Der Begriff Gleichschaltung wurde von der nationalsozialistischen Propaganda aus der Elektrotechnik übernommen und bezeichnete die Ausrichtung von Organisationen, Institutionen, Parteien, Verbänden und somit in letzter Konsequenz jedes einzelnen Bürgers auf die nationalsozialistische Politik und Ideologie. Geprägt wurde die Bezeichnung durch Reichsjustizminister Gürtler bei der Formulierung des Gesetzes vom 31. März 1933 zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Die Gleichschaltung wurde in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen zügig vorangetrieben, so daß im Sommer 1934 nahezu jeder Bürger des Deutschen Reiches in irgendeiner Weise mit der NSDAP oder einer ihrer Organisationen verquickt war.
Die Gleichschaltung im kulturellen Bereich nahm, nachdem in der Weimarer Republik bereits die Pressefreiheit durch Notverordnungen eingeschränkt worden war, mit der Bestallung von Joseph Goebbels zum Minister für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 ihren Anfang. Die Vermassung der Medien wurde zunächst in ein institutionelles Fundament gegossen: die mit dem Gesetz vom 22. September 1933 und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen vom 1. und 9. November 1933 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründete Reichskulturkammer umfasste alle in kulturellen Berufen Tätigen. Sie legten Arbeitsbedingungen in den betreffenden Branchen fest und hatte darüber hinaus die Entscheidungsbefugnis zur Gründung oder Schließung von Unternehmen. Der Hörrundfunk war laut Goebbels das „allermodernste und […] allerwichtigste Massenbeeinflussungsinstrument“ zur Mobilisierung der deutschen Bevölkerung für die nationalsozialistische Bewegung. Die exponierte Stellung des Rundfunks in Goebbels‘ Propagandastrategie wurde bereits vor der Machtergreifung deutlich. In seinem Tagebucheintrag vom 9. Oktober 1932 notierte er: „Wir sind schon dabei, eine neue Personalliste für den Rundfunk aufzustellen, für den Fall, dass wir über Nacht an die Macht kommen.“ Noch in der Weimarer Demokratie waren mit der Rundfunkordnung vom 18. November 1932 die Weichen zur zunehmenden staatlichen Kontrolle des Radiofunks gestellt worden. Nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 wurden zahlreiche Mitarbeiter aus den Programmredaktionen, dem Technikbereich und der Verwaltung entlassen und v.a. auf Schlüsselpositionen durch Nationalsozialisten ersetzt. Die Rundfunkkompetenzen wurden ebenfalls im März 1933 vom Innen- und Postministerium an die Rundfunkabteilung (Abteilung II) des Propagandaministeriums übertragen. Im Zuge der Gleichschaltung der Länder erfolgte die Liquidation der regionalen Rundfunkanstalten, wurde ihr Vermögen von der Reichsrundfunkgesellschaft (RGG) übernommen, die den deutschen Rundfunk administrativ leitete. Ab dem 1. April 1933 fungierten die ehemaligen regionalen Rundfunkanstalten als unselbständige Zweigstellen der RGG. Neben diesen zentralistischen Tendenzen in der Organisationsstruktur, wurden auch die Führungsgremien der RGG personell konzentriert und die Machtbefugnisse sukzessive an das Reichspropagandaministerium delegiert. Der Verwaltungsrat bestand aus fünf Personen, drei Vertretern aus Goebbels‘ Ressort sowie jeweils einem Vertreter des Post- und des Finanzministeriums, unter dem Vorsitz eines Staatssekretärs aus dem Propagandaministerium. Das Führungsgremium bestand aus dem „Reichsendeleiter“ als Direktor für die gesamte Programmgestaltung, dem technischen Direktor und dem kaufmännischen Direktor. Ab dem 1. April 1937 wurde zusätzlich ein Generaldirektor installiert. Goebbels hatte innerhalb kurzer Zeit die Säuberung des Rundfunks personalpolitisch durchgesetzt. Dieser ersten Welle von Entlassungen folgten weitere, die zumeist „rassisch“ begründet wurden. Da aber beim relativ neuen Medium Radio die Parteizugehörigkeit als Qualifikation nicht ausreichte und journalistische und technische Kenntnisse nötig waren, kam es zu keinem bemerkenswerten Austausch von Eliten. Die meisten Rundfunkmitarbeiter verfolgten gegenüber den neuen Machthabern eine Anpassungsstrategie, da die Aussicht bestand, dass unter den Nationalsozialisten das Betätigungsfeld Radio v.a. durch die Verbesserung technischer Möglichkeiten weiter ausgebaut werden könnte. Die prinzipielle Programmgestaltung, vor allem die Kontrolle der auszustrahlenden Sendungen, lag in der Verantwortung des Propagandaministeriums. Nach der Machtübernahme setzte Goebbels zunächst auf die Vermittlung von politisch-ideologischen Inhalten durch direkte Propaganda, insbesondere durch politische Reden und die Live-Berichterstattung von Veranstaltungen. Wohl aufgrund des Drucks der Parteibasis sowie seiner auch in anderen Medien verfolgten Strategie der unterschwelligen Agitation, schränkte er aber bereits im Anfang 1933 die Ausstrahlung von politischen Reden auf zwei pro Monat ein. Bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde dann dem Unterhaltungsbedürfnis der Hörer Rechnung getragen und eine feste, auf einer Mischung unterschiedlicher Unterhaltungsformen basierende Programmstruktur festgelegt. Im Krieg wurde die Struktur je nach Verlauf geändert und im Juli 1940 ein einheitliches Reichsprogramm eingeführt. Die Sendezeiten der Regionalanstalten reduzierten sich auf wenige Stunden pro Tag.
Die bereits in der Weimarer Republik begonnene Entwicklung des Volksempfängers wurde von den Nationalsozialisten aufgegriffen und verstärkt vorangetrieben. Am 28. April 1933 schlossen 28 Radioempfänger produzierende Firmen einen Vertrag zum Absatz von Rundfunkgeräten und verpflichteten sich kurz danach zur Produktion des Volksempfängers, wobei jüdische Firmen von beiden Maßnahmen ausgeschlossen blieben. Aufgrund der von Goebbels festgelegten niedrigen Preise für die Empfangsgeräte und den Erlaß von Rundfunkgebühren konnten zwischen 1933 ca. 4,3 Mio Volksempfänger – im Volksmund auch „Goebbelsschnauze“ genannt – und 2,8 Mio Kleinempfänger verkauft werden. Das Radio wurde so als Alltagsgegenstand in deutsche Wohnungen eingeführt. Das Medium Film wurde von den Nationalsozialisten ebenso wie der Rundfunk als bedeutendes Mittel der Massenbeeinflussung und somit als ideale Plattform für ihre Propaganda angesehen. Die Vorteile dieses Mediums liegen zum einen in der Möglichkeit, die Zuschauer durch seine unbewusste und emotionale Wirkung zu manipulieren. Zum anderen sind Kinofilme zum Zweck der weiten Verbreitung beliebig reproduzierbar. Hitler kam bereits in „Mein Kampf“ zu der Erkenntnis, dass Bilder im Allgemeinen und der Film im Besonderen hinsichtlich ihrer manipulativ-propagandistischen Fähigkeit vor dem geschriebenen Wort einzuordnen sind. Die NSDAP produzierte bereits seit 1927 Propagandafilme und versuchte das eher großstädtische Medium durch „Kinomobile“ und nach der Machtübernahme durch „Gaufilmstellen“ für die Landbevölkerung attraktiv zu machen. Im cineastischen Bereich wurde die Zensur von Kinofilmen durch das Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 verschärft und auf die Vorprüfung der Drehbücher ausgedehnt. Mit diesen Maßnahmen ging die Ideologisierung und die vollständige Gleichschaltung des gesamten deutschen Filmwesens einher. Danach förderte das „Vergnügungssteuergesetz“ vom 7. Juni 1933 Filme im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie durch die Neuregelung der staatlichen Filmprädikate als „staatspolitisch wertvoll“ und dadurch mit Steuervorteilen. Mit der Vierten Verordnung über die Vorführung ausländischer Bildstreifen vom 28. Juni 1933 und dem Gesetz über die vorläufige Filmkammer vom 14. Juli 1933 wurde es unter der Führung des Propagandaministeriums einer lückenlosen Kontrolle unterworfen. In der Reichsfilmkammer wurden alle in der Filmindustrie Tätigen zusammengefasst. Durch die Pflichtmitgliedschaft war es möglich, „nicht-arische Filmschaffende“ aus dem Kinowesen auszuschließen. Ein seit 1934 im Goebbelschen Ministerium installierter Reichsfilmdramaturg war für die Prüfung von Entwürfen und Drehbüchern vor und nach deren Fertigstellung verantwortlich. Flankiert wurde dessen Tätigkeit durch das ebenfalls 1934 erlassene Reichslichtspielgesetz, das die gesetzliche Basis für die Vorzensur und das Verbot von Kinofilmen bildete. Eine Kontingentstelle überwachte den Im- und Export von Kinostreifen und überprüfte den „deutschen Charakter“ der Produktionen und die „arische Herkunft“ der Darsteller und Mitarbeiter. Von diesen Säuberungsmaßnahmen waren nach Angaben des Propagandaministers ca. 3000 in der Filmindustrie beschäftigte Juden betroffen. Ab 1934 begann das nationalsozialistische Regime mit der Verstaatlichung der bereits stark konzentrierten Kinoindustrie, zunächst mit der Übernahme der Aktienmehrheit der Universum Film AG (UFA). 1937 kam diese dann über die Treuhandgesellschaft Caution vollständig in den Besitz des Deutschen Reiches. Am 1. Juni 1942 wurden alle Produktionsfirmen unter einer staatlichen Dachgesellschaft zusammengefaßt, die zur Verschleierung unter UFA-Film GmbH firmierte und zur Unterscheidung von der „alten UFA“ im Allgemeinen UFI-Konzern genannt wird. Der neue Konzern wurde von einem Reichsfilmintendanten geführt. Da Goebbels über eine neu eingerichtete Filmkreditbank als Geldgeber Einfluss auf neue Produktionen nehmen konnte und überdies mit Max Winkler ein „Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft“ eingesetzt wurde, ging die Gleichschaltung im Filmbereich sehr zügig voran. Hinsichtlich des Inhalts der im Dritten Reich produzierten Kinofilme setzte Goebbels wie beim Rundfunk auf unterschwellige Propaganda. Die Unterhaltung der Massen und ihre Ablenkung vom Alltag war nicht zuletzt während des Zweiten Weltkrieges oberstes Gebot. Besonders in der Frühphase der nationalsozialistischen Herrschaft wurden verklärende Parteifilme („SA-Mann Brandt“, „Hitlerjunge Quex“, beide 1933) abgedreht. Zur Flankierung der Judenverfolgung wurden 1940 antisemitische Hetzfilme („Jud Süß“, „Der ewige Jude“) produziert. Der Schwerpunkt lag aber auf den unterhaltenden und heroischen Revue-Spielfilmen sowie Abenteuer- und Gesellschaftsspielfilmen (z.B. „Bismarck“, 1940; „Stern von Rio“, 1939/40; „Münchhausen“, 1943; „Ein Unsichtbarer geht durch die Stadt“, 1933), deren identifikationsstiftende Protagonisten Gehorsam, Schicksalsergebenheit, Anpassungsfähigkeit und „moralische Anständigkeit“ verkörperten.
Stilistisch und in ihrer propagandistischen Wirkung herausragend sind die heute noch umstrittenen filmischen Werke Leni Riefenstahls („Triumph des Willens“ zum Reichsparteitag 1934; „Olympia“, 1936), deren Bedeutung durch technische Neuerungen sowie der Betonung „faschistischer Ästhethik“ (Betonung des Starken und Gesunden, Ausklammerung des Schwachen) liegen. Die Produktion von Kinofilmen florierte im nationalsozialistischen Deutschland, zumal nach Kriegsbeginn zusätzlich neue Produktionsstätten und Absatzmärkte in den besetzten Gebieten erschlossen werden konnten. Zwischen 1933 und 1945 entstanden ca. 1100 Spielfilme, davon ca. 160 direkt für Propagandazwecke. Durch die große politisch-propagandistische Relevanz war das Regime hinsichtlich der Filmindustrie zu größeren finanziellen und ideologischen Zugeständnissen bereit. Deswegen liefen bis 1940 neue Hollywoodfilme in den deutschen Kinos und für prominente Schauspieler mit „viertel- oder halbjüdischer Abstammung“ (z. B. Theo Lingen) wurden Arbeitssondergenehmigungen erteilt. Filmschauspieler waren die bestverdienenden Kunstschaffenden des Dritten Reiches. Die Stars des deutschen Films der Nazizeit waren Hans Albers, Harry Piehl, Willy Fritsch, Emil Jannings, Marika Rökk und Kristina Söderbaum. Die Presselandschaft hatte bereits in der Weimarer Republik die ersten Einschränkungen hinnehmen müssen. 1922 wurde in einer Notverordnung u.a. verfügt, dass die Verbreitung von Presseerzeugnissen, die zu politisch motivierten Gewalttaten aufriefen, unterbunden werden konnte. Unter der Regierung Brüning wurde 1930 eine Notverordnung erlassen, die den Redakteuren die Publikation amtlicher Bekanntmachungen vorschrieb. Darüber hinaus war der Tagespressemarkt relativ konzentriert: der Hugenberg-Konzern dominierte mit nationalistisch geprägten Zeitungen. Inwieweit diese Publikationen das Wahlverhalten der Bevölkerung in Richtung der NSDAP beeinflusste, kann nicht durch Meinungsumfragen belegt werden Es ist aber anzunehmen, dass der Hugenberg-Konzern nationalistische Themen en vogue machte. Die Nationalsozialisten selbst lehnten den Begriff Pressefreiheit als „liberalistisch“ ab und definierten die journalistische Tätigkeit als „Aufgabe im Dienst von Volk und Staat“. Neben der Einrichtung der Reichspressekammer innerhalb der Reichskulturkammer (s.o.) wurde am 4. Oktober 1933 das Schriftleitergesetz erlassen, das alle im Pressebereich Tätigen nicht arischer Abstammung von der publizistischen Tätigkeit ausschloss und die Journalisten in erster Linie als „Diener der Volksgemeinschaft“ sah. Außerdem wurden die Schriftleiter im Reichsverband Deutsche Presse zusammengefasst, der der Reichspressekammer zugeordnet war. Darüber hinaus suchte das nationalsozialistische Regime die Konzentration des Pressemarktes. 1939 waren bereits ca. 8,7% der Zeitungen in NSDAP-Hand, 1944 schließlich ca. 36%. Durch die geringere Zeitungsdichte (1933: 4703, 1944: 977) hatten aber die Nationalsozialisten 1944 die direkte Kontrolle über ca. 82% der gesamten deutschen Zeitungsauflage (1944: 20,7 Mio). Auch inhaltlich sollten die im Deutschen Reich erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften in Gleichklang gebracht werden. Nachrichten waren ausschließlich über das Deutsche Nachrichtenbüro und die Nationalsozialistische Parteikorrespondenz zu beziehen und in der Berliner Pressekonferenz wurden täglich geheime Presseanweisungen herausgegeben die für die jetzt Schriftleiter genannten Redakteure die Marschroute bezüglich Form, Inhalt, Diktion und politischer Tendenz der Tageszeitungen vorgaben: „Es muß immer wieder festgestellt werden, dass in der deutschen Presse noch Nachrichten und Schilderungen erscheinen, die geradezu von selbstmörderischer Objektivität triefen und in keiner Weise verantwortet werden können. Man will keine Zeitungsgestaltung im alten liberalistischen Sinne, sondern will, dass jede Zeitung mit den Grundsätzen des Nationalsozialismus in eine Linie gebracht wird. So ist es untragbar, wenn Sowjetgrößen, die Juden sind, als Arbeiter bezeichnet werden …“ (aus der Presseanweisung der Reichsregierung vom 22. Oktober 1936). Zu Kriegszeiten riefen diese Anweisungen sogar noch deutlicher zur Manipulation von Nachrichten auf: … Im übrigen muss natürlich auch der Jude in der deutschen Presse nunmehr politisch herhalten. Es muß bei jeder Sache festgestellt werden, die Juden sind schuld ! Die Juden wollten den Krieg ! […] Der Jude gewinnt am Krieg ! Darüber hinaus müssen natürlich auch Meldungen, die nicht von vorneherein eine antisemitische Möglichkeit bieten, zu einer solchen antisemitischen Propaganda-Aktion gemacht werden. […] Es ist die Pflicht der ganzen deutschern Presse, in die hier aufgezeigte antisemitische Presse, in die hier aufgeeigte antisemitische Aktion einzusteigen. […]“ (aus der Presseanweisung der Reichsregierung vom 29. April 1943). Analog dazu gab es für das Zeitschriftensegment zunächst die schriftlichen Presseanweisungen des Propagandaministeriums sowie die schriftlichen Anweisungen der Propagandaämter und ab 1939 den Zeitschriften-Dienst (Deutscher Wochendienst). Dieser informierte streng vertraulich über die pressepolitischen Maßnahmen der Führung.
Die Gleichschaltung der deutschen Presse vollzog sich mit geringem Widerstand. Allerdings gingen aufgrund der erzwungenen Uniformität die Leserzahlen stark zurück, erst im Zweiten Weltkrieg stiegen das Informationsbedürfnis der Bevölkerung und somit die Verkaufszahlen wieder. Um negative Reaktionen insbesondere des Auslands auf die nationalsozialistische Auslegung der Pressefreiheit zu verhindern, wurde eine begrenzte Meinungsvielfalt inszeniert, indem den verbliebenen bürgerlichen Presseerzeugnissen differenziertere Äußerungen v.a. zur Politik erlaubt wurden.
Autor: Guido Schorr
Literatur
Benz, Wolfgang / Hermann Graml /Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997.
Benz, Wigbert / Bernd Bredemeyer / Klaus Fieberg: Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg. Beiträge, Materialien Dokumente. CD-Rom, Braunschweig 2004.
Donner, Wolf: Propaganda und Film im „Dritten Reich“, Berlin 1995
Hildebrand, Klaus: Das Dritte Reich. Oldenburg Grundriss der Geschichte. München 1995.
Marßolek, Inge/von Saldern, Adelheid (Hg.): Radio im Nationalsozialismus – zwischen Lenkung und Ablenkung, Tübingen 1998.
Moeller, Felix: Der Filmminister : Goebbels und der Film im Dritten Reich, Berlin 1998
Pürer, Heinz/Raabe, Johannes: Medien in Deutschland. Bd 1: Presse, München 1994
Schmidt, Uta C.: Goebbels-Schnauze“ – Das Radio als häusliches Kommunikationsmedium im Deutschen Reich (1923-1945), in Technikgeschichte Bd. 65 (1998), Nr. 4, S. 313-327
Wulf, Josef: Presse und Funk im Dritten Reich. Eine Dokumentation. Frankfurt u.a. 1983