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Startseite > NS-Völkermord > Porajmos > Der Holocaust an Sinti und Roma
Geschrieben von: Stefan Loubichi
Erstellt:

Der Holocaust an Sinti und Roma

Zur Begriffsdefinition von Sinti und Roma

Unter dem Begriff „Sinti und Roma“ versteht man die offizielle Bezeichnung für die Gesamtheit der seit mehreren Jahrhunderten in Europa ansässigen Roma einschließlich ihrer zahlreichen Untergruppen, wobei „Sinti“ die in West- und Mitteleuropa Beheimateten und „Roma“ diejenigen bezeichnet, die ost- bzw. südosteuropäischer Herkunft sind. Der Begriff „Zigeuner“ ist eine bis ins Mittelalter reichende Fremdbezeichnung der jeweiligen Mehrheitsbevölkerung und wird von der Minderheit der Sinti und Roma als diskriminierend abgelehnt. Es gibt derzeit 70.000 in Deutschland lebende deutsche Sinti und Roma.

Der Bergriff „Roma“ ist der Obergriff für eine nach historisch-geografischer Herkunft aus dem indischen Subkontinent und ihrer Sprache, dem „Romanes“, seit mehr als 600 Jahren in Europa beheimateten Bevölkerungsgruppe. Die Sprache der Roma wird derzeit von mindestens 3,5 Millionen Menschen weltweit gesprochen. Die Wissenschaft der Linguistik rechnet das Romanes zu den neuindischen Sprachen und weist es Zentralindien zu; nach leicht abgewandelter Mindermeinung ist Romanes mit der altinidischen Hochsprache Sanskrit verwandt. Eine bemerkenswerte Besonderheit besteht darin, dass das „Romanes“ bis in das 20. Jahrhundert weitestgehend nicht schriftlich war. Auch wenn sich über die Linguistik belegen lässt, dass die Roma ursprünglich einst aus dem indischen Sprachraum kamen, so lässt sich deren genaue Wanderung nur dahingehend bestimmen, dass die Roma spätestens im 14. Jahrhundert von Kleinasien kommend nach Südosteuropa migrierten und von dort weiter in das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ gelangten. In Deutschland werden erstmals 1407 Roma in der Bischofsstadt Hildesheim erwähnt. Im Jahre 1446 wurde einem „Heincz von Mulhusen, zyguner“ das Bürgerrecht vom Magistrat der Stadt Frank am Main verliehen. Es ist somit nachgewiesen, dass die Sinti und Roma eine seit Jahrhunderten in Deutschland lebende Minderheit sind.

Während im Mittelalter den Sinti und Roma von dem deutschen Feudalwesen oftmals noch so genannte Schutzbriefe ausgestellt wurden, änderte sich vieler Orten gegen Ende des 15. Jahrhunderts, d.h. im Rahmen des Überganges vom Mittelalter zur Neuzeit, das Verhältnis zu Sinti und Roma. Ein aus soziologischer Sicht interessanter Aspekt ist dabei, dass Antiziganismus und Antisemitismus von Anfang religiös determiniert waren. Roma wurden in geschichtlicher Sicht oftmals als Heiden bezeichnet, obgleich viele von ihnen getaufte Christen waren und sind.

Die deutschen Sinti und Roma wurden 1995 als nationale Minderheit in Deutschland mit eigener Minderheitensprache, verbunden mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben, anerkannt. Aus dieser verfassungsrechtlichen Sicht haben diese deutschen Sinti und Roma die gleichen Rechte wie zum Beispiel die deutschen Friesen im Norden oder die Sorben im Osten der Bundesrepublik Deutschland. Dachorganisation der Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland ist der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, dessen Vorsitzender Romani Rose ist.

Beschäftigen wir uns nun aber mit der originär relevanten Thematik „Sinti und Roma und der Holocaust“:

 

Von der Weimarer Republik bis zum Kriegsbeginn

Es darf und sollte nicht vergessen werden, dass Sinti und Roma oftmals im 1. Weltkrieg (1914-1918) als deutsche Soldaten ihren Militärdienst verrichtet hatten, gleichwohl aber zu den gesellschaftspolitischen Verlierern der Weimarer Republik gehörten. Schon im Deutschland eines Kaiser Wilhelm II. gab es eine Forderung nach „Seßhaftmachung der Zigeuner“, die während der Weimarer Republik in zahlreichen Erlassen mündeten, welche die „Ausweisung ausländischer Sinti und Roma“ und die „Erschwerung einer reisenden Lebensweise bei inländischen Sinti und Roma“ zum Ziel hatte. Gegen Ende der 1920er, d.h. zu einer Zeit, in der Hitler noch nicht die Macht ergriffen hatte, wurde durch die Einführung von Sonderausweisen für Sinti und Roma eine lückenlose Erfassung aller in Deutschland lebenden Sinti und Roma vorangetrieben, die nicht nur diskriminierend war, sondern Hitler später sein verbrecherisches Handwerk erleichtern sollte.

Welche Haltung Hitler und die NSDAP in Sachen Sinti und Roma hatten, lässt sich daran erkennen, dass unmittelbar nach der Machtergreifung Planungen für ein Reichszigeunergesetz einsetzten. Zwar wurde dieses Gesetz nie verabschiedet, gleichwohl wurden aber alle in der Weimarer Republik erlassenen Diskriminierungen in dem am 6. Juni 1936 verabschiedeten „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ zusammengefasst und die Sinti und Roma als „dem deutschen Volkstum fremdes Zigeunervolk“ diffamiert.

Gleich zu Beginn der NS-Zeit wurden Sinti und Roma Opfer des Rassenwahns von Hitler. Auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juni 1933 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass spätestens ab 1934 auch Sinti und Roma Opfer von Zwangssterilisierungen wurden. Weitere Einschränkungen, denen die Sinti und Roma ausgesetzt waren, waren die 1935 eingeführten Gesetze „Ehegesundheitsgesetz“ sowie „Blutschutzgesetz“, da das NS-Regime die Ehe- und Fortpflanzungsbeschränkungen ausdrücklich auf „Artfremde“ ausdehnte. Durch die am 15. September 1935 verkündeten „Nürnberger Rassengesetze“ wurden Sinti und Roma genau wie Juden zu Bürgern mit eingeschränkten Rechten herabgestuft und Verbindungen zwischen Deutschen einerseits sowie Sinti und Roma andererseits verboten. Der damalige Reichsinnenminister Frick erklärte hierzu am 3. Januar 1936: „Zu den artfremden Rassen gehören in Europa außer den Juden regelmäßig nur die Zigeuner“

Mitte 1935 begann die Stadt Köln damit, Sinti und Roma in umzäumte und bewachte Lager am Rande der Stadt zu konzentrieren. 1936 wurde dieses (Kölner) Modell in Berlin, Frankfurt am Main sowie Magdeburg kopiert und 1937 wurden derartige Lager für Sinti und Roma in Düsseldorf, Essen, Kassel und Wiesbaden „eröffnet“. Dass dies weiten Teilen der Bevölkerung in diesen Städten verborgen blieb, ist nur schwer zu glauben.

Auch der 1933 verabschiedete Erlass gegen Berufsverbrecher, wonach gegen diese eine sofortige polizeiliche „Vorbeugungshaft“ angeordnet werden konnte, wurde in großem Umfang gegen Sinti und Roma angewandt. Hierdurch war es möglich, „Berufsverbrecher“ unbefristet in Konzentrationslager zu inhaftieren. Durch den Asozialenerlass aus dem Dezember 1937 als Ergänzung zum Berufsverbrechererlass erhielt die Polizei hiernach die Blankovollmacht, Zigeuner als Asoziale unbefristet in Konzentrationslager zu inhaftieren. Aber auch dies reichte dem Reichsinnenministerium nicht. Da die Polizei nach Auffassung des Reichsinnenministeriums den Asozialenerlass nicht mit genügender Härte umgesetzt hatte, wurden durch die im Juni 1938 durchgeführte Polizeiaktion „Arbeitsscheu Reich“ weitere 10.000 Personen, darunter eine große Anzahl Roma und Sinti, in Konzentrationslager eingewiesen.

Auch die unter der Leitung von Goebbels am 22. September 1933 errichtete Reichskulturkammer stellte einen weiteren Einschnitt dar, da ein nunmehr rassisch begründeter Ausschluss einem Berufsverbot für viele Sinti und Roma gleichkam. Im Herbst 1935 begann der systematische Ausschluss aller Nichtarier aus der Reichstheaterkammer und zum Jahreswechsel 1937/1938 waren alle Sinti und Roma aus der Reichsmusikkammer ausgeschlossen. Sinti und Roma hatten somit spätestens ab diesem Zeitpunkt keinerlei Möglichkeiten mehr, sich aktiv in das kulturelle Leben einzubringen.

Im November 1937 wurde unter Leitung von Dr. Robert Ritter in Berlin die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ gegründet, die bei der totalen Erfassung von Sinti und Roma eine besondere Rollen spielen sollte. Diese „Forschungsstelle“ kooperierte eng mit der am 1. Oktober 1938 auf Anweisung Himmlers beim Reichskriminalamt in Berlin eingerichteten Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerwesens. Spätestens mit Himmlers Erlass vom 8. Dezember 1938 war dann aber evident, was die Nazis wirklich wollten: „Es ist die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus in Angriff zu nehmen.“ Im Rahmen der „endgültigen Lösung der Zigeunerfrage“ ordnete Himmler an, dass alle Sinti und Roma im Deutschen Reich zu erfassen sind.

 

Zum Versuch der endgültigen Vernichtung während des II. Weltkrieges

Im Rahmen einer Besprechung des Amtschefs sowie der Leiter der Einsatzgruppen im Reichssicherheitshauptamt wurde gleich nach Kriegsbeginn am 21. September 1939 beschlossen, die Juden sowie die restlichen „30.000 Zigeuner“ aus dem Reichsgebiet in das besetzte Polen zu deportieren. Im Mai 1940 erfolgten dann die ersten Massendeportationen ganzer Sinti und Roma – Familien in das besetzte Polen. Grundlage hierzu war ein Befehl Himmlers vom 27. April 1940. Die Einstellung der deutschen Wehrmacht wurde am 11. Februar 1941 offensichtlich: An diesem Tage ordnete nämlich das Oberkommando der Wehrmacht aus „rassepolitischen Gründen“ die „Entlassung von allen Zigeunern und Zigeunermischlingen aus dem aktiven Wehrdienst an.

Nach dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion im Sommer 1941 wurden hinter der Front systematisch Sinti und Roma von den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei, der SS sowie von Einsatzkommandos der Wehrmacht erschossen. Im Rahmen des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses gestand der Einsatzgruppenkeiter Otto Ohlendorf auch: „Es bestand kein Unterschied zwischen Zigeunern und Juden. Für beide galt damals der gleiche Befehl.“ Wie ernst man es mit diesem systematischen Mord meinte, lässt die Anordnung des Kreishauptmanns im Bezirk Warschau-Land vom 28. Mai 1942 erkennen, wonach „Zigeuner in den jüdischen Wohnbezirk einzuweisen sind und im Warschauer Ghetto Armbinden mit der Aufschrift Z tragen mussten“. Die meisten der Sinti und Roma, welche sich zu diesem Zeitpunkt im Warschauer Ghetto befanden, wurden später im Konzentrationslager Treblinka ermordet. 1942 brachte aber noch weiteres Leid. Im Zeitraum Juni bis September 1942 wurden mehr als 25.000 (!) rumänische Sinti und Roma nach Transnistrien deportiert, wobei nur die wenigstens von dort lebend zurück kommen sollten.

Höhepunkt der NS-Perversität sollte dann der 16. Dezember 1942 sein, der Tag von Himmlers Auschwitz-Erlass. Dieser bildete schließlich für 13.000 Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich und Österreich die Grundlage für deren Deportation in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Dort richtete die SS im Lagerabschnitt B II e das so genannte „Zigeunerlager“ ein. Um aus NS-Sicht eine Legitimation für den Vermögensraub der nach Auschwitz-Birkenau deportierten Sinti und Roma zu haben, wurde am 30. Januar 1943 vom Reichssicherheitshauptamt ein Erlass über die Einziehung des Vermögens der nach Ausschwitz-Birkenau deportierten Sinti und Roma proklamiert. Am 23. März 1943 begannen dann die ersten Massenvernichtungsaktionen im „Zigeunerlager Auschwitz-Birkenau“. Es sollte jedoch noch schlimmer kommen. Am 30. Mai 1943 wurde der berüchtigte Josef Mengele Lagerarzt im „Zigeunerlager“, wo er Häftlinge für seine medizinische Versuche missbrauchte. Mengeles „Zwillingsforschung“ -im Übrigen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert- fielen unzählige Sinti, Roma und Juden zum Opfer. Am 2. August 1944 wurde dann das „Zigeunerlager“ aufgelöst. Die letzten 2900 Überlende, d.h. zumeist Kinder, Frauen und Alte, wurden in der Nacht zum 3. August 1944 in den Gaskammern ermordet. Zweifelsfrei könnte man die Dokumentation dieser unvorstellbaren Mordserie hier noch fortsetzen, gleichwohl dürfte aber allein schon durch diese Schilderung eindeutig sein, dass der Völkermord der Nazis an den Sinti und Roma sowie Juden in der Menschheitsgeschichte der „negative Höhepunkt“ darstellt und in einem historischen Vergleich zwischen dem römischen Kaiser Nero und dem NS-Regime der römische Kaiser Nero eher als Friedensengel bezeichnet werden müsste.

Es wird geschätzt, dass im nationalsozialistisch besetzten Europa und in den mit Hitler im II. Weltkrieg verbündeten Staaten mehr als 500.000 Sinti und Roma ermordet wurden. Von den im III. Reich erfassten 35.000 – 40.000 erfassten deutschen sowie österreichischen Sinti und Roma wurden circa 25.000 ermordet.

 

Die (anfangs) nicht geglückte Aufarbeitung des Holocaust an Sinti und Roma

Bzgl. des Völkermordes an den Sinti und Roma im III. Reiches war man in den ersten Nachkriegsjahren primär an der Reduktion der staatliche Entschädigungen und erst sekundär an einer ernsthaften Aufarbeitung der Vorkommnisse interessiert. Kennzeichnend hierfür war zum Beispiel ein Erlass des Lands Baden-Württemberg aus dem Februar 1950, wonach „Zigeuner überwiegend nicht aus rassistischen Gründen sondern wegen ihrer asozialen und kriminellen Haltung inhaftiert worden seien.“ In der Regel wurden deshalb Entschädigungsanträge von Sinti und Roma abgelehnt und nur wenige wagten den kostspieligen Klageweg. In der deutschen Justiz etablierte sich bis Mitte der 1950er eine Urteilspraxis, wonach die vor dem „Auschwitz-Erlass“ ergriffenen Maßnahmen gegen Sinti und Roma keine rassistische Verfolgung gewesen seien. Im Jahr 1956 wurde vom Bundesgerichtshof sogar in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass eine rassische Verfolgung der Sinti und Roma erst ab März 1943 anzunehmen sei. Alle diesem BGH Grundsatzurteil widersprechenden Urteile wurden bis Ende 1963 stets von höheren Instanzen kassiert. Somit leugnete die deutsche Justiz in der Zeit bis 1963 die rassische Verfolgung der Sinti und Roma für den Zeitraum 1933 – 1943.

Erst am 17. März 1982, d.h. 37 (!) Jahre nach Ende des II. Weltkrieges wurde der Völkermord an den Sinti und Roma offiziell von der deutschen Bundesregierung im Rahmen der nachfolgenden Erklärung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt anerkannt: „Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermords erfüllt.“

Getreu des Mottos „Zukunft braucht Erinnerung“ ist es an der Zeit, sich des in der deutschen Geschichtsbewältigung oftmals leider nur rudimentär behandelten und Jahrzehnte sogar teilweise geleugneten Holocaust an den Sinti und Roma im III. Reich zu erinnern und sich kritisch mit ihm auseinander zu setzen. Gerade zu einer Zeit, in der wieder Antiziganismus in Teilen der Bevölkerung offen zur Schau gestellt wird, ist es um so wichtiger, sich eingehend mit den Themengebieten „Holocaust an Sinti und Roma im III. Reich“ sowie „Antizinganismus“ auseinanderzusetzen, damit sichergestellt ist, dass sich der schrecklichste Völkermord in der Geschichte der Menschheit, welcher sich von 1933 bis 1945 ereignete, niemals wiederholen wird.

Autor: Stefan Loubichi, Wirtschaftswissenschaftler des Jahrganges 1966, der sich seit vielen Jahren auf wissenschaftlicher Basis mit dem Thema beschäftigt und durch sein Engagement verhindern möchte, dass durch Vergessen jemals wieder vergleichbare Greueltaten wie die der Nazis im III. Reich entstehen könnten – Zukunft braucht Erinnerung.

 

Literatur

Marion Bonillo, Zigeunerpolitik im Deutschen Kaiserreich 1871-1918, Verlag Peter Lang, 2001

Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid – Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage, Hamburg, 1996

Sybil Milton, Vorstufe zur Vernichtung. Die Zigeunerlager nach 1933, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 43 (1995) 1, S. 115-130

Michael Schenk, Rassismus gegen Sinti und Roma: zur Kontinuität der Zigeunerverfolgung innerhalb der deutschen Gesellschaft von der Weimarer Republik bis in die Gegenwart, Frankfurt/M. u.a. 1994

Karola Fings/Frank Sparing, Rassismus, Lager, Völkermord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln, Köln 2005, S. 93-108

Martin Luchterhandt, Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“, Lübeck 2000, S. 123-137 und S. 206-226

Waclaw Dlugoborski (Hrsg.), Sinti und Roma im KL Auschwitz-Birkenau 1943-44, Oswiecim 1998 (poln.)

Stowarzyszenie Rom w Polsce (Vereinigung der Roma in Polen) (Hrsg.), Das Schicksal der Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, Warszawa 1994 (poln.)

Katharina Stengel, Tradierte Feindbilder. Die Entschädigung der Sinti und Roma in den fünfziger und sechziger Jahren, Frankfurt/M. 2004

Gilad Margalit, Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“, Berlin 2001, S. 117-173

Wolfgang Ayaß, Ein Gebot der nationalen Arbeitsdisziplin. Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ 1938, in: ders./Reimar Gilsenbach/Ursula Körber (Hrsg.)

Michael Zimmermann, Zigeunerpolitik und Zigeunerdiskurs im Europa des 20. Jahrhunderts, in: ders. (Hrsg.), Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2007, S. 13–70, hier S. 63

 

Internetquellen

Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland: zentralrat.sintiundroma.de

Online-Enzyklopädie und didaktisch aufbereitete Informationen der Uni Graz: romani.uni-graz.at/rombase

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