Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich bildeten die Vertreter der drei großen politischen Parteien (SPÖ, ÖVP, KPÖ) eine provisorische Regierung und proklamierten die Wiederherstellung eines freien demokratischen Österreichs. Der „Mythos der Lagerstraße“, also der angeblich einigenden Erfahrung der Haft von Politikern aller Strömungen in den KZs der Nationalsozialisten, wurde als Grundlage einer österreichischen Opferthese perpetuiert.[1] Man berief sich in den ersten Jahren auf den antifaschistischen Konsens und den Widerstand gegen das Regime. 1946 wurde das amtliche „Rot-Weiß-Rot-Buch. Gerechtigkeit für Österreich!“ herausgegeben, in welchem der heimische Widerstand betont und programmatisch aufgewertet wurde.[2] Die symbolische Strahlkraft des Buchs ist, ganz ähnlich der Neugestaltung des österreichischen Staatswappens mit dem Adler, der nun die Ketten sprengt, kaum zu unterschätzen.[3] Die damit verbundene Geschichtserzählung stellte auch für die breite Masse der Bevölkerung ein willkommenes Identifikations- und Integrationsangebot im neuen österreichischen Staate dar.[4]
Die Fokussierung auf das eigene Leid während des Krieges und die Glorifizierung des Widerstands überdeckten jedoch die Erfahrungen vieler Opfer des Systems. Im Opferfürsorgegesetz wurde daher vorerst nur der aktive Widerstand mit eingeschlossen, die jüdischen Geschädigten mussten bis 1947 warten, um in gleicher Weise anerkannt zu werden.[5] Die Opferthese selbst wurde schnell zum Leitbild der Politik. Sie ließ sich leicht dazu instrumentalisieren, die Souveränität Österreichs gegenüber den Alliierten zu erstreiten, Entschädigungsansprüche abzuwehren und die Frage nach Schuld zu externalisieren. In der offiziellen Darstellung war Österreich ein Opfer deutscher Besatzung. Die österreichische Regierung lehnte daher jede Forderung nach „Wiedergutmachung“ mit dem Verweis auf die BRD als Rechtsnachfolgerin des „Dritten Reiches“ ab. Nur unter Druck der Alliierten erklärte man sich nach und nach bereit, Restitutionsgesetze zu verabschieden. Eine grundlegende Einsicht, auch moralische Verantwortung für das Geschehene anzuerkennen, war damit aber keineswegs verbunden.
Für die Schaffung und Etablierung der Opferthese, also der Propagierung Österreich sei in der Zeit des Nationalsozialismus Opfer und nicht Täter gewesen, war kein Dokument so entscheidend wie die Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943. In ihr erklärten die Alliierten:
„The governments of the United Kingdom, the Soviet Union and the United States of America are agreed that Austria, the first free country to fall a victim to Hitlerite aggression, shall be liberated from German domination.
They regard the annexation imposed on Austria by Germany on March 15, 1938, as null and void. They consider themselves as in no way bound by any charges effected in Austria since that date. They declare that they wish to see re-established a free and independent Austria and thereby to open the way for the Austrian people themselves, to find that political and economic security which is the only basis for lasting peace.
Austria is reminded, however that she has a responsibility, which she cannot evade, for participation in the war at the side of Hitlerite Germany, and that in the final settlement account will inevitably be taken of her own contribution to her liberation.”[6]
Das Dokument wurde, trotz der „Verantwortungsklausel“, von österreichischer Seite nach der Niederlage des Nationalsozialismus schnell als eine politische Absichtserklärung gelesen. Insbesondere, dass Österreich als „first free country to fall a victim to Hitlerite aggression“ bezeichnet wurde, bildete eine Legitimation für die Bildung der Opferthese. Die Entstehungsgeschichte der Erklärung deutet jedoch darauf hin, dass es sich bei ihr vielmehr um Propaganda zur Stärkung des österreichischen Widerstands handelte als um eine tatsächliche Willensbekundung. Robert Keyserlingk kommt zu dem Schluss: „Das Ziel der Moskauer Erklärung bestand nicht darin, die konkrete politische Nachkriegsplanung der Alliierten für Österreich festzulegen, sondern sie diente als militärstrategische motivierte Propagandawaffe, um in Österreich Aufstände herbeizuführen.“[7] Die erhoffte Wirkung eines innerösterreichischen Widerstands blieb jedoch bis auf wenige Ausnahmen aus. Diesen gab es zwar durchaus, insbesondere von kommunistischer Seite, jedoch erreichte er nie eine nennenswerte Massenbasis. Als sich der Krieg dem Ende näherte, konnte die bereits fast vergessene Deklaration seitens der politischen Elite Österreichs instrumentalisiert werden, um als Legitimationsgrundlage für eine günstige Verhandlungsposition zu fungieren.
Günther Bischof hat drei unterschiedliche Interpretationsmuster zur der Moskauer Erklärung herausgearbeitet. Erstens eine „pragmatisch pro-österreichische Urinterpretation“[8], die vor allem von Völkerrechtlern vertreten wurde, welche die Deklaration als Absichtserklärung zur Wiederherstellung eines unabhängigen Österreichs lasen. Zweitens die „traditionelle Geschichtsschreibung“[9], welche sich in den Siebziger- und Achtzigerjahren aufgrund des neuen Archivmaterials herausbildete und die pragmatische Interpretation hinsichtlich einer gewollten Anfachung des Widerstands seitens der Alliierten erweiterte. Drittens erläutert er eine „revisionistische Geschichtsschreibung“[10], die sich ab den Neunzigerjahren herausbildete und die Moskauer Erklärung nun vollends als taktisches Element in der psychologischen Kriegsführung gegen den Nationalsozialismus ansah. In dieser Lesart wird die Erklärung der Alliierten einzig als Propagandawaffe und nicht mehr als politische Erklärung gedeutet. Diese drei Interpretationen geben auch den Rahmen für eine historische Periodisierung in der Erinnerungskultur Österreichs vor.
Die Moskauer Erklärung wurde nach dem Krieg zur „Magna Charta der Zweiten Republik.“[11] Ihre Instrumentalisierung gab den „Gründervätern“ des Landes die Möglichkeit, den eigenen Opferstatus argumentativ gegen die Alliierten durchzusetzen und zur Basis der österreichischen Identität zu erheben.[12] Bereits in der Unabhängigkeitserklärung der provisorischen Regierung vom 27. April 1945 wurde diese Argumentationsstrategie deutlich:
„Angesichts der Tatsache, daß der Anschluß des Jahres 1938 […] durch militärische Bedrohung von außen und den hochverräterischen Terror einer nazifaschistischen Minderheit eingeleitet, einer wehrlosen Staatsleitung abgelistet und abgepreßt, endlich durch militärische kriegsmäßige Besetzung des Landes dem hilflos gewordenen Volke Österreichs aufgezwungen worden ist, […] angesichts der Tatsache, daß die nationalsozialistische Reichsregierung Adolf Hitlers kraft dieser völligen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Annexion des Landes das macht- und willenlos gemachte Volk Österreichs in einen sinn- und aussichtslosen Eroberungskrieg geführt hat, den kein Österreicher jemals gewollt hat […], erlassen die unterzeichneten Vertreter aller antifaschistischen Parteien Österreichs […] die nachstehende Unabhängigkeitserklärung.“[13]
Diese Deutung der Geschichte sollte paradigmatisch für die politische Kultur der Zweiten Republik werden. Sukzessive wurde die Idee einer fremden Okkupation somit zum Selbstbild der Nation. Die Anstrengungen der Regierung, den Opfermythos möglichst zügig zu verankern, zeigt ein Motivbericht des Kabinettsrats vom Juli 1945:
„A) Der Kabinettsrat beschließt die Annahme der Besetzungstheorie. Das müßte möglichst farblos geschehen, eher als eine Art bloß akademischer Feststellung einer längst bestehenden Überzeugung der Regierung.
B) Es müßten alle Staatsämter, ebenfalls möglichst unauffällig, von dieser Rechtsauffassung der Prov. Staatsregierung verständigt werden […].
C) Alle Gesetze und Verordnungen müßten von nun ab auf die Besetzungstheorie abgestellt sein, was bisher nicht geschehen.“[14]
Auch die in den Siebzigerjahren neu angestoßene Zeitgeschichtsforschung konnte keine wirksame Debatte über dieses Geschichtsbild auslösen. Insbesondere die österreichische Studentenbewegung „blieb anders als die westdeutsche bei einem breiten linksorientierten Faschismusverdacht an die österreichische Gesellschaft stehen, ohne zunächst präzisere Fragen über die NS-Vergangenheit zu stellen. Die große Beständigkeit des Geschichtsbildes der frühen Nachkriegszeit erklärte sich wohl vor allem aus dem stabilen politischen und gesellschaftlichen Konsens, der die Opferthese trug und der durch die politische Kultur der Koalitionsregierungen von ÖVP und SPÖ stabilisiert wurde.“[15]
Für die Juden in Österreich hatte die Inkorporierung des Opferbildes in das nationale Selbstverständnis unmittelbare Folgen. Die Überlebenden der Shoah stellten eine Gefahr für den Opfermythos der Republik dar. Allein ihre Existenz weckte die kollektive Erinnerung an die schuldhaften Verstrickungen eines Teils der Bevölkerung in die NS-Verbrechen. Insbesondere an den Displaced Persons entzündete sich in den Nachkriegsjahren daher immer wieder eine Judenfeindschaft, die der Regierung als Hindernis für die Verhandlungen um einen Staatsvertrag erscheinen musste. Weiterhin führte die sukzessive Anerkennung der Moskauer Erklärung seitens der Alliierten dazu, dass die jüdischen Verbände offiziell mit selbst erklärten Opfern und nicht mit Tätern über Fragen der „Wiedergutmachung“ verhandeln mussten. Den Leidensgeschichten der rassistisch Verfolgten stand somit die Opferthese Österreichs diametral gegenüber und wurden von ihr nach und nach überdeckt.[16] Mit der Ausdehnung des Opferbegriffs und vom Staat ausgegebenen „Opferausweisen“ mit denen in erster Linie der Widerstand betont werden sollte, konnte man somit „hohen jüdischen Restitutionsforderungen die Spitze […] nehmen.“[17] Als schließlich 1955 der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, gelang es den österreichischen Diplomaten in allerletzter Minute die „Verantwortlichkeitsklausel“ der Moskauer Deklaration aus der Präambel des Vertrags zu streichen.[18] Somit war der Opferstatus auch von sowjetischer Seite anerkannt und bis zu den erinnerungspolitischen Brüchen im Zuge der Waldheim Affäre Ende der Achtzigerjahre fest in das nationale Selbstverständnis integriert.
Autor: Malte Switkes vel Wittels M. A.
Literatur
Beckermann, Ruth: Unzugehörig: Österreicher und Juden nach 1945, Wien 2005.
Bergmann, Werner – Erb, Rainer – Lichtblau, Albert (Hg.): Schwieriges Erbe. Der Umgang mit Nationalsozialismus und Antisemitismus in Österreich, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt a. M. 1995.
Bischof, Günter – Pelinka, Anton (Hg.): Austrian Historical Memory and National Identity (U.S.-Third World Policy Perspectives) (Contemporary Austrian studies Vol. 5), New Brunswick – London 1997.
Botz, Gerhard – Sprengnagel, Gerald (Hg.): Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte: Verdrängte Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die Historiker (Studien zur historischen Sozialwissenschaft), Frankfurt a. M. 2008.
Fritz, Regina – Sachse, Carola – Wolfrum, Edgar (Hg.): Nationen und ihre Selbstbilder (Diktaturen und ihre Überwindung im 20. und 21. Jahrhundert Band 1), Göttingen 2008.
Pelinka, Anton – Weinzierl, Erika (Hg.): Das grosse Tabu: Österreichs Umgang mit seiner Vergangenheit, Wien 1987.
Steininger, Rolf, Michael Gehler (Hg.): Österreich im 20. Jahrhundert, 2 Bde., Bd.2 : Vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart, Wien – Köln – Weimar 1997.
Steininger, Rolf (Hg.):Der Umgang mit dem Holocaust. Europa – USA – Israel, Wien – Köln – Weimar 1994.
Uhl, Heidemarie: Zwischen Versöhnung und Verstörung. Eine Kontroverse um Österreichs historische Identität fünfzig Jahre nach dem „Anschluß“, Wien – Köln – Weimar 1992.
Ziegler, Meinrad – Kannonier-Finster, Waltraud: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit, Wien – Köln – Weimar 1993.
Abbildungen
Anmerkungen
[1] Vgl. Blänsdorf, Agnes: Die Einordnung der NS-Zeit in das Bild der eigenen Geschichte. Österreich, die DDR und die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich, in: Bergmann, Werner – Erb, Rainer – Lichtblau, Albert (Hg.): Schwieriges Erbe. Der Umgang mit Nationalsozialismus und Antisemitismus in Österreich, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt a. M. 1995, S. 22.
[2] Vgl. dazu Bailer, Brigitte: They were all victims. The selective treatment of the consequences of National Socialism, in: Bischof, Günter – Pelinka, Anton (Hg.): Austrian historical memory & national identity (Contemporary Austrian studies Vol. 5), New Brunswick – London 1997, S. 104.
[3] Zur unterschiedlichen Wappengestaltung der Ersten und Zweiten Republik vgl. Abb.
[4] Vgl. Hammerstein, Katrin: Schuldige Opfer? Der Nationalsozialismus in den Gründungsmythen der DDR, Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland, in: Fritz, Regina – Sachse, Carola – Wolfrum, Edgar (Hg.): Nationen und ihre Selbstbilder (Diktaturen und ihre Überwindung im 20. und 21. Jahrhundert Band 1), Göttingen 2008, S. 46.
[5] Vgl. Uhl, Heidemarie: Vergessen und Erinnern der NS-Vergangenheit in der Zweiten Republik, in: Rösgen, Petra (Hg.): Verfreundete Nachbarn. Deutschland –Österreich (Begleitbuch zur Ausstellung im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland), Bielefeld 2005, S. 185 f.
[6] Zitiert nach Keyserlingk, Robert H.: 1. November 1943. Die Moskauer Deklaration – Die Alliierten, Österreich und der Zweite Weltkrieg, in: Steininger, Rolf, Michael Gehler (Hg.): Österreich im 20. Jahrhundert Band 2, Wien – Köln – Weimar 1997, S. 34.
[7] Ebd., S. 18.
[8] Bischof, Günter: Die Instrumentalisierung der Moskauer Erklärung nach dem 2. Weltkrieg, in: Zeitgeschichte 11/12, 1993, S. 347.
[9] Ebd., S. 347.
[10] Ebd., S. 347.
[11] Albrich, Thomas: Holocaust und Schuldabwehr. Vom Judenmord zum kollektiven Opferstatus, in: Steininger, Rolf, Michael Gehler (Hg.): Österreich im 20. Jahrhundert Band 2, Wien – Köln – Weimar 1997, S. 57 f.
[12] Die Westalliierten erkannten den Opferstatus Österreichs unter anderem deshalb an, weil ihnen im Zuge des sich abzeichnenden Kalten Krieges an einem stabilen demokratischen Staat gelegen war. Vgl. dazu Keyserlingk, S. 28 und Bischof, S. 357 f.
[13] Zitiert nach Hammerstein, S. 44.
[14] Zitiert nach Bischof, S. 354.
[15] Blänsdorf, S. 24.
[16] Vgl. Albrich, Thomas: „Es gibt keine jüdische Frage“. Zur Aufrechterhaltung des österreichischen Opfermythos, in: Steininger, Rolf (Hg.): Der Umgang mit dem Holocaust. Europa USA Israel, Wien – Köln – Weimar 1994.
[17] Bischof, S. 357.
[18] Zum Staatsvertrag vgl. Steininger, Rolf: 15. Mai 1955. Der Staatsvertrag, in: Steininger, Rolf, Michael Gehler (Hg.): Österreich im 20. Jahrhundert Band 2, Wien – Köln – Weimar 1997.