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Startseite > Geschichte Deutschlands > Bundesrepublik Deutschland (Bonner Republik) > Ostverträge
Geschrieben von: Redaktion Zukunft braucht Erinnerung | Erstellt: 5. November 2023

Ostverträge

Inhalt

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  • Ostverträge – Willy Brandt, die Aussöhnung und die Oder-Neiße-Linie
  • I. Die Entstehung der Ostverträge
  • II. Die wichtigsten Verträge und Abkommen
  • III. Die politischen Auswirkungen der Ostverträge
  • IV. Langfristige Bedeutung
  • Wertung
  • Literatur
  • Quellen und Anmerkungen

Ostverträge – Willy Brandt, die Aussöhnung und die Oder-Neiße-Linie

Die Ostverträge waren zentrale Vereinbarungen der neuen Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff den Moskauer und den Warschauer Vertrag von 1970. Zum weiteren Zusammenhang gehören der Grundlagenvertrag mit der DDR von 1972 und der Prager Vertrag mit der Tschechoslowakei von 1973. Eng damit verbunden waren das Viermächteabkommen über Berlin und das deutsch-deutsche Transitabkommen von 1971. Ihr gemeinsamer Ansatz war, Konflikte durch Gewaltverzicht, verlässliche Absprachen und praktische Zusammenarbeit zu entschärfen.

I. Die Entstehung der Ostverträge

Der Bau der Berliner Mauer 1961 hatte gezeigt, wie begrenzt die Möglichkeiten waren, die deutsche Teilung kurzfristig zu überwinden. Willy Brandt und sein enger Mitarbeiter Egon Bahr entwickelten deshalb eine Politik der kleinen Schritte: Verhandlungen sollten zunächst die Lebensbedingungen der Menschen verbessern und Kontakte über die Grenzen hinweg ermöglichen. Bahr formulierte diesen Ansatz am 15. Juli 1963 in Tutzing unter dem Leitgedanken „Wandel durch Annäherung“. Die bestehenden Machtverhältnisse sollten als Ausgangspunkt für Veränderungen anerkannt werden.[1]

Nach ihrem Amtsantritt 1969 machten Bundeskanzler Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel die neue Ostpolitik zu einem Schwerpunkt der sozialliberalen Koalition aus SPD und FDP. Die Bundesregierung wollte die Beziehungen zur Sowjetunion und zu den östlichen Nachbarstaaten normalisieren sowie ein geregeltes Verhältnis zur DDR schaffen. Das fügte sich in die internationale Entspannung zwischen Ost und West ein. Zugleich hielt die Bundesregierung am Ziel fest, die deutsche Teilung auf friedlichem Weg zu überwinden.

II. Die wichtigsten Verträge und Abkommen

  1. Der Moskauer Vertrag vom 12. August 1970: Für die Bundesrepublik unterzeichneten Willy Brandt und Walter Scheel, für die Sowjetunion Ministerpräsident Alexei Kossygin und Außenminister Andrei Gromyko. Beide Staaten vereinbarten den Verzicht auf Gewalt und die Respektierung der bestehenden Grenzen in Europa. Die Bundesregierung übergab außerdem einen „Brief zur deutschen Einheit“, mit dem sie an ihrem Ziel einer friedlichen Wiedervereinigung festhielt. Der Vertrag regelte das Verhältnis zur Sowjetunion; die volle Souveränität des vereinten Deutschlands wurde erst im Zusammenhang mit der abschließenden Regelung von 1990 erreicht.[2]

  2. Der Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970: Unterzeichner waren Brandt und Scheel sowie der polnische Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz und Außenminister Stefan Jędrychowski. Die Bundesrepublik und Polen bestätigten die Unverletzlichkeit der bestehenden polnischen Westgrenze an Oder und Lausitzer Neiße, verzichteten auf gegenseitige Gebietsansprüche und verpflichteten sich zur friedlichen Beilegung von Streitfragen. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Normalisierung der Beziehungen getan. Brandts Kniefall am Denkmal für die Opfer des Warschauer Ghettoaufstands am selben Tag war eine Geste des Gedenkens und der Versöhnung.[3]

  3. Das Viermächteabkommen über Berlin vom 3. September 1971 und das Transitabkommen vom 17. Dezember 1971: Das Berlin-Abkommen wurde von den USA, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich geschlossen. Die Bundesrepublik und die DDR waren keine Vertragsparteien dieses Abkommens. Es sollte die Lage Berlins stabilisieren und insbesondere den zivilen Verkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin erleichtern, ohne die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte aufzuheben. Die konkreten Transitregelungen vereinbarten anschließend die beiden deutschen Staaten. Für Reisende wurden die Fahrten durch die DDR nach West-Berlin dadurch erheblich erleichtert.[4]

  4. Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972: Egon Bahr und Michael Kohl unterzeichneten in Ost-Berlin den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Beide Seiten verpflichteten sich zu gleichberechtigten, gutnachbarlichen Beziehungen und vereinbarten Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten. Die Bundesrepublik akzeptierte die staatliche Eigenständigkeit der DDR, hielt aber an ihrer Auffassung einer fortbestehenden deutschen Nation fest. Die unterschiedlichen Positionen zur nationalen Frage wurden nicht ausgeräumt. Deshalb entstanden 1974 Ständige Vertretungen in Bonn und Ost-Berlin statt regulärer Botschaften. Der Grundlagenvertrag ist vom Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 zu unterscheiden.[5]

  5. Der Prager Vertrag vom 11. Dezember 1973: Brandt und Scheel unterzeichneten ihn mit dem tschechoslowakischen Ministerpräsidenten Lubomír Štrougal und Außenminister Bohuslav Chňoupek. Der Vertrag schuf die Grundlage für die Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen. Beide Staaten behandelten das unter nationalsozialistischer Gewaltandrohung zustande gekommene Münchner Abkommen von 1938 in ihren gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe des neuen Vertrags als nichtig. Sie vereinbarten Gewaltverzicht, die Unverletzlichkeit ihrer gemeinsamen Grenze und den Verzicht auf Gebietsansprüche. Die rechtlichen Folgen für einzelne Personen wurden durch besondere Bestimmungen begrenzt.[6]

Der Warschauer Pakt gehört nicht zu diesen Verträgen. Er war das 1955 gegründete Militärbündnis der Sowjetunion und ihrer osteuropäischen Verbündeten. Die Bundesrepublik war kein Mitglied.[7]

III. Die politischen Auswirkungen der Ostverträge

In der Bundesrepublik waren die Verträge heftig umstritten. Die CDU/CSU-Opposition befürchtete, die Anerkennung der bestehenden Verhältnisse werde die Teilung Deutschlands dauerhaft festschreiben und deutsche Interessen preisgeben. Die Bundesregierung argumentierte dagegen, nur der Abbau von Spannungen und ein geregeltes Verhältnis zu den östlichen Nachbarn könnten langfristig Veränderungen ermöglichen. Am 17. Mai 1972 stimmte der Bundestag den Zustimmungsgesetzen zum Moskauer und Warschauer Vertrag zu; die meisten Abgeordneten der Union enthielten sich. Beide Verträge traten am 3. Juni 1972 in Kraft.[8]

Die Vereinbarungen verbesserten die Voraussetzungen für diplomatische Kontakte, wirtschaftliche Zusammenarbeit und menschliche Begegnungen. Die Normalisierung der deutsch-deutschen Beziehungen ebnete auch den Weg zur Aufnahme beider deutscher Staaten in die Vereinten Nationen am 18. September 1973. Damit gewann die DDR internationale Anerkennung, während die Bundesrepublik an ihren deutschlandpolitischen Grundpositionen festhielt.[9]

IV. Langfristige Bedeutung

Die Ostverträge waren Teil eines umfassenderen europäischen Entspannungsprozesses. Einen weiteren wichtigen Schritt bildete die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnet wurde. Sie verband Grundsätze wie Gewaltverzicht und Unverletzlichkeit der Grenzen mit der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Vereinbarungen über Zusammenarbeit und menschliche Kontakte. Die Schlussakte war eine politische Verpflichtung, kein völkerrechtlicher Vertrag.[10]

Die Ostverträge beendeten weder den Kalten Krieg noch die deutsche Teilung. Sie schufen aber Verfahren und Kontakte, mit denen Konflikte bearbeitet werden konnten. Die deutsche Einheit von 1990 beruhte auf weiteren grundlegenden Veränderungen, darunter der friedlichen Revolution in der DDR und den Veränderungen in der Sowjetunion und in Osteuropa.

Der am 12. September 1990 von den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten unterzeichnete Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit. Er bestimmte die Grenzen des vereinten Deutschlands als endgültig und beendete die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 bestätigte das vereinte Deutschland die bestehende Grenze zu Polen. Diese abschließenden Regelungen sind von den Vereinbarungen der frühen 1970er Jahre zu unterscheiden.[11]

Wertung

Die Bedeutung der Ostverträge liegt in der Verbindung von Gewaltverzicht, Anerkennung der bestehenden Verhältnisse und dem Versuch, durch Zusammenarbeit Veränderungen zu ermöglichen. Für die Aussöhnung mit Polen und den Umgang mit den Folgen der nationalsozialistischen Herrschaft waren sie von besonderem Gewicht. Ihre Wirkung darf jedoch nicht mit einer zwangsläufigen Entwicklung zur Wiedervereinigung gleichgesetzt werden. Die Verträge erleichterten den Alltag vieler Menschen und schufen mehr Verlässlichkeit zwischen den Staaten, während Diktatur, Grenzregime und gegensätzliche politische Ziele fortbestanden.

Literatur

  • Carole Fink, Bernd Schaefer (Hrsg.): Ostpolitik, 1969–1974: European and Global Responses. Cambridge University Press, Cambridge 2009.
  • Wolfgang Schmidt: Die Wurzeln der Entspannung. Der konzeptionelle Ursprung der Ost- und Deutschlandpolitik Willy Brandts in den fünfziger Jahren. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 51 (2003), Heft 4, S. 521–563.

Quellen und Anmerkungen

[1] Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung: Regierender Bürgermeister und Kanzlerkandidat, insbesondere zum Mauerbau und zu den Tutzinger Reden von 1963.

[2] Auswärtiges Amt: Deutsch-sowjetischer Vertrag („Moskauer Vertrag“) vom 12. August 1970, einschließlich des Briefs zur deutschen Einheit. Zur abschließenden Souveränitätsregelung siehe Anmerkung 11.

[3] Politisches Archiv des Auswärtigen Amts: Warschau am 7. Dezember 1970 – ein Kniefall und ein Vertrag. Bundeszentrale für politische Bildung: Vor 50 Jahren: Bundestag stimmt für Ostverträge, Abschnitt zum Warschauer Vertrag.

[4] Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971, Dokumentation der Chronik der Mauer. Bundesarchiv: Transitabkommen. Land Berlin: Vom Berlin-Abkommen zum Fall der Mauer, Chronik 1971/1972.

[5] Bundesarchiv: „Normale gutnachbarliche Beziehungen“ – Der Grundlagenvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR. Deutsches Historisches Institut Washington: Ständiger Vertreter der Bundesrepublik in der DDR (1982), mit Angaben zur Aufnahme der Tätigkeit 1974.

[6] Der Prager Vertrag vom 11. Dezember 1973, insbesondere Artikel I bis V und die Unterschriften; Dokumentation des CVCE der Universität Luxemburg.

[7] Bundeszentrale für politische Bildung: 14. Mai 1955, zur Gründung und zu den Mitgliedern des Warschauer Pakts.

[8] Deutscher Bundestag: 3. Juni 1972: Die Ostverträge treten in Kraft.

[9] Vereinte Nationen: Resolution 3050 (XXVIII) der Generalversammlung vom 18. September 1973. Deutsches Historisches Institut Washington: UNO-Beitritt von DDR und Bundesrepublik.

[10] OSZE: Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975, insbesondere der Prinzipienkatalog und die Bestimmungen zur Zusammenarbeit in humanitären Bereichen. Zum politischen Charakter der Vereinbarung siehe auch die OSZE-Erklärung zum zwanzigsten Jahrestag.

[11] Deutscher Bundestag: 12. September 1990: Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ wird unterzeichnet. Bundesregierung: Chronik der Deutschen Einheit: 17. Juli 1990, mit Angaben zum deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990.

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