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Conrad Taler: Asche auf vereisten Wegen. Eine Chronik des Grauens − Berichte vom Auschwitz-Prozess (= Neue Kleine Bibliothek 87). Mit einem Beitrag von Werner Renz. PapyRossa, Köln 2003, 154 Seiten, ISBN 3-89438-263-5, EUR 12,90. |
März 1964: Bundespräsident Heinrich Lübke verleiht das Große Bundesverdienstkreuz an den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Ruhrchemie AG, Heinrich Bütefisch. Doch was als Ehrung eines um den bundesrepublikanischen Wiederaufbau verdienten Unternehmers gedacht war, wird zu einer peinlichen Affäre. Denn Bütefisch war in der NS-Zeit einer der Direktoren der IG-Farben und mitverantwortlich für die Ausbeutung der Auschwitzhäftlinge als Zwangsarbeiter. Mehr noch: Er gehörte dem exklusiven „Freundeskreis des Reichsführers SS“ an und stand im Rang eines SS-Obersturmführers. Als dies publik wird, ordnet Heinrich Lübke die Rückgabe des Ordenszeichens an.
Die Affäre Bütefisch ist symptomatisch dafür, wie wenig die bundesdeutsche Nachkriegspolitik bereit war, die Verbrechen der NS-Zeit wirklich aufzuarbeiten. Das gilt gerade für Auschwitz. Während die polnischen Gerichte bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit den Lagerkommandanten Höß und rund 600 Auschwitz-Täter verurteilte, begann die deutsche Justiz erst Ende der 1950er-Jahre mit Ermittlungen. Und erst im Dezember 1963 begann in Frankfurt der sogenannte „1. Auschwitzprozess“. Angeklagt waren zunächst 24 Männer, einer starb noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens. Nach 181 Verhandlungstagen, der Besichtigung des Tatorts Auschwitz und der Befragung von mehr als 350 Zeugen ging der Prozess im Sommer 1965 zu Ende. Sechsmal verhängte das Gericht lebenslanges Zuchthaus, die übrigen Täter wurden zu teilweise langjährigen Haftstrafen verurteilt. Drei der Angeklagten wurden freigesprochen.
Einer der Journalisten, die den Prozess von Anfang an begleiteten, war der 1927 geborene Conrad Taler. Für die Wiener jüdische Zeitung „Die Gemeinde“ schrieb er jeden Monat eine Zusammenfassung des jeweils aktuellen Prozessgeschehens. Diese Artikel, die bisher allenfalls Spezialisten zugänglich waren, hat der PapyRossa Verlag nun in einem Band zusammengestellt. Es sind bewegende Zeitdokumente, gerade weil hier ein unmittelbarer Beobachter berichtet. Was den heutigen Leser besonders betroffen macht, ist ein alle Dimensionen übersteigendes Verbrechen, das immer wieder in Einzelschicksalen deutlich wird. So, wenn von einer „Stehzelle“ berichtet wird, in der die Gefangenen so eng zusammengepfercht wurden, dass Ohnmächtige nicht einmal umfallen konnten. Oder wenn man von Kindern im Lager erfährt, die bloß aufgrund Platzmangels in Auschwitz nach Birkenau zur Vergasung gebracht wurden. Dann wieder entsetzt der Bericht von Todesurteilen, die der schlesische Gauleiter blanko unterschrieb und in die im Lager nur noch der Name des zu ermordenden Häftlings eingetragen werden brauchte. Solche Beispiele hat Conrad Taler während seiner Prozessbeobachtung zahllose protokolliert.
Es ist aber nicht nur die Fülle der Einzelheiten der Lagerrealität, die entsetzlich sind, es ist vor allem auch das Verhalten der Angeklagten vor Gericht. Kaum einer zeigt Reue oder auch nur einen Anflug von Schuldgefühl. „Entweder leugnen sie rundweg jede Verantwortung, oder sie schieben sie auf SS-Angehörige, die nicht mehr am Leben sind“, bilanziert Taler. Oder sie führen gar das Fehlen jeden eigenen Gewissens zu ihrer Entlastung an, wie der Angeklagte Stark, der nicht sich, sondern seine nazistische Erziehung als eigentlich schuldig vorbrachte: „Wir hatten keine eigene Meinung, das Denken haben uns andere abgenommen.“ Und da ist der ehemalige SS-Sanitäter Emil Hantl, dem vorgeworfen wird, 80 Kinder durch Giftinjektionen getötet zu haben. Er behauptet vor Gericht gar, im Lager habe er überhaupt keine Kinder gesehen. Vielmehr habe er den Häftlingen sogar Nahrungsmittel besorgt. Bitter kommentiert Taler: „So war das also: Der eine hat Kinderspielplätze gebaut und Zusatzverpflegung bei der SS-Verwaltung für die Häftlinge besorgt, der andere schaffte Hühner zum Braten für die Gefangenen in die Todesfabrik und der Dritte sorgte für Radieschen und Heizgeräte – als habe es sich nicht um die schaurigste Vernichtungsstätte, sondern um ein Sanatorium gehandelt.“
Gerade weil es sich bei den Prozessberichten von Conrad Taler nicht um distanzierte Gerichtsprotokolle handelt, sondern um sorgfältige und psychologisch genaue Beobachtungen eines Zeitzeugen, sind sie auch vierzig Jahre nach dem Auschwitzprozess eine wichtige Lektüre. Sie machen vor allem eines deutlich: Die Verbrechen des Nationalsozialismus waren nicht die eines abstrakten Regimes oder einer Ideologie, sie waren immer die ganz konkreter Täter. Ergänzt wird der Band durch drei informative Aufsätze: Einem Bericht zur Chronologie des Vernichtungslagers Auschwitz und seiner juristischen Aufarbeitung, ein Porträt des Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer, der die Hauptermittlungen leitete, und schließlich einem Text über die „Ordensaffäre Bütefisch“.
Autor (Rezensent): Dr. Bernd Kleinhans M.A.