Über uns
Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert - von Wolfram Wette
Geschrieben von: Wigbert Benz
Wolfram Wette, Gerd R. Ueberschär (Hg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert. Primus Verlag Darmstadt 2001.
Dieser
Sammelband, an dem 43 Wissenschaftler, zumeist Historiker, aus vielen
Ländern mitgewirkt haben, beschreibt Kriegsverbrechen im 20.Jahrhundert,
aber zugleich auch die politischen und rechtlichen Anstrengungen
der Staatengemeinschaft, diese durch verbindliche völkerrechtliche
Bestimmungen und Sanktionen einzuschränken. Den chronologischen
Ausgangspunkt bildet die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907
mit ihrer Definition von Kriegsverbrechen, ohne allerdings ein entsprechendes
internationales Gericht zu deren Ahndung zu schaffen. Dieses wurde
ad hoc erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Nürnberger
Internationalen Militärtribunal (IMT) geschaffen, und erst
jetzt zu Beginn des 21.Jahrhunderts ist die internationale Staatengemeinschaft
dabei, einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof ins
Leben zu rufen. Mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen im ehemaligen
Jugoslawien, Ruanda und anderswo wurde und wird ein weltweit wahrgenommener
Anfang gemacht. Wie widersprüchlich dieser Prozess hin zur
Bestrafung von Kriegsverbrechen abläuft, zeigt der Beitrag
von Joachim Perels „Probleme der Ahndung völkerrechtswidriger
Staatsverbrechen“ u.a. am Beispiel der USA, die gleichermaßen
Vorreiter eines neuen Völkerrechts zur Ahndung von Kriegsverbrechen
und dessen Widersacher – je nach geschichtlicher Konstellation
waren. So hatte die US-Regierung kein Interesse daran, den Vernichtungsterror
des Roten-Khmer-Regimes in Kambodscha Mitte der 70er Jahre, das
von sieben Millionen Einwohnern etwa 1,5 Millionen ausrottete, vor
ein Kriegstribunal zu bringen, da die Regierung Pol Pots ein politischer
Gegner Vietnams war. Joachim Perels folgert: „Die Wirklichkeit
des Völkerrechts blieb eine abhängige Variable der Interessenslage
der stärksten Führungsmacht der Welt“ (S.26).
Der Schwerpunkt dieses Werkes liegt jedoch nicht auf einer Untersuchung der Entwicklung des Kriegsvölkerrechts, sondern auf der geschichtswissenschaftlichen Darstellung von Kriegsverbrechen in verschiedenen Weltregionen und Staaten während des 20.Jahrhunderts. Der Leser soll sich über die historischen Sachverhalte informieren können, von denen in der Regel lediglich die symbolbeladenen Ortsnamen – wie z.B. Katyn, Babij Jar, Nanjing, Dresden, Hiroshima oder My Lai – geläufig sind, ohne dass das hinter diesen Namen verborgene Verbrechensgeschehen im einzelnen bekannt wäre. Dabei ist es den Herausgebern, Wolfram Wette und Gerd R. Ueberschär, beide namhafte Militärhistoriker, gelungen, über deutsche Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg hinausgehend kompetente Wissenschaftler auch für die Darstellung des Forschungsstandes von Kriegsverbrechen anderer Staaten im 20.Jahrhundert zu gewinnen. Yuji Ishida und Uwe Makino beschreiben japanische Kriegsverbrechen in den 30er und 40er Jahren, insbesondere die Massenvergewaltigungen und Massentötungen von Zivilisten in China. Diese korrespondierten ebenfalls mit der Vorstellung des „totalen Krieges“. So betont Uwe Makino: „Der ‚Weltanschauungskrieg’, der ab dem Sommer 1941 in der Sowjetunion tobte und in der Konsequenz auch den Holocaust beschleunigen sollte, erinnert jedenfalls in seiner Maßlosigkeit an die Verbrechen der Japaner in China“ (S.352). Und Yuji Ishida stellt klar, dass die „Gedanken der deutschen Geopolitik, wie die des Wortführers Karl Haushofer, in Japan sehr populär und unter den Militäreliten einflussreich waren. Die deutsche Raumforschung und Raumplanung wurde auch hinsichtlich der Besatzungspolitik in der Mandschurei stark berücksichtigt“ (S.334). Weitere Beiträge thematisieren u.a. sowjetische Kriegsverbrechen an der polnischen Bevölkerung, kroatische Morde im Konzentrationslager Jasenovac, niederländische Verbrechen in Indonesien, sowjetische Gewalttaten auf deutschem Boden in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs, den alliierten Luftkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung und US-amerikanische Gewalttaten während des Vietnamkrieges. Birgit Beck, Historikerin an der Universität Bern, untersucht Massenvergewaltigungen als Kriegsverbrechen in einer geschichtlichen Längsschnittuntersuchung von Ersten Weltkrieg bis zum Krieg im ehemaligen Jugoslawien und beschreibt in diesem Zusammenhang die Entwicklung des Völkerrechts. In der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien durch den UN-Sicherheitsratsbeschluss vom 25.Mai 1993 sieht sie einen bedeutenden historischen Fortschritt und resümiert: „Alleine durch die Aufnahme dieses Gerichtsverfahrens (erscheint) die Hoffnung berechtigt, dass Frauen in Zukunft nicht mehr die verkannten und ungesühnten Zielscheiben von Kriegsverbrechen sein werden, da die Verantwortlichen für diese Taten mit einer Bestrafung zumindest rechnen müssen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind am Beginn des 21. Jahrhunderts bereits geschaffen“ (S.415).
Der informative Nutzen dieses verdienstvollen Sammelbandes und seine Bedeutung für die historisch-politische Bildung stehen für den Rezensenten außer Frage, auch wenn es leider versäumt wurde, im Rahmen dieses interdisziplinären Gemeinschaftswerkes didaktische Perspektiven explizit einzubeziehen. Und doch seien zwei kritische Hinweise angemerkt: ein spezieller auf einen Einzelbeitrag bezogen und ein weiterer, der den konzeptionellen Ansatz des Werkes tangiert. In seinem Beitrag „Babij Jar 1941. Das Verwischen der Spuren“ stellt Wolfram Wette zu Recht den Tatbestand dar, dass sowohl die Wehrmacht 1941 und danach alles getan hat, um ihren Anteil an der Ermordung von ca. 30000 jüdischen Menschen am 30.September 1941 zu verschleiern, als auch einige Historiker bis heute (als Beispiel nennt er unter Anmerkung 33 Joachim Hoffmanns Buch „Stalins Vernichtungskrieg“) diese Tendenz zur Verharmlosung der Wehrmachtsverbrechen unterstützen. Gleichzeitig lobt er Klaus Jochen Arnold. Dieser habe die Forschung zu Babij Jar, wenn auch nur in Nebenaspekten, „ein beträchtliches Maß vorangetrieben“ (S.152). Dieses Lob befremdet insofern, als Klaus Jochen Arnold in seiner Studie zu Babij Jar (vgl. Militärgeschichtliche Mitteilungen, Bd.58/1999, S.22-63) eine eindeutig apologetische Darstellung bietet und dies Wette selbst, allerdings nur als Randnotiz seiner Anmerkung 5, andeutet. Der Leser wird mit diesem zumindest partiellen Widerspruch alleine gelassen. Ebenso unverständlich erscheint ein konzeptionelles Defizit. In ihrem Vorwort stellen die Herausgeber Gerd R. Ueberschär und Wolfram Wette einen Katalog von Leitfragen vor, den sie den Autoren der Einzelbeiträge sozusagen als heuristisches Hilfsmittel an die Hand gaben (S.12). Leider ist dieser Fragenkatalog wenig geeignet, eine Stufung bzw. Differenzierung der Kriegsverbrechen von völkerrechtswidrigen Aktionen bis zum Vernichtungskrieg vornehmen zu können. So erscheinen trotz aller Kompetenz der Autoren die Einzelbeiträge als mehr oder weniger gleichrangige Reihung völkerrechtsverletzender Kriegsführungen überall in der Welt. Und die Herausgeber können als das allen Einzelbeiträgen gemeinsame Resultat – aufgrund ihrer eigenen Vorgaben – feststellen: „Dabei wird deutlich, dass die Vorstellung von einer verbrecherischen Kriegführung im Osten und einem mehr oder weniger völkerrechtskonformen Kampf im Westen und Norden kaum haltbar ist“ (S.14). Eine größere begriffliche Schärfe wäre hier wünschenswert gewesen.
Autor: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Rezensiert für: Informationen für den Geschichts- und Gemeinschaftskundelehrer
Wolfram Wette, Gerd R. Ueberschär (Hg.): Kriegsverbrechen im 20.Jahrhundert. (2001), 589 Seiten, Ln., 98.- DM, Primus Verlag Darmstadt
