Denk(an)stoß straffrei - Landsberg denkt ...

In der Strafsache „Schlageterstein“ gegen den Künstler Wolfram Kastner und die Journalisten Veronika und Claus-Peter Lieckfeld fällte das Amtsgericht Landsberg am 5.7.2007 bemerkenswerte Urteile.

Richterin Grub stellte das Verfahren gegen Claus-Peter Lieckfeld und Wolfram Kastner nach Paragraph 153 STGO ein und sprach Veronika Lieckfeld frei; sie hatte lediglich fotografiert. Alle Strafbefehle wurden zurückgenommen.

C.-P. Lieckfeld und W. Kastner hatten den Schlageterstein in Landsberg (Schlagetersteine waren in Deutschland Kultorte nationalsozialistischer Propaganda) „im Sinne eines Denkanstoßes in Schieflage gebracht“ und waren deshalb wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ angeklagt gewesen.

Bemerkenswert erscheint uns die Einlassung des Staatsanwaltes Kessler, der das Anliegen der Beklagten „grundsätzlich angebracht“ und nur die Form „diskussionswürdig“ fand. Der Staatsanwalt stellte keine Strafanträge.

Man hatte uns vor dem Prozess gewarnt, dass auf Amtsgerichtsebene sowohl Staatsanwälte als auch Richter dazu neigten, politisch/moralische Begründungen abzuschneiden und blindentschlossen formaljuristisch vorzugehen. Also: Keine Fragen wie „Ist ein Nazi-Kultstein ein Denkmal, das man ‚gemeinschädigen‘ kann oder nicht?“ Man hatte uns gewarnt, dass wir mit keinen Gewichtungen von berechtigtem zivilem Ungehorsam einerseits versus städtischem Eigentumstitel an einem Stein andererseits rechnen könnten.

Das Verfahren erwies erfreulicherweise etwas anderes: Es wurde seitens des Gerichts ausdrücklich betont, dass die Einlassungen und Erklärungen von Kastner/Lieckfeld ein Bild ergeben hätten, das eine Bestrafung unverhältnismäßig hätte erscheinen lassen.

Möglicherweise erwies sich auch der Hinweis von Kastner/Lieckfeld als prozessrelevant, dass Schlagetersteine nach Recht und Gesetz gleich nach Ende der Nazi-Dikatatur 1945 hätten „entsorgt“ werden müssen und dass sich Landsberg damals durch vorsorgliches Vergraben des Steines aus der Affäre gezogen hatte. Anschließend war der Stein wieder aufgestellt und einzementiert worden.

Wir wünschen uns und hoffen, dass der Rat der Stadt Landsberg die Überlegungen, wie nun mit dem Stein zu verfahren sei, in eine gute Richtung voranbringt. Derzeit befindet er sich zwischengelagert im Bauhof der Stadt.

Unser Vorschlag, den Stein in Schieflage mit einer kurzen Erklärung (insbesondere über den Gewaltmythos Schlageter) zu einem Mahnmal umzugestalten, erscheint uns nach wie vor als eine sinnvolle Lösung.

Wenn es erwünscht ist, werden wir uns - wie dem Herrn Oberbürgermeister schon vor etlichen Monaten angeboten - an Formulierungs- und Gestaltungsvorschlägen gern beteiligen.

Wir würden es außerdem begrüßen, wenn auch an den anderen Standorten von Schlagetersteinen, straffreie Denkanstöße gegeben würden.

Autor: Wolfram P. Kastner