Ein jüdischer Bürger aus Werneuchen
Als Julius Cohn im Jahre 1946 resignierend feststellte, dass „ich der einzige Jude bin, der hier in Werneuchen wohnt“, war er tatsächlich der letzte überlebende Jude in dieser brandenburgischen Kleinstadt.[1] Dank der Ehe mit seiner nicht-jüdischen Frau Viktoria war er, anders als andere jüdische Bürgerinnen und Bürger der Stadt, während der NS-Zeit weder im Rahmen der Shoa in ein Vernichtungslager verschleppt und ermordet, noch zur Emigration gezwungen worden.[2] Vor der Zeit des Nationalsozialismus hatte es in Werneuchen, anders als in einigen Nachbarkommunen[3], keine eigenständige jüdische Gemeinde gegeben, wohl aber lebten dort während der Weimarer Republik und der NS-Zeit mehrere Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft.[4] Sie übten unterschiedliche Berufe aus, wohnten in verschiedenen Ortsteilen und differierten hinsichtlich ihrer Religiosität.[5] Die Verfolgung in der NS-Zeit machte sie zuden Juden.[6]
Als Julius Cohn am 15. Mai 1952 in Werneuchen starb, hatte er fast die Hälfte seines langen Lebens dort verbracht.[7]Geboren wurde Julius Cohn am 16. Dezember 1866 in Berlin als zweitältester Sohn der jüdischen Eheleute Adolf und Johanna Cohn, geb. Bernhardt, aus Posen. Insgesamt hatten die Eltern vier Jungen und eine Tochter.[8] Vom 6. bis zum 14. Lebensjahr besuchte er die Jüdische Gemeindeschule in der Großen Hamburger Straße 27 in Berlin-Mitte, eine jüdische Reformschule, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht nur auf eine akademische Laufbahn, sondern auch auf das nicht-akademische bürgerliche Berufsleben vorbereitete.[9] Anschließend absolvierte er von 1880 bis 1884 beim Hof-Tapezierer Rosenfeld in Berlin, Spandauer Straße 18, eine vierjährige Ausbildung zum Tapezierer, wo er zunächst auch bis 1887 als Gehilfe tätig blieb.[10]
Von November 1887 bis 1890 leistete Cohn beim Infanterie-Regiment 24 in Neu-Ruppin Militärdienst, den er im Rang eines Gefreiten beendete.[11] Im Anschluss an die Dienstzeit kehrte er nach Berlin zurück und arbeitete wieder als Tapezierer in der Firma Rosenfeld, bevor er sich Ende des 19. Jahrhunderts in seinem erlernten Beruf in Berlin selbständig machte.[12] Mitglied der Tapezierer-Innung wurde Cohn erst 1900, als staatlicherseits der Innungszwang verfügt wurde.[13] Für die Jahre 1896 bis 1912 verzeichnen die Berliner Adressbücher zehn verschiedene Meldeadressen von Cohn, die mit zwei Ausnahmen alle in Moabit oder Wedding zu finden sind. Maximal galt eine Anschrift für zwei Jahre. Wiederholt wohnte er in Mietsblöcken, die gerade errichtet worden waren, erst wenige Mieter aufwiesen und in denen er – jeweils ein Jahr – als Verwalter fungierte. In der Regel dürften diese Gebäude zugleich auch seine Arbeitsstätte gewesen sein.[14]
Wohnort Werneuchen
Nach eigenen Angaben lebte Julius Cohn seit 1912 in Werneuchen, wo er in der Kolonie „Neu-Messina“, heute „Rudolfshöhe“, gemeinsam mit seiner 1864 geborenen ersten Ehefrau Johanna Luise Maria, geb. Schwachenwald, zwei benachbarte Parzellen mit zusammen knapp 2.000 m² erworben hatte.[15] Mit RM 3,- / m² waren die Parzellen vergleichsweise günstig.[16] Hier errichtete Cohn – vermutlich überwiegend in Eigenarbeit – in der damaligen Germanenstraße ein Siedlerhaus.[17] Über die Motive, nach Werneuchen zu ziehen, ist nichts bekannt; die im Vergleich zum Leben auf dem Land höheren Lebenshaltungskosten in der Stadt und die Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Lebensmitteln dürften eine Rolle gespielt haben.[18]
Während der gesamten Zeit des Ersten Weltkrieges, er war zu Beginn des Krieges im Sommer 1914 bereits 47 Jahre alt, leistete Cohn Kriegsdienst auf dem Flugfeld in Berlin-Johannisthal beim Flugzeugbau.[19]
Lediglich unterbrochen durch die Kriegsdienstzeit arbeitete Cohn vom Ende des 19. Jahrhunderts bis 1936 als selbständiger Tapezierer, überwiegend wohl in Berlin. Auch das Adressbuch für Werneuchen von 1926/27 erwähnte ihn im Gewerbeverzeichnis als „Tapezierer“.[20]
1925 starb Cohns erste Ehefrau; sie wurde auf dem Jüdischen Friedhof Berlin-Weißensee beigesetzt.[21] Im Jahre 1929 heiratete er seine zweite Ehefrau, Viktoria Katharina Masson, die er während der Arbeit in Berlin kennengelernt hatte. Viktoria Cohn, geboren am 17. März 1892 in Laurahütte (Kreis Kattowitz), war katholisch und hatte keine jüdischen Vorfahren.[22] Sie arbeitete zunächst in der Landwirtschaft, später als Köchin in einem Berliner Hotel und brachte aus einer früheren Verbindung ihren Sohn Paul Masson, geb. 24. April 1916, mit in die Ehe.[23]
Überleben in der Zeit des Nationalsozialismus
Die anti-jüdischen Maßnahmen des NS-Staats, der NSDAP und ihrer Organisationen sowie der nationalsozialistisch geprägten Bevölkerung betrafen auch Julius Cohn. Wie sich diese aus über 1000 Einzelmaßnahmen bestehende Verfolgung auf sein Leben auswirkte, lässt sich angesichts der dürftigen Quellenlage im Einzelfall nicht immer benennen.[24] So sind etwa Details zu einem Steuerstrafverfahren wegen einer angeblich nicht gezahlten Hundesteuer im Jahre 1934 nicht zu klären.[25]
Vermutlich wurde Cohn selbst nicht Opfer antisemitischer Übergriffe im Frühjahr 1933. Aber natürlich dürfte er Kenntnis von den einschüchternden antijüdischen Aktionen auch in Werneuchen gehabt haben.[26]
Wie für alle jüdischen Deutsche waren die Nürnberger Gesetze für Cohn von einschneidender Bedeutung. Zwei Gesetze, beschlossen auf dem NSDAP-Reichsparteitag am 15. September 1935, bildeten den Kern: das „Reichsbürgergesetz“ sowie das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“[27]. Julius Cohn war im Sinne der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 „Jude“ und somit nur „Staatsangehöriger“, aber nicht „Reichsbürger“.[28] Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot für die Zukunft Ehen zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Partnern, enthielt aber keine Bestimmungen für bereits bestehende Ehen. Aufgrund seiner Ehe mit Viktoria Cohn lebte Julius Cohn in einer sog. „Mischehe“. So war er zwar zahlreichen Repressionen ausgesetzt, wurde aber bis auf Weiteres nicht in ein KZ deportiert. Inwieweit auf Viktoria Cohn Druck ausgeübt wurde, sich scheiden zu lassen, ist nicht überliefert.[29]
Ab wann und warum Julius Cohn seine berufliche Selbständigkeit verlor, lässt sich nicht genau bestimmen; er selbst nennt in seinem Lebenslauf vom 22. Mai 1946 das Jahr 1936.[30] Bereits Mitte der 30er Jahre verfügte Cohn nicht mehr über nennenswerte Einnahmen: 1934 entrichtete er RM 24,10 Reichseinkommensteuer, 1935 und vermutlich auch in den Folgejahren zahlte er keine Einkommensteuer.[31] Ob die jüdische Kauffrau Emma Konschewski und ihr Sohn Herbert, die nach dem Verlust ihres Konfektionsgeschäfts ab 1937 einige Zeit mit im Haus von Cohn wohnten, diesen finanziell unterstützten, ist nicht bekannt.[32]
Aufgrund einer Verordnung vom August 1938 war Julius Cohn verpflichtet, ab 1. Januar 1939 zusätzlich den Vornamen „Israel“ zu führen, um ihn eindeutig als jüdischen Deutschen zu kennzeichnen.[33] Diese stigmatisierende Bestimmung passte genau zu der zeitgleich verstärkt betriebenen Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben und ergänzte den Kennkartenzwang für Juden[34].
Die mit Kriegsbeginn einsetzende Rationierung von Lebensmitteln mit Hilfe von Lebensmittelkarten hatte für jüdische Deutsche erhebliche Konsequenzen. Schritt für Schritt wurde ihnen der Erwerb von Lebensmitteln erschwert und der Zugang zu höherwertigen Lebensmitteln wie Milch und Fleisch ganz verwehrt.[35] Das große Grundstück dürfte als Nutzgarten jetzt eine wichtige Funktion gehabt haben. Zudem kam es auch bei Julius und Viktoria Cohn zu dem von Strnad beschriebenen Rollenwechsel: Viktoria verdingte sich bei einem Bauern in Wegendorf, „damit wir nicht zu hungern brauchten“.[36] Staatliche Hilfen konnte Julius Cohn nicht erwarten; 1939 errichtete der NS-Staat als Zwangsinstitution die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ und übertrug ihr die Unterstützung hilfsbedürftiger Juden, wohl wissend, dass dieser die erforderlichen Mittel fehlten.[37]
Bereits Ende April 1938 verpflichtete der NS-Staat alle deutschen Juden, ihr Vermögen, sofern es insgesamt mehr als RM 5.000,- betrug, anzumelden.[38] Eine Erklärung, mit der Julius und Viktoria Cohn dieser Pflicht nachkamen, ist nicht überliefert.[39] Direkt nach dem Pogrom im November 1938 wurde allen jüdischen Deutschen pauschal eine Zwangsabgabe zugunsten des Deutschen Reichs in Höhe von RM 1 Milliarde auferlegt, die dadurch zu begleichen war, dass jeder deutsche Jude 25% seines Vermögens an den Staat abtreten musste.[40] Inwieweit Julius Cohn damals – ggf. mindestens bis zum Ende der NS-Diktatur – sein Eigentum an dem Grundstück in der Germanenstraße verlor, lässt sich nicht klären; aussagekräftige Unterlagen fehlen in der Liegenschaftsabteilung Werneuchen wie im Brandenburgischen Landeshauptarchiv für die Jahre 1937 bis 1958.[41] Fest steht, dass Cohns Grundstück 1943 zusammen mit den Grundstücken anderer, teilweise bereits ermordeter Juden aus Werneuchen in einer Zusammenstellung aufgelistet wurde mit dem Titel „Grundstücke, die ehemals einem Juden gehörten und inzwischen durch Vermögensverfall oder Vermögensentziehung auf das Deutsche Reich (Reichsfinanzverwaltung) übergegangen sind“[42].
Als weitere diskriminierende Maßnahme wurde am 1. September 1941 durch eine Polizeiverordnung die Pflicht zum Tragen des Judensterns verfügt. Diese Maßnahme erleichterte die Überwachung der jüdischen Deutschen auch im Hinblick auf das bei Kriegsbeginn bereits eingeführte nächtliche Ausgangsverbot und die Anordnung, dass sie ihren Wohnort nur mit polizeilicher Genehmigung verlassen durften.[43] Da Paul Masson nicht das leibliche Kind von Julius Cohn war, galt die Ehe mit Viktoria nicht als „privilegierte Mischehe“, weshalb er den Judenstern tragen musste.[44]
Trotz seines Alters musste Julius Cohn während des Kriegs in Berlin Zwangsarbeit leisten. Vermutlich erfolgte diese Arbeit in der seit 1941 verordneten Form des Geschlossenen Arbeitseinsatzes, weshalb er in dieser Zeit wahrscheinlich überwiegend in Berlin hauste.[45] Nach eigenen Angaben wurde er im März 1943 im Rahmen der sog. „Fabrik –Aktion“ in der Rosenstraße in Berlin-Mitte inhaftiert.[46] Interessant ist, wie Cohn die Umstände dieser Haft nach 1945 darstellte: In den Lebensläufen vom 16. Januar 1946 und 20. März 1946 wurde die Inhaftierung in der Rosenstraße gar nicht erwähnt; im Lebenslauf vom 22. Mai 1946 berichtete Cohn ohne konkretere Angaben, er sei „1943 von der Arbeitsstelle herausgeholt, 12 bis 14 Tage eingezogen“ worden. Einen Hinweis zum Judentum als Grund der Haft gab er allenfalls indirekt, wenn er zwei Sätze zuvor konstatierte: „Als die Hitler-Regierung ans Ruder kam, war es für uns Juden schlecht.“ Die im ersten Halbjahr 1946 ausgefüllten Fragebögen nannten konkret als Gefängnisort die Rosenstraße sowie die Haftdauer und erwähnten in unterschiedlicher Deutlichkeit einen Zusammenhang zwischen der jüdischen Herkunft und der Haft; sie ließen offen, ob er auch wegen seiner politischen Einstellung verfolgt wurde.[47] Dass er wegen seiner Ehe mit Viktoria freikam, erwähnte Julius Cohn an keiner Stelle; vermutlich war ihm dieser Grund nicht bewusst. Entlassen worden sei er, so Cohn, wegen seiner gefragten Qualifikation als Handwerker und seines Alters. Die Entlassung wurde als ebenso willkürlich erlebt wie die Inhaftierung; die Angst vor einer erneuten Festnahme blieb bis zum Frühjahr 1945.[48]
Not auch nach der Befreiung
Julius Cohns Hoffnung, seine Lebensumstände würden sich mit dem Ende der NS-Gewaltherrschaft verbessern, erfüllte sich zunächst nur teilweise. Wie seine selbstverfassten Lebensläufe zeigen, blieben nach der Befreiung und der Übernahme der Exekutivgewalt durch die Rote Armee Hunger und Not bestimmend. Die Anerkennung als „Opfer des Faschismus“, auch Voraussetzung für die Gewährung materieller Hilfen, verlief zunächst nicht problemlos.[49]
Bereits im März 1946 hatte die zuständige Sozialabteilung der Provinzialverwaltung Julius Cohn als „Opfer des Faschismus“ vorläufig anerkannt.[50] Bei einem eingehenden formalen Verfahren befürwortete der „Ortsausschuss Opfer des Faschismus“ von Werneuchen am 23. Mai 1946 seine entsprechende Anerkennung.[51] Der im nächsten Schritt zu beteiligende Kreisausschuss sprach sich am 26. Juni 1946 aber gegen diese Anerkennung aus mit der Begründung: „Cohn hat weder Strafe noch sonstige Nachteile erlitten.“[52] Schließlich bestätigte die Provinzialverwaltung Mark Brandenburg ihre bereits im März 1946 getroffene Entscheidung, indem sie am 20. Dezember 1946 Cohn einen Ausweis als „Opfer des Faschismus“ ausstellte.[53]
Aus heutiger Sicht muss die zitierte Entscheidung der Kreisebene irritieren. Verständlicher wird sie, wenn man bedenkt, dass es zunächst noch keine allgemeinen Regelungen für sog. „rassisch Verfolgte“ gab und in der Regel eine längere Haftzeit sowie ein gegen den Nationalsozialismus gerichtetes Engagement, vorzugsweise im Sinne der KPD, vor und während der NS-Zeit vorausgesetzt wurden.[54]
Im ersten Halbjahr des Jahres 1946, als Cohn um seine Anerkennung als „Opfer des Faschismus“ rang, verfasste er handschriftlich nacheinander drei Lebensläufe. Diese Texte zeigen, dass er sich schwertat, seine Interessen gegenüber den Behörden schriftlich zu artikulieren, zumal offenbar bestimmte Erwartungen bedient werden mussten. Im ersten Lebenslauf, verfasst am 16. Januar 1946, skizzierte er knapp die wichtigsten Stationen seines Lebens, ließ das Judentum unerwähnt und bezeichnete den „Räuberkrieg“ als „das Schlimmste“ der letzten Jahre. Der zweite Lebenslauf, vom 20. März 1946, erwähnte zwar die jüdische Herkunft, enthielt aber auch eine anklagende Passage, die sich gegen die aktuellen Machthaber richtete: „[…] nach der Übernahme [im] April [1945] geht es uns […] schlecht. […] der Kommandant, der nach Werneuchen kam, hatte es uns ja versprochen zu sorgen, dass die Verpflegung für uns besser werden sollte, aber es ist bis heute noch nicht besser geworden.“ Erst im dritten Lebenslauf, unterschrieben am 22. Mai 1946, schien Cohn den gewünschten Ton getroffen zu haben: Er erwähnte, dass er als Jude verfolgt wurde, und beschrieb etwas ausführlicher Einschränkungen und Haft während der NS-Zeit, unterließ aber Kritik an den seit April 1945 Verantwortlichen. Hatte Cohn in den ersten beiden Lebensläufen den „lieben Gott“ als lebensbestimmende Instanz genannt, unterblieb dieser religiöse Bezug im letzten Lebenslauf.[55]
Auch die verschiedenen Angaben über mögliche politische Betätigungen lassen einen gewissen Adressatenbezug erkennen: Während Cohn beim Ausfüllen von Fragebögen am 16. Januar 1946 und 20. Juli 1946 die Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft vor 1933 ausdrücklich verneint oder, wie auch in den erwähnten Lebensläufen, hierzu keine Angaben gemacht hatte, findet sich in zwei Feststellungsbögen der VdN-Kreisdienststelle Bernau vom Mai 1952, ohne Unterschrift Cohns, die Angabe, er sei vor 1933 Mitglied der KPD gewesen.[56]
Nach dem Tod ihres Mannes wurde Viktoria Cohn 1956, zwei Jahre vor ihrem Tod, offiziell sowohl als Hinterbliebene eines Verfolgten des Naziregimes wie auch selbst als Verfolgte des Naziregimes anerkannt und erhielt damit eine zusätzliche Rentenzahlung. Drei Bürgen aus der unmittelbaren Nachbarschaft hatten zuvor bestätigt, Viktoria Cohn habe ihren Mann während der NS-Zeit aktiv unterstützt.[57]
Die Biografie von Julius Cohn macht deutlich, dass auch die jüdischen Deutschen, die nicht im Zuge der Shoa ermordet wurden, durch die Herrschaft der Nationalsozialisten aus einem normalen Leben gerissen wurden und viel Leid ausgesetzt waren.
Autor: Tomas Unglaube, Historiker. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Erstveröffentlichung in Bad Freienwalder Heimatkalender 2026, 156-166
Anmerkungen
[1] Das Zitat stammt aus dem Lebenslauf Cohns vom 20.3.1946 (s. BLHA 601 RdB FfO VdN 1402 – Julius Cohn / Viktoria Cohn, Werneuchen, Anerkennung als VdN, o. Bl.), im Weiteren nachgewiesen als „Lebenslauf XX.XX.XXXX“; die VdN-Akte von Julius und Viktoria Cohn, der die meisten Quellen entstammen und die keine Blattzählung aufweist, wird verkürzt nachgewiesen als „VdN-Akte“, der Lebenslauf von Viktoria Cohn vom 5.5.1952 aus dieser Akte als „Lebenslauf Viktoria Cohn“. Offensichtliche Rechtschreibfehler in Zitaten werden ohne besondere Kennzeichnung korrigiert.
[2] Ermordet wurden Emma Konschewski, die Am Platz 7 ein Konfektionsgeschäft betrieben hatte, sowie Gertrud Kraft, geb. Wolff (s. Bundesarchiv: Gedenkbuch. Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933 – 1945). Emigrieren mussten Dr. Alfred Goetz (s. BLHA 2A I St 8986; BLHA 36A F 545) sowie vermutlich Herbert Konschewski. Grundlegend zu sog. „Mischehen“ Strnad: Privileg Mischehe? Handlungsräume ‚jüdisch versippter‘ Familien 1933-1949, Göttingen 2021
[3] s. Fischer u. Schmook in: Diekmann (Hg): Jüdisches Brandenburg. Geschichte und Gegenwart, Berlin 2008
[4] Auszugehen ist von weniger als 10 Personen. Lt. Volkszählung vom 1.12.1910 lebten 5 Juden in Werneuchen (s. Kalender für den Kreis Ober-Barnim 1913, 81); das Verzeichnis von Grundstücken jüdischer Eigentümer von 1943 führt 6 Personen namentlich auf (s. BLHA 36C BFwa 8, Bl. 18-19). Weitergehende Angaben bei Arolsen Archives, Bundesarchiv: Gedenkbuch und Yad Vashem sind leider ungenau.
[5] Die Heberolle zur Synagogensteuer der Synagogengemeinde Wriezen, Ortsverband Strausberg (BLHA 2A I Pol 2022) verzeichnet nur einige der ermittelten Namen, u. a. den von Julius Cohn; die eingesehenen Unterlagen der Synagogengemeinde Bad Freienwalde nennen keine Personen aus Werneuchen.
[6] In Anlehnung an Strnad, 11 wird der Begriff Jude hier als „historische Verfolgungskategorie“ verwendet, ist keine religiöse oder ethnische Einordnung.
[7] s. Abschrift der Sterbeurkunde des Standesamts Werneuchen Nr. 21/1952 in VdN-Akte
[8] s. Lebensläufe 16.1.1946 u. 20.3.1946. Etwas abweichend die Angaben im Geburtsregister für Juden beim Stadtgericht Berlin (LA Berlin A Pr.Br. 005 A 7014, Bl. 38): Eltern Abraham Adolph Cohn und Henriette Cohn, genannt Johanna, geb. Bernhardt. 1946 waren die Geschwister nach Cohns Angabe nicht mehr am Leben. In einem Fragebogen erklärte Cohn am 28.9.1946, er habe seine Schwägerin Luise Cohn während der NS-Zeit verloren. (s. VdN-Akte)
[9] s. Lebensläufe 20.3.1946 u. 22.5.1946. Zur Bedeutung der Schule s. Fehrs: Von der Heidereutergasse zum Roseneck. Jüdische Schulen in Berlin 1712-1942, Berlin 1993, 101-110; Holzer: Jüdische Schulen in Berlin. Am Beispiel der privaten Volksschule der jüdischen Gemeinde Rykestraße, Berlin 1992, 8 u. 27.
[10] s. Lebensläufe 16.1.1946, 20.3.1946 u. 22.5.1946
[11] s. Lebenslauf 22.5.1946 u. Fragebogen für Opfer der Nürnberger Gesetze mit Eingangsvermerk vom 20.7.1946 in VdN-Akte
[12] Der Lebenslauf 22.5.1946 nennt das Jahr 1896, der Lebenslauf 16.1.1946 das Jahr 1897. Die Berliner Adressbücher enthalten ab 1900 im Branchenverzeichnis einen Hinweis auf Julius Cohn als „Tapezierer“, teilweise auch als „Tapez.mstr.“. Zur Organisation des Handwerks um 1900 s. Henning: Deutsche Wirtschafts- und Sozialgeschichte im 19. Jahrhundert, Paderborn 1996, 873-875.
[13] s. Berliner Adressbücher ab 1896 und Statut der Tapezierer-Innung zu Berlin in LA Berlin A Pr. Br. Rep. 030 Nr. 2740, Bl. 28 – Innungsverband ‚Bund dt. Tapezierer und verwandter Gewerbetreibender‘.
[14] s. die Angaben in den Berliner Adressbüchern zu Brüsseler Str. 30, Fehmarnstr. 7, Sprengelstr. 2
[15] s. Lebensläufe 16.1.1946 u. 22.5.1946; Mitteilung der Liegenschaftsabt. Werneuchen. Den Kaufvertrag vom 25.8.1911 unterzeichnete Frau Cohn – im Beisein ihres Mannes, um den die Geschäftsfähigkeit der Ehefrauen beschränkenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1354ff) zu entsprechen. Julius Cohn wurde wohl erst nach dem Tod seiner ersten Ehefrau rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks. 1912 endeten die Einträge im Gewerbeverzeichnis der Berliner Adressbücher.
[16] Zur Rudolfshöhe s. Kuban: Werneuchen. Aus alter Zeit, Werneuchen 2012, 134-142. Der Wochenarbeitslohn eines Maurers betrug im Jahre 1910 in Berlin RM 40,50. (s. Kuczynski: Die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland von 1800 bis in die Gegenwart. Band I, Berlin 1949 (5. Aufl.), 244)
[17] 1914 wurde die Erlaubnis zur Errichtung eines transportablen Wirtschaftshauses mit einer Holzveranda erteilt, 1934 die Genehmigung zur Erneuerung der Holzveranda durch eine massive Veranda und 1936 schließlich die Erlaubnis zur Erneuerung des Schornsteins. (s. Mitteilung der Liegenschaftsabt. Werneuchen)
[18] Zu den sozio-ökonomischen Auswirkungen der Urbanisierung um 1900 s. Henning, 1101-1114.
[19] s. Lebenslauf 22.5.1946
[20] Stadt- und Land-Adreßbuch für Strausberg und Umgegend. Altlandsberg / Buckow / Werneuchen 1926/27, Eberswalde o. J., 171f; 175; 193
[21] s. Lebenslauf Viktoria Cohn u. Mitteilung den Centrum Judaicum Berlin
[22] s. Lebenslauf Viktoria Cohn; KA Barnim K. III. 1112 – Standesamt Werneuchen (Eheschließungen) Nr. 14/1929, o. Bl. 1929 wurden im Deutschen Reich 2.817 rein jüdische Ehen geschlossen sowie 1.663 sog. „Mischehen“, bei denen nur ein Partner jüdisch war; 335 der nicht-jüdischen Ehegatten waren katholisch. (s. Meiring: Die Christlich-Jüdische Mischehe in Deutschland 1840-1933, Hamburg 1998, 95)
[23] s. KA Barnim E. I. RdKB 26403 – Einwohner- und Straßenkartei Werneuchen
[24] Umfassend zu den Einzelmaßnahmen Adam: Judenpolitik im Dritten Reich, Düsseldorf 2003
[25] s. BLHA 2A I Kom 5962, Bl. 15-16 – Etats- und Rechnungswesen in Werneuchen
[26] Der Werneuchener Wegener berichtete 1949, die NSDAP habe vor dem Haus des jüdischen Arztes Dr. Goetz Posten platziert, um Menschen von dem Besuch der Praxis abzuhalten. (s. LA Schleswig-Holstein Abt. 460 Nr. 2026, o. Bl.)
[27] RGBl 1935 I 1146; zu Hintergründen s. Adam, 83-103
[28] RGBl 1935 I 1333; s. Eintragung in der Ergänzungskarte für Angaben über Abstammung und Vorbildung zur Volks-, Berufs- und Betriebszählung am 17. Mai 1939 (BArch R 1509 Kartei Haushalt Julius Cohn)
[29] Zu Scheidungen von Mischehen s. Strnad, 232-247 u. 262-276; zu Zwangsscheidungen s. Gruner: Widerstand in der Rosenstraße. Die Fabrik-Aktion und die Verfolgung der ‚Mischehen‘ 1943, Frankfurt/M. 2005, 89-94; 178-181; 187
[30] Die Erste Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 (RGBl. 1938 I 1580) untersagte Juden die selbständige Ausübung eines Handwerks.
[31] s. BLHA 2A I Pol 2022, Bl. 15 u. 23
[32] Der Einzug Konschewskis erfolgte zwischen dem 30.9.1936 und dem 3.10.1937. (s. BLHA 2A I Pol 2022, Bl. 23 u. 25) Warum und wie lange Konschewskis bei Cohn wohnten, lässt sich nicht sagen; Emma Konschewski wurde 1942 von Berlin aus nach Theresienstadt deportiert. (s. Bundesarchiv: Gedenkbuch) Auffällig ist, dass ebenfalls vor dem 3.10.1937 die Jüdin Gertrud Kraft von ihrem Haus in der Wegendorfer Straße 26 in das Haus der Jüdin Gulda Pontner in der Lindenstraße 54 umzog. (s. BLHA 2A I Pol 2022, Bl. 5 u. 25; BLHA 36C BFwa8, Bl. 18-19)
[33] s. RGBL 1938 I 1044; ergänzender hs. Vermerk vom 16.12.1938 in KA Barnim K. III 1112 – Standesamt Werneuchen (Eheschließungen) Nr. 14/1929, o. Bl.
[34] RGBL 1938 I 922
[35] s. Strnad, 192-207
[36] s. Lebenslauf Viktoria Cohn
[37] s. RGBL 1939 I 1097, Adam, 161
[38] s. RGBL 1938 I 414
[39] Möglicherweise unterlag Cohn damals noch nicht dieser Verpflichtung; 1958 wurde der Einheitswert des Grundstücks mit DM 4.590,- bestimmt. (s. VdN-Akte)
[40] s. RGBL 1938 I 1579; RGBL 1938 I 1638; RGBL 1939 I 2059
[41] Mitteilungen des BLHA vom 5.9.2025 u. der Liegenschaftsabt. Werneuchen vom 27.7.2025
[42] BLHA 36C BFwa 8, Bl. 18-19. Angesichts der Kriegseinwirkungen verschärfte die Reichsregierung Anfang 1943 die Wohnungsbewirtschaftung. Nach dem Tod seiner Mutter 1958 erbte Paul Masson das Grundstück, das sich zu diesem Zeitpunkt also wieder im Eigentum der Familie Cohn befand. (s. VdN-Akte)
[43] s. RGBL 1941 I 547; zu den Hintergründen Adam, 234-238 u. Strnad, 207-213
[44] s. Bescheinigung vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden in der Deutschen Demokratischen Republik vom 11.3.1952; Feststellungsbogen der VdN-Kreisdienststelle Bernau vom 5.5.1952 in VdN-Akte
[45] s. RGBL 1941 I 681; Lebenslauf Viktoria Cohn; Gruner, 182-184;
[46] Grundlegend hier Gruner. Nach Beendigung der Deportationen von Februar/März 1943 lebten in Berlin offiziell noch 18.500 Juden, von denen etwa die Hälfte den Judenstern tragen musste. (s. Gruner, 181)
[47] s. Fragebögen vom 16.1.1946 u. 22.5.1946 in VdN-Akte
[48] s. Lebenslauf 22.5.1946 u. Fragebogen vom 22.5.1946 in VdN-Akte; vgl. Gruner, 85; 101; 106; 185
[49] Die Anerkennung als „Opfer des Faschismus“ bzw. „Verfolgter des Naziregimes“ war in der SBZ und der frühen DDR in einem mehrstufigen Verfahren geregelt und hob stark auf politisch Verfolgte ab. S. Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg, 15.11.1945, 23.9.1946; Gesetz- und Verordnungsblatt der Landesregierung Brandenburg, 6.9.1947; Zentralverordnungsblatt, 6.10.1948, 14.10.1949; Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, 18.2.1950
[50] s. getippte „Bescheinigung“ vom 6. März 1946, ausgestellt von „Der Präsident der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg – Sozialabteilung – Opfer des Faschismus“ in VdN-Akte
[51] s. Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Ortsausschusses in VdN-Akte
[52] s. Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Kreisausschusses in VdN-Akte
[53] Dieser Status wurde durch die zuständigen Behörden am 22.3.1950, 25.10.1951 und 5.5.1952 bestätigt. (s. VdN-Akte)
[54] Die Mitglieder des Kreisausschusses waren vor 1933 aktive Mitglieder der KPD und hatten während der NS-Zeit teilweise langjährige Straf- und KZ-Haft erlitten.
[55] s. VdN-Akte
[56] s. VdN-Akte
[57] s. Schreiben des Ref. Sozialwesen-VdN beim Rat des Bezirks Frankfurt (Oder) vom 27.8.1956 in BLHA 601 RdB FfO VdN-1148 – Viktoria Cohn, o.Bl.
