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Startseite > Erinnerung und Aufarbeitung > Erinnerung und Aufarbeitung der NS-Zeit > Vereinte Nationen gedenken Holocaust-Opfer. Provinzposse der NPD im Dresdner Landtag
Geschrieben von: Gunter Deuber, Falk Kunadt | Erstellt: 8. Februar 2005

Vereinte Nationen gedenken Holocaust-Opfer. Provinzposse der NPD im Dresdner Landtag

Gedenken an den Holocaust: Auschwitz: Der Name und Ort sind Wahrzeichen für Unmenschlichkeit und Völkermord. Die Befreiung des Konzentrationslagers vor 60 Jahren sollte ein Fanal für die nachfolgenden Generationen sein. Das Auftreten der NPD im sächsischen Landtag überschattet das weltweite Gedenken an die Opfer des Holocaust und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die rechtsextreme Partei verglich den Luftkrieg der Alliierten, namentlich die schreckliche Bombardierung Dresdens, mit dem Holocaust. Die Provinzposse erregte nicht nur deutschlandweit Aufsehen, sondern entlarvt die rechtsextreme NPD.

Als 1945 der Kriegsmonat Januar dem Ende entgegen ging, erreichte die Sowjetarmee die Stadt Auschwitz und die Baracken des größten NS-Konzentrations- und Vernichtungslagers. Die Rotarmisten befreiten am 27. Januar 1945 tausende Häftlinge. Ferner fanden sie eine perfide Sammlung von Habseligkeiten getöteter Häftlinge. Die Unmenge des durch die SS angehäuften Hab und Guts deutete das Ausmaß des Holocaust an: Neben Zahngold und Schmuck wurden über 100.000 Paar Schuhe und selbst 45.000 Säcke mit Menschenhaaren entdeckt. Befreier und Weltöffentlichkeit erahnen unverzüglich die Apokalypse, die sich im heutigen südpolnischen Oświęcim ereignet haben muss. Ein unvorstellbarer industrieller Massenmord an Menschen, die nicht dem verqueren Menschenbild und der Rassenideologie des NS-Regimes entsprachen: der Holocaust oder besser die Shoa.

Heute besteht Gewißheit, dass 1,1 bis 1,5 Millionen Menschen in Auschwitz den Tod fanden. Das Gros war jüdischer Abstammung. Unter den Opfern befanden sich aber auch Roma und Sinti aus ganz Europa, Polen und Bürger anderer besetzter Staaten, sowjetische Kriegsgefangene, politische Gegner der NSDAP und Homosexuelle. Genau 60 Jahre später erinnert sich die Weltöffentlichkeit anläßlich der Befreiung des Konzentrationslagers der Opfer des Holocaust. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York hat sich erstmals zu einem offiziellen Gedenken durchgerungen. Selbstverständlich werden in gleicher Weise in Deutschland Gedenkveranstaltungen mit erinnernden Reden Überlebender und mahnenden Politikerworten abgehalten; ob im Bundestag oder den Landesparlamenten der Bundesländer. Nur der Dresdner Landtag lieferte eine mehr als skurrile Vorstellung ab.

Die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zog im Herbst 2004 mit ernüchternden 9,2 Prozent in das Landesparlament ein. Empörung und Eifer waren damals groß und obendrein waren schnell die Protestwähler ausgemacht, die den zweifelhaften Erfolg der NPD möglich machten. Erste Anzeichen für die Unfähigkeit zur Teilnahme am politischen Diskurs zeigte die NPD direkt nach der Wahl. Sie wartete gleich während eines Fernsehauftrittes der Parteiführung mit nationalistisch-völkischen Parolen auf. Es setzte eine Debatte ein, wie mit der NPD im Dresdner Landtag umzugehen sei. Abgeordnete aller demokratischen Parteien forderten eine entschiedene politische Auseinandersetzung. Viel passierte bisher zweifellos nicht. Die NPD konnte immer wieder für Aufsehen sorgen und ihre Rolle als Fundamentalopposition unterstreichen. Nun haben die Abgeordneten der NPD während des Gedenkens an die Opfer des Holocaust für einen bisher nicht für möglich gehaltenen Eklat gesorgt: Sie haben alle politischen und moralischen Grenzen überschritten. Die NPD-Fraktion vertrat im Zuge ihrer skandalösen Redebeiträge anläßlich der Gedenkstunde ungeheuerliche Positionen.

Die NPD-Redner verglichen den verheerenden britisch-amerikanischen Bombenangriff auf Dresden während der letzten Kriegsmonate buchstäblich mit dem Holocaust. Sie zogen Parallelen zwischen dem industriellen Massenmord der Nazis und dem Luftbombardement Dresdens. Es sei ein Bomben-Holocaust und ein kaltblütig geplanter industrieller Massenmord gewesen, so die NPD. Zuletzt verließ die NPD Fraktion anmaßenderweise geschlossen den Plenarsaal, als der Landtagspräsident zu einer Schweigeminute für die Opfer des NS-Regimes aufrief.

Das grauenvolle Bombardement Dresdens kurz vor Kriegsende, sicherlich keine militärisch hochzuschätzende Leistung, kostete zehntausende Menschenleben – der Holocaust Millionen Menschenleben. Vorausgesetzt man könnte die blanke Zahl der Menschenopfer vergleichen, was so wahrhaftig unzulässig ist, erscheint der Holocaust bereits in einer anderen Dimension. In andere Kategorien ist er allerdings nicht nur quantitativ, sondern besonders qualitativ einzuordnen. Holocaust bedeutet unbeschreibliche Willkür und Menschenverachtung. Diese Einsicht ist ein zentrales Element des vorpolitischen Grundkonsenses der Bundesrepublik.

Folglich hat die ungeheuerliche Haltung der NPD die Diskussion über ihre Vereinbarkeit mit der bundesrepublikanischen Grundordnung erneut ins Rollen gebracht. Bereits vor zwei Jahren wurde vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die Partei geführt. Das Verfahren scheiterte, trotz Beweisen der Verfassungswidrigkeit, aus formal-juristischen Gründen. Zeugen entpuppten sich als verdeckte Ermittler des Verfassungsschutzes, die sich sogar aktiv an der NPD-Arbeit beteiligten. Aber hat die NPD indes nicht öffentlichst verdeutlicht, dass sie gegen Grundüberzeugungen und historische Selbsteinsichten der Bundesrepublik verstößt?

Unter den demokratischen Parteien ist es derzeit herrschende Meinung kein übereiltes erneutes NPD-Verbot anzustreben. Der sächsische Ministerpräsident Milbradt sagte, man dürfe keinen erneuten Misserfolg riskieren. Die Gesetzgebung böte andere Maßnahmen, etwa das Ordnungsrecht, denn in Landtagssitzungen sei nicht alles erlaubt. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit ebenfalls von Ermittlungen gegen die NPD ab, obwohl der Tatbestand der Volksverhetzung vorläge. Äußerungen eines Abgeordneten können gemäß seiner Immunität und laut sächsischer Verfassung nicht juristisch oder dienstlich geahndet werden.

Die Debatte verdeutlicht, wie schwer sich die Politik nach wie vor mit extremen Parteien tut. Anstatt zu debattieren muss aufgezeigt werden, dass die Ziele der NPD jeglicher politischer Realität entbehren. Dies gilt für alle demokratischen Parteien. Den Protestwählern der NPD muss verdeutlicht werden, dass das politische Gebaren der NPD den Dresdner Landtag nicht nur auf skurrile Weise in das Blickfeld der nationalen und internationalen Öffentlichkeit rückte, sondern auf lange Frist Sachsen und Deutschland schadet.

Es ist zu zeigen, dass mit der NPD keine vernünftige Politik möglich ist. Die volksdeutsche Partei von gestern schadet heute den politischen, wirtschaftlichen, sozio-kulturellen und internationalen Interessen der sächsischen und deutschen Bevölkerung. Sie schadet dem europäischen Einigungsgedanken und behindert die Aussöhnung mit den osteuropäischen Nachbarstaaten. Im Zuge des Gedenkens an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und der Opfer des Holocaust zeigte die NPD zudem, dass sie eindeutig und offen gegen den Grundkonsens der demokratischen Ordnung der BRD verstößt. Die NPD verleugnet die nationale Verantwortung Deutschlands, mit der nicht in ewiger Demut aber ehrenvoll und konstruktiv umzugehen ist. Das inakzeptable Auftreten der NPD und ihre Provinzposse im sächsischen Landtag, während Vereinte Nationen und Weltöffentlichkeit geschlossen den Opfern des Holocaust gedachten, sollte Hinweis und Warnung an die Politik und Bevölkerung genug sein.

Autoren: Gunter Deuber und Falk Kunadt

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