Monatelang wüteten 1819 in Deutschland die antijüdischen „Hepp-Hepp“ – Pogrome. Ende September 1819 wurden auch in Danzig Juden terrorisiert. Über diesen „Geist der Unruhe“ sandte Generalleutnant Ludwig von Borstell dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. einen Bericht.
Borstell diente 1819 als Kommandierender General des 1. Armeekorps in Königsberg. Um „die Quelle des Übels“ zu entdecken, besuchte er Danzig [1] und verfasste das erwähnte Schreiben, dem Borstell eine Flugschrift mit dem Titel: „Todes Urtheil gegen Juden“ beifügte. Darin wird die Ermordung aller Danziger Juden gefordert.
Im Anfang war der Streit zweier Professoren der Würzburger Universität. Der Staatsrechtler und Landtagsabgeordnete Wilhelm Joseph Behr bekämpfte das bayerische Edikt zur Judenemanzipation von 1813, das seit 1814 auch in Würzburg galt. Auf der Gegenseite stand der Jurist Sebald Brendel; er hatte mehrere projüdische Artikel verfasst.
Das ehemalige Hochstift Würzburg war 1814 an Bayern gefallen. Erst 1803 hatten sich Juden nach ihrer Vertreibung im 17. Jahrhundert in Würzburg erneut niederlassen dürfen. Ihre Zahl stieg bis 1819 auf etwa 400 Personen; viele christliche Kaufleute fürchteten die Konkurrenz jüdischer Ladenbesitzer.
Am 2. August 1819 folgten dem Streit der Professoren blutige Straßenkämpfe. Drei Tage lang wurden jüdische Kaufläden zerstört oder geplündert. Ein christlicher Kaufmann und ein Soldat starben. Erst das Militär konnte die Exzesse beenden; kurzzeitig verließen die meisten Juden Würzburg [2].
Der zentrale Kampfruf der Judenfeinde lautete: „Hepp Hepp“! Die Herkunft dieses Wortes ist nicht eindeutig geklärt; denkbar wäre „Hierosolyma est perdita“ (= Jerusalem ist verloren). Auch ein Zuruf an Tiere, das Weite zu suchen, könnte gemeint sein [3].
Alle „Hepp-Hepp“ – Tumulte zielten gegen jene Emanzipationsedikte, welche die Rheinbundstaaten und Preußen erlassen hatten. Sobald Napoleons Herrschaft endete, kehrten frühere Denkweisen zurück. Christlich-romantische, antijüdische, pseudonationale Ideen des Wartburgfestes 1817 verschärften die Krise [4].
Preußen tat sich mit der `Judenemanzipation` schwer. Das 1750 erlassene friderizianische Judenreglement [5] atmete den Geist des Mittelalters. Die Juden „schädigen den Handel der Christen und sind für den Staat nicht zu brauchen“, notierte Friedrich II. 1752 in seinem „Politischen Testament“ [6]. 1772 ließ der Preußenkönig tausende Juden aus polnischen Teilungsgebieten vertreiben [7].
Hardenbergs Emanzipationsedikt von 1812 [8] gewährte den Juden der preußischen Kernprovinzen „gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten“, doch blieb es ihnen verwehrt, höhere Staatsämter auszuüben. Genauso avancierten Juden im Regelfall nicht in das Offizierskorps, obwohl sie nun in die Armee eintreten durften und mussten [9].
Sehr schnell entfesselten Zeitungsmeldungen über das Würzburger Pogrom vielerorts den Judenhass. Zu erwähnen sind besonders Franken, Südwestdeutschland, Köln, Düsseldorf, Koblenz, Frankfurt/Main, Hamburg, Kopenhagen [10].
Auch im preußischen Osten kam es, oft anlässlich jüdischer Feiertage, zu antijüdischen Kundgebungen [11]. Flugzettel mit dem „Signalwort Hep Hep“ wurden in Grünberg bei Liegnitz verbreitet. Die Ursache hierfür, schrieb der zuständige Regierungsrat, sei die „Bedrückung“ der Grünberger Tuchfabrikanten durch jüdische Händler [12]. In einem der Traktate las man, dass auf einen jüdischen Tuchhändler namens Philipp einzuschlagen sei, „denn solche blutsaugende Creatur muß nicht unter lebenden Menschen geduldet werden“ [13]. Unter der Losung „Hep! Hep! Jude verreck!“ sollten sich die Gegner der Juden „bewaffnet“ in Grünberg versammeln [14].
Antijüdisches war nicht minder aus Königsberg zu vermelden, wo Juden ebenfalls „das Losungswort Hep Hep nachgerufen“ und das Gerücht verbreitet wurde, laut dem sich 400 Königsberger unter der Leitung „von vier Häuptlingen“ verschworen hätten, „die Juden aus der Stadt zu treiben, bei ihren Wohnungen keinen Stein auf dem anderen zu laßen“ [15].
Enorm gewalttätig verliefen die Ausschreitungen in Danzig. Flugschriften kursierten, deren Verfasser den Juden „Untergang, Vertreibung und Tod“ prophezeiten. Während des jüdischen Festtages der „langen Nacht“ (29. September, Jom Kippur) sollten die mosaisch Gläubigen angegriffen werden [16].
Bereits am 28. September versammelten sich bei einer Synagoge antijüdisch gesinnte „Menschen in Haufen“. Obwohl Militär, Landgendarmerie und Polizei die Demonstrationen auflösten, wurden Fenster jüdischer Häuser eingeworfen und Steine gegen Soldaten und Polizisten geschleudert [17].
Tags darauf strömten noch mehr Judenfeinde herbei und beschädigten die Fenster dreier Synagogen. Als das Militär sie aufforderte, nach Hause zu gehen, weigerten sie sich, „schimpften auf die Behörden“, zerstörten Fensterscheiben jüdischer Häuser, „schrien das berüchtigte Wort `Hepp Hepp` und daß man die Juden aus der Stadt jagen müße“. Daraufhin wurden einige Personen festgenommen; das Militär attackierte „wüthende“ Tumultuanten mit „Kolbenstößen“ [18]. Nur die vollständig mobilisierte Garnison verhinderte Schlimmeres. Tagelang patroullierten Soldaten durch die Stadt [19].
Die Danziger Provinzialregierung versuchte, das Geschehen zu entpolitisieren. Hinter den Unruhen stecke „gemeiner Krämergeist, der in den Juden einem ihm nachtheiligen Bewerber seines Kramhandels nicht mit Unrecht (!) erblickt“. Beklagt wurden der „Muthwillen frivoler Ladendiener, die Roheit von „Packträgern“ und deren „kleinliche Rachsucht“. Nun kämen diese „frechen Störer der öffentlichen Ruhe“ vor das Danziger Stadtgericht [20].
Offiziell betonten die zuständigen Beamten allein `Ruhe und Ordnung`, mochten einige auch selbst antijüdische Ressentiments hegen und die Juden für ein „orientalisches Volk“ halten [21].
In einem Regierungsbericht steht zu lesen: „Die Erbitterung gegen die Juden zeigte sich unter allen Klassen der Einwohner“. Auch solche, die nicht direkt an den Ausschreitungen teilnahmen, sahen „mit anscheinendem Vergnügen dem Tumulte zu, es fielen selbst von gebildeten Männern und Bürgern der Stadt Äußerungen, welche dem gemeinen Mann noch mehr Aufmunterung gaben“. So habe es „niemand aus der Bürgerschaft“ gebilligt, „daß die Behörden dem Unfuge so kräftig Widerstand leisteten“. Gendarmerie und Polizei allein hätten die gefährliche Situation nicht zu kontrollieren vermocht [22].
Am 28. und 29. September wurden in Danzig 13 Personen verhaftet: Handwerksgesellen, „Arbeitsmänner“, „Handlanger“, ein „Bauernknecht“. Da gegen sie, von einer Ausnahme abgesehen, keine „erschwerende Anzeige“ vorlag, kamen fast alle wieder frei [23].
An der Danziger Katharinenkirche war eine „Proclamation“ mit der Überschrift „Brüder in Christo!“ zu lesen. Die Juden seien „Feinde unseres Glaubens“ und wollen „unsere Priester kreuzigen, unsere Heiligthümer schänden“. Juden seien „verzehrende Heuschrecken“, die danach trachteten, das „ganze preußische Christentum umzustürzen“. Die Parole laute: „Nun auf zur Rache! unser Kampfgeschrei sei Hepp! Hepp!! Hepp!!! Aller Juden Tod und Verderben, ihr müßt fliehen oder sterben!“ [24]
In einer damals weit verbreiteten Broschüre, die der Schriftsteller Hartwig Hundt (1780-1835), der sich „von Hundt-Radowski“ nannte, verfasst hatte, heißt es: „Am Besten wäre es jedoch, man reinigte das ganze Land von dem [jüdischen] Ungeziefer …“ Um die Juden an der Fortpflanzung zu hindern, empfehle es sich, sie künftig nicht zu „beschneiden“, sondern zu „verschneiden“. Einen Juden zu töten, sei nur ein „Polizeivergehen“. Daher könne man die Juden entweder „durchaus vertilgen“ oder aber „zum Lande hinausjagen“. Die günstigste Lösung bestehe darin, sie nach Palästina zu verbringen [25]. In nur drei Wochen sind 10 000 Exemplare dieser Schrift gedruckt worden [26].
Der wichtigste Quellentext, welcher die Danziger „Hepp Hepp“ – Unruhen betrifft, offenbart die Geisteshaltung der extremen Judenhasser. Diese Flugschrift trägt die Überschrift „Todes Urtheil der Juden“ und galt der Provinzialregierung als „Ausgeburt des Hasses gegen die Judenschaft“ [27] . Solche „Anschlage Zettel“, schrieb Borstell, hingen an „Straßen Ecken und öffentlichen Gebäuden“ der Stadt. Sie hätten der „hiesigen Judenschaft den Untergang“ vorhergesagt und die „tumultuarischen Auftritte herbeigeführt“ [28].
Der ungenannte Verfasser lehnte die Emanzipationsedikte der napoleonischen Ära ab. „Nicht das Bürgerrecht hilft euch – Auch nicht der Soldatenstand“. – „Denn als Auswürfe der Hölle seyd zum Tode Ihr verdammt“.
Beginnt die „lange Nacht … werdet ihr leise und sacht trotz aller Wacht plötzlich umgebracht“. Nicht einmal ein „Strick“ sei den Juden zu gönnen. Stattdessen müsse man sie an ihren eigenen Bärten erhängen, die Köpfe abschlagen und auf dem „Wall“ der Stadtbefestigung zur Schau stellen, damit „Groß und Klein“ sich des Anblicks erfreuen. Man werde den Juden „das Gehirn zerschlagen“; bald schon lägen der Juden „Männer Kind und Weib … entleibt“ [29]. Somit wurde der Ausrottungsgedanke formuliert oder, wie man damals sagte, die „Vertilgung“ der Danziger Juden gefordert.
Seine Morddrohungen meinte der Verfasser ernst, mochte er immer auch das Ziel verfolgen, die Juden zu demoralisieren, damit sie Danzig verließen. Das antijüdische Denken oszillierte häufig zwischen „fliehen“ oder „sterben“.
Weiter erfährt der Leser, dass die Juden auch dann eine „Schacherbrut“ blieben, wenn sie das Christentum annehmen und sich den Bart rasieren. Ihr „Gauner Angesicht“ behalten sie trotz der Taufe, denn „so verläßt der Jude den Schacher so wie die Sau das Grunzen nicht“.
Im Gegensatz zur religiös motivierten Katharinenkirchen – „Proklamation“ verortet der Autor des „Todes Urtheils“ das zentrale `Problem` nicht mehr in der Religion, sondern eher in einer nicht definierten jüdischen `Natur`. Insofern kann diese Flugschrift als Phänomen des historischen Übergangs gelten [30].
In der Sekundärliteratur zum Thema „Hepp Hepp“- Unruhen wird oft die These vertreten, dass den antijüdischen Exzessen des Jahres 1819 primär „soziale und wirtschaftliche Motive“ zugrunde gelegen hätten [31]. Auch das „Todes Urtheil“ enthält wirtschaftliche Forderungen. „Doch trägt man euch nur erst zu Grabe – dann hat der Kaufmann wieder Brot“. Die Juden seien „des Landes Plage – des Christen Kaufmanns Herzeleid“. An „der Gurgel“ müsse man die Juden erhängen, „damit in Ost Süd Nord und Westen der Handel blühe freyer auf“.
Schon der Zeitgenosse Julius von Voß erkannte die Unhaltbarkeit dieser Sichtweise. „Emsiger Fleiß und Vermeidung unnützen Aufwands [bei den Juden] sind jedoch keine staatsbürgerlichen Laster, vielmehr das Gegenteil, liefern ein gutes Vorbild zum Nachahmen und gar nicht übel, wenn es deren in unserer Mitte giebt“ [32] .
Selbstverständlich folgten die gegen Juden gerichteten `ökonomischen` Fehlurteile aus anders gelagerten Ursachen. Allzu oft verwechseln heutige Historiker die Schatten mit dem Licht. Wäre erstrangig der „Handel“ umstritten gewesen, hätte es genügt, den Juden die kaufmännische Tätigkeit zu verbieten. Betrachtet man die sinistren Mordpläne, in denen der Autor des „Todes Urtheils“ schwelgte, verliert die `wirtschaftliche` Interpretation der Danziger Ereignisse ohnehin jegliche Plausibilität.
Der Judenhass entstammte vor allem dem Mittelalter. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die mittelalterliche `Gleichung` des Antijudaismus, dem verweltlichten Denken der Epoche gemäß, nur umgeformt. Eine Metamorphose fand statt, jedoch kein grundsätzlicher Wandel. In veränderter Gestalt hat das „Dritte Reich“ christlich-mittelalterliche Kontinuitäten fortgesetzt.
1821 kam es in Danzig zu neuen „Hepp Hepp“ – Tumulten, bei denen wieder „Aufrufe zur Juden Ermordung“ umliefen [33]. Dabei hatten 1813 gerade wohlhabende Juden „ihre Söhne unter die Waffen“ geschickt; ihre Frauen aber „den verwundeten und kranken Streitern Hilfe brachten und die Spitäler täglich besuchten, worin der ansteckende Typhus herrschte“ [34]. Wenn es eines Nachweises ihrer `patriotischen Tüchtigkeit` bedurfte, dann haben ihn die jüdischen Kriegsfreiwilligen des Jahres 1813 eindrucksvoll erbracht.
Autor: Dr. Rolf Helfert
Anmerkungen
[1] Generalleutnant Ludwig von Borstell an Friedrich Wilhelm III., 2. Oktober 1819, in: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IV. Hauptabteilung, Rep. 2, Preußische Armee, Militärkabinett, Unterdrückung von Unruhen, Nr. 3, Bl. 8f.
[2] Rainer Erb und Werner Bergmann, Die Nachtseite der Judenemanzipation. Der Widerstand gegen die Integration der Juden in Deutschland 1780-1860, Berlin 1989, S. 218-224. Stefan Rohrbacher, The „Hep Hep“ Riots of 1819: Anti-Jewish Ideology, Agitation, and Violence, in: Christard Hoffmann, Werner Bergmann and Helmut W. Smith (Editors), Exclusionary Violence. Antisemitic Riots in Modern German History, Michigan 2002, S. 27-31.
[3] Erb, Bergmann, Nachtseite, ebd., S. 219
[4] Werner Bergmann, Ulrich Wyrwa, Antisemitismus in Zentraleuropa, Darmstadt 2011, S. 22.
[5] Judenreglement vom 17. April 1750, in: GStA, XII. HA, VI. Edikte und Verordnungen, Nr. 366.
[6] Friedrich der Große, Das Politische Testament von 1752, Reclam Verlag, Stuttgart 1974, S. 44
[7] Tobias Schenk, Das Emanzipationsedikt – Ausdruck „defensiver Modernisierung“ oder Abschluss rechtsstaatlicher Entwicklungen des „(aufgeklärten) Absolutismus“?, in: Irene A. Diekmann (Hrsg.), Das Emanzipationsedikt von 1812 in Preußen. Der lange Weg der Juden zu „Einländern“ und „preußischen Staatsbürgern“, Europäisch-jüdische Studien, Bd. 15, Berlin, Boston 2013, S. 28.
[8] „Edikt vom 11. März 1812 betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate“, abgedruckt in: Diekmann, ebd., S. 335-340.
[9] Julius H. Schoeps, Von der Untertanenloyalität zum Bürgerpatriotismus. Preußen, die Juden und die Anfänge des Identifikationsprozesses zu Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Diekmann, ebd., S. 16, S. 14.
[10] Stefan Rohrbacher, Gewalt im Biedermeier: antijüdische Ausschreitungen in Vormärz und Revolution (1815-1848/49), Frankfurt/Main, New York, 1993, S. 94-156. Ders., The „Hep Hep“ Riots, aaO, S. 23-42.
[11] Rohrbacher, Biedermeier, ebd., S. 115-117, gibt hierzu eine knappe Zusammenfassung.
[12] Geheimer Regierungsrat Reitzsch an den preußischen Innen- und Polizeiminister Friedrich von Schuckmann, 10. Sept. 1819, in: GStA, I. Hauptabteilung , Rep. 77, Ministerium des Innern, Tit. 30, Nr. 4, Bl. 22f.
[13] „Copie“, ebd., Bl. 26.
[14] „Abschrift“, ebd., Bl. 27.
[15] Der Polizeipräsident von Königsberg, Schmidt, an Innenminister Schuckmann, 29. Sept. 1819, in: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 33. Rohrbacher, Biedermeier, aaO, S. 116f. , zitiert diese Stelle nicht.
[16] Major und Kreisbrigadier (der Gendarmerie) von Lüblow an den Generalleutnant und (Militär)-Commandanten von Berlin, Chef der Gendarmerie, mehrerer hoher Orden Ritter, (Ludwig Matthias) von Brauchitsch, „Bericht über den in Danzig am 28. und 29. September 1819 vorgefallenen Aufstand der Einwohner“, 2. Okt. 1819, in: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 55.
[17] ebd., Bl. 56; vgl. Oberst Karl von Kamecke, „interimistischer“ Militärkommandant von Danzig, „Bericht über die in Danzig statt gehabten Unruhen gegen die Juden“, o. Dt., (Oktober 1819), in: GStA, IV. Hauptabteilung, Nr. 3, aaO, Bl. 9.
[18] Bericht Lüblow, aaO, Bl. 56f.
[19] Bericht Lüblow, ebd., Bl. 58; Bericht Kamecke, aaO, Bl. 10f.
[20] Schreiben der Danziger Provinzialregierung, I. Abtheilung, an Innenminister Schuckmann, 19. Okt. 1819, in: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 71.
[21] ebd., Bl. 74f. Vgl. Michael Szulc, Emanzipation in Stadt und Staat. Die Judenpolitik in Danzig 1807-1847, Göttingen 2016, S. 176.
[22] Bericht der Danziger Provinzialregierung an Innenminister Schuckmann, 1. Okt. 1819, in: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 43f. Stundenlang hätten „wohlgebildete junge Leute, Ladendiener, Handwerksgesellen“ Steine gegen die Hausfenster jüdischer Kaufleute geworfen. Ein Polizist und ein Soldat seien durch Steinwürfe verletzt worden. Ebd., Bl. 42. Lüblow hebt ebenfalls hervor, dass sich an den Danziger Vorfällen auch „junge Menschen, welche auf Bildung Anspruch erheben“, beteiligt hätten. Bericht Lüblow, aaO, Bl. 58.
[23] Ludwig von Borstell an Friedrich Wilhelm III., 7. Okt. 1819, in: GStA, IV. Hauptabteilung, Nr. 3, aaO, Bl. 14R; „Nachreichung der arretirten Personen“, o. Dt., beigefügt in: Bericht Borstell, ebd., Bl. 11.
[24] „Proclamation“, Abschrift, in: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 76; abgedruckt in: Stefan Rohrbacher, Michael Schmidt, Judenbilder. Kulturgeschichte antijüdischer Mythen und antisemitischer Vorurteile, Reinbek 1991, S. 263.
[25] Hartwig von Hundt-Radowski, Judenspiegel. Ein Schand- und Sittengemälde alter und neuer Zeit, 2. Aufl., Würzburg (November) 1819, S. 146-148. In: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 159.
[26] Peter Fasel, Revolte und Judenmord: Hartwig von Hundt-Radowsky. Biografie eines Demagogen, Berlin 2010, S. 154-172.
[27] Bericht der Danziger Provinzialregierung an Innenminister Schuckmann, 1. Okt. 1819, in: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 39.
[28] Bericht Borstell, 7. Okt. 1819, aaO, Bl. 14R.
[29] „Getreue Abschriften, Todes Urtheil der Juden“, ohne Verfasserangabe, o. Dt., (Sept. 1819), in: GStA, IV. Hauptabteilung, Rep. 2, Nr. 3, Bl. 12-13R. Vgl. Michael Szulc, Emanzipation in Stadt und Staat, aaO, S. 198-200. Wesentliche Teile dieser Schrift, nämlich die blutrünstigsten, hat Szulc nicht zitiert.
[30] Ähnlich wie im „Todes Urtheil“ steht bei Hundt-Radowski zu lesen: „Man gebe einem Juden alle sieben Sakramente … aber ewig wird er ein Jude bleiben“. Hundt-Radowski, Judenspiegel, aaO, S. 144. Der „ewige Jude“ wurde also nicht (primär) durch den religiösen Glauben erschaffen.
[31] Rohrbacher, Schmidt, Judenbilder, aaO, S. 264. Rohrbacher, Biedermeier, aaO, S. 28-30. Szulc, Emanzipation in Stadt und Staat, aaO, S. 187, S. 298.
[32] Julius von Voß, Die Hep Heps in Franken und anderen Orten, 1819, S. 15f., in: GStA, I. Hauptabteilung, Nr. 4, aaO, Bl. 141.
[33] Bericht der Danziger Provinzialverwaltung, o. Dt., IV. Hauptabteilung, Rep. 2, aaO, Nr. 3, Bl. 33. Vgl. Stefi Jersch-Wenzel, Die Marktbuden der Juden in Danzig 1821/22, in: Geschichte als Aufgabe, hrsg. von Wilhelm Treue, Festschrift für Otto Büsch, Berlin 1988, S. 185-200. (Die hier verwendete Akte hat Jersch-Wenzel nicht benutzt). Szulc, Emanzipation in Stadt und Staat, aaO, S. 190-195.
[34] Julius von Voß, Die Hep Heps, aaO, S. 27. Vgl. Schoeps, Von der Untertanenloyalität zum Bürgerpatriotismus, aaO, wie Fußnote 9, S. 13.