierte die Juden zu „Staatsangehörigen ohne Rechte und Pflichten“ und drängte sie in einen quasi rechtsfreien Raum der Schutzlosigkeit. Die Zeit hatte dem NS-Staat ein großes Maß an innerer Stabilität gebracht, was dazu führte, dass Hitler den Reichsinnenminister kaum mehr brauchte. 1936 musste das Reichsinnenministerium durch die Ernennung Heinrich Himmlers zum Chef der Polizei die Führung dieser Organisation abgeben. Zunehmend sah Frick sich mit Machtverlust konfrontiert. Im August des Jahres 1943 folgte schließlich seine Abberufung vom Amt des Reichsinnenministers. Als Reichsminister ohne Geschäftsbereich wurde er auf den Posten des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren abgeschoben. Dieses Amt beinhaltete keinerlei politische Aufgaben und war rein repräsentativ, die tatsächliche Macht lag bei dem ihm nominell untergebenen Karl Hermann Frank. 1945 wurde Frick durch Offiziere der 7. US-Armee verhaftet und im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, bei dem er die Aussage verweigerte, wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 erhängt.
Autor: Andrè Krajewski
Literatur
Benz, Wolfgang / Hermann Graml /Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997.
Benz, Wigbert / Bernd Bredemeyer / Klaus Fieberg: Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg. Beiträge, Materialien Dokumente. CD-Rom, Braunschweig 2004.
Kammer, Hilde / Elisabet Bartsch / Manon Eppenstein-Baukhage / Manon Eppenstein- Baukhage: Lexikon Nationalsozialismus, Berlin 1999
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich Wer war was vor und nach 1945. Frankfurt/Main 2003
Neliba, Günther: Wilhelm Frick. Der Legalist des Unrechtsstaates. Eine politische Biographie, Schöningh Verlag 1992
Zentner, Christian: Der Nürnberger Prozeß, Dokumentation – Bilder – Zeittafel, Stuttgart 1994