Der Ferdinand Schöningh Verlag brachte 2018 mit „Männer von Ehre?“ ein Buch heraus, in dem der Autor Jens Brüggemann, die Nürnberger Prozesse (1945/46) gegen die Wehrmachtsgeneralität aufrollte. Der Leser erfährt dank neuer Quellenfunde und der Schreibarbeit des Historikers viel Neues. Dennoch kommt er nicht umhin, mehrfach auf Defizite in der Quellenlage hinzuweisen. Das mag erstaunen, ist aber Brüggemann nicht vorzuwerfen. Im Gegenteil – die zahlreichen Anmerkungen, ein Dokumentenanhang mit Verhören und ein Register lassen auf eine unheimliche Fleißarbeit schließen. Belegt ist allerdings, einer der Angeklagten, Generalfeldmarschall Wilhelm Ritter von Leeb, beklagte sich angesichts seines aus seiner Sicht geringen täglichen Verpflegungssatzes im Internierungslager von ca. 2900 Kalorien. Wenn man weiß, dass dieser „ritterliche“ Typ als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord militärisch für die Leningrader Blockade verantwortlich war, deren Einwohner am Tag irgendwann nur 200 Gramm Brot und weniger blieben, das auch noch gestreckt oder z.B. mit Zellulose versetzt war… Soviel Unrechtsbewusstsein muss einem doch übel aufstoßen. Einen entsprechenden Handlungsfaden haben die angeklagten Generäle mehr oder weniger den gesamten Prozess durchgezogen. Sein Material bestand aus Leugnung, Rechtfertigung, Ausflüchten, oder Rückzüge auf den soldatischen Gehorsam. Zudem schob man oft vor als Militär unpolitisch zu sein. Demnach wäre jeder Krieg ein politikfreier Raum – Schwachsinn!
Was die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen der Führung von verbrecherischen Angriffskriegen angeklagten Wehrmachtsgeneräle in den Nürnberger Prozessen zum Teil versuchten, verwehrte ihnen der Historiker Brüggemann in seinem Buch. Er greift den schon damals kultivierten Mythos von einer „sauberen Wehrmacht“ an, wonach sie nicht in die Nazi Verbrechen verstrickt gewesen sein wollte. Nicht einmal vom Kommissar – Befehl und dessen Ausführung wollten manche nicht gewusst haben. Als es nicht mehr zu leugnen war, mühte man sich gegen seine Umsetzung aktiv geworden zu sein. So verhalten sich ertappte (gewöhnliche) Straftäter. Beim Kriegsgerichtsbarkeitserlaß verhielt es sich ähnlich. Da hieß es unter 1.; „Für Handlungen, die Angehörige der Wehrmacht und des Gefolges gegen feindliche Zivilpersonen begehen, besteht kein Verfolgungszwang, auch dann nicht, wenn die Tat zugleich ein militärisches Verbrechen oder Vergehen ist“.
Das geschriebene Wort des Autors gewährt dem Leser, ihm mitunter bis heute verborgene Innenansichten über diese – generalisierten – Prozesse, liefert Charakterstudien über Prozessbeteiligte, bietet Antworten, er muss aber auch einige Fragen offen lassen. Wie schon gesagt, nicht die Schuld von J.B.. Und es mindert auch nicht den Erkenntnisgewinn des Werkes, dessen Verfasser mit dieser Studie über die Wehrmachtsgeneralität an der Helmut – Schmidt – Universität den Doktor Grad erlangte.
Zwei zentrale Figuren waren die beiden Generalfeldmarschälle Wilhelm Keitel, der als Chef des OKW fungierte und Erich von Manstein, der u.a. als Befehlshaber einer Heeresgruppe dem Kriegshandwerk nachging. Beides sehr unterschiedliche Männer, denen ihre Lebensläufe ganz unterschiedlich die Karten gelegt hatten. Während Keitel „zu Höheren“ berufen, in Nürnberg am Galgen endete, durfte von Manstein nach einigen Jahren der Haft 1973 in Frieden sterben, nicht ohne vorher mit „Verlorene Siege“ seine militärische Vergangenheit schön geschrieben und der Bundeswehr bei ihrem Aufbau beratend zur Seite gestanden zu haben. Keitel hatte halt das Pech, dass die schwerwiegendsten Beweise, die die Anklage vorbrachte, Befehle und Weisungen waren, die von ihm unterschrieben waren. Hingegen kam von Manstein, obwohl in seinem Operationsgebiet auch Kriegsverbrechen geschahen (Massenerschießungen von Juden) mit ein paar Jahren Gefängnis davon. Vielmehr stellte sich dieser in einer Denkschrift gegen seinen alten Kameraden. In ihr schrieb er unter anderem: „er (Keitel) habe seit 1938 in scharfem Gegensatz zum OKH und den meisten höheren Führern gestanden, sondern auch, er sei zu völliger Hörigkeit gegenüber Hitler herabgesunken und in seinem Denken kein Offizier mehr gewesen.“ So der große Stratege Erich von Manstein – dessen Teilnahme an einem Vernichtungs- und Raubkrieg an exponierter Stelle, nach seiner Logik, eines Offiziers würdig gewesen sein dürfte.
Soweit nur zwei exemplarische Fallbeispiele, die sicher noch weiter zu ergänzen und um andere zu erweitern wären. Zu groß war jedoch die Liste der Angeklagten, zu vielfältig ihr Verhalten vor Gericht und das ihrer Verteidiger. Zu komplex das Tatgeschehen, die individuelle Schuld und ihr Umgang damit. Besonders der letzte Punkt ließ für die Zukunft nichts Gutes erahnen. Denn Brüggemann musste konstatieren, die angeklagten Spitzenmilitärs der geschlagenen Wehrmacht wussten in Kollaboration mit ihren Anwälten, die Nürnberger Prozesse als Bühne für ihre öffentliche Selbstdarstellung zu nutzen. Eine Sonderrolle sollte hier dem Verteidiger von Keitel, Dr. Otto Nelte zukommen. Dieser hielt später Vorträge vor der Deutschen Friedensgesellschaft und distanzierte sich von seinem früheren Mandanten und seinem Tun recht deutlich. Dominiert hat jedenfalls, dass es der überlebenden alten Wehrmachtselite und ihren geistigen Verbündeten gelang, eine Geschichtsdeutung durchzusetzen, nach der die Wehrmacht nicht in Verbrechen verwickelt war. Somit war wohl auch für Wehrmachtskader der Weg frei für teils hohe Dienststellungen in der Bundeswehr und in der NATO. In Schriftform versuchten sich die uniformierten Führungsfiguren von Hitlers Gnaden zu rehabilitieren und vor der Geschichte freizusprechen: Von Manstein, Guderian, Halder, Warlimont… Mitschuldig an dieser geschichtspolitischen Fehlentwicklung macht der Historiker, auch das Internationale Militärtribunal selbst, das es nicht vermocht hat, „ein vergleichbar klares und eindeutiges Bild über die Verbindung der Wehrmacht und ihrer Führung zu den Verbrechen des Krieges zu zeichnen, wie ihr das etwa bei der SS gelungen war (…)“ (J.B.).
Dieses Buch dürfte nicht nur für historisch, sondern auch für politisch Interessierte von Nutzen sein, um sich alten Bedrohungen gegenüber zu wappnen, die nun im neuen Gewand wieder ihre Auferstehung feiern. Obwohl – ganz weg waren sie nie.
Autor: René Lindenau
Jens Brüggemann: Männer von Ehre? Die Wehrmachtgeneralität im Nürnberger Prozess 1945/46. Zur Entstehung einer Legende (Krieg in der Geschichte), Ferdinand Schöningh Verlag, ISBN: 978 – 3 -5606 – 79259 -4, Preis: 39, 90 Euro