Wie Sprache Feindbilder erzeugt, Erinnerung ordnet und demokratische Urteilskraft schärft
Sprache ist nicht nur Wortwahl
Demokratien scheitern nicht an Pronomen. Doch an Pronomen, Satzbau und kleinen grammatischen Entscheidungen lässt sich beobachten, wie politische Gemeinschaften entworfen werden: Wer ist „wir“? Wer erscheint als „die anderen“? Wer handelt, wer erleidet etwas – und wer kommt im Satz überhaupt nicht mehr vor? Sprache bildet gesellschaftliche Wirklichkeit nicht nur ab. Sie lenkt auch, wie wir sie wahrnehmen.
Die bereits veröffentlichten Beiträge „Wörter als Schaltstellen der Macht“ und „Metaphern der Entmenschlichung“ untersuchten vor allem belastete Begriffe, metaphorische Bilder und ihre politische Wirkung. Hier rückt eine andere Ebene in den Mittelpunkt: die grammatischen Beziehungen zwischen Menschen, Handlungen und Erinnerungen. Politische Sprachkritik, die Analyse von Feindbildern und historische Quellenarbeit bilden dabei keine drei getrennten Themen. Sie werden zu einem gemeinsamen Verfahren, mit dem Leserinnen und Leser politische Behauptungen und historische Darstellungen genauer prüfen können.
Eine wichtige Grenze gilt von Anfang an: Weder das Pronomen „wir“ noch eine Passivkonstruktion oder ein Modalverb ist an sich extremistisch. Bedeutung entsteht erst im Zusammenspiel von Formulierung, Text, Situation und nachweisbarer historischer Funktion (Girnth 2015; Reisigl/Wodak 2001).
Erstes Quellenbeispiel: Wie ein Gesetz Zugehörigkeit erzeugt
Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 gehört zu den Nürnberger Gesetzen. Es entzog jüdischen Menschen im nationalsozialistischen Deutschland systematisch die Möglichkeit gleichberechtigter politischer Zugehörigkeit. § 2 Absatz 1 beginnt mit der Formulierung: „Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“. § 2 Absatz 3 legt fest, dass der Reichsbürger alleiniger Träger der vollen politischen Rechte sei. Das Dokument ist im Reichsgesetzblatt vom 16. September 1935 (Teil I, S. 1146) überliefert. Die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 konkretisierte die rassistische Einstufung und schloss die als „Juden“ definierten Menschen ausdrücklich vom Reichsbürgerrecht, vom politischen Stimmrecht und von öffentlichen Ämtern aus (§§ 4 und 5; Reichsgesetzblatt I, 1935, S. 1333–1334).
Entscheidend ist hier nicht allein die rassistische Wendung „deutschen oder artverwandten Blutes“. Ebenso aufschlussreich ist die grammatische Konstruktion: „ist nur“. Das einschränkende „nur“ begrenzt die Kategorie des Reichsbürgers auf eine ideologisch definierte Gruppe. Das Präsens „ist“ formuliert diese politische Setzung als geltenden Rechtszustand. Der anschließende Satz „Der Reichsbürger ist der alleinige Träger …“ weist Rechte einem so definierten Personenkreis exklusiv zu. Andere werden nicht einzeln genannt; ihr Ausschluss ergibt sich aus der Begrenzung der Berechtigten.
Die Gewalt dieses Gesetzes lag nicht in Grammatik allein, sondern in der Verbindung rassistischer Ideologie mit staatlicher Normsetzung und Durchsetzung. Gerade deshalb ist die Form bemerkenswert: Eine willkürliche, menschenfeindliche Ordnung erscheint im sachlichen Stil juristischer Definitionen. Aus einer politischen Entscheidung wird eine scheinbar selbstverständlich zu verwaltende Zugehörigkeitsgrenze. Wer die Quelle grammatisch liest, erkennt, wie eine Institution das „Wir“ der politisch voll Berechtigten erzeugt und andere ausgrenzt.
Die historische Einordnung ist unverzichtbar: Das Gesetz war Teil der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung jüdischer Menschen. Die sprachliche Analyse erklärt nicht die Verbrechen aus einem einzelnen Satz heraus. Sie zeigt, wie Ausgrenzung in verbindliche Verwaltungs- und Rechtskategorien übersetzt wurde (Schmitz-Berning 2007).
Zweites Quellenbeispiel: Wie Erinnerung Verantwortung aufnimmt – und begrenzt
Ein anderer historischer Kontext eröffnet sich mit der Stuttgarter Schulderklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 19. Oktober 1945. Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes und des Zweiten Weltkriegs bekannte sich die Kirchenleitung gegenüber ökumenischen Vertretern zu einer Mitverantwortung. Im Text heißt es: „Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden.“ Die Erklärung spricht außerdem von einer „Solidarität der Schuld“ und enthält die Selbstanklage „wir klagen uns an“.
Die Formulierungen verdienen eine genaue Lektüre. Das „wir“ und „uns“ schaffen ein Kollektiv, das sich nicht nur als leidend beschreibt, sondern Verantwortung anerkennt. Das ist eine andere Funktion kollektiver Selbstbezeichnung als im Reichsbürgergesetz: Dort wird ein berechtigtes Innen gegen ein ausgeschlossenes Außen abgegrenzt; hier formuliert eine Institution eine gemeinsame Schuldverstrickung. Dieselbe sprachliche Möglichkeit, ein „Wir“ zu bilden, kann also sehr verschiedene politische und moralische Aufgaben erfüllen.
Gleichzeitig steht der Satz „Durch uns ist … Leid … gebracht worden“ im Vorgangspassiv. Mit „durch uns“ bleibt eine Mitverursachung ausdrücklich bezeichnet; konkrete Täter, Opfergruppen, Entscheidungen und Institutionen werden aber nicht im Einzelnen benannt. Das Passiv löscht Verantwortung in diesem Fall nicht einfach aus – die Wendung „durch uns“ widerspricht gerade einer solchen pauschalen Lesart. Es verdichtet sie jedoch zu einer allgemeinen Aussage, die historische Einzelheiten offenlässt. Auch die Selbstanklage der Erklärung richtet sich stark auf unzureichenden kirchlichen Mut und Glauben. Die Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden wird nicht ausdrücklich angesprochen (EKD; Haus der Geschichte; bpb).
Gerade diese Spannung macht die Quelle didaktisch wertvoll. Sie lässt Anerkennung und Begrenztheit zugleich erkennen: Die Erklärung war ein bedeutsamer Schritt kirchlicher Selbstkritik, aber keine vollständige Darstellung nationalsozialistischer Verbrechen und kirchlicher Verstrickungen. Eine sorgfältige Erinnerungskultur fragt daher nicht nur, ob Schuld bekannt wird, sondern auch, wie sie benannt wird, wer spricht, wer fehlt und welche historischen Nachfragen notwendig bleiben.
Von der Quelle zum Urteil: fünf genaue Fragen
Die beiden Dokumente liegen zehn Jahre auseinander und verfolgen unvereinbare Zwecke. Sie dürfen weder moralisch noch historisch gleichgesetzt werden. Gerade im Kontrast zeigen sie jedoch, warum Grammatik für politische und historische Urteilsbildung wichtig ist: Ein „Wir“ kann Menschen ausschließen oder Verantwortung übernehmen; ein sachlicher Satz kann eine diskriminierende Ordnung festschreiben, ein Passiv Verantwortung zugleich benennen und unbestimmt lassen.
| Prüffeld | Frage an die historische Quelle |
|---|---|
| Zugehörigkeit | Wer gehört zum „wir“ – wer bleibt draußen? |
| Benennung | Welche Eigenschaften werden Menschen oder Gruppen zugeschrieben? |
| Handlung | Wer handelt; wer erleidet etwas; wer wird nicht genannt? |
| Gewissheit | Was erscheint als Tatsache, Pflicht oder angebliche Notwendigkeit? |
| Erinnerung | Aus welcher Zeit und Position wird über die Vergangenheit gesprochen? |
Tabelle 1: Fünf Prüffragen zur sprachlichen Quellenanalyse (eigene Zusammenstellung in Anlehnung an Reisigl/Wodak 2001; Achugar 2008; Wineburg 2001).
Die Methode ist bewusst einfach, aber nicht vereinfachend: Zuerst markieren Leserinnen und Leser überprüfbare sprachliche Formen. Dann bestimmen sie Sprecher, Adressaten, Entstehungszeit und historische Umstände. Schließlich vergleichen sie weitere Quellen und begründen eine Bewertung. Diese Reihenfolge – beschreiben, historisch einordnen, urteilen – verhindert, dass schon ein verdächtig klingendes Wort als Beweis gilt. Sie verhindert ebenso, dass die Wirkung einer nachweislich menschenfeindlichen Formulierung als bloße Geschmacksfrage verharmlost wird (Wineburg 2001).
Was daraus für die Gegenwart folgt
Auch heute entstehen politische Feindbilder nicht nur durch spektakuläre Schlagwörter. Sie können durch pauschale Gruppenbezeichnungen, die Behauptung unveränderlicher Eigenschaften, durch unausgesprochene Akteure oder vermeintliche Zwangsläufigkeiten gestützt werden. Wer gegenwärtige Sprache untersucht, muss jedoch historische Unterschiede ernst nehmen: Die Analyse einer ähnlichen sprachlichen Struktur ist kein Nachweis gleicher Absichten, Verhältnisse oder Verbrechen. Besonders die nationalsozialistische Verfolgungs- und Vernichtungspolitik verlangt eine präzise historische Einordnung.
Demokratische Aufmerksamkeit beginnt deshalb mit konkreten Nachfragen statt vorschnellen Gleichsetzungen: Von welchen Menschen ist wirklich die Rede? Welche Behauptung ist belegt? Welche Handlung wird wem zugerechnet? Wer erzählt diese Geschichte – und was fehlt? Solche Fragen helfen in Schule, Öffentlichkeit und persönlichem Gespräch, Behauptungen am Text und an der Wirklichkeit zu prüfen.
Erinnerung ist mehr als das Wiederholen richtiger Daten. Sie verlangt die Fähigkeit, Quellen zu lesen, Perspektiven zu unterscheiden und Verantwortung kenntlich zu machen. Grammatik ersetzt weder historische Forschung noch moralische Haltung. Aber sie gibt beiden eine überprüfbare Grundlage: Wer erkennt, wie Sätze Zugehörigkeit schaffen und Verantwortung verteilen, kann sich begründeter ein eigenes Urteil bilden.
Autor: Dr. Christopher Schulz
Quellen und Literatur
Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, Reichsgesetzblatt I (1935), S. 1146; Quellendokumentation: LWL, Internet-Portal „Westfälische Geschichte“: https:/
Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (1945): Stuttgarter Schulderklärung, 19. Oktober 1945. Wortlaut und Kontext: https:/
Bundeszentrale für politische Bildung: „Siegerin in Trümmern?“ Deutschland Archiv (zur historischen Einordnung der Stuttgarter Schulderklärung): https:/
Achugar, Mariana (2008): What We Remember: The Construction of Memory in Military Discourse. Amsterdam/Philadelphia: John Benjamins. DOI: 10.1075/dapsac.29.
Girnth, Heiko (2015): Sprache und Sprachverwendung in der Politik. Eine Einführung in die linguistische Analyse öffentlich-politischer Kommunikation. 2. Aufl. Berlin/Boston: De Gruyter.
Reisigl, Martin / Wodak, Ruth (2001): Discourse and Discrimination: Rhetorics of Racism and Antisemitism. London/New York: Routledge.
Schmitz-Berning, Cornelia (2007): Vokabular des Nationalsozialismus. 2. Aufl. Berlin/New York: De Gruyter.
Wineburg, Sam (2001): Historical Thinking and Other Unnatural Acts: Charting the Future of Teaching the Past. Philadelphia: Temple University Press.
Hinweis: Die beiden historischen Dokumente werden ausschließlich in ihrem Entstehungszusammenhang und zu Zwecken kritischer Quellenanalyse behandelt.
