Der „Bunker I“ („rotes Haus“)
Vorgeschichte und Standortwahl (1941-1942)

Gedenksteine und Informationstafel am Standort von Bunker I („rotes Haus“) in Auschwitz-Birkenau. Aufnahme vom 30. März 2008. Foto: Daczor, Miejsce upamiętniające ofiary Czerwonego Domku, CC BY-SA 4.0.
In der ersten Hälfte des April 1941 wurden etwa 3.300 Menschen der christlichen und jüdischen polnischen Dorfbevölkerung von Brzezinka (Birkenau) von den deutschen Besatzern aus mehr als 500 Gebäuden vertrieben. Am 26. September 1941 fand im Hauptamt Haushalt und Bauten Amt II des Reichsführer-SS und Chefs der Deutschen Polizei im Berliner Reichsministerium des Innern eine Besprechung statt, in der ein Gelände für ein geplantes Lager für 50.000 sowjetische Kriegsgefangene nahe dem Stammlager Auschwitz ausgewählt wurde. Drei Tage später fand eine erste Standortbesichtigung statt, die eine Standortverlegung nach Birkenau zur Folge hatte. Am 2. und 4. Oktober 1941 wurde schließlich ein großflächiges Gelände in Birkenau ausgewählt, am 7. Oktober ein erster Lageplan für ein Lager für inzwischen 100.000 sowjetische Kriegsgefangene vorgelegt. Die Bauarbeiten begannen bereits eine Woche später, in deren Folge die verlassenen Häuser etappenweise abgerissen und deren Ziegelsteine wiederverwendet wurden. Nur 6 abgelegene Gebäude waren Anfang 1942 vom Abbruchbefehl noch nicht betroffen, sie wurden für besondere Zwecke stehen gelassen.
Während im August 1941 unregistrierte Gruppen sowjetischer Kriegsgefangener noch durch Exekutions-Kommandos der SS in Auschwitz erschossen wurden, fand im September 1941 die erste experimentelle Massenvergasung durch Zyklon-B an etwa 600 sowjetischen Kriegsgefangenen und 250 polnischen Häftlingen im Untergeschoss von Block 11 des Stammlagers statt. Der Tatort war allerdings eine reine Versuchsstätte, die grundsätzlich nicht für weitere Gasmorde in Frage kam. Ende September wurde deshalb die Leichenhalle des Krematoriums im Stammlager Auschwitz in eine provisorische Gaskammer umgebaut und in den folgenden Wochen bis zum 20. November mehrere Gruppen sowjetischer Kriegsgefangener von bis zu 900 Mann in dem Gebäude vergast. Der große Vorteil des neuen Gaskammer-Standorts lag für die SS darin, dass Massenmord und Leichen-Einäscherung in einem Gebäude stattfinden und besser abgeschirmt werden konnten. Diese Verbindung sollte im Jahre 1942 zum Prototyp der geplanten Mordfabrik Auschwitz werden, 1941 war Auschwitz jedoch noch nicht zu einem zentralen Vernichtungslager bestimmt worden.
Das Krematorium, das sich nur 40 Meter neben dem Stacheldrahtzaun des Stammlagers befand, war jedoch für einen kontinuierlichen Massenmordbetrieb überhaupt nicht geeignet, weil eine Geheimhaltung nicht gewährleistet werden konnte und die Einäscherung der zahlreichen Vergasungsopfer zu lange dauerte. Für die sporadische Ermordung sowjetischer Kriegsgefangener erfüllte die provisorische Mordanlage noch ihren Zweck. Auch der am 16. September 1941 von der Auschwitzer SS-Bauleitung bestellte dritte Zweimuffel-Ofen für das Krematorium im Stammlager konnte die Einäscherungskapazität nicht ausreichend erhöhen und die Anfälligkeit der Anlage für Ausfälle nicht beheben: im Juni 1941 musste der Schornstein repariert werden, im Januar 1942 war bereits der zweite Ofen auf Grund von Überbeanspruchung defekt. Zudem begann am 20. November 1941 der Aufbau des dritten Ofens. Das bestehende Krematorium war eine Baustelle und konnte nur als Übergangslösung dienen, ein großes neues Krematorium mit neu entwickelten Dreimuffel-Öfen sollte daher für den Dauerbetrieb gebaut und den neuen Anforderungen gerecht werden.
Das geplante Birkenauer Kriegsgefangenenlager benötigte schon auf Grund seiner erwarteten Häftlingskapazität und hohen Sterblichkeit ein eigenes Krematorium mit einer größeren Einäscherungskapazität. Die SS-Bauleitung in Auschwitz bestellte daher am 22. Oktober 1941 die Lieferung von fünf neu entwickelten Dreimuffelöfen, die innerhalb von drei Monaten geliefert und in ein neues Krematorium mit zwei Leichenkellern eingebaut werden sollten. Erste Bauzeichnungs-Entwürfe eines neuen Krematoriums mit zwei riesigen unterirdischen Leichenkellern entstanden in der Auschwitzer SS-Bauleitung am 24. Oktober sowie im November 1941 im Hauptamt Haushalt und Bauten in Berlin. Die entworfenen Leichenhallen lagen im rechten Winkel zueinander und hätten in ihren geplanten Ausmaßen keinesfalls im Stammlager errichtet werden können, was darauf hinweist, dass das neue Krematorium von Anfang an für den Standort Birkenau konzipiert worden war.
Da im Oktober 1941 die hohe Anzahl an Leichen die Einäscherungskapazität des alten Krematoriums überstieg, wurden 300 m nordwestlich des in Birkenau geplanten Lagers zahlreiche Massengräber angelegt und die folgenden Monate mit den Leichen sowjetischer Kriegsgefangener (Lagertote und Vergasungsopfer) gefüllt. Das Gelände der Massengräber lag am westlichen Rand zweier im rechten Winkel zueinander stehender Waldstücke, war über Feldweg und Wiese mit LKWs gut befahrbar und wäre vom geplanten Lager aus nicht einsehbar gewesen. Nach einer weiteren Erhöhung der geplanten Häftlingskapazität auf 125.000 Kriegsgefangene im November 1941 wurde Anfang Januar 1942 die Häftlingskapazität 150.000 beschlossen und neue Lagepläne des Birkenauer Kriegsgefangenenlagers in nördliche Richtung verlängert, wodurch der neue Bauabschnitt III auf Höhe des Geländes der Leichengruben lag. Die Massengräber in Birkenau waren nur als Übergangslösung vorgesehen und sollten bis zum Baubeginn des Bauabschnitts III nicht mehr genutzt werden, allerdings waren sie bis zur Inbetriebnahme eines neuen Birkenauer Krematoriums die einzige Lösung für die Beseitigung der vielen Leichen vor Ort und schließlich maßgeblicher Entscheidungsgrund für die Standortwahl der ersten provisorischen Gaskammern in Birkenau.
Der Birkenauer Lageplan vom 5. Januar 1942 enthält erstmals zwei neue Dreimuffelgroßöfen einfacher Bauweise in separaten Gebäuden, die in den oberen äußeren Ecken der Bauabschnitte II und III verortet worden waren, die bestellten fünf Dreimuffelöfen in einem Gebäude sind darin jedoch nicht zu finden. Sie wurden vorerst als neues Krematorium ohne Leichenkeller in einem Skizzenplan des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts (SS-WVHA) vom 19. Februar 1942 für eine geplante Stammlagererweiterung neben dem alten Krematorium eingezeichnet. Der Dreimuffelgroßofen im Birkenauer Bauabschnitt III sollte hingegen in der Nähe der Massengräber und eines verlassenen Bauernhauses errichtet werden. Die Verortung des neuen Krematoriums mit fünf Dreimuffelöfen und den gewünschten Leichenkellern ist frühestens Ende Februar 1942 auf Lageplänen Birkenaus nachweisbar, nachdem der Leiter der Amtsgruppe C des SS-WVHA, Hans Kammler, am 27. Februar 1942 befohlen hatte, dass das Gebäude mit fünf Dreimuffelöfen in Birkenau zu errichten sei und dass die beiden separaten Dreimuffelgroßöfen storniert werden sollten.
Die Standortwahl der ersten provisorischen Gaskammern in Birkenau erfolgte nach der sogenannten Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942, auf der die zukünftige Umsetzung und Koordinierung der bereits zuvor beschlossenen Ermordung der europäischen Juden („Endlösung der Judenfrage“) besprochen wurde und an der unter anderem der Leiter des sogenannten Judenreferats im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) Adolf Eichmann (1906-1962) teilnahm. Eichmann hatte vor der Wannsee-Konferenz bereits im November 1941 den Aufbau des Vernichtungslagers Belzec und im Januar 1942 den Betrieb des Vernichtungslagers Kulmhof besichtigt. Im März 1942, als die ersten Massenvernichtungstransporte in Belzec eintrafen, besuchte Eichmann Auschwitz, um sich von Lagerkommandant Rudolf Höß (1901-1947) über die Einleitung der Vorbereitungsmaßnahmen zur „Endlösung“ informieren zu lassen. Höß hatte zwar das Massenvernichtungsmittel Zyklon B und eine provisorische Gaskammer an tausenden sowjetischen Kriegsgefangenen getestet, aber noch nicht das Problem der Leichenbeseitigung lösen können. Daher musste er die Vergasungsaktionen nach Birkenau verlegen, um die zu erwartende hohe Anzahl an Opfern nach ihrer Ermordung in den nahegelegenen und am Waldrand verborgenen Massengräbern verscharren lassen zu können.
Unter den in Birkenau verbliebenen Stein-Gebäuden kam während der Standortbesichtigung von Höß und Eichmann nur ein einziges Gebäude als neue provisorische Gaskammer in Frage, nämlich das Bauernhaus, das den Massengräbern am Waldrand am nächsten lag, von einigen Bäumen umgeben war und gut per Feldweg zu erreichen war. Es stand an der Nordwestseite des geplanten Bauabschnitts III des Kriegsgefangenenlagers in Birkenau und lag nur 250 m von den Massengräbern, 1,43 km von der bereits errichteten Lager-Hauptwache und 2,73 km von der späteren ersten Ankunftsrampe für Deportationszüge in Birkenau entfernt. Es lag trotzdem abseits genug in einem Gebiet, das gut abgesperrt werden konnte. Das Bauernhaus wurde „Bunker“ oder „rotes Haus“ genannt, da seine Ziegelsteinmauern unverputzt waren. Als eine zweite provisorische Vergasungsstätte in Birkenau geschaffen wurde, benannte man das Gebäude in „Bunker I“ um.
Das höchstens 12 x 9 m große Bauernhaus der Familie Harmata hatte ursprünglich vier Räume, darunter befand sich ein Stall, die durch einen langen Korridor in der Mitte getrennt waren. Es wurde ab dem 23. April 1942 mit zwei insgesamt schätzungsweise 88 qm großen Gaskammern umgebaut, die beide zwischen 800 und 1.000 Menschen aufnehmen konnten. Zu diesem Zweck wurden der zur Straße führende Hauseingang sowie alle Fensteröffnungen zugemauert und abgesehen von einer Wand des Korridors alle anderen Zwischenwände eingerissen. Zudem musste eine neue und abgedichtete Raumdecke eingezogen werden. In den Seiteneingang zum Stall sowie in einen neuen Eingang auf der Rückseite des Gebäudes wurden gasdichte Holztüren eingebaut. Zusätzlich wurden in Türnähe vier gasdichte Holzluken für das Einwerfen des Zyklon-B-Gases eingebaut. Da nach dem Gas-Einwurf die Menschen von der Tür und den Luken wegdrängten, konnten sie die Türe nicht beschädigen und die Gaskammer konnte später von den Leichen leichter geräumt werden. Vor dem Beginn systematischer Selektionen eintreffender Deportationszüge Anfang Juli 1942 wurde bereits ein erster Familientransport slowakischer Jüdinnen und Juden am 29. April 1942 selektiert, die 331 Vergasungsopfer aber sehr wahrscheinlich noch in der provisorischen Gaskammer des alten Krematoriums im Stammlager Auschwitz ermordet. Wenn die Mordkapazität von Bunker I nicht ausreichte, wurde das Krematorium im Stammlager als „Ausweichbunker“ genutzt. Es wurde nur vereinzelt und übergangsweise als provisorische Vergasungsstätte im Rahmen der „Endlösung der Judenfrage“ genutzt und zu diesem Zweck im Mai 1942 zu Tarnungszwecken weiter umgebaut. Um den Krematoriumshof wurde eine Betonmauer mit zwei Eingangstoren aufgebaut, der vorübergehend als Entkleidungsplatz diente.
Inbetriebnahme von Bunker I (1942)
„Bunker I“ wurde im Zuge der Massendeportation von Juden aus Oberschlesien sowie für die Ermordung von in der Birkenauer „Isolierstation“ untergebrachten arbeitsunfähig bezeichneten Häftlingen Anfang Mai 1942 in Betrieb genommen. Zu diesem Zeitpunkt fanden zudem Bauarbeiten im Krematorium des Stammlagers Auschwitz statt, das deshalb als provisorische Gaskammer nicht mehr zur Verfügung stehen konnte. Die Vergasungen fanden Anfangs nach Einbruch der Dunkelheit statt. Die Menschen mussten sich im Freien auskleiden, beleuchtet von Fahrzeugscheinwerfern, bevor sie von der SS nackt in die Gaskammern getrieben wurden. Einzelne, die nicht mehr in die Gaskammern passte, wurde hinter dem Haus erschossen. Ihre Wertsachen wurden über Nacht in einer benachbarten Scheune eingeschlossen und bei Tage abgeholt. Ebenfalls in der Nacht wurden die Gaskammern mindestens 5 Stunden lang durch die geöffneten Türen und Luken entlüftet, bevor sie am Morgen von den Leichen geräumt werden konnten. Zur Verkürzung der Zeit musste später das Häftlings-Räumungskommando Gasmasken tragen. Das dort eingesetzte bis zu 50 Mann starke Häftlingskommando wurde als „Sonderkommando Birkenau“ (seit August 1942 als „Sonderkommando I“) bezeichnet und war zuvor mit dem Einreißen von Innenwänden, dem Zumauern einer Tür und von Fenstern und teilweise mit dem restlichen Umbau des Bauernhauses beschäftigt. Nach der Inbetriebnahme der Mordanlage wurden die Männer zur Zwangsarbeit mit Leichen und mit der hinterlassenen Habe der Ermordeten eingesetzt, einige Monate später wurden einige Häftlinge auch als Empfangskommando benutzt, um den Entkleidungsprozess zu beschleunigen. Ein Teil des Sonderkommandos musste am Bunker arbeiten, einige Männer hatten die Leichen zu den frisch ausgehobenen Massengräbern zu transportieren, wo eine weitere Gruppe, das „offene Sonderkommando“, die Leichen in die Gruben werfen musste.
Als „Geheimnisträger“ der Mordeinrichtung wurden das Sonderkommando von anderen Häftlingen isoliert, diese Häftlinge sollten das Arbeitskommando nicht mehr verlassen und durften nicht von anderen Stellen wie der Bauleitung angefordert werden. Ein weiteres Arbeitskommando, das sogenannte Begrabungskommando, musste seit Mai 1942 tagsüber die neuen Massengräber ausheben und die befüllten Gräber mit Erde zuschaufeln. Es bestand anfangs aus 150 Mann und wurde im Juni auf 200 Häftlinge aufgestockt. Im August 1942 wurde es mit dem Sonderkommando vereinigt, das gesamte Sonderkommando nach der Inbetriebnahme der provisorischen Gaskammern „Bunker II“ auf 500 Mann aufgestockt und in „Sonderkommando I“ und „Sonderkommando II“ aufgeteilt. Bis Ende Juni 1942 wurden drei Pferdestallbaracken an der Bunker I gegenüberliegenden Straße aufgestellt, möglicherweise waren zwei davon bereits Ende Mai vor Ort. In zwei Baracken mussten sich die Menschen entkleiden oder bei vollen Gaskammern stundenlang eingeschlossen warten, bis sie nach der Leerung von Bunker I selbst vergast werden konnten. Eine dritte Baracke diente als Magazin für Effekten. Die Baracken standen am Straßenrand zwischen Bunker I und dem Lager, um einen zusätzlichen Sichtschutz zu gewährleisten. Wahrscheinlich im Juni 1942 wurde zudem eine provisorische Stromleitung für den Betrieb von stationären Scheinwerfern bis zum Bunker I verlegt, um fortan die Gaskammern auch nachts räumen und mehrere Vergasungen hintereinander durchführen zu können.
In unmittelbarer Nähe zur Tür der ersten Gaskammer begann das Schmalspur-Gleis für mehrere Flachlorenwagen, auf denen Leichen bis zu den Massengräbern transportiert wurden. Die Gleise mussten im Zuge der Ausweitung des Gräberfelds bis Mitte September 1942 immer weiter verlängert werden. Anfangs wurde das Feld der ältesten Massengräber, die bereits 1941 angelegt worden waren, so weit wie möglich mit neuen Leichengruben belegt. Von Bunker I mussten die Mordopfer dorthin am weitesten bis zu 350 m weit transportiert werden. Bis zum Ende des neuen Gräberfelds westlich von Bunker I belief sich die Strecke der Gleise auf bis zu 440 m. Von Oktober 1941 bis zum 21. September 1942 wurden dort schätzungsweise insgesamt 77.000 Leichen verscharrt, darunter etwa 20.000 Vergasungsopfer, die alleine im Zeitraum vom 1. August bis 20. September 1942 in Bunker I ermordet worden waren. Im Rahmen von Exhumierungsarbeiten zur Verwischung der Beweise des Massenmords wurden sie vom 21. September 1942 bis Ende November 1942 ausgegraben und anschließend im Freien eingeäschert. Erste Verbrennungsexperimente auf einem Scheiterhaufen aus Eisenbahnschienenrosten waren offenbar nicht zufriedenstellend, da die exhumierten Leichen fortan gemeinsam mit frischen Leichen in bereits geleerten Massengräbern eingeäschert wurden. Nach Abschluss der Exhumierungen wurden die vermutlich letzten drei und Bunker I am nächsten gelegenen Gruben am Anfang des größten Gräberfelds weiterhin als Verbrennungsgruben benutzt.
Stilllegung und Abriss (1943-1944)
Der Massenmord in Bunker I wurde bis Mitte April 1943 eingestellt, nachdem die ersten drei in Birkenau neu errichteten Krematorien I (II), III (IV) und IV (V) zwischen dem 22. März und 4. April 1943 in Betrieb genommen wurden. Das abgelegene Gebäude, die Scheune und die drei Pferdestallbaracken mussten mit dem Ausbau des Lagerbauabschnitts III und dem Bau von Erdklärbecken beseitigt werden. Die drei Pferdestallbaracken standen an der Stelle, auf der die Kläranlage errichtet werden sollte und wurden frühestens im Februar, vermutlich sogar erst Anfang März 1944 abgebaut. Während die Schmalspurschienen und Plattloren Ende Februar demontiert wurden, musste die provisorische Stromleitung Ende März 1944 für den Betrieb einer Luftschutzsirene nahe dem SS-Unterkunftsgebäude beim Stammlager Auschwitz verlegt werden. Es kann daher vermutet werden, dass Bunker I kurz vor der Demontage der mobilen Anlagen etwa im Februar 1944 vollständig abgerissen wurde.
Wiederbesiedlung des Geländes und Einrichtung von Gedenkorten (1955-2005)
Nach der Befreiung von Auschwitz wurde das Gelände von Bunker I weder von der sowjetischen noch von der polnischen Untersuchungskommission inspiziert, auch später wurde nicht archäologisch nach Spuren von Bunker I gesucht. Da das Gelände 1955 von den ehemaligen Besitzern durch ein privates Wohnhaus und eine große Scheune neu bebaut wurde, waren Untersuchungen unmöglich. Das neue Haus wurde nur um wenige Meter vom ursprünglichen Fundament versetzt errichtet, die neue Scheune wurde jedoch an anderer Stelle aufgestellt als die alte. Nach jahrelangen Verhandlungen konnte das zwischen Wohnhäusern liegende Gelände durch die Initiative von Marcello Pezzetti und Patrick Desbois sowie durch die Finanzierung von Richard Prasquier von den Eigentümern abgekauft und alle darauf befindlichen Gebäude im Sommer 2001 abgerissen werden. Nach der Planierung des Geländes, dem Einpflanzen von Thuja-Bäumen und der Aufstellung eines Maschendrahtzauns auf der Straßenseite wurde im Jahre 2005 vom Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau eine Gedenkstätte mit Gedenksteinen und einer historischen Informationstafel eingerichtet. Auf dem Gelände der ehemaligen Massengräber und Verbrennungsstätten wurden zwei Gedenkorte aufgebaut. Das Gelände südwestlich von Bunker I wurde nach Kriegsende aufgeforstet, möglicherweise um die 1945 einsetzenden Grabungsaktionen von Schatzsuchern zu unterbinden. Der unebene Erdboden im Wald zeugt von den ehemaligen Erdarbeiten der Exhumierungsaktion oder Schatzsucher. Da der historische Ort der ersten Massengräber nicht mehr gut zugänglich ist, wurden auf dem angrenzenden Gelände, das heute eine Lichtung ist, im Jahre 1995 Gedenksteine aufgestellt. Der zweite Gedenkort befindet sich westlich von Bunker I und ist offen einsehbar. Hier wurde 1971 ein eingezäuntes Denkmal in polnischer und russischer Sprache für „8000 ermordete sowjetische Kriegsgefangene 1941-1942“ errichtet, obwohl an dieser Stelle überhaupt keine ermordeten sowjetischen Opfer vergraben worden waren. Dieses Gelände wurde erst im Jahre 1942 mit Massengräbern übersät, die hauptsächlich mit jüdischen Mordopfern von Bunker I gefüllt waren. Im Jahre 1995 wurden zusätzlich neue Gedenksteine aufgestellt. Die Pflege dieses Geländes finanziert der russische Staat.
Der „Bunker II“/ „Bunker V“ („weißes Haus“)
Standortwahl (1942)

Erhaltene Fundamentmauern von Bunker II („weißes Haus“) in Auschwitz-Birkenau. Aufnahme vom 15. November 2009. Foto: Adam Jones, Ph.D., Auschwitz II-Birkenau – Death Camp – Ruins of Temporary Gas Chambers from 1942 – Oswiecim – Poland, CC BY-SA 3.0.
Vermutlich im Juni 1942 wurde Höß von Reichsführer SS Heinrich Himmler (1900-1945) über die bevorstehende Ausweitung der Vernichtungstransporte nach Auschwitz im Rahmen der „Endlösung der Judenfrage“ informiert. Deportationszüge aus mehreren europäischen Ländern wurden daraufhin nach Auschwitz-Birkenau geleitet und die Deportierten im Gegensatz zur Praxis in den reinen Vernichtungslagern der „Aktion Reinhardt“ ab Juli 1942 für die Gaskammern oder den Arbeitseinsatz selektiert: seit dem 4. Juli bei Transporten aus der Slowakei, seit 17. Juli aus Holland, seit 21. Juli aus Frankreich sowie seit 5. August aus Belgien und seit 18. August aus Jugoslawien. Da die Mordkapazität der beiden Gaskammern von Bunker I begrenzt war, wurde noch im Juni eine zweite Vergasungsstätte in Birkenau ausgewählt. Erst nach dem Besuch Himmlers am 17. Juli 1942 in Auschwitz und Birkenau baute die SS das zweite Bauernhaus („weißes Haus“) in die provisorische Vergasungsstätte „Bunker II“ um. Das weiße Haus war ein mittelgroßes Bauernhaus am Rande des ehemaligen Dorfes Brzezinka und lag an der Westseite des im Aufbau befindlichen Lagers Birkenau (späterer Bauabschnitt II), 1,38 km von der Lager-Hauptwache und 2,68 km von der alten Selektionsrampe entfernt. Das über einen Feldweg erreichbare weiße Haus war von drei Seiten von Waldgebieten geschützt und besser vor neugierigen Blicken abgeschirmt als Bunker I, der schon aus weiter Entfernung gesehen werden konnte. Vor dem Krieg wurde das etwa 17 x 8,3 m große und weiß verputzte Steingebäude mit Strohdach von bis zu sechs Personen bewohnt: die Vorderseite von der Familie Rydzon, die Rückseite von der Familie Wichaj. Es hatte ursprünglich vier Räume, die durch zwei Korridore in der Mitte voneinander getrennt waren. Beide Haushälften hatten jeweils eine Eingangstür sowie eine Tür zur jeweiligen Hausscheune, die sich im letzten Raum auf der Ostseite befand und ein steileres Satteldach aus Stroh hatte als das restliche Gebäude. Hinter dem Haus lagen bis 1941 ein Brunnen, ein Karpfenteich und eine Außenscheune für zwei Kühe, auf der Westseite standen Bienenhäuser.
Inbetriebnahme von Bunker II (1942)
Das weiße Haus wurde ab Mitte Juli 1942 zu „Bunker II“ mit vier Gaskammern umgebaut, indem die mittleren Längsinnenwände abgerissen wurden und jeweils acht ehemalige Türen und Fenster auf der Vorder- und Rückseite des Gebäudes zu Eingängen mit 90 x 180 cm großen gasdichten Holztüren umgebaut wurden. Andere Fensteröffnungen wurden zugemauert. Zudem erhielt jede Kammer eine neue und abgedichtete Raumdecke. Die Türen auf der Rückseite des Gebäudes wurden zur Räumung der Leichen genutzt. Vor den Türen wurde ein Schmalspur-Gleis verlegt, auf dem mit mehreren Flachlorenwagen Leichen bis zu den Massengräbern transportiert werden konnten. Mit dem Erdaushub der Leichengruben wurde zum Teil ein großer Wall vor dem Entwässerungsgraben aufgeschüttet, der das angrenzende Feld von der Waldgrenze trennte. Die zumeist gegenüberliegenden Türen der Gaskammern hatten zudem den Zweck der Entlüftung, die vor der Entleerung der Gaskammern notwendig war und anfangs stets nachts durchgeführt wurde. Neben jeder Tür wurden 45 x 50 cm große gasdichte Holzluken für das Einwerfen des Zyklon-B-Gases eingebaut. Die vier Gaskammern waren schätzungsweise 33, 17, 28 und 26 qm groß und konnten höchstens bis zu 1.250 Menschen aufnehmen, bei größeren Menschengruppen wurde der Rest in eine der beiden Auskleidebaracken (Pferdestallbaracken) eingesperrt und musste warten, bis die Gaskammern von den Leichen geräumt waren. Im Gegensatz zu Bunker I konnten in den vier kleineren Gaskammern von Bunker II auch geringere Menschengruppen aus verschiedenen Transporten ermordet werden. Seit dem Beginn systematischer Selektionen reduzierte sich der Anteil der Mordopfer, seit 21. Juli erstmals unter 400 Menschen. Die neuen Gaskammern von Bunker II konnten etwa 400, 200 und zwei Mal jeweils etwa 300 Menschen aufnehmen. Die beiden 50 und 80 m von den Gaskammern entfernt und am Feldweg gelegene Pferdestallbaracken wurden vermutlich erst Anfang August aufgestellt. Bunker II wurde wahrscheinlich in der ersten Augusthälfte 1942 als Mordstätte in Betrieb genommen, vermutlich erst seit dem 12. August 1942, als Massendeportationszüge aus Bendsburg (Bedzin) und schließlich am 15. August aus Sosnowitz (Sosnowice) in Birkenau eintrafen. Der massive Anstieg der Vernichtungstransporte, die nun abends und mitten in der Nacht eintrafen, erforderte eine Veränderung des Arbeitsprozesses. Ab der zweiten Augusthälfte mussten fortan auch nachts Gaskammern geräumt und Leichen in Massengräbern verscharrt werden, was die Verlegung von Stromleitungen, das Aufstellen von Lichtmasten und den Einsatz von elektrischen Lampen („Brennstellen“) erforderlich machte. Am 22. August 1942 wurden die entsprechenden technischen Installationen mit 19 Lampen auf dem Hinterhof und großen Feld hinter Bunker II bereitgestellt. Der große Bedarf an vielen neuen Massengräbern führte zur Aufstockung des „Begrabungskommandos“ , das in „Sonderkommando I und II“ umbenannt wurde. Am 17. August zählte es insgesamt 500 Mann, meist französische und holländische Juden, die sich in zwei Gruppen auf die Gräberfelder hinter Bunker I und II aufteilten und tagsüber neue Gruben ausheben mussten. Nachdem diese nachts durch das „offene Sonderkommando“ (einem Teil der jeweils 50 Mann, die an den beiden Bunkern eingesetzt waren) mit Leichen gefüllt worden waren, wurden sie am nächsten Morgen von „Sonderkommando I und II“ mit Erde zugeschüttet.
Enterdungsaktion und Beginn der Leicheneinäscherung (1942)
Der hohe Grundwasserspiegel und die durch hohe Sommertemperaturen verursachte schnellere Zersetzung der Leichen erzeugten einen bestialischen Verwesungsgestank, aus dem Boden austretende Körperflüssigkeiten und eine Verunreinigung des Grundwassers. Aber auch aus Gründen der Spurenbeseitigung des sich ausweitenden Massenmords wurde die Einäscherung aller Leichen beschlossen („Aktion 1005“). Mit dieser Aufgabe war der Leiter des „Sonderkommandos 1005“ Paul Blobel (1894-1951) Ende März 1942 durch den Leiter des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) Reinhard Heydrich (1904-1942) allgemein betraut worden. Wahrscheinlich im August wurde Lagerkommandant Höß von Blobel über den ursprünglich von Himmler erteilten Befehl unterrichtet, dass auch in Birkenau Massengräber zu enterden seien, alle Leichen verbrannt werden sollten und deren Asche beseitigt werden müsse. Da Blobel bereits im Juli 1942 im Vernichtungslager Kulmhof Massenkremierungsexperimente mit Feldöfen durchführte um die dort bis dahin 97.000 vergrabenen Leichen beseitigen zu können, erhielt er von Eichmann den Auftrag, Höß die Einäscherungsanlagen in Kulmhof (Chelmno) vorzuführen. Höß hoffte, mit den Plänen zur Errichtung neuer Krematorien in Birkenau das Problem lösen zu können, allerdings dauerten die Bauvorhaben zu lange: die im Mai 1942 begonnenen Erdarbeiten für Krematorium I (II) hatten bis Anfang August gedauert, im September wurde erst mit dem Bau von Krematorium II (III) angefangen und bis beide Anlagen jeweils mit fünf Dreimuffelöfen ausgestattet waren, sollten noch viele Monate vergehen. Am 19. August schlug ein Vertreter des Ofenbauer-Unternehmens Topf und Söhne die Aufstellung von jeweils zwei schon für einen anderen Einsatzort fertiggestellten Achtmuffelöfen neben Bunker I und II vor. Das Leichenproblem der Massengräber hätte damit jedoch nicht gelöst werden können und die Umsetzung hätte zu lange gedauert [die Achtmuffelöfen wurden schließlich in die späteren Krematorien III (IV) und IV (V) eingebaut, die ersten Bauarbeiten begannen jedoch erst im November 1942]. Lagerkommandant Rudolf Höß musste daher auf die praktische Erfahrung von Blobel zurückgreifen und dessen neu entwickelten und kostengünstigen Verbrennungsanlagen im Vernichtungslager Kulmhof am 16. September persönlich besichtigen. Vorsorglich sicherte er sich zuvor in Verhandlungen mit dem Oberforstamt Pleß die Abholzungsrechte für ausreichende Mengen an Brennholz. Vom 7. bis 9. September wurden die ersten Holzlieferungen an der Stelle abgeladen, an der nach Höß‘ Dienstreise die erste Verbrennungsstelle versuchsweise aufgebaut wurde. Am 21. September 1942 wurde schließlich mit der Exhumierung und Einäscherung der Leichen aus den Massengräbern in Birkenau begonnen. Auf dem Gräberfeld hinter Bunker II wurden mindestens 30.000 Leichen ausgegraben. Eine für Kulmhof bestimmte Kugelmühle für Knochenreste wurde zuerst nach Auschwitz geliefert. Die zweite Methode der Knochenzerkleinerung, das Zertrümmern durch hölzerne Handrammen auf zementierten Plätzen wurde von Kulmhof übernommen.
Neben Bunker II wurden Sichtzäune errichtet um das Tag und Nacht andauernde Verbrennungsinferno zu verdecken. Für die Verbrennung wurde sehr viel Holz benötigt, das von Häftlingsaußenkommandos („Waldkommandos“) seit Anfang September abgeholzt, gesammelt und nach Birkenau geliefert wurde. Aufgrund des aufwändigen Arbeitseinsatzes und Häftlingstransports wurden die Waldkommandos schließlich zuerst im September 1942 in dem eigens eingerichteten Nebenlager Radostowitz und ab Oktober 1942 in den neuen Nebenlagern Altdorf, Kobier und Meseritz untergebracht. Die Kulmhofer Feldöfen waren Mitte September noch unausgereift und nicht in Auschwitz anwendbar. Nach ersten eigenen Verbrennungsexperimenten auf einem Scheiterhaufen auf dem Gelände der ältesten Massengräber in der Nähe von Bunker I wurden vorübergehend zahlreiche Verbrennungsgruben auf den Gräberfeldern links und rechts neben dem Feldweg zwischen Bunker I und II sowie am Ende und in der Mitte des Gräberfelds von Bunker II für die angrenzenden Massengräber errichtet. Nur durch mehrere parallel betriebene Verbrennungsgruben, die zeitlich versetzt in Brand gesteckt wurden, konnten die etwa 77.000 exhumierten Leichen bei Bunker I und 30.000 Leichen bei Bunker II in einem kurzen Zeitraum eingeäschert werden. Schließlich wurden exhumierte Leichen gemeinsam mit frischen Leichen in vier neu angelegte dauerhafte Verbrennungsgruben zwischen Bunker II und dem Anfang des Gräberfelds eingeäschert, die für den Transport auf Schmalspurschienen von beiden Seiten am besten erreichbar waren. Diese Form der kombinierten Leicheneinäscherung stellte sich als effizienter heraus. Noch vor dem Abschluss der Spurenbeseitigung im Rahmen der „Aktion 1005“ Ende November 1942 bei Bunker I wurden in den vier Verbrennungsgruben von Bunker II nur noch frische Leichen eingeäschert, da die Massengräber bei Bunker II bereits bis Ende Oktober entleert worden waren. Alle Spuren der Enterdungsaktion und der ersten provisorischen Scheiterhaufen bei beiden Bunkern mussten vom Sonderkommando bis Anfang Dezember 1942 beseitigt werden. Am 9. Dezember 1942 wurde das gesamte Sonderkommando in der Gaskammer des Krematoriums im Stammlager Auschwitz ermordet und ein neues Sonderkommando zusammengestellt.
Betriebsunterbrechung (1943-1944)
Im Februar 1943 wurde eine dritte Pferdestallbaracke für Bunker II bereitgestellt, jedoch als temporärer Auskleideraum für die ersten Vergasungen in neuen Krematorium I (II) vom 13.-20. März 1943 auf dem Vorhof des Krematoriumsgebäudes aufgestellt und eine Woche später wieder abgebaut. Sie wurde als Baracke beim „Sonderkommando II“ (das bei Bunker II eingesetzt war) deklariert, aber nicht mehr beim Bunker II aufgestellt, da bis Mitte April 1943 dessen Betrieb eingestellt worden war. Die zwei dort befindlichen Auskleidebaracken wurden im Mai 1943 abgebaut, die Schmalspurschienen und Plattloren entfernt sowie vermutlich bis auf eine Ausnahme alle Verbrennungsgruben zugeschüttet. Bunker II wurde wegen zahlreicher Betriebsausfälle der neuen Birkenauer Krematorien seit dem 22. März 1943 und wegen der Betriebseinstellung von Krematorium III (IV) im Mai 1943 nicht abgerissen und blieb als zusätzliche Mord- und Einäscherungsanlage („Ausweichbunker“) erhalten. Um diesen Zweck überhaupt erfüllen zu können, musste mindestens eine Verbrennungsgrube auf dem Hinterhof von Bunker II weiterhin bestehen bleiben. Die Häftlinge des „Sonderkommandos II“ wurden gemeinsam mit den Häftlingen von „Sonderkommando I“ auf die bereits in Betrieb genommenen neuen Birkenauer Krematorien aufgeteilt.
Die Reaktivierung des „Ausweichbunkers“ (1944)
Sehr wahrscheinlich wurde Bunker II jedoch erst nach dem Beginn der „Ungarn-Aktion“ ab Mitte Mai 1944 als Ausweichmöglichkeit für die Verbrennungsgruben hinter Krematorium IV (V) unter der neuen Bezeichnung „Bunker V“ reaktiviert. Auf dem Höhepunkt der Massenvernichtung in Auschwitz-Birkenau war Bunker V zur effizienteren Nutzung zuvor umgebaut und die Anzahl der Gaskammern von vier auf drei reduziert worden, indem die Trennwand zur kleinsten Gaskammer in der Gebäudemitte entfernt sowie eine Eingangstür auf der Vorderseite zugemauert wurde. Insgesamt konnten wahrscheinlich 1290 Menschen in Bunker V vergast werden. Die Verbrennungsgruben wurden ebenfalls verbessert. Zwei neue Gruben wurden wahrscheinlich zwischen Anfang bis Mitte Mai 1944 ausgehoben und vermutlich seit dem 19. Mai benutzt. Im Juni wurde erst eine dieser beiden Gruben verlängert und näher an die Gaskammern verlagert, wahrscheinlich im Juli schließlich die andere. Auf die Verwendung von Schmalspurschienen zu Transportzwecken wurde verzichtet. Als Haupteinäscherungsgruben wurden sie mit 2 x 2 m breiten und 3 m tiefen Auffangbecken für Menschenfett verbunden, um den Verbrennungsprozess zu optimieren. Die alte Verbrennungsgrube konnte schließlich als Ausweichgrube oder als „Nachbrenngrube“ für nicht verbrannte Körperteile verwendet werden. Zuletzt wurde wahrscheinlich im Juli etwas weiter entfernt eine zweite „Nachbrenngrube“ angelegt. Schlussendlich waren vier Verbrennungsgruben vorhanden, davon waren drei Gruben etwa 20 m lang, 5 m breit und 2,5 m tief, eine Grube hatte eine Länge von etwa 25 m. Im Zeitraum vom 19. Mai bis 7. Juni 1944 konnten in den beiden Haupteinäscherungsgruben zusammen mindestens 2500 Leichen am Tag verbrannt werden, also die Anzahl der Opfer von zwei Vergasungsaktionen in Bunker V. Die drei neu angeforderten Auskleidebaracken konnten nicht rechtzeitig geliefert werden, von ihnen wurden nur zwei Stück zwischen Mitte und Ende Juni 1944 aufgestellt. Da im Mai 1944 noch keine Auskleidebaracken bereitgestellt waren, mussten sich die Menschen auf dem Hof vor Bunker V entkleiden. Im Juni 1944 waren die Tarnzäune um das Gelände von Bunker V verändert und erweitert sowie neue Hochsitze für Wachposten errichtet worden. Die bei Bunker V eingesetzten Sonderkommando-Häftlinge waren seit Ende Mai im stillgelegten und am nächsten gelegenen Krematorium III (IV) untergebracht und mussten von dort nur 860 Meter zu ihrer Arbeitsstelle laufen.
Stilllegung und Abriss (1944)
Spätestens nach der Liquidierung des Ghettos Litzmannstadt wurde der Betrieb von Bunker V eingestellt. Anfang September wurde erst eine Verbrennungsgrube zugeschüttet, zwischen dem 13. und 22. September die restlichen. Einzig eine große Müllverbrennungsgrube und Bunker V blieben erhalten. Am 23. September wurden 210 Männer des bei Bunker V eingesetzten Sonderkommandos in der Entlausungskammer des Effektenlagers „Kanada I“ nahe dem Stammlager Auschwitz vergast. Die beiden Pferdestallbaracken wurden in der ersten Dezemberhälfte abgebaut. Das Gebäude Bunker V wurde schließlich zwischen Anfang bis Mitte Dezember 1944 von einem Abbruchkommando, das aus anderen Sonderkommando-Häftlingen bestand, zur Spurenbeseitigung bis auf die Fundamentmauern abgerissen. Da die Fundamentmauern unter Erdniveau lagen sowie nicht sichtbar waren und die herannahende Front einen schnellen Abschluss der Arbeiten erforderte, blieben sie erhalten. Unklar ist, ob das Belassen der Grundmauern im Erdreich ein Akt des Widerstands war oder dem Chaos vor der Lagerevakuierung zuzuschreiben ist.
Die Entdeckung der Fundamentmauern (1965)
Erst zwanzig Jahre nach der Befreiung von Auschwitz wurden die Ruinen von Bunker V zum ersten Mal gesucht und einige Monate später bei Ausgrabungen entdeckt. Am 10. August 1964 weckte der detaillierte Augenzeugenbericht des Sonderkommando-Überlebenden Dov Paisikovic (1924–1978) in Auschwitz das Interesse der Mitarbeiter des Staatlichen Auschwitz-Museums an Bunker V. Der Kustos der Museumsabteilung Sammlungen und ehemalige Häftling von Auschwitz, Tadeusz Szymanski (1917–2002), fertigte einen Tag später in Anwesenheit von Paisikovic vier Zeichnungen von Bunker V und dem angrenzenden Bereich an, die dieser beglaubigte. Anhand von Paisikovics Angaben zu Bunker V konnte der mögliche ehemalige Standort des Gebäudes in Birkenau eingegrenzt werden. Der Museumsdirektor und Auschwitz-Überlebende Kazimierz Smolen (1920–2012) versuchte Anfang 1965 einen Weg zu finden, um nach möglichen Überresten von Bunker V suchen zu können, da eine offizielle Genehmigung für archäologische Ausgrabungen nicht erwartet werden konnte. Im Rahmen deutsch-polnischer Versöhnung wurde in Zusammenarbeit mit dem ostdeutschen katholischen Sozialpädagogen Günter Särchen (1927–2004), der seit 1960 persönliche Kontakte zu einflussreichen Persönlichkeiten aus Polen geknüpft hatte, eine inoffizielle Lösung gefunden. Zu den Befürwortern der Versöhnungsarbeit zählten Mitglieder des „Klubs der katholischen Intelligenz“ (KIK), Abgeordnete des polnischen Parlaments, bedeutende Vertreter der Kirche sowie Publizisten (insbesondere Erzbischof Karol Wojtyła von Krakau, der von 1978 bis 2005 Papst Johannes Paul II. war). Mit ihrer Unterstützung wurde eine Gruppe von vierzehn christlichen Pilgern der Aktion Sühnezeichen (ASZ) aus der Deutschen Demokratischen Republik, darunter ein polnischer Priester und ein deutscher Pfarrer, in die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau eingeladen, um dort Konservierungsarbeiten durchzuführen. Da die DDR-Behörden sie daran hinderten als Gruppe einzureisen, mussten sie einzeln und illegal, getarnt als Radtouristen, nach Polen einreisen. Am 29. Juli 1965 erreichten sie Auschwitz. Einen Tag später erklärte Szymanski der Gruppe, welche besondere Aufgabe sie erwartete. Am 31. Juli 1965 wies Direktor Smolen die Gruppe am Arbeitsort ein und bestimmte die Grabungsstelle, wo er Gebäudefundamente vermutete. Die verantwortungsvolle archäologische Arbeit, die ausschließlich von Laien mit Spaten und Schaufeln durchgeführt und vom leitenden Konservator des Auschwitz-Museums Tadeusz Kinowski (1920-1990) beaufsichtigt wurde, führte noch am selben Tag zur Entdeckung der Grundmauern von Bunker II/V. Beim Ausheben eines zwei Spaten breiten Suchgrabens, der in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung verlief, stieß die ostdeutsche Gruppe auf die ersten Überreste von Mauern. Schließlich wurden die Fundamentmauern von diesen Schnittpunkten aus innerhalb von vier Tagen bis zum 3. August 1965 vollständig freigelegt. Im Schutt zwischen den Fundamentmauern wurden zahlreiche archäologische Funde entdeckt: Gebisse, Kämme, Brillen, Löffel, Scheren und sogar die Glasmurmel eines Kindes. Da die Fundstücke nicht aus der 30 m entfernten ehemaligen Müllverbrennungsgrube stammen konnten, mussten sie im Rahmen von Widerstandsaktivitäten gezielt beim Abriss des Gebäudes vom Sonderkommando bei den Grundmauern platziert worden sein.
Errichtung einer Gedenkstätte
Seit August 1965 ist der Tatort der ehemaligen Mordstätte für Gedenkstätten-Besucher sichtbar, die Fundstücke aus der Ausgrabung jedoch nicht. Jahre später errichtete das Staatliche Museum Auschwitz erst eine Gedenktafel auf der Fundamentmauer von Bunker II/ V sowie in den achtziger Jahren zahlreiche weiße hölzerne Kreuze und Davidsterne auf dem Gelände der ehemaligen Massengräber. 1988 wurde innerhalb der Ruine eine weitere Gedenktafel für die von der katholischen Kirche als Heilige und Märtyrerin verehrte Edith Stein aufgestellt, Anfang der neunziger Jahre zwei Informationstafeln. Im Jahre 1994 wurden Gedenksteine sowie in den darauffolgenden Jahren ein Orientierungsplan und eine neue historische Informationstafel aufgebaut.
Neben den Witterungseinflüssen haben vor allem Besucher in den letzten Jahrzehnten zur Veränderung und Zerstörung der Fundamentmauern beigetragen: Ziegel und Mörtel wurden entwendet oder beschädigt, lose Steine an anderer Stelle abgelegt, was zum Teil auch von Arbeitern unsachgemäß zustande gebracht wurde. Dadurch hat sich der Zustand der Ruine seit 1965 erheblich verschlechtert. Das abgelegene Gelände wurde bisher vernachlässigt, eine Restaurierung der Ruinen wäre aber dringend notwendig. Die Fundamentmauern von Bunker II/ V bezeugen eindrücklich einen bedeutenden Tatort der sogenannten Endlösung der Judenfrage in Auschwitz-Birkenau, also das, was die ermordeten und in den letzten Jahrzehnten verstorbenen Augenzeugen des Sonderkommandos nicht mehr selbst bezeugen können. Der Erhalt dieses einzigartigen und schützenswerten Denkmals der Verbrechen und des Grauens deutscher Massenmorde ist daher besonders wichtig, damit es auch in Zukunft als Mahnmal und Gedenkort besichtigt werden kann.
Autor: Andreas Kilian
Quellen und Literatur
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Bartosik, Igor/ Martyniak, Lukasz/ Setkiewicz, Piotr (Hrsg.): The beginnings of the extermination of Jews in KL Auschwitz in the light of the source materials, Oświęcim 2014.
Bartosik, Igor/ Martyniak, Lukasz: “The little white house”. A history of extermination in Bunker II, Oświęcim 2019.
Gradowski, Salmen: Die Zertrennung – Aufzeichnungen eines Mitglieds des Sonderkommandos. Herausgegeben von Aurélia Kalisky unter Mitarbeit von Andreas Kilian, Berlin 2019.
Müller, Filip: Sonderbehandlung. Meine Jahre in den Krematorien und Gaskammern von Auschwitz, Darmstadt 2022.
Bartosik, Igor: Zeugen aus dem Abgrund der Hölle. Das Sonderkommando im KL Auschwitz, Oświęcim 2022.
Nadjary, Marcel: Sonderkommando. Birkenau 1944 – Thessalonique 1947. Resurgence, Paris 2023.
Nyiszli, Miklos: Im Jenseits der Menschlichkeit. Ein Gerichtsmediziner in Auschwitz. Hg. von Andreas Kilian und Friedrich Herber. Neue überarbeitete und erweiterte Ausgabe, Berlin 2024.
Polian, Pavel: Briefe aus der Asche. Die Aufzeichnungen des jüdischen Sonderkommandos Auschwitz. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, bearbeitet von Andreas Kilian, Freiburg im Breisgau 2024.
Kilian, Andreas: „Damit kein Gras darüber wachse…“ Die Entdeckung der Ruinen von Vergasungs-„Bunker 2“ im Jahre 1965. In: Mitteilungsblatt der Lagergemeinschaft Auschwitz, Freundeskreis der Auschwitzer, 44.Jg. (2024), S. 27-37. https://digisam.ub.uni-giessen.de/ubg-ihd-hl/periodical/titleinfo/6001968
Kilian, Andreas: Die ersten provisorischen Gaskammern im KL Auschwitz-Birkenau. Der aktuelle Forschungsstand. In: Mitteilungsblatt der Lagergemeinschaft Auschwitz, Freundeskreis der Auschwitzer, 45.Jg. (2025), S. 22-38. https://digisam.ub.uni-giessen.de/ubg-ihd-hl/periodical/titleinfo/6035464
Kilian, Andreas: La première chambre à gaz provisoire du camp KL Auschwitz-Birkenau (« Bunker 1 »). In: Témoigner entre histoire et mémoire: revue internationale de la Fondation Auschwitz – nr. 142 / avril 2026, p. 98-106.
Kilian, Andreas: Le deuxième chambre à gaz provisoire du camp KL Auschwitz-Birkenau (« Bunker II / Bunker V »). In: Témoigner entre histoire et mémoire: revue internationale de la Fondation Auschwitz – nr. 143 / Octobre 2026, p. 116-126.
