Kurt Nelhiebel über ein Volk mit Seelenschaden
„Ich sehe Schatten aufsteigen, wohin ich mich wende. Ich sehe sie, wenn ich abends durch die gellenden Straßen von Berlin gehe; wenn ich die Indolenz unseres wahnsinnig gewordenen Reichtums erblicke; wenn ich die Nichtigkeit kraftstrotzender Worte vernehme.“
(Walther Rathenau) [1]
Wie es nach der Kapitulation des „Großdeutschen Reiches“ um die Haltung der Deutschen gegenüber den jüdischen Opfern des Gewaltregimes der Nationalsozialisten im Westen des besetzten Landes bestellt war, offenbarte erstmals eine Umfrage, die der amerikanische Hochkommissar für Deutschland, John McCloy, 1951 bei deutschen Instituten in Auftrag gegeben hatte. 17 Prozent der Befragten meinten, die Juden hätten das geringste Anrecht auf Hilfe, 49 Prozent stellten sie auf eine Stufe mit dem Schicksal anderer Personengruppen. In erster Linie sollte den Kriegerwitwen und den Kriegswaisen geholfen werden. Als zweite Gruppe wurden die Bombengeschädigten genannt, als dritte die Vertriebenen, dann die Angehörigen der Teilnehmer am Attentat auf Hitler. An letzter Stelle wurden die Juden genannt. Nur zwei Prozent der Befragten billigten ihnen das größte Anrecht auf Hilfe zu.
Ein ähnliches Bild ergab 1952 eine Erhebung des Allensbacher Instituts für Demoskopie zur Haltung der Deutschen gegenüber Wiedergutmachungsleistungen an Israel. Nur elf Prozent waren uneingeschränkt dafür, 44 Prozent hielten sie für überflüssig, 21 Prozent wollten sich nicht dazu äußern.[2] Ungeachtet der wenig schmeichelhaften Zahlen rühmte eine angesehene deutsche Zeitung das Abkommen mit dem jüdischen Staat „als besonderes Beispiel dafür, wie sich ein Volk darum bemüht, ein in größtem Ausmaß begangenes Verbrechen zu sühnen.“[3] Dabei wollte Konrad Adenauer Israel anfänglich mit zehn Millionen Mark abspeisen, die er einem Mittelsmann als „Geste der Wiedergutmachung“ anbot. Die Israelis quittierten die Offerte mit eisigem Schweigen. Um sich den Rücken für die Aufstellung deutscher Streitkräfte frei zu halten, erhöhte Adenauer sein Angebot später auf 3,4 Milliarden Mark, das dann im Luxemburger Abkommen von 1952 festgeschrieben wurde. Zu entrichten war der Betrag in jährlichen Raten von 261 Millionen Mark; das entsprach knapp einem halben Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts von 1953.
Bei der Abstimmung im Bundestag am 18. März 1953 votierten nur 106 Abgeordnete der Regierungsparteien für das Wiedergutmachungsabkommen. 15 stimmten mit Nein und 68 enthielten sich der Stimme. Auch 18 Abgeordnete der Opposition wollten sich nicht festlegen, während 20 mit Nein stimmten. Gerettet wurde das Abkommen durch 133 Ja-Stimmen aus den Reihen der oppositionellen SPD. Insgesamt ein blamables Resultat – gemessen an dem Anspruch, mit dem die Bundesrepublik heute auftritt, blamabel aber auch gemessen an den Erwartungen, die der amerikanische Hochkommissar McCloy damals hegte. Für ihn war die Haltung Deutschlands gegenüber den Juden angesichts der ungeheuren Schuld, die das deutsche Volk als Ganzes ihnen gegenüber trage, die „Zentralfrage der inneren Reinigung, mit der diese steht und fällt.“
Diese innere Reinigung hat niemals stattgefunden. Sie scheiterte an der Unlust einer überwiegenden Mehrheit der Deutschen, sich mit der Schande des Nationalsozialismus auseinander zu setzen, sie scheiterte – wie Alexander Mitscherlich formulierte – auch an der Unfähigkeit zu trauern. „Es gibt hier nicht das Bedürfnis, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen“, bekannte 65 Jahre nach dem Ende der Naziherrschaft der pensionierte Garmisch-Partenkirchener Gymnasiallehrer Alois Schwarzmüller, der seit Jahren die NS-Vergangenheit seiner Heimat erforscht.[4] Krank an der Seele, leidlich aufgerichtet durch das Ansuchen der Feinde von gestern, sich am Kampf gegen den Kommunismus zu beteiligen, machten sich die Deutschen an die Beseitigung der materiellen Trümmer, beeindruckt von den Verheißungen der freien Marktwirtschaft eines Ludwig Erhard und der christlich-demokratischen Aura des ersten Nachkriegskanzlers Konrad Adenauer. Der wusste die andressierten Ängste und Aggressionen der Deutschen zu nutzen. Lange bevor George W. Bush die Welt mit der Lüge von irakischen Massenvernichtungswaffen hinters Licht führte, erschlich Adenauer sich mit der Lüge von einem bevorstehenden Angriff aus dem Osten die Zustimmung zur Aufstellung deutscher Streitkräfte. In einem Interview der „New York Times“ vom 18. August 1950 behauptete er unter Berufung auf Militärexperten, die Russen organisierten ihre in der sowjetischen besetzten Zone Deutschlands stationierten starken militärischen Kräfte in einer Art und Weise, „wie das nur für Angriffszwecke der Fall“ sei.[5]
Die Nazipropaganda vom jüdisch-bolschewistischen Feind im Osten noch im Hinterkopf hielten viele die Fortsetzung des Kampfes gegen den Kommunismus im Namen der Demokratie für gottgewollt. Niemand brauchte sich fortan seines Beifalls für die Naziparole „Macht Deutschland vom Marxismus frei!“ mehr zu schämen. Dass ein wegen Auschwitzverbrechen verurteilter ehemaliger Direktor des IG-Farben-Konzerns für seine Verdienste beim Wiederaufbau mit dem Großen Bundesverdienstkreuz geehrt wurde, hielt niemand für anstößig.[6] Berauscht von der Tüchtigkeit seiner Landsleute hielt der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß den Siegern von gestern entgegen, das deutsche Volk habe angesichts seiner wirtschaftlichen Leistungen ein Anrecht darauf, „von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen“.[7] Helmut Kohl, damals noch Abgeordneter der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag, meinte den Initiator des Auschwitzprozesses, Fritz Bauer, mit dem Satz belehren zu müssen, der zeitliche Abstand zum Dritten Reich sei noch viel zu kurz, um ein abschließendes Urteil über den Nationalsozialismus fällen zu können.[8] Später dann, als dieser Abstand auf 60 Jahre angewachsen war, hielten manche, wie etwa der 1955 geborene CDU-Politiker Friedrich Merz, das Nachdenken über die Vergangenheit schon wieder für überflüssig. Seine Generation, ließ Merz sich vernehmen, wolle sich für Auschwitz und die deutsche Vergangenheit nicht mehr in Haftung nehmen lassen.
Das empfand der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, als „Schlag ins Gesicht der Opfer und Überlebenden des Naziregimes“. Mit dem Abstreifen der Verantwortung für die Lehren der Geschichte würden „rechtsradikale Parolen und Fremdenfeindlichkeit salonfähig“ gemacht, gab Spiegel zu bedenken. Sein Stellvertreter Salomon Korn meinte, von nun an dürfe nicht länger übersehen werden, was sich hinter dem Verlangen des Bürgertums nach „Normalität“ verberge. Niemand reagierte. Kein Aufschrei, kein Protest. Im kollektiven Bewusstsein dominierten längst andere Prioritäten, das Wirtschaftswachstum etwa und die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen auf dem Weltmarkt. Und im Übrigen: hatten die anderen nicht auch „Dreck am Stecken“? Hartnäckig weigerten sich die Unionsparteien, die Einmaligkeit der Massenmorde in den deutschen Vernichtungslagern ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Obwohl Theodor Heuss die Aufrechnung als das „Verfahren von moralisch Anspruchslosen“[9] gegeißelt hatte, erklärten sie sich mit der Bestrafung des Leugnens von Auschwitz erst einverstanden, als die Strafandrohung auch auf die Verbrechen einer „anderen Gewalt- und Willkürherrschaft“ ausgedehnt wurde, und verhalfen so einer – wie der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Helmut Leonardy, sich ausdrückte – „widerlichen Aufrechnungsmentalität“ zum Sieg.
Eine Tendenz der Verharmlosung beherrschte auch den Umgang mit dem Rechtsextremismus der Gegenwart. Im ersten Bericht des Bundesinnenministeriums über extremistische Bestrebungen aus dem Jahr 1962 hieß es, dem Rechtsradikalismus werde eine Bedeutung beigemessen, die ihm nicht zukomme. In Wirklichkeit sei er organisatorisch zersplittert und schwach. Anders lautende Warnungen beruhten auf irrigen oder missverständlichen Zahlenangaben, die nicht selten als Hetze der Kommunisten erkannt worden seien. Neue Berichte des Verfassungsschutzes führten zu dem Schluss, dass der Rechtsradikalismus in Deutschland vereinsame.[10] Verantwortlicher Innenminister war damals Hermann Höcherl (CSU). Knapp ein halbes Jahrhundert nach seiner grandiosen Fehleinschätzung beherrschen rechtsradikale Gruppen und Kameradschaften die Jugendszene ganzer Regionen. Nach einer bundesweiten Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen haben sie mehr Mitglieder als alle andere politischen Jugendorganisationen zusammengenommen.
Beherrscht von der paranoiden Angst, in die Nähe von Kommunisten gerückt zu werden, warnte das Präsidium der SPD im August 1969 die Parteimitglieder davor, sich unbesehen an Anti-NPD-Aktionen zu beteiligen, weil – wie es hieß – solche Bürgerinitiativen häufig von Kommunisten für ihre Ziele missbraucht würden. Eine besondere Rolle als „soziales Disziplinierungsmittel“[11] spielte der ideologische Antikommunismus Anfang der 1970er Jahre im Zusammenhang mit dem so genannten Radikalen-Erlass, mit dessen Hilfe unerwünschte Bewerber vom öffentlichen Dienst ferngehalten werden sollten. Als Staatsdoktrin war er Mitte der 1980er Jahre so etabliert, dass der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Alfred Dregger, ungeniert erklären konnte, er halte Hitlers Angriff auf die Sowjetunion im Nachhinein nicht für grundsätzlich falsch. Zu bedauern sei nur, „dass dieser Krieg nicht als Befreiungs-, sondern als Eroberungskrieg konzipiert“ wurde. Das sei „ebenso dumm wie verbrecherisch“ gewesen.[12] Um dieselbe Zeit verharmloste Regierungssprecher Hans Klein (CSU) – als habe er noch nie etwas von Oradour gehört – die Waffen-SS mit den Worten, ihre Angehörigen hätten doch geglaubt, „ihr Vaterland verteidigen zu müssen“.[13] Auch das ist vergessen – sonst hätte die Fernseh-Akademie Mitteldeutschland wohl kaum einen Medienpreis nach Hans Klein benannt.
Drei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland funktionierte der Ausgrenzungsmechanismus nach links hin bereits wieder so perfekt, dass praktisch die gesamte westdeutsche Presse die Erschießung des jungen Kommunisten Philipp Müller bei einer verbotenen Demonstration gegen die Wiederbewaffnung am 11. Mai 1952 in Essen nicht für kommentierenswert hielt. „Der Spiegel“ und die Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ nahmen von dem Ereignis nicht einmal nachrichtlich Notiz.[14] Noch heute hält die deutsche Publizistik Benno Ohnesorg, der 1967 in Berlin durch eine Polizeikugel starb, für das erste Demonstrationsopfer. In Hans-Ulrich Wehlers „Deutscher Gesellschaftsgeschichte“, die nach Meinung einer konservativen Tageszeitung „Pflichtlektüre für alle Deutsche“ sein sollte, taucht der Name Philipp Müller ebenso wenig auf, wie etwa der Name des hessischen Generalstaatsanwalts und Initiators des Auschwitzprozesses Fritz Bauer, dessen Warnungen vor dem fortdauernden Judenhass der Deutschen als nationale Würdelosigkeit ausgelegt wurden.
Auch den Namen von Ignatz Bubis sucht der Leser vergeblich in der vermeintlichen Pflichtlektüre für alle Deutschen. Als Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland musste Bubis in der Frankfurter Paulskirche mit anhören, wie Martin Walser unter dem Beifall der versammelten deutschen Elite das Denkmal für die ermordeten Juden Europas als „Monumentalisierung der Schande“ und Auschwitz als „Einschüchterungsmittel oder Moralkeule“ bezeichnete. Resigniert meinte Bubis in einem seiner letzten Interviews: „Ein Großteil der Bevölkerung denkt wie Walser.“ Die meisten Deutschen hielten die Zeit für gekommen, Schluss zu machen und „nach vorne zu schauen.“[15] Bubis war von der Haltung der Deutschen so enttäuscht, dass er nicht in Deutschland, sondern in Israel begraben werden wollte. Sein früher Tod ersparte ihm das erbärmliche Schauspiel, das die Bundestagsparteien zum 70. Jahrestag der Reichspogromnacht aufführten, als sie die Linkspartei von einer gemeinsamen Erklärung gegen den Antisemitismus ausschlossen. Erspart blieb ihm auch die Rede Martin Hohmanns zum Jahrestag der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 2003. Darin hatte der Unionsabgeordnete unter anderem behauptet, Zar Nikolaus II. sei von einem Juden ermordet worden. Daher könne man die Juden durchaus als Tätervolk bezeichnen. Bei der Abstimmung über Hohmanns Ausschluss aus der CDU/CSU-Fraktion solidarisierte sich jeder fünfte Unionsabgeordnete direkt oder indirekt mit dem Fraktionskollegen; 28 waren gegen den Ausschluss und 16 enthielten sich der Stimme. Das entspricht exakt dem bei Umfragen immer wieder ermittelten Anteil von Antisemiten an der Gesamtbevölkerung.
All das wurde im Jubeljahr zum 60jährigen Bestehen des „Erfolgsmodells Bundesrepublik Deutschland“ schweigend übergangen. In keinem der geschönten Rückblicke wurde daran erinnert, wie gnadenlos der Katholik Konrad Adenauer sich bei seiner Personalpolitik über die Gefühle der Opfer des Naziregimes hinwegsetzte. „Rätselhafte Kompromisse“ seien da geschlossen worden, meinte später Hermann Greive in seiner „Geschichte des modernen Antisemitismus in Deutschland“. Am „wenigsten nachvollziehbar“ war für den Professor für Judaistik am Martin-Buber-Institut in Köln der Fall des Staatssekretärs Hans Globke, der seinen Kommentar zu Hitlers Rassegesetzen später selbst als „entsetzlich und abstoßend“ empfunden habe. „Ein Fall wie der seine – und er war ja nicht der einzige, nur eben der spektakulärste – musste die grauenvollen Ereignisse der Vergangenheit ins Zwielicht des vielleicht nicht ganz Ungerechtfertigten, jedenfalls aber Entschuldbaren rücken. Und gerade dies konnte sich auf die öffentliche, gesellschafts-politische Ordnung nur negativ auswirken.“[16]
Auch der Umgang mit den sich von Beginn an periodisch wiederholenden Anschlägen auf jüdische Einrichtungen war gekennzeichnet von der Unlust, sich mit den Ursachen des Antisemitismus wirklich auseinander zu setzen. Als am 17. Januar 1959 Hakenkreuzschmierereien an der Düsseldorfer Synagoge entdeckt worden waren, präsentierten Polizei und Staatsanwaltschaft noch am selben Tag einen Kommunisten als Schuldigen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Josef Hermann Dufhues (CDU) sah „bestimmte politische Kräfte“ am Werk, die Deutschland „moralisch und politisch isolieren“ wollten. Zehn Monate später wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Kommunisten sang- und klanglos eingestellt. So lange waren die Beteiligten der Notwendigkeit enthoben, die Täter in einem anderen Umfeld zu suchen. Wenige Tage nach dem Anschlag auf das jüdische Gotteshaus in Düsseldorf wurde die Synagoge in Köln geschändet. 136 weitere antisemitische Übergriffe folgten innerhalb von zwei Wochen. Ungerührt von der weltweit geäußerten Sorge über ein Wiedererwachen nazistischen Ungeistes sprach Konrad Adenauer verharmlosend von „Flegeleien ohne politischen Hintergrund“. Das Bundespresseamt sah wieder einmal kommunistische Drahtzieher am Werk und bezeichnete die Anschläge als „Teil einer geplanten Aktion“ zur Diffamierung der Bundesrepublik. Der Pressesprecher von Verteidigungsminister Strauß, Oberst Schmückle, informierte die Militärkorrespondenten der Deutschen Presse-Agentur so wie der Nachrichtenagenturen AP und UPI über „bundesnachrichtendienstliche Informationen“, denen zu folge das Zentralkomitee der SED seine Diversionskolonnen angewiesen habe, in mehreren westlichen Ländern antisemitische Aktionen zu unternehmen, um die NATO-Partner gegeneinander aufzubringen. Einsehen durften die Journalisten die Unterlagen nicht. Sie sollten auch nicht sagen, von wem sie ihr Wissen über die vermeintlichen Drahtzieher im Osten hatten.
Was von den Behauptungen über kommunistische Drahtzieher zu halten war, zeigte sich nach dem Fall der Mauer. Die Anschläge auf jüdische Einrichtungen gingen nämlich unvermindert weiter und die fremdenfeindlichen Gewaltakte erreichten nie gekannte Ausmaße. Die Gefahr des Rechtsextremismus sei „derzeit ohne Zweifel höher einzuschätzen“ als früher, erklärte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Eckart Werthebach. 1991 ereigneten sich nach offizieller Darstellung nicht weniger als 2.285 rechtsextremistische Gewalttaten, bei denen 17 Menschen ums Leben kamen. 2007 wurde in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung im Schnitt jede Woche ein jüdischer Friedhof geschändet. Ganz offensichtlich rächt sich jetzt, dass Warnungen vor einem Wiederaufleben des Neonazismus immer wieder als Panikmache oder kommunistische Zweckpropaganda abgetan worden sind. Wie zynisch mitunter die Ängste jüdischer Bürger ignoriert wurden, zeigt die Reaktion eines Staatsanwaltes in Münster, der 1966 einer Strafanzeige wegen anonymer Drohanrufe nachgehen musste. Opfer des Telefonterrors war ein jüdischer Geschäftsmann, der die NS-Zeit nur dank der Hilfsbereitschaft münsterländischer Bauern überlebt hat, die ihn und seine Frau Marga so wie die Tochter versteckten. Die Eltern von Siegmund und Marga Spiegel starben in den Gaskammern der Nazis.[17] Urheber der anonymen Anrufe war ein Polizeihauptwachtmeister aus der Nachbarschaft, der während seiner Vernehmung gestand, unter anderem geäußert zu haben: „In zehn Minuten bist Du reif, Du Judenschwein.“ Gleichwohl kam der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass hier „mit Sicherheit kein Antisemitismus“ vorgelegen habe. (AP 16.9.1966)
Auch die in München erscheinende „Deutsche Nationalzeitung“, von der der SPD-Abgeordnete Adolf Arndt einst im Bundestag sagte, sie spreche „die Sprache der potentiellen Mörder“, profitierte von der Einäugigkeit der Justiz. Triumphierend teilte der Herausgeber des Blattes, Gerhard Frey, den Zeitungsredaktionen im Oktober 1980 mit, dass soeben das 500. Strafverfahren gegen ihn ohne Ergebnis zu Ende gegangen sei. Ob Frey in den Folgejahren jemals belangt worden ist, ließ sich nicht ermitteln. Ausweichend antwortete das Bundesjustizministerium auf eine entsprechende Anfrage, die Beobachtung des Rechtsextremismus sei Aufgabe des Verfassungsschutzes. Ob der weiterhelfen könne, sei allerdings zu bezweifeln, „da es sich bei derlei Auskünften um personenbezogene Daten handelt.“ [18] Seinen vermutlich größten Erfolg konnte Frey 1974 verbuchen, als das Bundesverfassungsgericht nach fünfjähriger Verfahrensdauer einen Antrag von Bundesinnenminister Ernst Benda (CDU) zurückwies, dem Herausgeber der „Nationalzeitung“ das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit abzuerkennen. Benda hatte 1969 zur Begründung erklärt, Frey sei verantwortlich für nationalistische, antisemitische und rassistische Veröffentlichungen und missbrauche dieses Grundrecht zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Dass der Herausgeber des Hetzblattes ungeschoren blieb, verdankte er – wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ am 11. Februar 1994 enthüllte – einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers und CSU-Mitglieds Theodor Maunz, der während der NS-Zeit mit seinen Arbeiten dem Unrechtsregime der Nationalsozialisten den Schein der Legitimität zu verschaffen suchte. Im Deutschland der Nachkriegszeit führte er als zeitweiliger bayerischer Kultusminister und Mitverfasser des Standardkommentars zum Grundgesetz eine Art Doppelleben. Nach seinem Tod im Jahr 1993 wurde nämlich bekannt, dass Theodor Maunz, der nach außen hin als Verteidiger der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auftrat, heimlich Mitstreiter und Vertrauter eines der schlimmsten Verächter dieser demokratischen Grundordnung war. Im Nachruf der „Nationalzeitung“ hieß es, der Herausgeber des Blattes habe mit Maunz „seinen wunderbaren Wegbegleiter“ verloren. Ein Vierteljahrhundert sei Maunz maßgeblicher Berater von Dr. Frey gewesen. Eineinhalb Jahrzehnte hindurch habe er beinahe allwöchentlich seine „hervorragenden politischen Beiträge“ ohne Autorenangabe in der „Nationalzeitung“ veröffentlicht.
Ausschlaggebend für die Abweisung des Antrags auf Aberkennung der Grundrechte für Frey war letzten Endes die Untätigkeit des Amtsnachfolgers von Ernst Benda, Hans-Dietrich Genscher (FDP). Das Bundesverfassungsgericht begründete nämlich die Einstellung des Verfahrens gegen Frey ausdrücklich mit dem Hinweis, die Bundesregierung habe im Verlauf mehrerer Jahre nicht auf dessen Einlassungen reagiert. Insbesondere habe sie nicht dargetan, ob Frey in Zukunft eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstelle. So konnte der Münchner Verleger seine publizistische Tätigkeit nicht nur ungehindert fortsetzen, sondern darüber hinaus durch die Gründung der Deutschen Volksunion (DVU) eine weitere Front gegen die seiner Meinung nach zu lasch auftretenden „Systemparteien“ errichten. Eine Auflösung durch ein Verbot seitens der Behörden braucht die DVU offenbar ebenso wenig zu fürchten wie die NPD, deren Verbot daran scheiterte, dass Regierung, Bundestag und Bundesrat sich weigerten, die Namen der inoffiziellen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den Führungsetagen der NPD bekannt zu geben. Der Versuch mehrerer Innenminister und -Senatoren der SPD, durch die Vorlage einer Dokumentation mit einschlägigen Äußerungen ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD in Gang zu setzen, wurde von der Bundesregierung als „unseriös“ zurückgewiesen. Der Bundestag seinerseits weigerte sich, 175.000 Unterschriften für ein NPD-Verbot, die die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (Bund der Antifaschisten) gesammelt hatte, entgegenzunehmen.
Die scheinbare Unfähigkeit des Rechtsstaates, einer im Verdacht der Verfassungswidrigkeit stehenden rechtsradikalen Partei durch ein Verbot Paroli zu bieten, macht alle Bekundungen des Abscheus gegenüber dem Rechtsextremismus zur Farce. Sie desavouiert die Erinnerungsarbeit all derer, die sich an örtlichen Initiativen zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit beteiligen. Offizielle Gedenkveranstaltungen zu Ehren der Opfer des NS-Regimes, die das eigene Versagen ausblenden, helfen diesen Menschen nicht weiter, wenn sie zum Beispiel danach fragen, weshalb sich nur knapp zwei Prozent der 10.222 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, die 1963 wegen politischer Delikte eingeleitet wurden, gegen Rechtsradikale richteten.[19] Oder wenn sie wissen wollen, was den Bundesgerichtshof in seinem Freispruch für den SS-Richter Thorbeck zu der Aussage bewogen hat, der nationalsozialistische Staat habe wie jeder andere das Recht auf Selbstbehauptung und auf den Erlass strenger Gesetze gehabt, denen sich jeder Richter habe unterwerfen müssen.[20] Im Prozess gegen den DDR-Richter Reinwarth war davon mit keinem Wort mehr die Rede. Der DDR wurde das Recht auf Selbstbehauptung nicht zuerkannt und dem ehemaligen DDR-Richter wurde nicht zugute gehalten, dass die bestehenden Gesetze für ihn bindend waren. Dass ihm das Ganze „kaum als gerecht zu vermitteln“ sei, räumte der Bundesgerichtshof immerhin ein, obwohl er sich damit selbst als Instrument der Staatsräson und des Machterhalts bloßstellte. (AZ 5 StR/747/94).
Natürlich sind in der DDR schlimme Dinge passiert. Aber sie hat weder den Zweiten Weltkrieg mit seinen 55 Millionen Toten zu verantworten noch den Mord an sechs Millionen Juden. Dennoch wurde zum Beispiel bei der Übernahme ehemaliger DDR-Diplomaten ein anderer Maßstab angelegt, als seinerzeit bei der Übernahme ehemaliger Mitglieder der NSDAP. Der Anteil ehemaliger DDR-Diplomaten im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes belief sich 2006 auf etwa ein Prozent.[21] Dagegen betrug der Anteil ehemaliger Mitglieder der Nazipartei im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes in den Anfangsjahren der Bundesrepublik 65 Prozent.[22] Wer bei der Aufarbeitung der Vergangenheit so unverhohlen mit zweierlei Maß misst, wer die Verantwortlichen für die 136 Todesopfer des „Grenzregimes“ der DDR in eine Reihe stellt mit den Verantwortlichen für den Mord an sechs Millionen Juden, wer das eine Unrecht mit dem anderen vermengt oder aufzurechnen versucht, wer gedankenlos von „den zwei deutschen Diktaturen“ spricht, verharmlost auf unerträgliche Weise die Verbrechen, die während der Nazizeit verübt worden sind. Eine schlimmere Verhöhnung der Opfer des NS-Regimes, eine schlimmere Bagatellisierung des Antisemitismus kann es nicht geben, einen schlimmeren Alptraum können Überlebende des Holocaust nicht träumen.
Nach statistischen Berechnungen der Jewish Claims Conference gibt es weltweit noch 516.700 Holocaust-Überlebende, von denen 259.000 unter der Armutsgrenze leben. Von Unterricht und Ausbildung ausgeschlossen, traumatisiert von Ghetto- oder KZ-Haft und oft auch vom Verlust der ganzen Familie gelang es vielen Überlebenden nicht, sich nach dem Krieg eine eigene Existenz aufzubauen. Bei den Entschädigungszahlungen in den Anfangsjahren der Bundesrepublik wurde diese Problematik kaum bedacht.[23] Welche Bedeutung würden die Deutschen der Hilfe für diese Notleidenden wohl beimessen, wenn sie, ähnlich wie 1951, danach gefragt würden? Die Ergebnisse einer Allbus-Umfrage aus dem Jahr 2006 stimmen nicht sonderlich optimistisch. 31 Prozent der Befragten erklärten: „Viele Juden versuchen, aus der Vergangenheit des Dritten Reiches ihren Vorteil zu ziehen und die Deutschen dafür zahlen zu lassen.“ 59 Prozent erklärten: „Es wird Zeit, dass unter die nationalsozialistische Vergangenheit ein Schlussstrich gezogen wird.“[24]
Autor: Kurt Nelhiebel (Der Aufsatz erschien – ohne das bei Rathenau entlehnte Motto – leicht modifiziert unter der Überschrift „Der braune Faden“ in der Zeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“, Heft 4 / 2010., S. 105.)
Anmerkungen
[1] Deutscher Außenminister, ermordet 1922 von Angehörigen der rechtsradikalen „Organisation Consul“.
[2] Kurt R. Grossmann, Die Ehrenschuld, Ullstein Verlag, Frankfurt am Main, 1967, S.35.
[3] Süddeutsche Zeitung, 22. Juni 2009.
[4] Der Spiegel, Nr.3 / 18. 1. 2010, S. 134.
[5] Zitiert in: Hans Edgar Jahn; Für und gegen den Wehrbeitrag, Greven Verlag Köln, 1957, S. 21
[6] Conrad Taler, Asche auf vereisten Wegen, PapyRossa Verlag, Köln 2003, S. 144 f.
[7] Süddeutsche Zeitung, 14./15.3.2009.
[8] Conrad Taler, Asche auf vereisten Wegen, PapyRossa Verlag, Köln 2003, S. 139
[9] Reden deutscher Bundespräsidenten, Hanser Verlag, München-Wien, 1979, S. 20.
[10] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. April 1962.
[11] Werner Hofmann, Stalinismus und Antikommunismus, Frankfurt/M., 1967, S. 158
[12] Alfred Dregger, Der Preis der Freiheit, Universitas Verlag, München, 1985, S. 11
[13] „Quick“ 2. Mai 1989, zitiert in „Die Verharmloser“, Donat Verlag Bremen, 1996.
[14] Conrad Taler, Der braune Faden, PapyRossa Verlag, Köln, 2005, S. 146 f.
[15] „Stern“, 16. 8. 1999.
[16] Hermann Greive, Geschichte des modernen Antisemitismus in Deutschland, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1983, S. 173.
[17] Marga Spiegel, Retter in der Nacht, Röderberg Verlag, 1969; Vorwort Prälat Dr. Hermann Maas. 2009 wurde die Geschichte mir Veronika Ferres und Armin Rohde in den Hauptrollen verfilmt
[18] Schreiben vom 8. April 2009.
[19] Alexander von Brünneck, Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland, Suhrkamp Verlag, Frankfurt/Main, 1978, S. 237. Ergänzend: Gössner, R. Die vergessenen Justizopfer des kalten Krieges, Aufbau Verlag, Berlin.
[20] Jörg Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz, Rowohlt Taschenbuchverlag, Reinbek, 1983, S. 218
[21] Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 9. 3. 2006 an den Verfasser.
[22] Hans-Jürgen Döscher, Seilschaften – Die verdrängte Vergangenheit des Auswärtigen Amtes, Propyläen Verlag/ Ulstein 2005, S. 103 f.
[23] Robert Probst und Oliver Bilger: Traurige Bilanz am Gedenktag, SZ 27. Januar 2010.
[24] Elke Hennig, Zur politischen Soziologie eines historischen Deutungsmusters, Einsicht 02, Bulletin des Fritz Bauer Instituts, S. 43.