1996 wurde der dem Benediktinerorden angehörende ehemalige Erzbischof von Mailand Alfredo Ildefonso Schuster (18. Januar 1880 – 30. August 1954) von Papst Johannes Paul II. seliggesprochen. Wie wir noch sehen werden, sind hier viele Fragen ob der Gesinnung und der Historie dieser Person angebracht.
Aus kirchenrechtlicher Sicht sind als Voraussetzungen für die Einleitung des Seligsprechungsprozesses zu nennen:
- fama sanctitais (Ruf der Heiligkeit)
- fama signorum (Ruf der Wundertätigkeit)
Im Rahmen des Seligsprechungsprozesses werden die Lebensführung des Seligzusprechenden ebenso geprüft wie das Vorhandensein eines dem Seligzusprechenden zugeschriebenen Wunders. Diese Sachverhalte vorausgesetzt, muss es sich bei Kardinal Schuster sicherlich um einen ganz besonderen Menschen gehandelt haben, denn durch die Seligsprechung reiht er sich in eine Reihe von Persönlichkeiten wie zum Beispiel Mutter Teresa (von Kalkutta).
Ein besonderer Mensch war Kardinal Schuster zweifelsfrei, aber nicht in dem Sinne, welcher eine Seligsprechung rechtfertigen würde.
Kardinal Schuster und der Abessinienkrieg:
Zur Rückkehr der aus dem Abessinienkrieg zurückkehrenden italienischen Soldaten aus Äthiopien segnete Alfredo Kardinal Schuster selbige mit folgender Formel am 9. Mai 1936:
„Wir arbeiten mit Gott zusammen in dieser nationalen und katholischen Mission des Guten – vor allem in diesem Augenblick, in dem auf den Schlachtfeldern Äthiopiens die Fahne Italiens im Triumph das Kreuz Christi vorwärtsträgt.“
Betrachten wir, um welche Mission des Guten es sich dabei handelte:
Am 3. Oktober 1935 marschierten italienische Streitkräfte in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Abessinien ein. Da Mussolinis Streitkräfte keine Kriegserklärung vornahmen, diese das Abkommen zur friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten vom 18.10.1907 ebenso verletzten wie den Briand-Kellog-Pakt und auch gegen die Satzung des Völkerbundes verstießen, verhängte der Völkerbund bereits im November 1936 Sanktionen gegen Italien. Um einen schnellen Erfolg zu erreichen setzte das italienische Militär hierbei massive Luftbombardements ein, die sich sowohl gegen die äthiopischen Streitkräfte als auch gegen die äthiopische Zivilbevölkerung richteten. Dabei wurde auch Senfgas eingesetzt, welches Nazi-Deutschland seinen faschistischen Freunden in Italien verschaffte. Darüber hinaus bombardierte das italienische Militär sowohl Lazarette des Roten Kreuzes. Die Heimtücke der Faschisten kann daraus ersehen werden, dass das italienische Militär genau das kartographische Kartenmaterial für die Bombardements auf die Lazarette nutzte, welche das Rote Kreuz zur Vermeidung versehentlicher Bombardements auf Lazarette an die italienische Regierung übersandt hatte.
Während das in den USA beheimatete Ethipian Holocaust Remembrance Committee von circa 1.000.000 getöteten Äthiopiern im Rahmen des Abessinienkrieges 1935/1936 ausgeht, geht sogar die italienische Forschung von knapp einer halben Million getöteter Äthiopier aus. Egal wie hoch die Zahl letztlich war, es war auch dies ein perverser, völkerrechtswidriger Krieg der Faschisten.
Was dies mit einer katholischen Mission des Guten zu tun haben mag, wird sich wohl nur Kardinal Schuster und seinen damaligen faschistischen Freunden erschlossen haben. Später wurde argumentiert, dass die Ausführungen von Kardinal Schuster durch die Ausführungen des großen Thomas von Aquin (1225 – 1274) in seiner Summa theologica (hier speziell II, quaestio 40) zum Krieg gedeckt sei. Dem war jedoch nicht so.
Laut Thomas von Aquin ist der Krieg ein Laster, welches der christlichen Liebe widerstreitet. Im Gegensatz zu Neid, Hass und Streit sei der Krieg laut Thomas von Aquin jedoch nicht per se Sünde. Der Krieg wird nach Thomas von Aquin erst dann zur Sünde, wenn er mit negativen Absichten geführt werde.
Positive Absichten Mussolinis in dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen das christliche Königreich Abessinien zu finden, ist jedoch unmöglich.
Die „Kriegslehre“ der katholischen Kirche:
Vergegenwärtigt man sich was Thomas von Aquin aus dem Decretum Gratiani zitierte, so ist hierdurch aus christlicher Sicht ebenfalls keine Rechtfertigung des Krieges gegen das Königreich Abessinien möglich, da es sich bei dem Königreich Abessinien um ein christliches Königreich handelte:
„Wenn einer für die Wahrheit des Glaubens oder für die Rettung des Vaterlandes und zur Verteidigung der Christenheit sein Leben lässt, wird er von Gott himmlischen Lohn erlangen.“
Auch sind die von Thomas von Aquin benannten drei Bedingungen für das Rechts zum Krieg (ius ad bellum) in Hinblick auf den Abessinienkrieg nicht erfüllt:
- Vollmacht des princeps, auf dessen Befehl (mandatum) der Krieg geführt werden muss
- Gerechter Grund (causa iusta)
- Rechte Absicht der Kriegsführenden (recta intentio)
Selbst der große Papst Leo XIII. (1810-1903) postulierte sich in Sachen Legitimation des Krieges eindeutig:
„Nichts ist dringender, nichts notwendiger, als dem Krieg entgegen zu arbeiten. Jedes Streben in dieser Richtung muss als ein löbliches Wirken im Sinne der christlichen Anschauung und zum allgemein Besten betrachtet werden.“
Den völkerrechtswidrigen Krieg des Faschistischen Italien gegen das Königreich Abessinien hätte von dem Mailänder Erzbischof Kardinal Schuster im Jahre 1936 aus kirchenrechtlicher Sicht niemals als katholische Mission des Guten bezeichnet werden dürfen. Letztlich hat Kardinal Schuster 1936 einen Völkermord als katholische Mission des Guten bezeichnet. Nach diesseitiger Sicht steht dieser Sachverhalt eindeutig diametral zu den Voraussetzungen einer Seligsprechung.
Die Beziehungen zwischen dem Vatikan und den Faschisten in Italien:
Vergegenwärtigen wir uns an dieser Stelle einmal die historische Korrelation zwischen Vatikan und Italien unter Mussolini:
Seit der Schaffung des Königreichs Italien, d.h. seit 1871, war keine der italienischen Regierungen in der Lage gewesen, die „römische Frage“ zu lösen. Sowohl der völkerrechtliche Status des Vatikans als auch die finanziellen Ausgleichszahlungen wurden von keiner der vor Mussolini regierenden italienischen Regierungen gelöst.
1922 waren sowohl für Italien als auch für den Vatikan ein für die spätere Geschichte wichtiges Jahr. Im Oktober 1922 wurde Mussolini von König Viktor Emanuel III. zum Ministerpräsidenten in Italien ernannt und im selben Jahr wurde auch Papst Pius XI. (1857 – 1939) zum neuen Oberhaupt des Vatikans ernannt. Kardinalstaatssekretär Pietro Kardinal Gasparri (1852 – 1934) nahm 1923 Kontakt zu Mussolini auf, um das Verhältnis ebenso auszuloten wie eine Lösung der römischen Frage. Die katholische Kirche hatte aufgrund der (negativen) Erfahrungen mit Bismarck in Deutschland realisiert, dass es letztendlich nur sehr schwer ist, in einem Land dauerhaft in der Bevölkerung verankert zu sein und hatte zu dieser Zeit auch wenig Sympathien für Liberalismus oder Demokratie. Andererseits wusste Mussolini, dass die katholische Kirche seit je her einen sehr starken Massenrückhalt in großen Teilen der italienischen Bevölkerung hat(te), so dass es im Gegenzug für die Faschisten in Italien ebenso wenig von Vorteil war, die katholische Kirche zum dauerhaften Feind zu haben.
Es mag von daher wenig überraschend sein, dass am 11.02.1929 von Mussolini und Pietro Kardinal Gasparri die sogenannten Lateranverträge geschlossen wurden. In den Lateranverträgen erhielt der Vatikan folgende Zugeständnisse von Mussolini:
- Durch die gegenseitige völkerrechtliche Anerkennung wurde der Vatikan in die internationale Staatengemeinschaft aufgenommen.
- Ein spezieller Finanzvertrag gewährte dem Vatikan beträchtliche finanzielle Entschädigungen für die aus dem Risorgimento erlittenen Gebietsverluste.
- Es wurden dem Vatikan sehr großzügige Zugeständnisse in Form finanzieller Leistungen zum Unterhalt von Bildungs- und Sozialeinrichtungen zugesagt.
- Die katholische Kirche wurde als allein anerkannte Staatskirche in Italien bestätigt.
- Es wurde wieder katholischer Religionsunterricht in den Schulen eingeführt und vor der katholischen Kirche geschlossene Ehen wurden auch staatlich anerkannt.
Drei Tage nach Unterzeichnung der Lateranverträge wurde Mussolini von Papst Pius XI. -nach seinem Ausspruch vom 20.12.1926- erneut als der Mann bezeichnet, „den die Vorsehung uns beschert hat.“ Hierdurch hatte Mussolini die Legitimation durch den höchsten Vertreter der katholischen Kirche.
In sehr geschickter Art und Weise erinnerten die Faschisten in Italien die Bevölkerung an die aus dem Ersten Vatikanischen Konzils im Jahr 1870 entwickelte Lehre der Unfehlbarkeit des Papstes. Dass diese Unfehlbarkeit des Papstes nur dann zutrifft, wenn er als Lehrer aller Christen ex cathedra eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet, verschwieg Mussolini natürlich. Auch wussten die Faschisten Italiens, dass dieser feine, aber wichtige Unterschied von der breiten Masse der Bevölkerung ohnehin nicht realisiert worden wäre. Dies von den Faschisten verbreitete Logik war sehr einfach:
„Der Papst hat Mussolini als den Mann der Vorsehung bezeichnet. Wichtigen Entscheidungen des Papstes sind unfehlbar. Also ist Mussolini ein Mann der Kirche, dem die gläubigen Katholiken zu folgen haben.“
Auch wenn der Satz von Papst Pius XI. in Bezug auf Mussolini als der „Mann, den die Vorsehung uns beschert hat“, vielleicht nicht so gewollt war, so hätte einem Papst als oberster Vertreter der katholischen Kirche bewusst sein müssen, welchen Schaden er damit anrichten kann und letztlich auch angerichtet hat.
Vergegenwärtigt man sich diesen historischen Kausalzusammenhang so gewinnt der Segensspruch des Mailänder Kardinals Schuster sicherlich eine besondere (leider sehr negative) Relevanz.
Aber es gab auch weitere Interdependenzen zwischen Mussolini und dem Vatikan:
- 1922 geriet die Banco di Roma, der zum damaligen Zeitpunkt viele Vertreter der Kurie als auch Repräsentanten der katholischen Kirche größere Summen anvertraut hatten in Schieflage und es drohte der Bankrott. Dies hätte für den damals in großen finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Vatikan vor sehr große Herausforderungen gestellt. Der italienische Ministerpräsident Mussolini rettete jedoch durch eine Finanzspritze von 1,5 Milliarden Lira die Bank und rettete somit den Vatikan vor größeren finanziellen Problemen.
- Am 18.1.1919 wurde von dem sizilianischen Priester Luigi Sturzo die Partito Populare Italiano gegründet, deren ideologischer Überbau die katholische Soziallehre und hier vor allem die päpstliche Enzyklika Rerum novarum war. Obwohl die PPI ihre Wählerschaft vor allem bei gläubigen, linksgerichteten Katholiken fand, verstand sich diese selbst als überkonfessionelle Volkspartei. Die Parteigründung wurde von Papst Benedikt XV. gebilligt und zur Parlamentswahl im November 1919 hob Papst Benedikt XV. auch das Nob expedit der Wahlteilnahme auf. In der Parlamentswahl im November 1919 wurde sie mit 20,5 % zweistärkste Kraft hinter den Sozialisten und auch bei der letzten freien Wahl vor der Machtergreifung Mussolinis, d.h. der Wahl von 1921 erhielt die PPI 20,4 % der Stimmen. Nachdem Pius XI. 1922 Papst geworden war, drängte Papst Pius XI. die PPI zur Zusammenarbeit mit den Faschisten Mussolinis und „verlangte“, dass die PPI zwei Ministerämter in Mussolinis Regierung übernahm. Nachdem sich die PPI bei der Neuwahl im März 1924 antifaschistisch positionierte, drängte der Vatikan den sizilianischen Priester Luigi Sturzo dazu, vom Parteivorsitz der PPI zurückzutreten und Luigi Sturzo ging daraufhin auch „freiwillig“ ins Exil nach London. Dass die PPI im November 1926 von Mussolinis Faschisten verboten wurde, war jedoch anscheinend auch kein so großes Problem für Papst Pius XI., da man in Sachen Lateranverträge mit Mussolini bereits weit fortgeschritten war. Am 20. Dezember 1926, d.h. einen Monat nach dem Verbot der PPI durch Mussolini, hatte Papst Pius XI. erklärt: „Mussolini wurde uns von der Vorsehung gesandt“.
Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass es ohne den Abschluss der Lateranverträge im Jahr 1929 keinen Vatikan in seiner heutigen Form gäbe, aber er stellt sich die Frage, ob der Vatikan unter Papst Pius XI. in dieser Angelegenheit so weit gehen durfte. Aus heutiger Sicht erscheint es sicher, dass ein Papst Franziskus niemals zu derartigen Kompromissen bereit gewesen wäre.
Folgen der Lateranverträge auf die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und Hitler-Deutschland:
Ohne die Lateranverträge wäre es auch sicherlich nicht dazu gekommen, dass der Vatikan mit Hitler-Deutschland das weit über die Lateranverträge hinausgehende Konkordat am 20. Juli 1933 schloss. Vergegenwärtigt man sich die Vorausführungen zu Papst Pius XI. so mag es kaum überraschen, dass Papst Pius XI. vor dem Abschluss des Konkordats die späteren Kriegsverbrecher Franz von Papen (Hitlers Vizekanzler) und Hitlers Intimus Reichminister Hermann Göring mit großen Ehren empfangen hatte.
Aber auch hier darf eine wichtige historische Randnotiz nicht vergessen werden:
Der als entschiedener Gegner des Kommunismus bekannte Papst Pius XI. hatte am 13. März 1933 in einem geheimen Memorandum Hitlers Verbot der kommunistischen Partei gelobt. In wie weit dies Einfluss darauf hatte, dass 10 Tage später am 23. März 1933 alle katholischen Abgeordneten der Zentrumspartei für das Ermächtigungsgesetz Hitlers und damit für das Ende der Weimarer Republik gestimmt haben, mag zwar naheliegen, kann aber bis heute nicht nachgewiesen werden. Dass Papst Pius XI. eine sehr seltsame Sichtweise hatte, kann auch daran ersehen werden, dass er im April 1933 gegenüber Hitlers Vizekanzler von Papen anmerkte, dass der Vatikan glücklich darüber sei, dass Hitler gegen den Kommunismus und den russischen Atheismus mit aller Entschiedenheit vorgehe. Es muss davon ausgegangen werden, dass Papst Pius XI. die menschenverachtende Ideologie Hitlers bekannt war, zumal er in seinem Werk „Mein Kampf“ unmissverständlich erklärte, was er nach der Machtergreifung zu tun beabsichtigt.
Fakt ist, dass das mit Papst XI. ausgehandelte und am 20. Juli 1933 von Kardinalstaatssekretär Pacelli (dem späteren Papst Pius XII.), Vizekanzler Franz von Papen und Ministerialdirigent Rudolf Buttmann unterzeichnete Konkordat genau wie in Italien die Faschisten bei den Katholiken in Deutschland salonfähig machten. Auch war das Konkordat der erste internationale Vertrag von Hitler-Deutschland.
Welche Schuld der Vatikan unter Papst Pius XI. auf sich geladen hat, ist hierdurch mehr als deutlich geworden und wird heutzutage auch Gott sei Dank von einem hervorragenden Papst Franziskus nicht bestritten. Gleichwohl mag es aber eine (jedoch für den Autor nicht nachzuvollziehende) Erklärung dafür sein, wieso ein Kardinal Schuster keinerlei Gewissensbisse hatte, den Völkermord der Truppen Mussolinis in Abessinien als katholische Mission des Guten zu bezeichnen.
Seligsprechung im Jahr 1996:
Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang bleiben, dass Kardinal Schuster 1945 versuchte, das Leben Mussolinis zu retten. In wie weit dies als fördernder Faktor einer Seligsprechung angesehen werden kann, ist kaum zu ersehen.
Interessanter Weise wurde der diözesane Prozess der Seligsprechung Kardinal Schusters bereits drei Jahre nach dessen Tod durch seinen Nachfolger im Amt als Mailänder Erzbischof, Kardinal Giovanni Battista Montini, eröffnet. Kardinal Giovanni Battista Montini sollte später noch als Papst Paul VI. von sich reden machen. Kardinal Giovanni Battista Montini war es übrigens auch, der von 1937 an als Substitut ein enger Mitarbeiter von Kardinalstaatssekretär Pacelli (dem späteren Papst Pius XII.) diesen bei seinen Auslandsreisen begleitete. Es sei nochmals daran erinnert, dass Kardinalstaatssekretär Pacelli der geistige Vater des Konkordats des Vatikans mit Hitler-Deutschland war.
Gleichwohl dauerte es knapp 40 Jahre von 1957 bis zum 12. Mai 1996 bis Kardinal Schuster von Papst Johannes Paul II. [ebenfalls ein großer Anti-Kommunist] seliggesprochen wurde.
Lassen Sie mich zum Abschluss nochmals auf die Voraussetzungen der Seligsprechung zurückkommen:
Aus kirchenrechtlicher Sicht sind als Voraussetzungen für die Einleitung des Seligsprechungsprozesses zu nennen:
- fama sanctitais (Ruf der Heiligkeit)
- fama signorum (Ruf der Wundertätigkeit)
Wodurch die Seligsprechung Kardinal Schuster begründet ist, erschließt sich dem Autor dieses Artikels nicht. Auch geht der Autor dieses Artikels davon aus, dass weder die Hunderttausenden von Italiens Faschisten ermordeten Äthiopier noch andere Opfer der Faschisten aus Deutschland und Italien verstehen können, wodurch der Ruf der Heiligkeit und der Wundertätigkeit bei Kardinal Schuster zu ersehen ist. Der große Skandal bezüglich der Seligsprechung liegt aber zweifelsfrei darin, dass diese 1996, d.h. 50 Jahre nach Ende der menschenverachtenden faschistischen Verbrecherregime in Italien und Deutschland erfolgte. Ein Papst Johannes Paul II. hätte bei gründlicher Recherche diese Sachverhalte wissen müssen.
Autor: Stefan Loubichi, Wirtschaftswissenschaftler des Jahrganges 1966, der sich seit vielen Jahren auf wissenschaftlicher Basis mit dem Thema beschäftigt und durch sein Engagement verhindern möchte, dass durch Vergessen jemals wieder vergleichbare Gräueltaten wie die der Nazis im III. Reich entstehen könnten – Zukunft braucht Erinnerung.
Literatur
Saul Friedländer: Pius XII. und das Dritte Reich – eine Dokumentation; Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406616-815
Gianluca Falanga: Mussolinis Vorposten in Hitlers Reich: Italiens Politik in Berlin 1933-1945; Ch. Links Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-86153-493-8
Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941 (=Italien in der Moderne. Bd. 13). SH-Verlag, Köln 2006, ISBN 3-89498-162-8.
Richard Faber: Wir sind eines – Über politisch-religiöse Ganzheitsvorstellungen europäischer Faschismen; Königshausen & Neumann Verlag, Würzburg 2005, ISBN 3-8260-3217-9
Thomas Großbölting / Rüdiger Schmidt (Hrsg.): Der Tod des Diktators – Ereignis und Erinnerung im 20. Jahrhundert; Vandenhoeck & Ruprecht Verlag 2011, ISBN 978-3-525-30009-1
Hubert Wolf: Papst und Teufel. Die Archive des Vatikan und das Dritte Reich. München, 2., durchgesehene Auflage 2009, ISBN 978-3-406-57742-0.
Deutsches Historisches Institut in Rom (Hrsg.): Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 89/2009; De Gruyter Verlag, ISBN 3-48483-089-1
Weblinks
http://www.faz.net/-gsf-we7e
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1966_3.pdf#page=30
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2003_3.pdf
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/qfiab/88-2008/0449-0488
http://www.verfassungen.eu/va/lateranvertrag1929.htm
http://www.opus-bayern.de/uni-bamberg/volltexte/2007/126/