Vor 70 Jahren begannen Bundestag und Bundesregierung mit einer Serie von Amnestie-Gesetzen
Das Geschenk kam pünktlich. Rechtzeitig vor Weihnachten wurde es auf den Weg gebracht. Es bedeute für die Beschenkten eine unglaublich kostbare Gabe. Als nämlich der erste Deutsche Bundestag am 9. Dezember 1949 das „Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit“ mit großer Mehrheit verabschiedete, bereitete es einigen Hunderttausend Westdeutschen eine wahrlich frohe Bescherung. Setzten doch die Parlamentarier mit dieser Entscheidung ein erstes Signal für eine Problematik, deren Kontinuitätslinien bis in die Gegenwart reichen: der Umgang mit der NS-Vergangenheit.
Im ablaufenden Jahr 2019 ist vielfach an die Konstituierung und Anfänge der Bonner Republik erinnert worden, rundeten sich doch die Daten zum 70. Mal: 23. Mai 1949 – Verkündung des Grundgesetzes; 14. August 1949 – erste Wahl zum Bundestag; 20. September 1949 – Bildung der ersten Bundesregierung unter der Führung des Christdemokraten Konrad Adenauer. Der Tenor der Rückblicke lag häufig auf der erstaunlich raschen Stabilisierung des neuen demokratischen Systems, das eine klare Kontrastierung zum nationalsozialistischen Terrorregime bildete.
Publiziert in „Das Parlament“ – Dezember 2019. Zum ganzen Artikel geht es hier.