Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Einziger Artikel
Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.
Berlin, den 3. Juli 1934.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
Basisdaten |
Fundstelle / Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil I, Nr. 71, Seite 529 |
Der Originaltext ist als Digitalisat zu finden unter: ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online / Anbieter: Österreichische Nationalbibliothek, Wien (Österreich) |