Der Leuchter-Report ist ein heute in mehrere Sprachen übersetzter und in Buchform veröffentlichter pseudowissenschaftlicher Text, der 1988 von Fred A. Leuchter zunächst als Gerichtsgutachten in einem Prozess gegen den damals 49-jährigen Holocaustleugner Ernst Zündel vor einem kanadischen Gericht verfasst worden war. Dem gebürtigen Deutschen, der damals in Toronto lebte, hatte man aufgrund seiner holocaustleugnerischen Aktivitäten einen Verstoß gegen das sogenannte False News-Gesetz vorgeworfen – ein Gesetz, welches die Bürger Kanadas bis zu seiner Deaktivierung im Jahr 1992 vor der Verbreitung von Falschmeldungen schützen sollte. Um seine Überzeugung verteidigen und dadurch einen Freispruch von den Vorwürfen bewirken zu können, hatte Zündel den damals 45-jährigen Leuchter mit dem wissenschaftlichen Nachweis beauftragt, dass der Holocaust nicht stattgefunden habe. Richterliche Zweifel an der Stimmigkeit von Leuchters mutmaßlicher Beweiskette, an der sachgemäßen Durchführung seiner Tests sowie an der fachlichen Qualifizierung des damals eigentlich im Bereich Hinrichtungstechnik beschäftigten US-Amerikaners führten jedoch im Verlauf des Verfahrens zum Verwurf des Gutachtens – und letztendlich zur Verurteilung Zündels. Gegen Leuchter selbst leiteten in der Folgezeit verschiedene Stellen strafrechtliche Schritte ein – vornehmlich wegen Täuschung und Volksverhetzung.
Inhaltlich behauptet der Leuchter-Report, dass die Vergasung von Menschen in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs technisch nicht so möglich gewesen sei, wie in der Nachkriegszeit beschrieben wird – und daher erfunden sein muss. Leuchter stützt sich bei seiner Argumentation auf die Untersuchungsergebnisse der von ihm im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau entnommenen Gesteinsproben bezüglich der Konzentration von Cyanid-Verbindungen als Überbleibsel des Nervengifts Zyklon B, auf die räumliche Aufteilung verschiedener Lagerabschnitte sowie auf die angeblich erforderliche Lüftungsdauer der Gaskammern. Demnach sei die Konzentration von Cyanid-Verbindungen in den Mauern der einstigen Todeskammern geringer als in den lediglich zur Entlausung von Kleidung verwendeten Räumlichkeiten. Dies würde bedeuten, dass dort eine entsprechend geringere Menge Zyklon B zum Einsatz gekommen sei, welche zum Töten von Menschen nicht ausgereicht habe. Zudem habe es die räumliche Nähe der Gaskammern zu den Krematorien aufgrund des Explosionsrisikos unmöglich gemacht, dort die für die Vergasung von Menschen nötige Dosis Zyklon B einzusetzen. Ebenfalls behauptet das Gutachten, die Giftigkeit des Gases hätte eine Belüftungsdauer von mindestens 10 Stunden vor der Räumung der Todeskammern erfordert. Da Augenzeugen jedoch von lediglich 30 Minuten berichten, seien deren Aussagen konsequenterweise erfunden.
Diese teilweise auf Spekulation beruhenden Behauptungen wurden jedoch von kundigem Fachpersonal bereits während Zündels Prozess und auch in der Folgezeit wiederholt angezweifelt oder sogar wissenschaftlich widerlegt. Einer der ersten, die sich gegen die von Leuchter getroffenen Aussagen aussprachen, war der Leiter des von Leuchter beauftragten Labors James Roth selbst. Der Wissenschaftler erklärte, dass die Testergebnisse zwar korrekt seien – jedoch das angewandte Verfahren aufgrund zunächst unterschlagener Informationen zu dessen Zweck ungeeignet gewesen sei. Während der frühen 1990er Jahre beschäftigte sich dann eine umfangreiche Studie des Forensischen Instituts in Krakau unter der Leitung von Professor Jan Markiewicz mit den verschiedenen Aspekten von Leuchters Behauptungen. Etwa zeitgleich erlangten die fachkundigen Einwände des US-amerikanischen Chemikers Richard J. Green große Bekanntheit.
Zusammenfassend kann man vor allem folgende Gegenargumente anführen: Abgesehen von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit der Laborergebnisse gibt es mehrere plausible Erklärungen für den niedrigen Wert von Cyanid-Rückständen in den ehemaligen Tötungsstätten des NS-Regimes. Zum einen ist eine verhältnismäßig nur sehr geringe Menge des in Zyklon B enthaltenen Wirkstoffs Blausäure erforderlich, um Warmblüter wie den Menschen zu töten – im Gegensatz zu Kaltblütern wie der Laus. Allein dies erklärt bereits, warum sich in den Todeskammern von Auschwitz-Birkenau eine geringere Konzentration an Cyanid-Verbindungen nachweisen lässt als in den für die Entlausung der Kleidungsstücke genutzten Gaskammern. Eine geringe Konzentration an Cyanid-Verbindungen in den Todeskammern Jahrzehnte nach deren Gebrauch ist außerdem dadurch erklärbar, dass diese Räumlichkeiten im Gegensatz zu anderen Gaskammern in Auschwitz-Birkenau gegen Kriegsende von den Nationalsozialisten willentlich beschädigt worden waren. Durch diese Versuche, die kriegsverbrecherischen Massenmorde zu vertuschen, waren die entsprechenden Stätten im Gegensatz zu ihren Nachbargebäuden jahrelang den Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert gewesen – wobei sich Rückstände entsprechend ausgewaschen haben müssen. Und die einzige intakt gebliebene Todeskammer war letztendlich nur kurze Zeit für die Ermordung von Menschen in Gebrauch gewesen, bevor man sie zum Schutzbunker umfunktioniert hatte – was das Vorhandensein einer hohen Konzentration an Cyanid-Verbindungen per se unmöglich macht.
Der Umstand, dass für Menschen bereits eine verhältnismäßig geringe Menge Zyklon B tödlich ist, erklärt wiederum sowohl das Ausbleiben von Explosionen beim Betreiben der Todeskammern in unmittelbarer Nähe zu den Krematorien als auch die angeblich zu kurze Belüftungsdauer der Räume von nur 30 Minuten: Aufgrund der geringen Menge an Blausäure in der Luft wurde der Schwellenwert für eine chemische Reaktion schlicht nie erreicht. Zudem war eine kurze Belüftungsdauer im Anschluss an die Vergasungen von Menschen ausreichend, um den Betreibern der Tötungsstätten deren gefahrlose Räumung zu erlauben.
Diese Faktoren berücksichtigend musste die im Gutachten aufgestellte Beweiskette bereits 1988 als unstimmig erklärt werden – und die daraus hervorgehende Schlussfolgerung, in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau hätten keine Massenmorde durch Zyklon B stattfinden können, konsequenterweise als nichtig gelten.
Neben der sachlichen Revidierung der mutmaßlichen Unmöglichkeit von Menschenvergasung sprach ferner auch die fragwürdige berufliche sowie charakterliche Eignung Leuchters selbst gegen die Aussagekraft des Gutachtens: Zu den nachweislich unwahren Angaben des Verfassers über die eigene berufliche Qualifizierung gehörte auch die Behauptung, Ingenieur zu sein. Allerdings stellte sich bald nach Prozessbeginn heraus, dass sein höchster Bildungsgrad lediglich ein abgeschlossenes Bachelorstudium an der Boston University im Bereich Geschichte ist. Leuchter selbst gestand daraufhin, kaum Fachkenntnisse in den für sein Gutachten relevanten Disziplinen Physik, Chemie sowie Toxikologie zu besitzen. Zudem führte er die Entnahme der Gesteinsproben unter wenig professionellen Bedingungen durch: So fehlte ihm unter anderem die vorgeschriebene Erlaubnis seitens der Behörden. Auch bestand sein vermeintlich wissenschaftliches Team lediglich aus der eigenen Frau sowie einiger Kameraleute.
Das Nachspiel von Holocaustleugner Zündels vergeblichem Versuch des Jahres 1988, eine Anklage wegen Verstoßes gegen das False News-Gesetz abzuwenden, hält unterdessen mit weltweiter Wirkung an: Trotz zahlreicher stichhaltiger Gegenargumente, die seine Unglaubwürdigkeit nahelegen, wird der Leuchter-Report selbst in gehobenen politischen und religiösen Kreisen bis heute gerne genutzt, um geschichtsrevisionistische Ansichten zu untermauern. Der ehemalige Vorsitzende der NPD Günter Deckert übersetzte den Text beispielsweise bald nach Erscheinen ins Deutsche und lud Leuchter während der frühen 1990er zu holocaustleugnerischen Veranstaltungen nach Deutschland ein. Ähnlich ging der gleichgesinnte David Irving in seinem Heimatland Großbritannien vor. Weitere Holocaustleugner, welche sich unmittelbar auf den Leuchter-Report beziehen oder dessen Argumentationsmuster in eigenen Publikationen nachahmen, sind der ehemalige Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft Richard Williamson sowie der Präsident der österreichischen Bundesingenieurkammer Walter Lüftl. Viele dieser Anhänger von Leuchters Behauptungen wurden mittlerweile wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt.
In Deutschland wurde als Reaktion auf die Kontroverse um das pseudowissenschaftliche Gutachten 1994 eigens der Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs erweitert: Holocaustleugnung ist nun explizit als Tatbestand der Volksverhetzung darin aufgeführt. Allein die Verbreitung des Leuchter-Reports gilt heute bereits als Volksverhetzung und ist somit strafbar.
Publikationen, welche sich kritisch mit dem Inhalt oder der Rezeption des Leuchter-Reports auseinandersetzen, sind unter anderem die Titel „Die Krematorien von Auschwitz“ des bekehrten französischen Holocaustleugners Jean-Claude Pressac (1994 auf Deutsch erschienen), „Leugnen des Holocaust“ der US-amerikanischen Historikerin Deborah Lipstadt (1996 auf Deutsch erschienen) sowie diverse ab 1998 in englischer Sprache online veröffentlichte Aufsätze von Richard J. Green. Mit der Person Fred A. Leuchter beschäftigt sich beispielsweise die Dokumentation “Mr. Death” von Errol Morris aus dem Jahr 1999 ausführlich.